Begleiteter umgang ...
 
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Begleiteter umgang rechte

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(@ruffys)
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Aktuell darf ich umgang ja nur wöchentlich in Begleiteter Form wahrnehmen bis es bei Gericht mal weiter geht. 

Das kind kommt dieses jahr in die schule. Zurückstellung ist nicht mehr, hatte ich letztes jahr gewollt in der Hoffnung das letzte Kindergarten jahr noch detailliert miterleben zu können. Im Nachhinein so wie es sich hinzieht ein Fehler, bedeutet es doch ein jahr länger vollen unterhalt bis zu einer Ausbildung. 

Wie sieht es jetzt mit einer eventuellen verabschiedungs Feier im Kindergarten aus bzw dan bei der Einschulung. Darf ich da dabei sein? Es gibt ja kein gerichtliches Kontakt verbot außerhalb der Umgänge...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2022 20:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus Ruffys!

Kontaktverbot? Gibt es hierzu einen Beschluss/Urteil (habe nicht die Zeit, Deinen anderen Faden zu durchsuchen)  und wenn ja, wem gegenüber (KM oder Kind)??
Oder meinst Du, dass außerhalb des begleiteten Umganges dieser eben nicht stattfinden darf?

Wenn nichts in der Richtung vorliegt, kannst Du eigentlich im KiGa aufschlagen (ich gehe davon aus, dass Du dort als Vater der Kindes bekannt bist).
Solange Du Dich an die Regelungen zum begleiteten Umgang hältst, kannst Du eigentlich jede Veranstaltung besuchen, beiwohnen und zuschauen (mehr aber dem Kind ggü. nicht); es sei denn Du hast Hausverbot oder man gewährt Dir keinen Einlass.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2022 09:54
(@ruffys)
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Ne begleiteter umgang aber nur als Vermerk schreiben aus den mündlichen Verhandlungen, einen echten Beschluss/ urteil dazu gibt's aber noch nicht.

Wollte nur anmerken (damit nicht nachgefragt werden muss), das es keinerlei Kontakt verbot außerhalb dieser Zeit gibt.

Hatte halt irgendwann mal nen Urteil gelesen wo grob ein Vater seinen Sohn auf dem Schulweg zufällig getroffen hat und man ihm da gerichtlich was rein drücken wollte und glaub erst beim OLG gesagt wurde das zb ein kurzes hallo noch keinen umgang darstellt und das in ordnung ist da kein kontakt verbot außerhalb der Umgangszeit geurteilt wurde.

 

Will nichts falsch machen, was mir angelastet werden könnte.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 3 mal von Ruffys
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2022 13:29
(@michazuhaus)
Schon was gesagt Registriert

Geh hin. Insbesondere wenn du gemeinsames Sorgerecht u Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Was die Mutter will ist schnurz. Es ist dein Kind u bei wichtigen Entscheidungen und Ereignissen hast du präsent zu sein. 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2022 18:40
(@ruffys)
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Ja hab ich vor. Hatte am WE ne Mail an die Kita geschickt und nachgefragt wann und ob Kita fest oder verabschiedungs Feier ist und ob Eltern da aktuell dabei sein dürfen.

Die Schule hatte ich auch mit angemailt und gefragt wann/wie Einschulung, Elternabende usw. ist. Gleichzeitig mit angefragt ob sie schon Stundenpläne und Ausflüge für die nächsten Jahre haben um gegen evtl. Sonder/Mehrbedarf gewappnet zu sein und gebeten alles was sie der Mutter zu kommen lassen auch mir zuzusenden.

Per Mail kam noch nichts. Post weiß ich erst nach dem Urlaub...  Von der KM habe ich nichts erhalten, hab aber noch mal um alle Unterlagen der letzten 12 Monate gebeten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2022 00:00
(@ruffys)
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Schule hatte sich gemeldet, da gibt's für Elternbriefe und Information dann eine online Seite mit zugangscode. Termine werden beim ersten elternabend bekannt gegeben. Ablauf des ersten schultages ist erst Anfang August bekannt.

