.......
so wie ich das sehe, solltest du ein Umgangsrecht bei Gericht beantragen.
Es geht ja auch nicht an, daß ständig Verwandte als Aufpasser mit dabei sind.
Immerhin bist du der leibliche Vater und einfach so sollte dich der Vater der KM auch nicht an die Luft setzen.
Es macht scheinbar aber keinen Sinn mit denen zu reden.
Die einzige Problematik ist aber die, daß das Kind scheinbar noch sehr klein ist.
Wenn du bei Gericht einen Antrag auf Umgang stellst, wird sowieso eine Stellungnahme vom Jugendamt eingeholt, wie man einen Umgang gestalten könnte.
Vermutlich wird es schon deswegen einen begleiteten Umgang geben, weil es noch ein Baby ist.
Bei Terminen wo es dann dazu kommt, hat auch die Sippe nichts verloren.
So etwas dauert natürlich seine Zeit, deswegen solltest du keine verlieren.
Geh zum Gericht, bzw Anwalt der einen Antrag für dich stellen soll.
Wenn du nicht genügend Einkommen haben solltest ein Verfahren zu bezahlen, kannst du einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Gruss Dieter
Hallo Darian,
Diese Akten schlummern nach Auskunft seines Systems im Keller. Niemand hat Sie angefordert!!!
Also, mein Beitrag vom 25.03 war nicht ohne, eben nur zünisch.
Soll deines erachtens KM die Akten anfordern?
habe gelesen das du mit dem Vater deiner EX auch deine Probleme hast,,,,
Darian, wenn du solchen Nebenprozessen Wichtigkeit verschenkst lässt du dich von deinem Ziel ablenken.
@RedBlack, das ist keine Kritik an deinem Beitrag, hab ihn nur verwendet.
Ich kam nur bei JA und Gericht weiter, da bei meine Tochter ein guter Kontakt bestand und ich mit all meiner Macht um den Fortbestand kämpfte.
Hatten heute viel Spass beim Kochen und spazieren im Regen.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hi Kuno,
danke für deinen Thread , ich verstehe aber nicht ganz was du damit sagen willst.
Das Gericht will eingestellte Ermittlungsakten zum Gegenstand des Verfahrens machen, also wird auch das Gericht diese Akten anfordern oder meinst du nicht? die Km hat da sicher nichts mit zu tun, genau so wenig wie ich. KM oder ich führen das Verfahren nicht sondern der Vorsitzende Richter. Ich bin nur Antragsteller und KM ist Antragsgegner.
Wenn ich aber bereits im November 08 und Im März 09 Aufgrund meiner Anfrage bei Gericht mitgeteilt bekomme, das wäre alles in Arbeit keine Sorge und es stellt sich heraus, daß das Gericht das gar nicht gemacht hat sondern gar nichts, finde ich das schon bedenklich. 9 Monate für Akteneinsicht und immer noch kein Ende in Sicht ist normal für dich?
9 Monate die mich von meinem Ziel sicher noch mehr abbringen werden.
Akteneinsicht dauert 14 Tage! vorausgesetzt jemand fordert Sie an.
Die Verwandtschaft ist mir völlig egal und ich bin auch sicher nicht der Typ der hier Leute anstiftet Ihre Verwandschaft anzuzeigen, ich bin da eher für die ruhige Tour und ich würde auch nichts anderes empfehlen.
Das heisst aber nicht, das ich mir alles bieten lasse, daß hätte mich meinen Job kosten können und ich bin im Moment froh überhaupt noch einen zu haben.
Wer Nachrichten schaut und Zeitung liest sollte wissen warum.
Ich habe nur ein Ziel, meinen Sohn zu sehen! Sollten sich jedoch Steine auf meinen Weg befinden die mir die liebe Ex-Verwandtschaft vor meine Füsse legt, muss ich diese wegräumen.
Dummerweise liegen seit 2,5 Jahren immer neue Steine vor meinen Füssen, zuerst in Form von 13 Interessengeleiteten Strafanzeigen, eine Zivilklage, ein Verfahren mittlerweile vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wegen Namensrecht, da KM den Namen des Kindes ändern möchte, bisher etliche Tausend Euro für den Anwalt, da hatte ich eben für den Humor vom Schwiegervater gerade nicht mehr viel übrig.
