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Umgangsregelung trotz unregelmäßiger Arbeitszeiten?

 
(@dirk_39)
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Hmm, habe gerade wieder ein Mail von meiner RAin bekommen.

Darin steht, kurz zusammengefasst, dass die KM unbedingt einen Jahresplan benötigt, damit sie ihre Planungen bezgl. des Umgangs machen kann. Nun, so schlicht es ist, so unmöglich ist das für mich:

ich bin Auslandsmonteur und komme unregelmäßig nach Hause. Meist arbeite ich in Übersee und da sind dann 6 Wochen schnell drin, mehr aber auch nicht. Natürlich kommt es auch vor, dass Projekte sich kurzfristig verzögern, weil z.B. einfach iwelche Maschinen "unangemeldet" einen Defekt bekommen können ( ist aber die Ausnahme!).

Nun meine Frage: reicht es nicht, wenn ich jedesmal 14 Tage vorher die Km informiere? In ihrer "knapp bemessenen Freizeit" als H4-Empfängerin frage ich mich schon, wo die Zumutbarkeitsgrenzen liegen?
Uns Männern wird schon zugemutet, immer alle Rechnungen bezahlen zu müssen und oftmals auf dem Existenzminimum rumzukrebsen, aber den Leistungsempfängerinnen muss alles auf dem Silbertablett serviert werden?? :gunman:

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen oder zumindest mehr Ahnung als ich? ( zumindest letzteres dürfte sehr einfach sein;-) )

Gruß Dirk


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 17:58
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Klare Richtlinien gibt es zu Deiner Frage nicht. Da sich aus dem Umgangsrecht aber auch eine Umgangspflicht ergibt, sollten Deine Zeiten durchaus irgendwie berücksichtigt werden. Frage ist nur "Wie?" Ohne Gericht geht es nur auf dem einvernehmlichen Weg. Will sagen - Du musst mit der KM eine Regelung finden, mit der alle leben können.

Nun meine Frage: reicht es nicht, wenn ich jedesmal 14 Tage vorher die Km informiere?

Auf einvernehmlichem Weg reicht das sicher. Aber so einen Spielraum wird Dir kein Richter geben.

Wie wäre es denn, wenn Du einfach ne Regelung mit der KM ausbaldoverst und dann, wenn Du auf Montage zu einem der Termine bist, bittest Du kurzfristig um Verschiebung...

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 18:42
(@dirk_39)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok, was für Spielräume geben denn Richter?

Fakt ist, dass ich je nach Reiseziel 2, 3 oder 6 Wochen unterwegs bin. Und meine Einsätze lassen sich nicht vorausschauender planen. Es sei denn, ich würde:

A) meinen Job aufgeben

B) mich um eine andere Stelle im Außendienst bewerben

Beides, vor allem ersteres, ist schwierig. Ich meine ich habe einen gut bezahlten Job und in der heutigen Zeit sollte man dafür dankbar sein ( obendrein, wenn er einem auch noch Spaß macht!)

Das mit der Einvernehmlichkeit ist so eine Sache: wäre KM vernünftig, bräuchte ich den ganzen Sch*** ja nicht!

Mal sehen, was RAin meint, nach Ostern steht der nächste Termin an.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 00:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Richter brauchen immer irgendetwas, was sie zu Papier bringen können.
Vor Allem, wenn es mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden soll.

Etwas wie: "Immer wenn der Vater Zeit hat" ist keine durchsetzbare Regelung.

Vielleicht eher so etwas wie z.B.:
"Der Vater wird 3 Wochen im Voraus 4 mögliche Termine benennen, von denen die Mutter innerhalb von einer Woche 2 auswählt"

Je mehr du dem Richter brauchbare Vorschläge machen kannst, desto größer ist die Chance, damit durch zu kommen.

Wenn du Glück hast, verpasst der Richter ihr ja so eine neue Fönfrisur, dass sie vor Schreck von alleine spurt.
Z.b. in dem er ihr alleine die Verantwortung für den Umgang gibt:
"Sorgen Sie dafür, dass in den nächsten 3 Monaten mindestens 6 Umgänge statt finden, sonst kriegen sie Ärger mit mir!"

Aber das wäre schon viel Glück.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2011 00:38
(@dirk_39)
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Wenn du Glück hast, verpasst der Richter ihr ja so eine neue Fönfrisur, dass sie vor Schreck von alleine spurt.

Hahaha Beppo, da musste ich jetzt mal echt lachen;-)  Also bei meinem Glück verliebt er sich die KM und ich sehe mehr als uralt aus^^

Im Ernst: ich komme alle2,3 oder 6 Wochen nach Hause. Ok, meist sind es 6 Wochen. Dann bin ich am Wochenende daheim, da würde ich dann jeweils gerne einen Tag mit dem Kurzen verbringen. Ob nun Samstag oder Sonntag, wäre mir egal. Das kann ja KM entscheiden, wie sie möchte.

Welche Auswahltermine sollte ich da groß machen?  Heisst das also, dass ich aufgrund meines Berufes, der u.a. auch dem Kind später ein schönes Erbe und bereits jetzt eine gute monitäre Versorgung beschert, ich selbiges nicht sehen darf? Es muss doch auch Regelungen geben können, die außerhalb des gewöhnlichen Rahmens liegen,oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 00:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist alles möglich, wovon du den Richter überzeugen kannst.

Wenn es einer ist, dem der Umgang wichtig ist, wird er sich Mühe geben, eine Lösung zu finden.

Wenn er Umgang für verzichtbar hält, sagt er, "dass ist ihr Problem, wie sie das machen!"


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2011 00:51
(@dirk_39)
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Ich dachte ja auch, dass es sowas wie Umgangspflicht gibt, also im Umkehrschluß eben. Wie soll das dann damit vereinbar sein, dass ein Richter den Umgang für verzichtbar erklärt???

Ich werde mich mal im Kollegenkreis umhören, was denn da so üblich ist. Mir ist klar, dass die Richter sehr individuell entscheiden. Jedoch kann ich mir beim schlechtesten Willen nicht vorstellen, dass mir ein Richter mein Umgangsrecht verweigern wird. DAS wäre allerdings eine Kriegserklärung!!!! :gunman:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 06:22