Vom Kindergarten bin ich enttäuscht, die haben  auf die mail noch nicht geantwortet und anrufen wollt ich erst kommende Woche. Gestern beim umgang ist der Tochter rausgerutscht das sie sich auf heute freut, sagte aber nicht warum. Beim wöchentlichen Sonntags Telefonat sagte sie vorhin das heute Kindergartenfest war. Damit hatte ich nicht gerechnet da das letzte 2019 ende Juli war. Hab ich grad ne Wut auf KM und Kita.

Würdet ihr raten das beim nächsten umgang vor der umgangs begleitetung anzusprechen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2022 20:17
(@mirko999)
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@ruffys

Hi,

ich würde da gar nichts ansprechen.

Damit machst du nur 2 Schritte zurück. Dann heißt es nämlich, dass aufgrund fehlender Kommunikation der begleitete Umgang vollkommen gerechtfertigt ist. Und bei sehr viel Pech denken die noch, dass du etwas persönliches gegen die KM hast und stehst als Quertreiber da. 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2022 20:53
(@ruffys)
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@mirko999 

Der begleitete umgang läuft ja wegen den Missbrauchs vorwürfen und sollte wenn endlich alles durch ist wieder normal stattfinden. Aber für die Zeit danach zwecks evtl. Wechselmodell wäre es vielleicht schon vorteilhaft kein Kommunikations Problem anzusprechen, die KM wiederum könnte sagen ich zeige kein Interesse da ich zb beim Kita fest nicht anwesend war... blöde Situation...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2022 21:22
(@mirko999)
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@ruffys

Vielleicht wäre es in Zukunft besser auf die Mails zu verzichten und sofort anzurufen oder noch besser ein persönliches Gespräch zu suchen mit der Erzieherin bzw. Lehrer. Einfach denen die Situation schildern, dass die Informationen nur spärlich bis gar nicht ankommen und du aber trotzdem an der Entwicklung des Kindes teilhaben möchtest.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2022 21:59
(@ruffys)
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Hab grad im Kindergarten angerufen und bin etwas geschockt, hatt sich so angehört als ob die auch gar nicht mit mir reden wollten.

Die geben mir bezüglich meiner Tochter trotz SR keine infos, und sagten ich soll mich an die mutter wenden, anscheinend von der KM angeordnet. Irgendwas haben die noch vom JA geredet. Direkt beim JA angerufen und wie es der Zufall so will is die Dame noch bis Mitte der Woche im Urlaub.

Wie sollte ich jetzt vorgehen um Infos zu bekommen?

Noch mal die KM anfragen und gleichzeitig das JA? Wenn ich dort nicht weiter komme Antrag nach 1686 stellen? Geht zwar ohne Anwalt aber wenn ich meinen nehme müsste die Mutter diesen und das Verfahren bezahlen (sie Harz4)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2022 15:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@ruffys Es ist schon richtig, dass der Kiga Dir keine Informationen extra geben will. Das Problem für den Kindergarten ist, dass es nicht Partei im Streit der Eltern werden will.Deshalb wirst Du Informationen höchstens dann bekommen, wenn Du auch tatsächlich im Kiga vorsprichst und auch dann wird es nicht einfach sein.

Eine Auskunft nach § 1686 ist nur dann erfolgreich, wenn Du keinerlei Umgang hast und dann ist die Auskunft ziemlich rudimentär.

Aus meiner Sicht ist das zielführendste auf eine normalen Umgang hinarbeiten und die Informationen beim Umgang erfragen, alles andere wird immer unbefriedigend sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2022 16:35
(@ruffys)
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Bis es wieder einigermaßen normalen Umgang gibt dauert es leider noch, dafür muss erst das Strafverfahren weg, das zieht sich leider hin. Vorm umgangs begleiteter das kind auszufragen sollte doch auch nicht grad vorteilhaft sein, damit bring ich das kind doch in einen Interessenskonflik. Ihr ist Samstag rausgerutscht das sie sich auf Sonntag freut, hatte es bei einer einmaligen Nachfrage "warum"  (Kind "nur so") belassen.