Bis zur Klärung wurde ich auch suspendiert, ist nicht gerade Witzig.
Ich habe keinen Grund Red Black nicht zu glauben, wenn man jedenfalls einfach so mit Gewaltanwendung vom Vater der KM rausgeschmissen wird, ist die Zeit des Redens vergeblich und macht auch keinen Sinn mehr.
Immerhin möchte Red Black sein Kind wiedersehen genau wie wohl alle hier.
Sich mir seinem Schwiegervater schubsen, braucht wohl keiner.
Wenn es für dich Zeitverschwendung ist jemanden einen Rat zu geben, nur weil es eben mit dem "Primärziel" nichts zu tun hat....ok.
Hier in diesem Forum folge ich keinen Ziel, sondern tausche mich höchstens aus, oder sieh einfach nur nach ob nur ich die Hölle auf Erden mitgemacht habe und was andere in dem Fall getan haben.
Einen Umgangsbeschluss kriege ich hier auch nicht. Manchmal ist es auch nur angenehm, sich mit Menschen mit demselben Ziel auszutauschen.
In diesem Forum gibt es nur Hilfestellung und kein Ziel, schon gar nicht eine Lösung Das Ziel und die Lösung ist am Familiengericht bzw. am jeweils zuständigen OLG. Ich könnte hier auch über das Wetter reden, es würde nichts an meinem Umgangsverfahren ändern.
Gruss Dieter
Hallo Darian,
ich bin da eher für die ruhige Tour und ich würde auch nichts anderes empfehlen.
Richtig.
Aber was zählt ist dein Umgang. Ich hätte keine Geduld 3 Jahre zu warten.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
..was soll ich denn tun??
Hab nun die zweite Beschwerde an das OLG schicken lassen.
Eine Dienstaufsichtbeschwerde an den Richter hat meine Anwältin auch schon geschrieben, ohne Erfolg.
Der Zeitpunkt der Terminierung ist im Familiengerichtlichen Verfahren nicht gesetzlich geregelt.
Der Richter hat "Ermessensspielraum" den er ausnutzen kann wie es ihm beliebt.
Nur wenn man ihm schuldhaftes Verhalten nachweisen kann, kannst du den überhaupt packen.
Eine lange Verfahrensdauer stellt keine Pflichtverletzung des Richters da, weil es ja leichte und schwierige Fälle gibt.
Die schwierigen dauern eben. So steht es zumindest in der Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichtes als Disziplinarvorgesetzter meines Fg Richters aufgrund meiner Dienstaufsichtbeschwerde.
Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Vielleicht habe ich nun eine Chance, da das Gericht wissentlich Sachverhalte verfälscht hat.
Deswegen auch meine erneute Beschwerde an das OLG, in der Hoffnung das von dort mal jemand den Finger hebt.
Ich habe auch weder Geduld, noch Lust zu den ganzen Kram. Aber ich habe das nicht alles auf mich genommen um fast 3 Jahre später aufzugeben. Ich werde weiter kämpfen bis zu Sankt Nimmerleins Tag wenn es sein muss, weil ich weiss das mein Sohn jede Minute des Kampfes Wert ist.
Ich habe von Vätern oft die Aussage gelesen: " Aus Liebe zu dem Kind habe ich den Kampf aufgegeben"
Das ist meiner Ansicht nach rhetorischer Unsinn.
Genau weil ich ihn liebe, werde ich niemals aufgeben!
Dieter
" Aus Liebe zu dem Kind habe ich den Kampf aufgegeben"
Das ist meiner Ansicht nach rhetorischer Unsinn.
Genau weil ich ihn liebe, werde ich niemals aufgeben!
Hallo,
genau so ist das auch richtig. Ach ja, hast du inzwischen Strafanzeige gegen Richter Tutnix gestellt?
/elwu
Hi Elwu...
nein, bisher noch nicht. Bisher konnte ich mich nicht überwinden.
Verdient hätte er es. Ich habe alle Beweiserbringende Dokumente bereits rausgelegt.
Ich werde mir über das Wochendende dazu Gedanken machen und eine Entscheidung treffen.
Die teile ich dir dann auch mit. 🙂
Gruss Dieter
Hallo Darian,
was kam am 16.10.2007 am Fg bezüglich des Umgangs raus?
