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Seit fast 3 Jahren tut sich am Gericht wegen Umgangsantrag imer noch nichts!

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(@darian)
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Hallo Gemeinde,
ich habe ja hier vor einiger Zeit meine Geschichte vorgetragen.
Langsam verliere ich aber die Geduld mit der Verfahrensdauer und der Art und Weise.

Der Fall in Kurzform:

Ich hab mich von KM getrennt Mitte 2006.
Monate später hatte ich eine neue Partnerin.
Seitdem Umgangsboykott seitens der KM unser Sohn ist mittlerweile sechs Jahre alt.

Die KM begann mich mit einer Fülle von Anzeigen zu überschütten um mein Umgangsrecht in Frage zu stellen, Verfahren  wurden allesamt eingestellt.
Antrag auf Umgang von mir am Gericht am 06.11.06

Termin am 16.10.2007 am Fg
Familienpsychologe wurde beauftragt, hat im MAi 2008  ein Gutachten von mir und der KM  erstellt.
Sehr gutes Gutachten für mich, für die Mutter nicht ganz so gut, (erkennbare Rache, narzisstische und dependente Persönlichkeitsstruktur, ect.)
Jugendamt befürwortet den Kontakt, der Junge wünscht ihn sich selbst in 2 Wortprotokollen.
Juli 2008 KM fechtet das Gutachten des Vaters an, ich hätte mich verstellt.

Nun sollen die Ermittlungsakten der allesamt eingestellten  Anzeigen die die KM selbst gegen mich eingeleitet hat, dem Gutachter überlassen werden und von mir ein Ergänzungsgutachten gefertigt werden, dies wurde im August 2008 veranlasst.
Bisher sind die Akten bei den Gutachter aber nicht mal eingegangen, wie meine Anwältin bei Gericht diese Woche nachgefragt hat.

Wie geht denn das?
Mir wurde kein Fehlverhalten nachgewiesen, alles haltlose Vorwürfe und alle Verfahren eingestellt.
Auf diese BAsis der Anschuldigungen soll ein Ergänzungsgutachten gemacht werden?
Kann ein Gutachter besser ermitteln als die Staatsanwaltschaft?

Seit dem Tag der Antragsstellung auf Umgang sind in der ersten Instanz bisher 2,5 Jahre vergangen, ohne Zwischenlösung. Mein Sohn habe ich seit Oktober 2006 nicht mehr gesehen und zahle jedoch bereitwillig Unterhalt.

Kann es sein das es in 7 Monaten nicht möglich ist Akten zu einem Gutachter zu schicken?
Ich werde vom Gericht nach Strich und Faden verarscht!
Umgangsrecht für Väter...hier nicht!

MFG Dieter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2009 17:41
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
erst mal ein großes "ACH DU Sch...!"
Was ist denn da los, kann man sich garnicht vorstellen, das macht mir ja Angst, wenn das die KM (ich mein die über die hier Diskutiert wird) hier lesen dann könnten wir ja alle einpacken. Klingt ja fast so als wärst Du ein Schwerverbrecher.
Leider kann ich Dir da keinen Rat geben, bei mir ging das alles ein wenig schneller.
Was ist denn da alles genau schief gelaufen?
MfG Dibaa


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 17:52
(@darian)
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Hi, danke für deine Antwort.

Lol, natürlich bin ich kein Schwerverbrecher, ein aktuelles lupenreines  Führungszeugnis vom Bundesamt der Justiz
liegt auch schon unserer Akte bei.
Ich habe die Frau verletzt in dem ich eben nach der Trennung eine andere hatte.

Seit dem ist Sie nicht bereit den Sohn zu teilen und war sehr kreativ dabei.
Ich bin nie verurteilt worden oder sonst was, im Gegenteil ihr Vater wurde wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldbusse von 600 eur  verurteilt, da er sich einmischte und mir eine Straftat unterstellte um mir zu schaden.

Schlimmer kann es echt nicht sein.

