Welche Pflichten ha...
 
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Welche Pflichten hat die KM mir gegenüber

 
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

eine eher allgemein gehaltene Frage drängt sich mir auf:

welche Pflichten hat die KM mir gegenüber bei GSR.

Muß sie zum Beispiel mich benennen wenn sie unseren Kleinen ummeldet, oder ist es legal den Namen des Vaters zu verschweigen, damit für sie alles glatt geht?
Reicht es, daß sie mir schreibt "Er ist krank" an meinem Umgangstag und ich ihn deshalb nicht sehen darf (ziemlich oft so) oder muß sie mir sagen was er hat. Kann ich verlangen, daß sie zum Arzt mit ihm geht?
etc. etc.
Also nochmal: welche Pflichten kann ich fordern zu erfüllen?

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2009 17:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin entsetzt,

welche Pflichten hat die KM mir gegenüber bei GSR.

Theoretisch eine Menge; praktisch nur die, die Du auch durchsetzen kannst. Theoretisch muss sie Dich vor einer Ummeldung fragen; praktisch wird sie diese Ummeldung in vielen Fällen auch ohne Dein Einverständnis durchbekommen - was willst Du mit dem Wissen um ihre "Verpflichtungen" dann anfangen?

Theoretisch ist es auch verboten, nachts um 3 über eine rote Fussgängerampel zu gehen, auch wenn kein Verkehr ist; jeder Polizist wird Dir das gerne bestätigen. Aber wenn in der Praxis keiner guckt, kannst Du es gefahrlos trotzdem tun.

Deine Ex wird sich für "Pflichten", die Du ihr nennst, etwa soviel interessieren wie für den umfallenden Sack Reis in China. Was die "Krankheiten" angeht, kannst Du eine gerichtliche Umgangsregelung anstreben, in der beispielsweise Nachholtermine oder die Pflicht zur Vorlage ärztlicher Atteste drinstehen. Oder dass das Kind auch bei Dir krank sein kann. Dann sind die Pflichten von deinem deutschen Gericht formuliert und ggf. sogar strafbewehrt.

Also nochmal: welche Pflichten kann ich fordern zu erfüllen?

Keine. Deine Ex wird immer genauso weit gehen wie Du sie gehen lässt. Wenn Du nicht nur irgendwas fordern, sondern etwas erreichen willst: Leiere eine Umgangsklage samt verbindlicher Umgangsregelung an.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2009 17:37
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo entsetzt,

ich schreib Dir mal aus der Sicht eines Vaters, der kein Sorgerecht für sein Kind hat
und der deshalb immer wieder in Bezug auf seinen Handlungsspielraum an die Grenzen stößt.

Ich darf nicht mit meinem Sohn zum Arzt gehen - Notfall mal ausgenommen - Du schon.
Ich darf ihm im Prinzip nicht einmal einfachste Medikamente geben - Du schon.
Sind weitreichende medizinische Entscheidungen angesagt - z.B. Operation - muss ich weder
informiert, noch gefragt werden, noch kann ich sie verhindern.
Ich bin weder in die Entscheidung involviert, auf welche Schule mein Sohn angemeldet wird,
noch kann ich was gegen die Entscheidung der KM machen, wenn ich sie für schlecht halte.
Ich kriege gegen den Willen der KM keine eigene Auskunft von der Schule,
noch kann irgendetwas mitbestimmen, was seine Ausbildung betrifft.
Und so weiter und so fort.

Ich bin ganz schlicht nicht der Erziehungsberechtigte meines Sohnes.

Ich mische mich trotzdem ein, soweit es geht. Ich würde alles für das GSR geben, weil
es eben meinen Handlungsspielraum erheblich erweitern würde.

Ich würde mich also nicht fragen, was die KM muss, sondern, was Du selbst
tun kannst. 

Ein Recht muss auch gelebt werden.

Zum leidigen Ummelden: Ein Kind muss da gemeldet sein, wo es lebt. Es macht hier
keinen Sinn, die Einwilligung - so denn die KM artig fragt - zu verweigern. Zieht sie ohne
Deine Einwilligung um, hast Du zumindest die (theoretische) Chance dagegen vorzugehen.

Ich würde dieses Recht aber versuchen positiv für Dich und Dein Kind zu nutzen und nicht als
destruktive Waffe. Auch ist zwischen Umgang und Sorgerecht sauber zu unterscheiden.

LG,
Mux

 


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2009 19:02