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
..da kam gar nichts heraus.
Da wurde nur die Durchführung eines Familienpsychologischen Gutachtens beschlossen.
Die 144 Seiten Altpapier liegen seit dem 5.6.2008 . wonach der Vater "selbstredend das Recht hat einen
entsprechenden Kontakt mit seinem Sohn zu pflegen" beim Gericht vermutlich unter irgend einen Stapel mit Akten.
Genau wie die Befürwortung des Jugendamtes vom 21.12.2006 zum Umgang und auch die eigene Aussage meines Sohnes vom 6.11.2007 bei Gericht (ich nicht Anwesend) und vom 25.5.2008 bei dem Gespräch mit dem Gutachter seinen Vater gern wiedersehen zu wollen.
(lt. Wortprotokoll)
Dieter
Darian,
Da wurde nur die Durchführung eines Familienpsychologischen Gutachtens beschlossen.
Auch während des Gutachtens müsste das Kind Umgang erhalten. Verbrecher wie ich erhalten dann immer noch BU.
Am 16.10.2007 ging ordentlich was daneben, oder?
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
......
nein da ging eigentlich nichts daneben.
Ein Familienpsychologisches Gutachten wird fast immer gemacht wenn erhebliche Streitigkeiten unter den Eltern vorhanden sind.
Die KM hat das Gutachten beantragt und das ist sogar Ihr Recht.
In erster Linie soll auf Zeit gespielt werden. Ich kenn die Frau lang genug, die braucht mir keiner zu erklären.
Ist das Gutachten fertig, kann Sie es anfechten, der Gutachter muss schriftlich Stellung nehmen und ggf. ein Ergänzungsgutachten machen, das alles ist eines jeden Recht.
Auf Zeit zu spielen ist ihr ja auch gelungen. Letztes Jahr im Mai war der Gutachter hier, tja...schau mal auf das Datum.
Das hat Ihr schon mal fast ein Jahr eingebracht und ein Termin ist nicht in Sicht.
Wer sagt das du ein Verbrecher bist? Aus mir wollte man auch einen machen, leider fehlgeschlagen.
Das ist ja auch die einzige Masche die zieht. Böser, böser Mann...arme verlassene Frau.
Dieter
......es gibt sogenannte "Zwischenlösungen" z.b Umgang (BU) bis zum Beschluss.
Eine solche Zwischenlösung gab es aber nicht bei mir. Seit Oktober 2006 habe ich nur ein Foto von meinem Sohn.
Dieter
Darian,
hat dein RA vor Gericht nichts von so einem Gesetz erwähnt, dass das Kind Recht auf Umgang zu beiden Elternteilen hat?
Die KM hat das Gutachten beantragt und das ist sogar Ihr Recht.
Ist das das höchste Gesetz im Familienrecht?
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Moin,
zur Thematik Beschluss auf Gutachten und kein Umgang
Bei meiner letzten gerichtlichen Anhörung wurde auch viel gesabbelt und neben einem Gutachten auch kein Umgang (notgedrungen BU) beschlossen.
Ich habe mich dann damit allerdings nicht abgefunden und gleich einen Antrag per EA auf BU nebst UP gestellt - ("BU", um mich selbst zu schützen :knockout:). Begründung:
1. Kind und Papa haben Recht auf Umgang
2. Es gibt keinerlei Gründe diesen Umgang nicht zu ermöglichen
So hat der Richter zumindest SOFORT reagiert, und beide Eltern aufgefordert binnen ein paar Wochen ihn wissen zu lassen, was denn nun ein jeder tut, um den Umgang wieder in die Gänge zu bringen. Macht KM nix(wie immer seit 2 Jahren...) steht die Einsetzung eines UP etwaig nicht mehr viel im Wege. (UP schon drei mal beantragt!)
Die Möglichkeit, dass ich BU noch vor bzw. während des Gutachtens erhalte, stehen relativ im Bereich des Möglichen. Sollte die KM dann auch wieder alles vereiteln, werden die Ämter wissen, was sie dem Richter mitteilen müssen.
Fazit:
Solange der KV nichts in die Wege bringt gibbet auch kein Umgang oder hilfsweise BU. Ein KV muss lernen, wann er die Füsse still hält, aber wissen, dass er immer am Ball bleiben muss. (Ich musste es laaange lernen 😉 )
Keine Boykott-KM oder kein Amt wird etwas in die Gänge bringen, solange der KV in der Sache "Umgang" nicht hartnäckig bleibt - so zumindest meine Erfahrung.
