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Umgangsrecht

 
(@marco240101)
Schon was gesagt Registriert

bin ja nun neu hier und schildere einfach mal.

also ich habe mich von meiner ex im september vergangenen jahres getrennt, hatte dann im oktober mein kind 20 tage und 8 mal davon über nacht, alle weitern bis  januar ca 15 tage und 7 davon über nacht.
nun hat sie seit januar einen neuen "kerl" wohnt bei ihm und ihren eltern und sie kümmern sich auch in den zeiten um unseren sohn ( 1 1/2 jahr alt) wenn die KM nicht da ist.
dadurch hat sie nun den umgang massiv eingeschränkt will nun praktisch dass ich mein sohn nur noch alle 14 tage von sa-so habe.
ich finde dies nun nicht angemessen, wenn man die tage berücksichtigt , wie oft ich ihn einmal hatte. gearde für den kleinen ists jetzt auch immer schwer wenn ich ihn zurückbringen muss da weint er immer un will gar nich zurück, das war damals als ich ihn so oft hatte nicht der fall.

habe ja jetzt seit einer weile eine anwältin und die sache wird nun auch vor gericht gehen.
vieleicht hat ja hier jemand gleiche oder ähnliche  erfahrungen gemacht und kann mir über seine ergebnisse berichten?!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2009 21:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein freundliches Hallo erstmal...

Viele. im Unterforum "Umgang" fast jeder 2.

Ich vermute mal, dass du kein GSR hast.

Das hat zwar theoretisch nichts mit dem Umgang zu tun, praktisch aber doch oft.

In dem (Standard-) Fall gilt der Umgangsdreisprung:

1. Klärungsgespräch mit KM
2. Bitte um Vermittlung beim JA
3. Gerichtliche Umgangsklage

Auch wenn die ersten beiden oft als sinnlos angesehen werden, werden sie von den Gerichten oft vorausgesetzt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2009 22:01
(@marco240101)
Schon was gesagt Registriert

GSR???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2009 22:03
(@marco240101)
Schon was gesagt Registriert

ja ok ich weiss es jetzt grundsorgerecht, nee denk ma das hab ich nicht.
möcht ja nur mal wissen ob es für mich nun positiv ist, dass ich ihn schon so oft hatte und sie halt nun versucht alles einzudämpfen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2009 22:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gemeinsames Sorgerecht.

Wenn du es hättest, wüsstest du es wahrscheinlich, denn dafür müssen beide Eltern, einen Antrag ausfüllen.
So hat sie vermutlich alleiniges Sorgerecht.

Deine häufige Betreuung mit Übernachtung hilft dir durchaus, da es sonst passieren könnte, dir das bei so einem kleinen Kind nicht zugetraut wird.
Also solltest du den Dreisprung zügig angehen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2009 22:13
(@marco240101)
Schon was gesagt Registriert

naja gerichtliche umgangsklage wird nun eingereicht, hab heut mit meiner anwältin geredet, da ich ega zusagen bekomme dass ich ihn habe, ich mich darauf einstelle , wie zb. eher gehn von arbeit, und dann kommt ne absage und dass ich ihn erst am nächsten tag bekomm.
is jugendamt sagt ja auch das es besser ist das bei uns übern anwalt zu machen, jugendamt war ja schon mal bei mir zum gespräch mit der ex. aber damals wars noch deshalb weil sie unseren sohn akut vernachlässigt hatte , wenn ich auf arbeit war.
is jugendamt is ja öfters ma bei meinen ellis, da sie pflegeeltern sind und sie fragen ja auch ab un an nach mir un wies bei uns weitergeht.
ach alles zum kotzen.... sinnlos wenn es immer den streit um de kinder gibt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2009 22:19