Dummer Fehler,
Es soll Beweis erbracht werden über die Bindung des Kindes zu den Elternteilen.
Wie kann man Umgang gestalten?
Urteil: Es besteht seit langem keine Bindung zu KV. Keine Gestaltung des Umgangs entspricht somit dem Kindeswohl.
;(
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Also ich habe eine Fachanwältin für Familienrecht.
Wenn die keine Ahnung hat wer dann?
Hallo,
das ist überhaupt nicht der Punkt. Ich hatte mit objektiv völlig überzeugenden Gründen das ABR beantragt und dafür *die* Koryphäe in Deutschland als Berater engagiert, ein Dr. Jur. aus Reutlingen, im Familienrecht bundesweit anerkannt.
Seine Kommentare werden bis hin zum BVerfG sehr ernst angesehen. Hat alles nix interessiert, weil die Richterin am FG Augsburg halt genau ihr femifaschistoides Mutterstützding gemacht hat.
Also: entweder du ziehst deine Sache durch, oder du verabschiedest dich aus der Story. Ich glaube, ich habe schon erwähnt, dass eine Strafanzeige... Wie auch immer. Tu, was du für richtig hältst, ich klinke mich hier erst mal aus.
/elwu
Moin!
Bin gerade etwas irritiert, was daran liegen mag, dass ich bisher nur quer gelesen habe. Aber:
Ich habe alle Beweise erbracht die man nur erbringen kann, daß ein Umgang gut für das Kind ist und die Anstrebungen der KM den Umgang auszuschliessen nicht gerechtfertigt sind.
Umgang zu beiden Eltern ist ein Grundrecht der Kids, steht so im BGB und (!) ist als grundsätzliches Menschenrecht vermerkt. Von daher verstehe ich nich ganz, was hier abgeht ... Du müsstest da nix beweisen. Der regelmäßige Kontakt zu Dir ist schlicht ein grundsätzliches Menschenrecht Deines Kids. Mama müsste beweisen, dass Du der schlimmste Finger weltweit bist. Aber selbst dann dürfte kein Umgangsausschluss folgen, sondern schlimmstenfalls ein vorrübergehender BU.
Die Aufgabe des Richters ist es nicht, zu entscheiden, ob Umgang oder nicht Umgang. Sein Job ist es, festzulegen, wann und wie der Umgang gestaltet wird, Zusammenführung, Gewöhnungszeit, etc pp.
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Greetz,
Milan