MFG Dieter

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2009 18:00
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
na das könnte bei mir auch so sein, KM hat die Beziehung beendet und is wahrscheinlich auch sauer darüber das ich kurze Zeit (6 Monate) später eine neue hatte. Hat die KM einen neue Beziehung?
Und auch wieder die Sache mit den sich einmischenden Großeltern. Komischerweise ist es immer wieder das selbe das die sich (aus welchen Gründen auch immer) alle gegenseitig hoch pushen, bis solche haltlosen Sachen -wie Anzeigen- passieren.
Bei mir gehts jetzt erst los mit der "Psychologie", angeblich ist der kleine Verhaltensgestört wegen den Umgängen.  :rofl2: :rofl2:
Aber bei den Umgängen ist er munter und Happy. Hmmmm... :question: :question:

Was sagt Dein Anwalt / in dazu das es so lange dauert, vielleicht übt er / sie nicht genug Druck aus.
Bei mir droht das erste Zwangsgeld, wenn der nächste Umgang nicht stattfindet. (laut Beschluss)
Komischerweise kam an dem Tag als der Beschluss per Post im Briefkasten landete auch ein Anruf der Therapeutin des Kindes.  :question: :question:
Die Therapeutin war bis zum Gespräch mit UB und mir der Meinung Sie hätte durch überzeugungsarbeit mit der KM es erreicht den ersten Umgang nach 4 Monaten zu ermöglichen. Dabei -denk ich- bibbert da bloß jemand, der Angst hat vor dem Zwangsgeld.
Wie siehts bei Dir aus mit JA und UB?
MfG Dibaa


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 19:25
(@darian)
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Hallo,

ja diese Anzeigen Masche und so weiter kommt häufiger vor.
Wundert mich nur, daß Missbrauchsvorwürfe noch nicht gemacht worden sind.
DAs kommt sicher noch, wundert ich auch nicht mehr.

Ich hab ja nicht mal einen Umgangsbeschluss. Dazu hat es das Familiengericht zeitlich noch nicht gebracht.
Deswegen bin ich ja auch langsam etwas sauer, man wartet auf die Dinge die nicht passieren.

Eine Umgangspflegschaft haben wir schon vor langer Zeit beantragt. Ich hab glaub ich nicht mal eine Antwort erhalten.
Meine Anwältin sagt der Richter wäre wohl sauer auf mich, weil ich wegen seinem  "Fleiß" eine Dienstaufsichtbeschwerde und bereits Beschwerde beim OLG eingelegt habe. Er nutzt seinen Ermessensspielraum bezüglich der Terminierung voll aus und lässt mich am langen Arm verhungern.
Alles zum Wohle des Kindes wahrscheinlich.

Ich werde nun in die vollen gehen.
Meinen Sohn wiedertzusehen, ist nun zwangsläufig sekundär.
Jetzt muss ich wohl erst noch versuchen das Fg unter Druck zu setzen damit sich dort überhaupt erst mal was regt.
Von allein wird der kein Handschlag mehr tun.

Gruss dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2009 01:17
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Darian,

Mein Sohn habe ich seit Oktober 2006 nicht mehr gesehen und zahle jedoch bereitwillig Unterhalt.

Vielleicht zahlst du zu bereitwillig Unterhalt und vergisst wie wichtig es wäre Kontakt zu haben!

Zahl mal keinen Unterhalt, dann tut sich was.

Kuno


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 02:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dieter!

Zahl mal keinen Unterhalt, dann tut sich was.

Dieser Schuß könnte nach hinten losgehen, falls ein Titel besteht ... auch ohne Titel ist dieser Vorschlag mit Vorsicht zu geniessen (Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf KU).
Wir propagieren hier immer wieder, man soll das einen nicht mit dem anderen vermengen!

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 10:43
(@darian)
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Hallo Kuno,

danke für deine Hilfestellung, aber da liegst du falsch.
Die Zahlung von Kindesunterhalt hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun, das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Kein Gericht in Deutschland wird einen Vater  vom Kindesunterhalt befreien, nur weil die Ex nicht will das er das Kind sieht.
Man würde das Kind ja strafen, nur weil Streitigkeiten unter den Eltern vorhanden sind, denn der Unterhalt kommt dem Kind schliesslich in irgend einer Weise zugute, vor allem wenn die Mutter finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet ist.

Noch dazu gibst du dem Jugendamt durch deine Unterschrift auf der Unterhaltsverpflichtungsurkunde einen Freibrief zur sofortigen Lohnpfändung  bzw. Kontopfändung wenn du nicht zahlst und die werden sicher pfänden, ich habe den Wisch ja unterschrieben.

Ein Vater dessen Zugang zum Kind von der Mutter verhinder wird, kann in dieser Zeit sein  Interesse an dem Kind
unter Beweis stellen,  in dem er bereitwillig und pünktlich seiner Verpflichtung nachkommt.
Es hätte mit Sicherheit kein Familienrichter Verständnis dafür, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird.

