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Umgangsrecht - Weigerung der Mutter, Kind begleitetes Zugfahren zu erlauben

 
(@chabba)
Schon was gesagt Registriert

Hallo in die Runde,

vor 7 Jahren bin ich in eine andere Stadt gezogen und nun ca. 220 km von meinem Kind entfernt. Die Mutter ist zuvor von unserem ehemaligen gemeinsamen Lebensmittelpunkt ca. 15-20 km aufs Land gezogen.

Seit meinem Umzug hole ich mein Kind an jedem Umgangswochenende von Zuhause ab und bringe ihn wieder. Soweit so gut.

Seit ca. 2-3 Jahren versuche ich die Kindsmutter dazu zu bewegen, dass unser gemeinsames Kind (mittlerweile bald 12 Jahre alt) begleitet Zug fahren darf (Angebot der DB). Die KM weigert sich jedoch beharrlich bzw. geht überhaupt nicht auf meine Bitte ein. Da ich mittlerweile ein weiteres Kind habe und meine Partnerin als Künstlerin am Wochenende häufig weg ist, bekomme ich mittlerweile große Probleme, beide Situationen zu vereinen: Kind abholen und trotzdem rechtzeitig zur Betreuung des zweiten Kindes wieder zurück zu sein.

Jegliche Formen der Argumentation schlagen fehl und Lösungen in Form von kurzzeitiger Betreuung des zweiten Kindes durch Verwandte/Bekannte/Babysitter existieren nicht.

Daher die Frage: Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit, die Mutter zur Einwilligung bzgl. einer begleiteten Zugfahrt zu bewegen (Urteile, einschlägige Gesetzeskommentierung oder eine Regelung über einen Rechtsanwalt)?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2022 12:49
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

@Chabba

 

DU hast doch die Entfernung geschaffen, hast DU das nicht schon im Vorfeld mit der KM besprochen, was es da für Möglichkeiten gibt? DU ziehst weg und bist nun zu faul zum Kind zu fahren? Nimm das Kleine halt mit, fährt ja noch umsonst mit.

"Da ich mittlerweile ein weiteres Kind habe und meine Partnerin als Künstlerin am Wochenende häufig weg ist, bekomme ich mittlerweile große Probleme, beide Situationen zu vereinen: Kind abholen und trotzdem rechtzeitig zur Betreuung des zweiten Kindes wieder zurück zu sein."

 

geht die KM nichts an, ist dein Problem, muss sie nicht drauf Rücksicht nehmen. Sie ist nicht mmehr für deine Lebens- und Familienplanung sowie deine Beziehungs- und Betreuungsprobleme zuständig.

Bei dieser Entfernung würde ich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der KM tunlichst vermeiden. Wenn das Kind ihr gegenüber loyal ist und die KM jammert, der böse Papa hätte sie verklagt könnte plötzlich 1000 Dinge dazwischen kommen, wodurch das Kind den Zug verpasst.

 

Versuche, dich weiter mit ihr zu einigen. In der aktuellen KOnstellation finde ich deine Anspruchshaltung komplett daneben.

 

WF

nicht mein Zoo
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AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2022 15:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus!

Geänderte Randbedingungen machen oft neue Lösungen bzw. Anpassungen erforderlich, daher:
ich finde den Vorschlag mit den begleiteten Zugfahrten in der heutigen Zeit recht sinnvoll.
Wenn die Begleitung tatsächlich seitens DB zugesichert wird und eine entsprechende "Beaufsichtigung" stattfindet, warum sollte es nicht zum Vorteil von KV, Geldbeutel, Umweltbelastung, etc. dieser Weg eingeschlagen werden?

Problematisch ists halt, wenn KM nicht mitzieht, da wird der TO sie auch nicht dazu zwingen können; wenn dann nur mit entsprechenden Argumenten überzeugen.

Grüßung
Marco

 

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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2022 15:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

die rechtliche Situation ist eindeutig, Du musst das Kind abholen. Allerdings können sich Eltern natürlich auf bestimmte Abholverfahren freiwillig einigen.

