KM hält Umgangsterm...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KM hält Umgangstermine nicht ein

 
(@de9809)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

es gibt seit August 2010 einen Beschluss des FamG, welcher die Umgangstermine beinhaltet.
Die KM hält sich allerdings nicht an die Erweiterung (Wochenendtermine), welche für den 1.1.2011 festgesetzt wurde - mit der Begründung, dass ich erst ein Kinderzimmer einzurichten hätte.

Es gibt also nach wie vor nur einmal die Woche 2 Stunden Kontakt zu unserem Sohn, und nicht 3 h unter der Woche und 5 h am Wochenende.
Ein Gespräch beim JA, welches ich initiierte, klappte nicht, da die KM nicht erschien.
Ich befürchte, jetzt klagen zu müssen, obwohl mir diese Gerichtshanselei zutiefst widerstrebt.

Hat jemand noch einen anderen Tipp, so in Richtung salomonische Lösung?

Danke und Grüße!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2011 16:50
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo erstmal,

ich stehe in einer ähnlichen Situation, bei mir wurde allerdings noch nichts übers Gericht gemacht. Mit dem Ergebnis, das die KM sich je nach Lust und Laune ihr eigenes Umgangsrecht gebastelt hat und ich quasi auf ihren guten Willen angewiesen war.

Jetzt, nachdem ich eine RAin eingeschaltet habe, scheint endlich Bewegung in die Sache zu kommen. Sie hat sich zwar auch Rechtsbeistand geholt, was ja prinzipiell ok ist ( solange sie es selber bezahlt!!! :gunman:), aber zumindest wirde jetzt über die Anwälte diskutiert. Ist Blödsinn, ich weiß und das Geld für die beiden Robenträger wäre in der Einrichtung des Kinderzimmers unseres Sohnes besser aufgehoben, aber was will man(n) machen? Ich jedenfalls versuche zwar, nun zu einer gütlichen Umgangsregelung zu kommen, habe aber unmißverständlich klargemacht, dass bei der geringsten Abweichung ihrerseits, dem geringsten Widerstand, ich sofort zum Gericht gehen werde. Ich an deiner Stelle würde also weniger Angst haben vor der Prozedur, den sie ist u.U. leider unabwendbar, wenn dir was an einer gemeinsamen Zukunft mit deinem Kind liegt!

Soweit ich weiß, kannst du deinen Beschluß in jedem Fall durchsetzen. Aber da ich selber ein Newbie in solchen Dingen bin, überlasse ich das den Kompetenteren hier!

Gruß Dirk


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 17:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus de9809!
Du hast einen Umgangsbeschluss, sorge also dafür, dass Du diesem folgst, zur Not mit Hilfe der Berittenen.
Deswegen hast Du doch die gerichtliche Umgangsregelung beantragt, oder?

Ob Du für die paar Stunden ein Kinderzimmer hast oder nicht, hat KM nicht zu bestimmen (besser wärs aber, Du würdest fertig werden damit  :wink:).

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 17:05
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Da fällt mir noch was ein:

wieso eigentlich nur 5h am Wochenende??? Und wer sagt, dass du diese Zeit im Kinderzimmer verbringen musst?


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 17:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ordnungsgeld beantragen. Sofort. Nicht warten. Auch nicht darauf, dass das nächste WE klappt.

Manche Damen lernen es nur so.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 17:18
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sehe es wie Deep. Die berittenen machen da leider gar nichts. Die verweisen eher auf nen Gerichtsvollzieher, der bei der
Durchsetzung des Beschlusses helfen soll.

In der Praxis passiert da nichts.

Ordnungsgeld halte ich auch zunächst für das beste.

LG
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 17:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

viele Menschen gehen genau so weit, wie sie ungestraft gehen können. Wenn Deine Ex also zur Umgangsbedingung machen würde, dass Du dafür jedes Mal ein grünes Froschkostüm anziehst und Du dem Folge leistest, kümmert sich kein Mensch darum.

Erst wenn Du selbst auf die Hinterbeine stehst und aktiv für Konsequenzen sorgst, wird sich etwas bewegen. Ob Du bereits Ordnungsgeld beantragen kannst, hängt von den Formulierungen im Umgangsbeschluss ab. Ansonsten musst Du eben nochmal zum Familiengericht und einen Beschluss mit entsprechenden Sanktionen beantragen. Je länger Du damit wartest, desto eher kommt die Unterstellung, dass Dir der Umgang wohl nicht besonders wichtig sei. Also: Schluss mit dem Eiertanz.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 17:26
(@de9809)
Schon was gesagt Registriert

Schluss mit dem Eiertanz.