Das letzte mal mit dem Kindergarten gesprochen hatte ich drittes Quartal 2020 zwecks geforderten Entwicklungsgespräch. Das hatten die direkt der Mutter gesteckt das ich eines will und ihr auch eines angeboten. Da war aber noch alles am Anfang der Geschichte. Evtl hat sie denen dann gesagt mir keine infos zu geben.

Vielleicht nutzt dieses Info verbot ja meinem Strafanwalt etwas.

Ich kann doch nicht ständig das kind ausfragen, hat ja nicht alle Infos. Bezüglich des baldigen Schulbeginns und den dazugehörigen Untersuchungen hat doch auch nur die Mutter Infos.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2022 20:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin,

das Hauptproblem ist wohl das laufende Strafverfahren. Solange dies nicht endgültig abgeschlossen ist, wird sich jeder darauf berufen.

Allerdings sehe ich das etwas anders. 1686 geht auch, wenn man Kontakt zum Kind hat. Hierzu müsstest du der KM aber klare Fragen formulieren und zukommen lassen.

Auch kann sich der KiGa nicht darauf zurückziehen, dass er keine Auskünfte geben will, wenn gSR vorliegt. Sie sind auskunftspflichtig und Auflagen der KM sind unrelevant. Denn mit einer solchen Ansicht verunmöglichen sie dir die Wahrnehmung einer Sorgepflicht.

Das Kindergärten sich nicht gerne vereinnahmen lassen, stimmt auch nur zu einem Teil. Denn sie lassen sich in diesem Fall ja gerade doch vereinnahmen, da sie sich auf die Seite der KM schlagen. Weiterhin hast du absolut recht, dass du das Kind nicht ausfragen solltest. Denn erstens gerät es dann zwischen die Fronten von euch Eltern und würde vermutlich einen weiteren massiven Loyalitätskonflikt befeuern und im zweiten wird es sich nicht richtig ausdrücken können. Dies führt dann zu unvollständigen, oder auch falschen, Informationen, mit denen du dann im schlimmsten Fall sogar losgehst nur eine Bachlandung hinlegen kannst.

Daher würde ich den KiGa schriftlich, vielleicht schon mit Terminvorschlägen, zu einem Gespräch auffordern.

 

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 28.06.2022 13:25
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Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @susi64

Es ist schon richtig, dass der Kiga Dir keine Informationen extra geben will. Das Problem für den Kindergarten ist, dass es nicht Partei im Streit der Eltern werden will.

was ist daran richtig? Sonst wird hier - dem Mitsorgeberechtigten - (im Forum) ja immer angeraten, sich einzubringen und - wenn die Information nicht über die KM fließt - diese sich sozusagen an de Quelle" zu holen: sprich Arzt, Schule Kta, Sportverein usw....

Vor allem: wen die Information allein das Kind im Kontext mit Kindergarten betrifft (z.B. wie hier am Tag X ist Kindergartenfest o.ä.): warum sollte die Kita hier sich raushalten wollen, weil er/ sie sich sonst in Gefahr begibt Partei zu ergreifen: Für wen und für was?

Das Problem was ich(!) hier:

Geschrieben von: @ruffys

Hab grad im Kindergarten angerufen und bin etwas geschockt, hatt sich so angehört als ob die auch gar nicht mit mir reden wollten.

sehe, ist schlicht und ergreifend die (im Grundsatz) fehlende Unschuldsvermutung. In Sachen "grenzüberschreitende Handlungen" und/ oder (unbegründeter) Verdacht auf sex. Übergriffe gehen alle Involvierten (fast) ohne Ausnahme gegenüber den Beschuldigten auf (verhaltene) Distanz und stellen sich - wie hier auf die Seite Desjenigen, der Beschuldigt... nach dem Motto: es könnte ja was dran sein und dann?Edith: siehe auch den vorangestellten Beitrag von @Kasper, der im Übrigen meine volle Zustimmung findet

Hier vermute ich einfach, dass die KM (nicht nur) die KiTa über die im Raum stehenden Dinge der sex. Übergriffe informiert hat und deshalb keine Information an den KV herausgegeben wurden.

Andererseits ist (aus meiner Sicht und in diesem Fall) ein Telefonat auch eine eher schlechte Wahl der Kommunikation: Schließlich kann am Telefon erstmal jeder behaupten, er wäre Hr. Mister X und der sorgeberechtigte KV von Tochter Y...