Begleitetes Bahnfahren ist aus meiner Sicht ein ziemlich sichere Variante und ich vermute, dass das Kind auch nicht umsteigen muss, die KM müsste es nur in den Zug setzen. Wie ist die Rückreise geplant? Ebenfalls als begleitetes Zugfahren? Wie lange dauert denn die Fahrt?

Ich denke, dass es der KM nicht gefällt, wenn das Kind für den Umgang nur noch begleitet Zug fährt. Im Ausnahmefall ist das sicher eine Lösung, aber eben nicht dauerhaft.

Wie in allen Fragen, die Eltern nicht alleine lösen können, besteht die Möglichkeit eine Einigung durch das JA gemäß § 18 SGB zu erreichen oder auch eine Elternberatung und dgl. bei anderen Trägern.

Können sich Eltern nicht einigen, auch nicht nach Beratung, dann bleibt die Möglichkeit der gerichtlichen Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten nach § 1628 BGB .Das Problem ist, ob das Gericht hier überhaupt tätig wird. Denn beim § 1628 BGB geht es um Entscheidungen von Bedeutung für das Kind. Ob es eine Entscheidung von Bedeutung für das Kind ist, ist schwer zu sagen. Es ist ja eigentlich Dein Problem.

Auf der anderen Seite hat das Kind einen Anspruch auf Umgang und die Mutter muss den Umgang fördern.

Insgesamt sehe ich nicht wie die KM dazu verpflichtet werden kann das Kind zum Zug zu bringen und/oder ggf. vom Zug abzuholen.

Vielleicht wäre es aber auch einfach besser den Umgang neu zu denken. Vielleicht findet er an bestimmten Wochenenden eben nicht statt und dafür gibt es dann ein paar Brückentag oder längere Aufenthalte im Zusammenhang mit Feiertagen, oder auch eine zusätzliche Woche bei Dir. Das Kind wird größer und in Zukunft wird die Motivation für den Umgang auch nicht mehr so einfach sein, da die Freunde dann eine größere Rolle als die Eltern spielen. Auch hier wäre das Neudenken das Umgangs sinnvoll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2022 15:39
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @wasserfee

 Versuche, dich weiter mit ihr zu einigen. In der aktuellen KOnstellation finde ich deine Anspruchshaltung komplett daneben.

 

Ich finde, dass Dein Beitrag komplett daneben ist.

Wenn Dir die berechtigten Anliegen von Männern und Vätern stören, dann suche Dir doch ein anderes Forum. Dies hier ist die Plattform VATERSEIN und nicht Muttersein.

@chabba: Ich denke auch, dass es einem 12-jährigen Kind absolut zuzumuten ist, eine betreute Bahnfahrt zu machen. Aber wenn die KM zu faul ist, das Kind zum Bahnhof zu bringen, bist Du wohl machtlos. Mehr als mit ihr zu reden, kannst Du da vermutlich nicht machen. Juristisch sehe ich da keinen Weg.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 2 mal von SLAM

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2022 19:45
tomatenfisch gefällt
(@tomatenfisch)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @susi64

... Vielleicht wäre es aber auch einfach besser den Umgang neu zu denken. ...  Das Kind wird größer und in Zukunft wird die Motivation für den Umgang auch nicht mehr so einfach sein, da die Freunde dann eine größere Rolle als die Eltern spielen. ...

Das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Mein "Kleiner" ist inzwischen 17 und ich freue mich, dass er wenigstens 1x im Monat die Zugreise zu mir auf sich nimmt, sofern er nicht grade ein "unaufschiebbares" Date mit seiner Freundin hat 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2022 20:12
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

gib mal muttersein.de in die Suchleiste ein 😉

Darüber hinaus lebt eine Diskussion von verschiedenen Meinungen. Ich fände es wünschenswert, wenn das auch hier so bliebe. Ich sehe jedenfalls keinen Grund das Forum zu wechseln, du weil du mit einigen meiner Beiträge nicht konform gehst.

 

Ich wäre außerdem komplett bei dir, hätte doe KM die Entfernung geschaffen. Hat sie aber nicht.

