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Kann Umgang nicht wahrnehmen - Kompensation?

 
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Hi liebes Forum, 

Ich wohne in Schweden mit meiner Frau, unserem gemeinsamen Sohn (2,5) und ihren drei Kindern aus vorheriger Beziehung. 
Meine ex Frau lebt mit unserem Sohn (7jahre) in Berlin. 

Ich fliege normalerweise einmal im Monat nach Berlin für ein Wochenende um meinen 7 jährigen zu sehen. Zudem kommt er zu den Ferien zu mir nach Schweden, da hol ich ihn aus Berlin ab fliege nach Schweden und wieder mit ihm zurück. 

Normalerweise klappt das soweit ganz ok aber jetzt muss ich den Mai Termin absagen da sowohl mein 2jähriger hier krank ist als auch meine Frau ihrerseits krankheitsbedingt aich grade nicht alleine um den kleinen kümmern kann. 

Als ich das meiner Exfrau mitgeteilt habe wollte sie finanzielle kompensation da sie an dem Wochenende dann nicht nach Barcelona fliegen kann ( ihr Freund wohnt dort). Bzw sie möchte dass ich ihr das Ticket nach Barcelona für meinen Sohn zahlen soll ( 300euro) der dann mit soll. 

kann sie das so verlangen? Ich hab jetzt auch nicht 300 eur einfach übrig… muss ich das zahlen? 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2022 16:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Kann sich niemand vor Ort so lange um deine Frau kümmern, so dass du dein Kind besuchen/holen kannst?

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2022 21:55
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

@lausebackesmama holen kann ich den kleinen nicht übers Wochenende da dies von den Flugzeiten nicht zumutbar wäre. Wir haben leider kein soziales Netzwerk welches sich um den kleinen (2,5 Jahre) hier drei Nächte kümmern könnte da meine Frau es derzeit nicht selbst schafft. 

ich frage mich daher was meine ex fordern darf?? Für mich sind das höhere Umstände die mein umgangswochenende verhindern. 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2022 21:59
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert

Hallo @fablion35 ,

auch wenn ich Dich mit Deinem gedanklichen Ansatz:

Geschrieben von: @fablion35

[...] Für mich sind das höhere Umstände die mein umgangswochenende verhindern. 

verstehen kann, aber:

zunächst einmal wäre doch davon auszugehen, dass ihr eine (verbindliche) Umgangsvereinbahrung habt, an die sich die ET halten sollten und die für beide ET auch verlässlich sein sollte...

Zu Deiner angesprochenen finanziellen Situation:

Aus meiner Sicht dürften sich Deine Mehrkosten (bei Bezahlung der Tickets für Deinen Sohn nach Barcelona und zurück) in Grenzen halten, da Du selbst ja die Tickets für Dein Besuchswochende einsparst (4 Flüge, davon 2 mit Deinem Sohn)...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2022 04:31
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

@kakadu59 da mein Flug für das  Wochenende im Mai in Berlin bereits bezahlt ist und auch das Hotel im frühbuch Rabatt gebucht war kann ich es nicht wirklich gegnrechnen  (Wenn ich meinen Sohn einmal im Monat am Wochenende treffe verbringe ich dieses in Berlin, ihn nach Schweden zu holen für ein Wochenende lohnt sich nicht. ) auf den Kosten (ca. 600eur total ) bleibe ich auch sitzen , plus ihre Forderung… 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2022 06:08
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

Moin,

wenn du von ihr Zuverlässigkeit erwartest solltest du die Situation lösen.

Also entweder nach Berlin fliegen oder den Flug bezahlen.

Ansonsten eben nicht wundern, wenn die KM auch mal nen Umgang kurzfristig ohne Kompensation absagt.

 

Im Übrigen fällt es mir schwer vorzustellen, was für eine ominöse Einschränkung deine Holde haben sollte die es ihr unmöglich macht, den Lützen mal 3 Tage alleine zu betreuen.