 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2022 16:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

@kakadu59 Es geht nicht darum, dass der KV keinen Anspruch auf Auskunft hätte, er muss dann aber auch im Kindergarten konkret vor Ort nachfragen und kann nicht erwarten, dass die Informationen an ihn versandt werden oder er extra noch ein Informationsblatt bekommt. Wenn sich der Vater einbringt wird er auch kein Informationsproblem haben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2022 17:44
Kakadu59
(@kakadu59)
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Hallo @susi64,
so wie Du es jetzt - erklärend be-) schreibst, ist es klar(er), aber dann hättest Du weiter oben(meiner Meinung nach) auch nicht als Begründung das hier
Geschrieben von: @susi64

Das Problem für den Kindergarten ist, dass es nicht Partei im Streit der Eltern werden will

schreiben sollen.... Das liest sich in diesem Kontext ja schon etwas anders.

Schleißlich kamen je Deine Zeilen:

Geschrieben von: @susi64

@ruffys Es ist schon richtig, dass der Kiga Dir keine Informationen extra geben will. Das Problem für den Kindergarten ist, dass es nicht Partei im Streit der Eltern werden will.

VG Susi

als Antwort auf das hier:

Geschrieben von: @ruffys

Hab grad im Kindergarten angerufen und bin etwas geschockt, hatt sich so angehört als ob die auch gar nicht mit mir reden wollten.

und das klang da halt komisch. Da der KV keine Info von der KM bekommt (und auch vom KG keine Infos fließen:)

Geschrieben von: @susi64

und kann nicht erwarten, dass die Informationen an ihn versandt werden

hat er halt (telef.) nachgefragt- und selbst auf Nachfrage keine bekommen...

Man kann sich nun so seine Gedanken machen, warum  auf die telef. Nachfrage die gewünschte Infos nicht kommen...

- liegt es daran, dass die Nachfrage telef. erfolgte (und nicht pers.)

- liegt es an dem Umstand, dass der KG von der KM gebrieft wurde (in/ über was und wie auch immer)...

oder...(??)

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2022 18:34
(@ruffys)
Zeigt sich öfters Registriert

Hab mich zwecks Informationen vom Kiga erhalten etwas eingelesen. 

Was Susi sagt das sie dem anderen Elternteil infos nicht extra geben brauchen, wollen oder müssen, könnte zwar allgemein gelten, (dann besteht Auskunft abspruch gegenüber dem anderen Elternteil) allerdings bei mir nicht. 

Der Betreuungsvertrag wurde seinerzeit von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben, eine Klausel darin ala 'Das der auskunft damit genüge getan ist einer Person Mitteilung zu machen' konnte ich nicht finden. Somit sollte es ein/e Auskunftspflicht/Informationsrecht für beide Elternteile geben nicht nur für einen.

Das letzte Entwicklungsgespräch erbat ich ( fand statt) Quartal 3 2020. Neutral 🤣 wie der Kiga ist wurde das gleich der KM gesteckt und diese wurde zu einem eigenen eingeladen ohne das sie anfragen mußte. Wurde mir natürlich von der KM übel genommen das ich mich selbst informierte.

Da es per Mail und Telefon keine infos gab versuch ich es jetzt schriftlich einen Termin und Auskunft zu bekommen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2022 18:35
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert

@ruffys 

es ist natürlich ein sehr "subtiles Problem" für die KM und kennzeichnend für die "angespannte" Situation in Sachen Kommunikation, wenn Du als KV zu KG "laufen" mußt um die Infos zu erhalten, von denen man im Normalfall erwarten könnte, das sich Eltern untereinander darüber austauschen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2022 19:25
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @ruffys

Da es per Mail und Telefon keine infos gab versuch ich es jetzt schriftlich einen Termin und Auskunft zu bekommen

Geh doch einfach hin und erbitte, entweder die Auskunft, oder aber einen Termin...

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2022 19:26
(@ruffys)
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Das einfach hingehen möchte ich vermeiden, in meiner Position ist es mir lieber so viel wie möglich schriftlich zu haben.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2022 20:18
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