Ich sehe da keine Pflicht der KM dem Vater gegenüber, da einzulenken.

 

Gleichwohl wäre es natürlich wünschenswert, wenn sich die beiden im Kindessinne einigen.

 

 

nicht mein Zoo
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AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2022 07:20
(@chabba)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 vielen Dank für deine fundierte Antwort

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2022 09:15
(@chabba)
Schon was gesagt Registriert

@wasserfee ich finde es richtig und gerechtfertigt, dass unterscheidliche Meinung zum Tragen kommen.

Was nicht geht, ist die Tonality. Mir Faulheit zu unterstellen ist schlichtweg eine Unverschämtheit. Ich habe das 7 Jahren ohne Murren gemacht, bekomme aber jetzt einfache Organisationsprobleme. Und der Vorschlag, ein 4 jähriges Kind auf eine in Summe 8 Stundenfahrt mit insgesamt 3x Umsteigen unter Zeitdruck mitzunehmen, ist für mich keine Option, sorry.

Die Strecke, die die Mutter leisten müsste, ist übrigens genau die Entfernung, die sie seinerzeit druch ihren Wegzug verursacht hat. 

Also nochmals: Gegensätzliche Meinungen finde ich wichtig, aber wenn ein Kommentar den Eindruck erweckt, dass es hier mehr um Abbau der eigenen Frustrationen handelt, finde ich es schwierig.

Just my 2 Cents.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2022 09:28
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator
Geschrieben von: @slam

Dies hier ist die Plattform VATERSEIN und nicht Muttersein.

Gib mal muttersein.de oder elternsein.de ein und staune 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2022 09:35
Wasserfee gefällt
(@chabba)
Schon was gesagt Registriert

@82marco danke für deine Antwort. Finanziell wäre das gar keine Vorteil, da das begleitete Zugfahren (DB "Kids on Tour") natürlich kostet und zusätzlich für den Buben die Fahrkarte dazu kommt, die bislang nicht nötig ist, da er mit mir fahren kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2022 09:36
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

@chabba 

siehste. Und genauso nervt mich deine Erwartungshaltung.

Mein Tonfall ist genau so wie die Gefühle, die bei mir ausgelöst werden würden wäre ich die KM.

Und es könnte sein, dass es deiner KM genauso geht. Vielleicht könntest du mal versuchen, dich da reinzudenken. Und wenn die doofe Wasserfee dazu beiträgt soll es mir recht sein.

 

Letztendlich ist es mir wurscht, ob du dein Kind siehst oder nicht.

 

Was würdest du tun, wenn die KM genauso denkt wie ich und der juristische Weg aussichtslos ist?

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2022 09:50
(@chabba)
Schon was gesagt Registriert

@wasserfee wieder überliest du geflissentlich, dass die KM die Entfernung verursacht hat, die im Moment der eigentliche Knackpunkt ist.

Und sorry, eine Mutter, die ihren fast 12jährigen mit den Freunden abhängen und um die Häuser ziehen lässt, sollte es auch als unbedenklich ansehen, wenn dieses Kind zusammen mit einer dafür ausgebildeten erwachsenen Begleitperson eine Zugfahrt unternimmt. Das Kind hat, nebenbei gesagt, da überhaupt keine Probleme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2022 10:53
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

@chabba neenee, sorry, es geht um eine Zugfahrt von 220km. Die Entfernung, die sie zuvor geschaffen hat, hat mit der aktuellen Situation rein gar nichts zu tun.

Zumindest hast du das im ersten Post so dargestellt, berichtige es, wenn es so sein sollte.

Und die 20km wären ja auch in deiner aktuellen Situation kein Problem, auch nicht mit dem neuen Kind.

 

Und es geht  meiner Meinung gar nicht darum, dass sie irgendwas für unbedenklich hält oder nicht.

 

Ich vermute, die Situation ist folgendermaßen: sie findet dich blöde und hat überhaupt keinen Bock, da irgendwelche Zugeständnisse zu machen. Juristisch wirst du nichts ausrichten können.