Vor allem, da das nicht plötzlich kommt und ihr euch jetzt schon darauf vorbereiten könnt.

 

Eure Probleme auf die KM abzuwälzen finde ich nicht fair.

 

WF

 

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2022 07:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Ich bin da schon auch bei Wasserfee. Die KM verlässt sich auf dich, sie kann auch nichts für euer nicht vorhandenes Netzwerk und hat dann Kosten, auf denen sie deshalb hängen bleibt.

Jetzt ist natürlich auch die Frage, was heißt krank und wann ist der Mai-Termin. Das früheste Wochenende wäre in 7 Tagen. Bis dahin ist doch vermutlich wenigstens das Kind wieder gesund? Dann nimm dss mit. Flug dürfte auf dem Schoß gehen, die Geschwister sehen sich und deine Frau hat Zeit für sich und um gesund zu werden.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2022 09:26
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

@lausebackesmama 

 

danke erstmal allen für eure Sichtweisen. Ich glaub ich habe die Bauchschmerzen nicht wegen der Situation an sich sondern wahrscheinlich aus dem ganzen Drumherum und den Ton in dem Sachen verlangt werden. 

die KM hat die Scheidung 4 Jahre hinausgezögert um längst möglich Trennungsunterhalt zu erhalten, hat auch nach der offiziellen Scheidung erreicht dass sie obwohl voll arbeitend , gesund & Akademikerin einen nachehelichen Unterhalt von mir bekommt für weitere 4 Jahre. Trotz des Geldes was ich monatlich überweise kommt mein Sohn immer mit zu kleinere oder kaputten Kleidung zu mir, seine Haare hat die KM bisher kein einziges Mal schneiden lassen. Das führt dazu dass ich jedesmal wenn er bei mir ist erstmal Klamotten kaufe die ganz sind und passen und auch periodisch mit ihm zum Friseur gehe damit er einen ordentlichen Schnitt hat. Dazu kommt dass sie meine Versuche meinen Sohn per FaceTime zu erreichen regelmäßig ignoriert und auch nicht zurückruft. Im Sommer hat sie unsere Vereinbarung vergessen und verlangt nun von mir dass ich unseren Sohn anstatt in Berlin in Barcelona abzugeben habe weil ich ihn im Sommer ansonsten nicht sehen werde können. ( Mehrkosten dafür natürlich soll ich tragen) …. Das sind nur ein paar der Sachen die mich aufregen. Als ich jetzt das Wochenende absagen musste (nein , ab zwei Jahre zahlt man vollen Preis bei Flügen , in der jetzigen Auslastung hätte es mich über 500 eur gekostet den kleinen zusätzlich mitzunehmen) 

stört mich meist die Art und Weise wie eine kompensation verlangt wird. Ich hatte ja angeboten die Stornokosten zu übernehmen aber für sie besteht nur die Alternative unseren Sohn zusätzlich mitzunehmen. Keine Bitte oder Frage, eher die simple Aufforderung… im kontext dass er grad hier über Ostern bei mir war und ich erstmal Schuhe & Kleidung und Friseur Gezahlt habe ( zusammen über 300eur) finde ich einfach den Ton nicht angemessen wie sie argumentiert. Und wenn ich sie darauf anspreche ob sie mir dann auch die Mehrkosten für die Rückgabe im Sommer in Barcelona ( statt Berlin) erstattet kommt sie mit Pauschalen Beschuldigungen und null Einsicht. Aber sie hat halt den kleinen bei sich und wenn ich mich nicht füge , dann seh ich ihn halt nicht im Sommer oder dann hebt sie eben nicht das Telefon ab wenn ich mit dem kleinen sprechen will. 

ja, es wäre viel leichter mit einer verbindlichen vom Gericht festgesetzten Umgangs Regelung , aber alles was ich über diesen Prozess bisher gehört habe scheint dieser sehr langwierig zu sein ( mit Mediations Sitzungen vom JA zu dem beide persönlich anwesend sein müssen ) das ist für mich eine Albtraum Situation da sie mich an die Scheidungsverzögerung erinnert von damals … und auch diesesmal hat sie alle Karten in ihrer Hand…. 