Gruß
Ariba
Hallo Ariba,
Am 06.11.2006 wurde sowohl eine Klage als auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs anhängig gemacht. Der Eilantrag wurde nach einer Untätigkeitsbeschwerde vom 20.11.2007 wegen fehlender Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.
Der sogenannte Eilantrag wurde nach einem Jahr eben abgelehnt.
Das FG hier ist eben anders als die meisten,
wo ist der Unterschied zwischen dem hier hiesigen FG und Holz??
Holz arbeitet!
Gruß Dieter
Zu Kuno,
nein das ist nicht das höchste Gesetz.
Natürlich haben Vater und Kind ein Recht auf Umgang. Das steht auch deutlich in dem Gutachten, auch das grundsätzlich mal abgesehen vom Recht der Wunsch des Kindes Folge zu leisten ist.
Jetzt kommt aber wieder der Ermessensspielraum vom Richter und der kann sich ziehen wie Kaugummi.
Wenn man mit der Verfahrensweise nicht einverstanden ist, kann man sich beschweren und das habe ich nun das 2. Mal getan, beim OLG.
Hoffnungen setze ich nun in das OLG durch meine Beschwerde. Ich habe alle Beweise erbracht die man nur erbringen kann, daß ein Umgang gut für das Kind ist und die Anstrebungen der KM den Umgang auszuschliessen nicht gerechtfertigt sind.
Bei meiner ersten Beschwerde hatte ich das Gutachten und auch die Aussage meines Sohnes noch nicht.
Ich kämpfe auch noch mit dem Gedanken den Richter anzuzeigen, starker Tobak...aber gut.
Dieter
Hallo Darian,
ich hab von anfang an versucht mit der KMu Family in einer vernünftigen art klar zu kommen,auch gesagt wenigstens unserer Tochter zuliebe versuchen zusammen klar zu kommen.Egal was man tat o sagte,KM u deren Family war das egal....
Denn ist dann egal ob das meine tochter alles mit kriegt,wenn man mich schon vor meiner tochter laut anschreit u bedroht und dann auch noch handgreiflich(KMvater) wird wie normal kann so eine family sein,nur beweisen,wie soll man das nur,soagr die vom JA hat eingesehen das man mit der KM u family nicht reden kann,hof das ist ein vorteil für mich,weiß nur jetzt nicht was KM den von JA erzählt hat,wieso nicht mehr will das meine tochter sehe...
Nur die vom JA sagte,hab KM alles vorgeschlagen wie ich meine tochter sehen könnte,hat alles abgeschlagen...wollte noch einmal zum JA hin um zu wissen was KM gesagt hat,,,haben mich dann angerufen brauch nicht mehr dahin,soll zum RA und gleich ein gerichtsterminmachen lassen,da sie als JA nichst mehr weiter machen können,,habe auch alles schnell gemacht in nen monat ist verhandlung.......
Von KMseite hab bis heute nichts mehr gehört obwohl schon lange von mein RA und Gericht angeschrieben wurde....
Denke mal KM u ihre famiy denken jetzt genau was machen können,damit my tochter nie sehen tu....
Gegenüber der family ist der teufel ein engel,ist leider so.......
Laß dich nicht runter kriegen Darian,,,,
Ich werds auch versuchen,nur ob ich die kraft hätte wie du,es solang auszuhalten,das würd ich jetzt nicht wissen,hof nur bei mir wirds nicht so schlimm,aber befürchte schlimmeres...
Gruß
RedBlack
Hai Ariba,
Keine Boykott-KM oder kein Amt wird etwas in die Gänge bringen, solange der KV in der Sache "Umgang" nicht hartnäckig bleibt - so zumindest meine Erfahrung.
Du sagst es in einem Satz :thumbup:
Hallo Darian,
Das FG hier ist eben anders als die meisten
Und dein RA zusätzlich.
Darian, wir wird Angst, du gehst vermutlich mit RA vom 16.10.07 vor OLG!
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Moin ihr meine RA Hasser.
Also ich habe eine Fachanwältin für Familienrecht.
