Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern - Es heißt ja aber nicht zum Spaß "Umgang" und nicht "Kontakt", in dem Begriff steckt ja aus gutem Grunde mehr drin. Das BVG hat das wie folgt definiert:
"Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen.
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen. Entsprechendes gilt auch dann, wenn das Kind nicht bei einem Elternteil, sondern in einer Pflegefamilie lebt. Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen."
Daraus folgen für mich drei Dinge.
1) Der betreuende Elternteil muss grundsätzlich bereit sein, Umgang zu ermöglichen. Das ist der Fall.
2) Damit "Umgang" überhaupt als solches gelten kann braucht es mehr, als ein Treffen jährlich über ein paar Stunden, denn dabei können wesentliche Punkte, die ein Umgangsrecht eigentlich ausmachen, gar nicht erfüllt werden. Ergo wäre das kein Umgang sondern etwas anderes. Kontakt. Whatever.
3) "Umgang" dient dem Kindeswohl, Ausnahmen vorbehalten. Das was ihr da macht ist imho aber kein Umgang, ergo nicht automatisch kindeswohldienlich.
Und genau deshalb würde ich da die Kinder ganz genau beobachten und beim kleinsten Anzeichen von "kann damit nicht umgehen" fachliche Hilfe dazuholen. Denn die Kinder haben eigentlich auch Rechte... und denen ist egal wie gut sich Papa entwickelt hat, denen geht es um die Bindung, die verwandschaftliche Beziehung und das Liebesbedürfnis. Und das können sie bei einem Treffen jährlich definitiv nicht erreichen. Wenn nämlich ein Kind da nicht gut mit umgehen kann und dieses nie-da-sein-aber-immer-mal-auftauchen dazu führt, dass das Kind sich im Grunde chronisch abgelehnt fühlt und unter der Zurückweisung leidet, müsste man mal ernsthaft drüber sprechen, ob es dann nicht sinnvoller wäre, keine Treffen stattfinden zu lassen sondern zwecks Informationsrecht eben einmal im Jahr ne Mappe mit Bildern und Berichten an den Vater zu schicken.
Der hat nämlich Umgangrecht. Nicht Vorzeige-abruf-Recht.