 

sorry für das abladen hier, wollte nur mal den Kontext meiner Frage erklären… 

 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2022 17:05
(@richardvonweizsaecker)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

ich kann mir ehrlicherweise sogar gut vorstellen dass Du mit einem einstweiligen Umgangsantrag hier durchaus schnell ein Ergebnis bekommen könntest.
Du möchtest ja keine neue Regelung sondern nur die bereits seit langer Zeit gelebten Regelung zementiert haben.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Familiengericht den Vorstellungen der Mutter folgt das Du das Kind nun auf einmal in Barcelona abgeben sollst. Das ist erst einmal komplett willkürlich von der Mutter.
Du kannst hier durchaus wieder mehr Selbstbewusstsein entwickeln und musst nicht alles mit machen, vor allem wenn die  Mutter etwas von Dir verlangt was kompletter quatsch ist.

Hier wird es auch keine langen Mediationsgespräche oder ähnliches beim Jugendamt geben, das geht komplett ohne.
Du stellst deinen eA Antrag und Du weist die bisherige Regelung gut nach, machst deutlich dass die Mutter jetzt willkürlich verlangt das Kind nach dem Umgang in ein anders Land zu bringen (das ist abstrus...)
Deswegen benötigst Du die bisherige Regelung in Vollstreckbarer Beschlussform.
Das entspricht der Kontinuität und damit dem Kindeswohl.
Mach die Dringlichkeit noch gut deutlich und mit ein bisschen Glück geht das sogar rein schriftlich und ohne Anhörung.

Ich würde mir hier keine Platte machen und das einfach durch ziehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2022 19:25
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

@richardvonweizsaecker 

du hast aber schon verstanden, dass es der KV ist, der im Mai von der gelebten Regelung abweichen will?

 

Umgang ist eben keine Rosinenpickerei.

Klar muss er das Kind nicht im Sommer nach Barcelona fliegen.

Aber dann muss er sich auch im Mai selber an den vereinbarten Umgang halten.

 

Nicht anderes würde ihm eine gerichtliche Umgangsregelung bringen: Verbindlichkeit. Aber eben beiderseitig.

 

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2022 07:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

die finanzielle Regelung des Umgangs sieht immer so aus, dass der Umgangselternteil die Kosten des Umgangs tragen muss. Kein Umgang bedeutet keine Zusatzkosten.

Wie der Umgang stattfindet, darauf müssen sich die Eltern einigen.

Sachstand ist:

  • eigentlich gibt es eine gelebte Umgangsregelung, die auch funktioniert,
  • der Vater kann den Mai-Umgang aber nicht wie gewohnt durchführen,
  • die Mutter besteht nun darauf, dass die unerwarteten Kosten für die Mitnahme des Kindes nach Barcelona vom Vater getragen werden sollen,
  • für den Sommer möchte die Mutter, dass das Kind in Barcelona abgeholt wird.

Keine der Forderungen ist eigentlich gesetzlich belegbar, da die Verhältnisse hier nicht Standard sind. Wie ein Gericht entscheidet ist vollkommen unklar, da die Probleme sich alle auf Sonderfälle beziehen.

Mein Eindruck ist, dass der KV unter ziemlichem Druck steht, nicht zuletzt wegen der Verhältnisse zu Hause in Schweden. Die KM aber kein Interesse von einer Abweichung des normalen Ablaufs hat und vor allem keine Zusatzkosten tragen will.

Ich denke, dass hier ein bißchen Abstand notwendig ist und der KV die KM bitten sollte die Zusatzkosten für Barcelona selbst zu tragen, dafür holt er das Kind auf seine Kosten aus Barcelona im Sommer. Das in einem freundlichen Brief an die KM. Ansonsten wird die KM die Kosten für Barcelona nicht einklagen können, sie kann aber natürlich immer ein Faß aufmachen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2022 13:30
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