Wenn die keine Ahnung hat wer dann?
Ich habe auch noch vor gar nicht langer Zeit auch gedacht es läge an meinem RA, bzw es könnte besser sein.
Mittlerweile sehe ich das anders, obwohl das warten nicht angenehm ist.
In dieser langen zeit des Verfahrens, ist mir aber klar geworden wo der Vater steht.
Er steht sich zunächst nicht so gut wie die KM, bei weitem nicht. Ansonsten verstehe ich nicht, wieso in diesem Forum beinahe alle Väter Probleme mirt den KM haben weil Sie ihr Kind nicht sehen können.
Mir ist hier auch noch keine Mutter aufgefallen, die Kontakt zu Ihrem Kind möchte und der Vater es nicht herausgibt.
Gibt es das hier?
Wir waren nicht verheiratet, Mutter hat 100% SR.
Was schlagt Ihr vor? Soll ich mal in das Gericht gehen und Richtig Bambule machen?
Das hier anwesende FG ist dafür bekannt so faul zu sein, auch weit über die Stadtgrenzen hinaus.
Da kannst du auch mit einem Rolf Bossi hingehen, das nützt nichts. Auf Schreiben und Anmahnungen wird nicht reagiert und nur weil ein Gutachten beantragt worden ist, ist meine Anwältin nicht schlecht.
Das Gutachten kann doch nur für den Vater sprechen und das tut es doch auch.
Das Gericht stellt in dem Gutachten eine klare Fragestellung an den Gutachter.
Es soll Beweis erbracht werden über die Bindung des Kindes zu den Elternteilen.
Wie kann man Umgang gestalten?
Ist der Vater in der Lage Verantwortung bzgl. Umganges zu Übernehmen?
Kann der Vater damit umgehen, das nun einmal das Sorgerecht bei der Mutter liegt.
Besteht der Verdacht, daß ein Umgang im Interesse des Kindes verhindert werden muss?
Finden Aktivitäten zur Vereitelung des Umganges seitens der KM statt?
Kann das Kind erschwerte Umstände bei der Umgangsgestaltung verkraften?
und noch vieles mehr....
Die Fragen werden auch alle beantwortet und das sind Beweise, nicht nur schöne Worte die ein Richter den ganzen Tag hört und nicht weiss wem er glauben soll.
Ich weiss mittlerweile das ein Gutachten völlig normal und keinesfalls vom Nachteil ist.
Damit nehme ich Ihr auch für künftige Vorbehalte sofort den Wind aus den segeln und wenn dann ein Gutachter vom Jugendamt bestellt wird, dauert es mal richtig lange und alles geht von vorn los.
Bei welcher Behörde soll ich Druck machen? Mich interessiert keine Behörde, egal ob es das Strassenverkehrsamt ist oder die untere Jagdbehörde.
Familiengericht ist angesagt weil ich einen Gerichtsbeschluss will und nichts anderes.
Die Mutter verweigert selbst begleiteten Umgang. Das Jugendamt kann gar nichts machen außer blöd gucken, auch wenn ich jeden Tag anrufe. Die stellen nämlich dummerweise auch keine Umgangbeschlüsse aus und sind nicht befugt, ohne Gerichtsbeschluss eine Mutter die 100% SR hat zum Umgang mit dem Kind und dessen Vater zwingen.
Ich warte nun die Reaktion vom OLG ab, was anderes kann ich im Moment nicht tun. Das dauert ca. 6 Wochen.
In dieser Zeit braucht man auch keinen "Druck" machen, weil die Akte auch auf dem Weg zum OLG ist und der Richter froh ist das er wieder Pause hat.
Dieter
Hay Darian,
Das hier anwesende FG ist dafür bekannt so faul zu sein, auch weit über die Stadtgrenzen hinaus.
Deine RA hat dir das mit Sicherheit nicht gesagt.
Währe sie korrekt so hätte sie dir sagen müssen, dass gleich das OLG angestrebt wird, da mit FG nichts zu machen ist.
Es soll Beweis erbracht werden über die Bindung des Kindes zu den Elternteilen.
Wie kann man Umgang gestalten?
Urteil: Es besteht seit langem keine Bindung zum KV. Eine Gestaltung des Umgangs entspricht somit nicht dem Kindeswohl.
;(
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