 

Dann ist doch einfach die Frage, wie du erreichst, dass sie eben doch Bock hat. Wenigstens ab und an.

 

Oder du entscjeidest dich. sie ebenfalls blöde zu finden und nicht nach Lösungen zu suchen, die die KM mitträgt.

Dann bleibt eben alle so, wie es ist.

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nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2022 11:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus chabba!

Geschrieben von: @wasserfee

...es geht um eine Zugfahrt von 220km. Die Entfernung, die sie zuvor geschaffen hat, hat mit der aktuellen Situation rein gar nichts zu tun.

Sehe ich genauso. Da -wie oben schon geschrieben- die Randbedingungen sich geändert haben, ist es m.E. legitim, sich über Änderungen Gedanken zu machen und diese zu kommunizieren, zumal Du bis dato "ohne zu murren" abgeholt und zurückgebracht hast.
Vielleicht ist KM einer vernünftigen Argumentation (womöglich darf Tochter hier auch mitreden?) zugänglich; wenn  nicht schaut es eher schlecht aus mit der Umsetzung Deines Planes.

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 05.05.2022 11:29
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator
Geschrieben von: @chabba

 dass die KM die Entfernung verursacht hat, die im Moment der eigentliche Knackpunkt ist.

Kannst du mal genauer erklären, warum diese 15-20 km das eigentliche Problem sind?
Ich kenne begleitetes Zugfahren nur auf bestimmten (ICE)Strecken. Also muss das Kind immer von Großbahnhof A zu Großbahnhof B gebracht werden.
Wenn ich es richtig verstehe ist die KM aber doch generell dagegen, dass das Kind begleitet fährt und nicht (nur) dagegen es zum nächstgelegenen Großbahnhof zu bringen.

Wenn sie sich da querstellt und du durch deine Lebensituation das Kind eben nicht jedes 2. Wochenende abholen kannst, dann wären Alternativne zu überlegen.

Könnte es eine Einigung geben, wenn du euer Kind dann eben nicht mehr alle 2 Wochen holst, sondern vorwiegend Wochenenden mit Brückentagen nutzt, eine Woche mehr in den Ferien vorschlägst, doch einen Babysitter für das kleinere Kind finanzierst oder am Wohnort der KM eine Unterkunft buchst und das WE dann mit beiden Kindern dort verbringst?

Es sind kreative Lösungen gefragt. Die werden in 2-3 Jahren so oder so gebraucht. Dann sit das abhängen mit welchem Elternteil auch immer eh viel weniger interessant als die gleichaltrigen Freunde. Da werden Umgänge über so eine Distanz geringer. Wenn du aber voher ein anderes Modell etabliert hast, ist die Chance, dass es auch dann noch gelebt werden kann größer, als das sture Beharren auf "alle 2 Wochen das Wochenende".

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2022 12:24
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin,

 

ich denke, dass der Ton – den man empfindet – meistens auch mit der eigenen Haltung ein hergeht. Kommunikation, insbesondere in Foren, können gelegentlich unterschiedlich aufgefasst werden.

Aber zum Thema:

Ich denke, dass ein Kind mit fast 12 Jahren, relativ unproblematisch ein begleitetes fahren mit dem Zug absolvieren kann. Die Kosten hättest du als Umgangselternteil zu tragen.

Allerdings ist hier für das mitarbeiten des anderen Elternteils absolut notwendig. Das Kind muss zum Bahnhof gebracht werden und ein Mitarbeiter der deutschen Bahn übergeben werden. Das möchte die Mutter derzeit nicht und damit wird es problematisch (zumindest für dich).

Wer wann und wie hier die Entfernung geschaffen hat, ist in erster Linie unerheblich. Denn es geht ja nicht um die Kosten, sondern es geht um die Wahrnehmung des Umganges bzw. die Gestaltung / Fahrt.

Mit der juristischen Keule zu kommen und die Mutter hat irgendwas pressen, halte ich für die falsche Vorgehensweise. Ich hätte da vor ab ein paar Fragen.

Wie ist die Kommunikation zwischen euch derzeit? Könnt ihr euch über Dinge des gemeinsamen Kindes austauschen?