Ich kann nur jeden davon abraten keinen Unterhalt zu zahlen, weil die Mutter den Kontakt verhindert.
Wenn schon die Mutter den Kampf auf den Rücken des Kindes austrägt, werde ich nicht das gleiche tun.
Diesbezüglich hatte ich mit meiner Anwältin und dem Jugendamt schon eingehende Gespräche, es ist sinnlos und würde dem Vater im Umgangsverfahren Nachteile bringen. 

Natürlich ist das alles zum würgen, du sollst zahlen und der Kontakt wird von der Mutter verneint.
Es ist doch alles gut, wenn der Biologische Vater zahlt und man sonst seine Ruhe hat.
Dieses Land ist in dieser Hinsicht ein Entwicklungsland und es ist eine Menge an Handlungsbedarf da.
Die Rechte jedoch sind dem Vater ja gegeben, nur was willst du tun, wenn ein Familienrichter nicht in die Hufe kommt?

Gruß Dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2009 10:55
 elwu
(@elwu)

Ich werde nun in die vollen gehen.

Hallo,

tu das. Nach dieser Vorgeschichte ist eine Strafanzeige gegen den Richter wegen Beihilfe zum Kindesentzug, §235 StGB, sicher nicht übertrieben. Kann deine Karten bei diesem Nichtrechtsprecher auch nicth mehr verschlechtern.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 11:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mir liegt ein Urteil des EuGH (nicht zu verwechseln mit dem EMGR!!) vor, wonach eine Verfahrensdauer in Umgangssachen von 6 Monaten nicht statthaft ist. Das Urteil werde ich dir heute abend via E-Mail zur Verfügung stellen und auch hier noch einstellen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 12:05




(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,

du hast nicht zufällig so was ähnliches in Sachen Unterhalt (KU) ? Mein Verfahren dauert inzwischen 2 Jahre und bei meinem LG verschleppt die Ex es auch seit 1 Jahr.

LG Daisy


Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 12:41
(@darian)
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Hallo Leute,

wozu so ein Tag Urlaub doch alles gut ist!

Ich habe ja gepostet, das das Gericht mich bezüglich irgendwelcher Aktenzuziehung seit Monaten vertröstet.

Jetzt kommt der Hammer. Ich habe gerade bei der zuständigen Stawa angerufen und mit einem Staatsanwalt persönlich gesprochen und wollte mich vergewissern wieso das so lange dauert.
Diese Akten schlummern nach Auskunft seines Systems im Keller. Niemand hat Sie angefordert!!!
Im November 2008 hat mir das FG auf mein Drängen bereits geschrieben man hätte die Akten bereits angemahnt!
Eine Aktenanforderung ist in 2 Wochen erledigt, so sagt er, daß dauert nicht sieben Monate! Es müsse Sie nur jemand anfordern.
Wieder 7 Monate Wartezeit für Nüsse!!!
Noch sagt er, seien auch in familiengerichtlicher Sicht, eingestellte Verfahren ohnehin rechtlich nicht verwertbar.

Ich werde vom FG regelrecht belogen, um die Untätigkeit zu vertuschen, ein Skandal ohnegleichen!!!!!!!!!!

Eine Beschwerde an das OLG wird gerade geschrieben, hab mit meiner Anwältin gerade telefoniert und das schlicht unglaubliche geschildert.

Ich hoffe jetzt fasse ich der faulen Kartoffel an den Ei...!!.

Sie sagte mir auch, das es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt, indem man Schadenersatz für eine Verfahrensdauer von mehr als 3,5 Jahre durch die 1. und 2. Instanz 2500 Eur Schadenersatz fordern kann.
Zumindest wurde ein FG vom BgfM dazu verurteilt.

Viele Grüsse

Dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2009 12:53
 elwu
(@elwu)

Hallo,

die Strafanzeige würde ich auf jeden Fall stellen, zusätzlich zu Beschwerde etc.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 13:08
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

zu "Daisy"

Ein Urteil welches den Vater vom KU befreit weil die Mutter sich querstellt gibt es nicht.

Es gibt Urteile bei dem der Unterhalt bezüglich der EX aufgehoben wurde. Z.B wenn die Mutter sich den Ihr zustehenden Unterhalt vom Partner verwirkt hat, z.b durch unberechtigte Strafanzeigen, oder sonstige unbegründete Schadenzuführung gegen den Ex-Partner.