Grüssles
Martin

...es gibt da so ein Buch, was so heisst; reichlich viele Geschichten in dem Buch kamen mir sehr bekannt vor.
Generell habt ihr recht, doch geht mir diese Sache mit Gericht und Klage einreichen so komplett gegen den Strich, ist so un-erwachsen.
Aber es soll wohl so sein, seufz.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2011 17:34
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Stimmt, vernünftige Menschen brauchen kein Gericht!

Aber es handelt sich ja bei deiner Ex nicht um eine vernünftige Person, sonst würde sie dir nicht den Umgang verweigern. Also bleibt nur der Gang zum Gericht, alles andere wäre in der Tat un-erwachsen!


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 17:43
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schließe mich meinen Vorschreibern da an. Du solltest nur auch Bedenken, vor Gericht bekommst du nicht Recht,
sondern ein Urteil. Das kann mal so und mal so ausfallen.

Nur solltest du wirklich schnell handeln. Sonst wird es dir die Ex noch als Desinteresse um die Ohren hauen.

Viel Glück

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 18:17




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

ist so un-erwachsen.
Aber es soll wohl so sein, seufz.

Das einzig erwachsene Mittel, ein Gespräch, hat deine Ex ja schon abgelehnt.

Und ich bestärke auch meine Vorredner:
Tue es jetzt. Je länger du wartest desto schlimmer wird es und deine Ex wird sehr Spaß daran finden, dich am Nasenring durch die Manege zu führen, wenn du nicht reagierst.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 18:26
(@de9809)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch, insgeheim hatte ich mir schon gedacht, dass es auf einen weiteren Termin beim FamG hinausläuft.
Ich habe das Telefon schon in der Hand und rufe jetzt bei meinem Anwalt an.
Auf was wird denn aller Erfahrung nach die Sache hinauslaufen, eine Ermahnung, Ordnungsgeld, o.ä.?
Am wichtigsten wäre mir ja, die versäumten Termine nachzuholen, so man das beantragen kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2011 18:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Termine werden nachgeholt, so dies im Beschluss formuliert ist. Ansonsten nicht.

Es läuft auf das hinaus, was du beantragst. Ich würde Ordnungsgeld beantragen, weil dies mit der Reform des FGG und dessen damit einhergehender Überführung in das FamFG auch nachträglich ausgesprochen werden kann.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 18:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du musst den vorherigen Beschluss/Vergleich vollstreckbar machen lassen.
Wichtig ist, dass deine Ex auf die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln hingewiesen wird, wenn das nicht schon im vorherigen Verfahren geschehen ist.
Ohne das geht das nicht, soweit ich weiß.

Wichtig ist, dass ihr auch die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, da sie sie alleine verursacht hat.
Das ist nicht einfach, da Richter und Anwälte immer einen Vergleich wollen.
Der Richter, weil es ihm weniger Arbeit macht und die Anwälte weil sie dann mehr verdienen.

Du musst, auch gegen den Willen deines RAs auf einem Beschluss bestehen, da Umgangsvergleiche i.d.R. nicht mal zum Hintern abwischen zu gebrauchen sind.
Das hast du ja gerade erfahren.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 18:40
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Wichtig ist, dass ihr auch die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, da sie sie alleine verursacht hat.

Hmm, wie sieht das denn aus, wenn die Mutter H4 bezieht? Muss dann der Staat einspringen? Ich meine in diesem Fall wird der Richter doch sicherlich seinem "Arbeitgeber" entsprechen und der Vater darf wieder bluten :knockout:


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 23:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja. Kann passieren.

Dennoch sollte man es zumindest versuchen.
Und zwar nachdrücklich.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 23:19
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Zitat einfügen
Ja. Kann passieren.

Dennoch sollte man es zumindest versuchen.
Und zwar nachdrücklich.

Na toll, dann weiß ich ja jetzt schon wieder, was mir blühen wird..... .

Edit sagt: mach der Dame gehörig Dampf unterm Hintern! Und ggf. deinem Anwalt auch 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 06:00