Vielleicht wäre es eine Option, mit der Mutter ein vernünftiges Gespräch zu führen und eine Lösung zu finden. Manchmal gibt es ganz banale Ursachen, die man in einem Gespräch ausräumen kann. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass wenn man sofort mit juristischen Inhalten kommt, dass der gegenüber sofort in Abwehrhaltung geht. Das ist grundsätzlich immer schlecht, wenn man etwas von dem anderen möchte.

Vielleicht gibt es auch eine Erziehungsberatungsstelle bei euch in der Nähe, die eine Mediation anbieten kann? Das wäre eine Möglichkeit, dass jemand (da auch der Schweigepflicht unterliegt) euch beraten kann und vielleicht eine dritte Sichtweise aufgibt.

Grundsätzlich denke ich, dass dies kein Problem ist alles Problem sein müsste. Wobei es nicht darum geht, dass du deinen Willen bekommst, sondern dass das Kind sicher und vernünftig reisen kann.

Noch eine Frage:

Hast Du euer Kind mal gefragt, ob es das überhaupt möchte? Ob es sich das zutraut?

Auch nur so ein Gedankengang. Es kann durchaus sein, dass das Kind Angst vor dem alleine reisen hat. Und vielleicht ist dir das gar nicht bewusst? Hast du Probleme bei der Umsetzung des Umganges hast, weil du ein weiteres Kind hast, menschlich durchaus verständlich. Dies ist aber nicht das Problem deines Sohnes mit deiner Ex und es ist auch nicht das Problem deiner Ex. Deswegen würde ich das mit einem vernünftigen Gespräch versuchen zu lösen.

Ein zwanghaftes Vorgehen vor einem Familiengericht wird wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt sein. Denn selbst wenn ein Gericht der Mutter aufgibt, den Sohn der deutschen Bahn zu einem begleiteten Reisen zu übergeben, gibt es genügend Möglichkeiten diese ausfallen zu lassen beziehungsweise zu verhindern. 

Ich habe mir die Mühe gemacht und versucht herauszufinden, ob es bereits juristische Entscheidungen dafür gibt. Ich habe nichts gefunden! Aber ich habe einen sehr interessanten Artikel gefunden, der ein wesentliches Merkmal für Reisen von Kindern ins Spiel bringt:

Die in § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankerte elterliche Fürsorgepflicht besagt, dass die Eltern die Fähigkeiten des Kindes bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen. Das bedeutet, dass Erziehungsberechtigte je nach Einzelfall entscheiden müssen, ob sie ihrem Kind eine selbstständige Reise zutrauen oder nicht. Anders als auf offiziellen Jugendreisen werden völlig alleinreisende Kinder in der Regel nicht betreut. Sie als Eltern müssen deshalb abwägen, ob zum Beispiel ein Umstieg ihnen schon zuzumuten ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor allem kleineren Kindern einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten und der Zieladresse mitzugeben.

Das sollte man dabei berücksichtigen.

 

Dieses Thema wird sich nicht juristisch lösen lassen. Mein Rat wäre, mit der Mutter ins Gespräch zu kommen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Dies könnte auch beinhalten (nur als Beispiel) das vielleicht nicht jetzt schon das begleitete Reisen angedacht wird, sondern erst in einigen Monaten, oder in einem Jahr damit beginnt. Dann hat man ein Ziel auf das man hin arbeiten kann. Mit der Brechstange wird man hier nichts werden…

 

Viel Erfolg und Gruß

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2022 13:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Aktuell ist der Service des begleiteten Fahrens gar nicht mehr im Angebot. Außerdem gab es diesen m. E. auch nur auf bestimmten Stecken und nur bei Direktverbindungen.

Wäre es nicht auch machbar, es so zu belassen und stattdessen einen festen Babysitter für das kleine Kind zu installieren, der die Zeit bis du zurück bist überbrücken kann? Oder eine Oma, ein Opa, Tante, Onkel... meistens reißen sich doch Familienmitglieder um die Kleinen.

LG LBM 

 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2022 17:53