Gruss Dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2009 13:54
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen,

nein da hast du mich völlig falsch verstanden.
Deep schrieb, er hätte ein Urteil, dass ein Verfahren zum Umgang nicht länger als 6 Monate dauern darf.
Wollte nur wissen, ob es bezüglich der Verfahrensdauer von KU-Sachen auch so ein Urteil gibt, da mein Ex das Verfahren bereits 2 Jahre in die Länge zieht und die Ex meines LG die gleiche Masche durchzieht seit 1 Jahr. Es geht hier wie gesagt um Unterhalt für die Kinder.

LG Daisy


Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 16:11
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

upps...ach so, sorry.

Dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2009 21:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und auch hier noch einstellen.

>Da< isses. War aber schon länger da. Ich hatte eine Pressemitteilung in dieser Sache mit dem Vorliegen eines weiteren, neuen Urteiles verwechselt.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 21:28
(@redblack)
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Hallo Darian,

habe gelesen das du mit dem Vater deiner EX auch deine Probleme hast,,,,Habe nämlich dieses Problem auch,hat  eine
Straftat angegeben was ich nie getan hab,eher anders rum er hatte mich angekriefen dabei mich verletzt u jacke zerrisen,und jetzt dreht geschichte um.....Die sind eine familie ich war da allein,da können doch alles angeben,auch wenn nicht stimmt......

Ich bin auch nicht vorbestraft ,werd aber auch wie ein schwerverbrecher behandelt....

Kannst mir ein Tip geben wie ich gegen den vater vorgehen kann....

Habe schon ausgesagt,und gegenanzeige läuft,,,,denk mal wird eingestellt,da ich polizist als zeuge hab...würd aber ungern das der vater unbestraft davon kommt...

MFG

RedBlack


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 23:35
(@darian)
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Tja,
Red Black, was soll ich da sagen?
Ich bin kein Staatsanwalt sondern kann da nur mutmaßen. In meinem Fall war es erwiesen das mein Ex Schwiegervater eine Straftat vorgetäuscht hat und er daher wegen falscher Verdächtigung verurteilt wurde.

In deinem Fall ist es nicht erwiesen, die Sippe hält zusammen und du stehst da allein, oder fast.

Wenn es Aussage gegen Aussage steht, so das eine Verurteilung unwahrscheinlich ist, wird jeder Staatsanwalt das Verfahren einstellen.
Eine Zivilklage, macht auch nur dann Sinn wenn es unstrittig ist das er dich angegriffen hat und du dich verteidigen musstest. Das ist die einzige Ausnahme in der das Gesetz Gewaltanwendung billigt.
Selbst wenn er angeklagt wird, wird aufgrund des Schadens an einer Jacke die Verurteilung wenn überhaupt sehr milde ausfallen. Bei einer Zivilklage kommen Kosten auf dich zu, welche nicht im Verhältnis mit einer herkömmlichen Jacke stehen.

Ich kann dir da nur einen Rat geben. Halte dich von der Sippe fern, solltest du ein Kind haben welches du zu sehen begehrst, halte dich erst recht fern und gehe den gerichtlichen Weg. Suche Hilfe beim Jugendamt  ob die Möglichkeit besteht  das diese vermitteln.
Liefere mit deiner wohl nicht erwünschten Anwesenheit keine Angriffspunkte, nachher behaupten 10 Leute du hättest dort Randale gemacht und schon hat dich die liebe Verwandschaft genau da wo sie dich haben will und du wirst  nach dem Gewaltschutzgesetz zum Schutz der Frau und eines evtl. Kindes  per Gerichtsbeschluss  von dort verbannt und hast einen zunächst 6 Monatigen Platzverweis und ein Kontaktverbot. Dazu reicht für die ersten 6 Monate nur die eidesstattliche Aussage der Frau, sie muss es nicht beweisen und du wirst nicht mal gefragt.

Handgreiflichkeiten innerhalb der Verwandschaft sind auch nicht gerade die beste Basis für einen evtl. Umgang-solltest du ein Kind haben- Egal wer Sie anfängt, das Kind leidet darunter und man könnte dir den Umgang daher versagen, auch wenn du nichts falsch gemacht hast, nur damit Mutter und Kind zur Ruhe kommen und es nicht zu weiteren Eskalationen kommt, die in erster Linie die Entwicklung des Kindes (sofern vorhanden) schaden.

Zunächst einmal ist meistens der Mann das üble gewalttätige Subjekt, weil es in der Praxis auch meistens so ist. Immerhin gibt es Frauenhäuser und ich habe noch nie etwas von Männerhäuser gehört.
Oft wird so etwas auch von der Frau missbraucht, doch wer will entscheiden ob die Dame die Wahrheit sagt oder nicht? immerhin kennt dich weder die Polizei noch ein Richter um das zu wissen.
Du wirst so lange wie ein Schwerverbrecher behandelt, bis du bewiesen hast das es eben nicht so ist. 
Die Frau hat in dieser Hinsicht erst einmal die Oberhand. Verhalte dich einfach ruhig und warte ab, wann Sie einen Fehler machen den du ausnutzt.

Ich bin persönlich aber nicht darauf scharf gewesen eine Verurteilung gegen meinen Schwiegervater oder meiner Ex zu erreichen, sondern habe mich nur gewehrt, gegen die Vernichtung meiner Existenz, die mit 13  unberechtigten Anzeigen ihren Anfang nahm, nachdem Ex herausfand das es keine Trennung auf Zeit ist, sondern ich bei einer anderen Frau- meiner jetzigen Partnerin- lebe und nicht bei einen Kumpel wie sie glaubte.
Seitdem ist es aber ruhig geworden und die Glaubwürdigkeit meiner Ex ist  schliesslich irgendwann bei der Polizei auf  dem Nullpunkt angelangt, auch wenn es 2 Jahre dauerte. Übe dich in Geduld, die Zeit wird für dich arbeiten.

Seitdem ich mich am 9.10.2006 getrennt habe, hab ich nie den Kontakt zu meiner Ex oder meinem Sohn gesucht, auch nicht per Telefon. Damit hätte ich Ihr den Weg geebnet für neue Unterstellungen,  z.b Stalking, Bedrohung, Belästigung ect.
Mache einen grossen Bogen um die Sippe, so mein Rat an dich.

Gruss Dieter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 02:33
(@redblack)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für deine Ratschläge,

mir gehts auch nicht darum jemand zu schaden,aber mußte mir schon viel gefallen lassen von der KMfamily,auc hwenn ich nichts  tuhe,weil ich genau weiß das wenn was mache ich my tochter so nie mehr zu sehen bekomme,tut man mich schlecht behandeln,erzählen lügen vor jugendamt u polizei.....

Hatte Jugendnamt ja eingeschaltet,weil KM und deren eltern mir meine tochter nicht mehr sehen lassen wollten,und wenn nur mit ihr und deren eltern zusammen,weil ich aber genau wußtewie ihre eltern drauf sind,hab ich jugendamt um hilfe gebeten.....dann haben vereinbart,darf my tochter bei ihr zuhause sehen ohne das ihre eltern dabei sind entweder nicht da oder anderes zimmer solltn sein,,,,bei ersten dreff ging gut,bei 2 ten schon nicht mehr,da hatte family schon was geplannt in meinen augen,weil diesmal ihre eltern gleich nebenan waren so das alles mithören könnten,,,,,schon wo ich reinkam kam die KM,baby schläft,schau kurz und dann gehe wegen dir weck ich sie jetzt nicht auf,wollte sei aber wenigstens noch bissel anschauen,ging nicht denn pötzlch griff mich ihr vater an,und schmeisste mich brutal ohne vorwarnung raus,,,dann kriegte ich noch alle kleidung hinterher geworfen das ich für meine tochter mitgebracht hatte,,,,bin danachauch zu polizei gaben mir denn rat besser keine anzeige zu machen,um die familiäre stimmung nicht noch mehr zu verschlechtern,war dann damit einverstanden,,,paar tage später kriege anzeige von denn,,,nur weil ich auf den polizist gehört hab,hab ich jetzt die anzeige....

Was die family abzieht ist echt krank,nicht normal in meinem augen,ist zwar hart gesagt,ist aber leider so,nur beweisen wie,ich als vater o mann(wenns um Kinder geht da ziehen sowieso immer denn kürzeren) gegen eine Mutter und ihre family,,,da zählt doch meine ansicht sowieso nicht...

Habe auch schon vor jugendamt und RA gesagt,das ich meine Tochter am liebsten mit begleitung sehen will,ode beim Jugendamt,KM wohnt ja gleich da in der nähe,,,traue der family nicht dann besser wenn zeuge mit hab,wenn tochter besuchen tu....

MFG

RedBlack


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2009 00:03




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