Reelle Chance auf g...
 
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Reelle Chance auf gleichberechtigte Vermittlung beim Jugenamt???

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(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

@mellipop: das '2x pro woche' in patricks letztem post sollte wohl '2x pro monat' heissen (siehe seinen ersten satz).

@patrick:
1. hat das JA denn einen konkreten vorschlag gemacht? dann sollten die das schriftlich formulieren als empfehlung!! spätestens bei gericht würde das auf den tisch kommen, und ich wüsste nicht warum dort anders entschieden werden sollte als das JA vorschlägt. und dein RA sollte diese empfehlung als 'ziel' nehmen und nicht schon im vorfeld resignieren (meine RAin hat allerdings auch immer wieder mal 'schwarz gesehen', allein um mich vor zu grossen enttäuschungen zu bewahren - zum glück kam es IMMER besser als der 'worst case'!!).

2. wenn dein RA schon nicht selbst 'optimismus verbreitet', dann solltest du selbst a) im forum und im netz suchen nach 'anderen' regelungen und argumenten (z.b. ist bei kleinen kindern zwar seltener eine übernachtung üblich, aber es werden häufigere, kürzere treffen empfohlen) b) einen (realistischen!!) 'wunschplan' aufstellen, ihm in die hand drücken zusammen mit der JA-empfehlung und sagen 'so, und jetzt versuchen wir mal, DAS durchzukriegen!!' abstriche kannst du immer noch machen....

3. du hast nichts geschrieben über die reaktion deiner ex auf deine 10-tage-frist, aber anscheinend hat sie nix dazu gesagt. also: schick' ihr (per RA) jetzt einen sinnvollen umgangsPLAN als vorschlag (wieder mit frist). wenn dann auch nix kommt, solltest du tatsächlich (mit 'rückendeckung' JA) den gerichtsweg beschreiten. aber, wie andere auch schon gesagt haben: lass' dir nicht zuviel zeit!!!!!!!!!

viel erfolg!

gruss
ulli

p.s. vom traurigsein wirds auch nicht besser, nur durch eigenes tun wirst du deiner tochter den vater erhalten können!! 😉


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2005 13:23
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

So, es ist leider Fakt:

Meine EX lässt mich mein Kind bis zur Gerichtsverhandlung (bezüglich Unterhalt) nicht mehr sehen. Das habe ich sogar schriftlich von ihr. Dann hätte ich mein Kind satte 6 Wochen gar nicht mehr gesehen.

@ulliberne
Antworten auf Deine Fragen:

1. Das JA hat meine EX angeschrieben und ein Einzelgespräch vorgeschlagen,mit Ziel eines gemeinsamen Vermittlungsgespräches. Ohne Erfolg. Meine EX hat dies schlicht und ergreifend abgelehnt. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass mir leider nur der Weg übers Gericht bliebe. Sie selbst würde dann vom Gericht aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben. In diesem Fall eine sehr kurze, in der es heißt, dass die KM jetwige Kommunikation ablehne.

2. Mein RA meinte nur, dass kaum Erfolgschancen bestünden, mein Kind (in dem jetzigen Alter) öfter als zweimal monatlich für jeweils einige Stunden zu sehen. Erfahrunghswerte.
Dazu muss ich sagen, dass mich mein RA bisher immer sehr gut beraten hat.

3. Meine Ex hat auf diese Frist direkt nicht mal reagiert bzw. mir auf Nachfrage ausrichten lassen, es zu versuchen, übers Gericht zu erreichen. Sie weiß, wie sie es lange herauszögern könne.

Ich bin halt etwas ratlos bzw. im Moment einfach nur geschockt, dass meine Ex so quer stellt und denkt, mit ihrem Handeln zum Wohle des Kindes zu handeln.

"Herzlich Willkommen bei vatersein.de" - Ich weiß.

Trotz allem: Aufgeben tue ich nicht! Leider habe ich zur Zeit nicht die Mittel für eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung (eine liegt ja noch vor mir).

Beste Grüße - P.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2005 16:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Patrick,

"Herzlich Willkommen bei vatersein.de" - Ich weiß.

Die mit Sicherheit schmerzlichste Begrüßung und ich gäbe viel drum, wenn sie nicht ausgesprochen werden müsste.

Leider habe ich zur Zeit nicht die Mittel für eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung

Hast du die Möglichkeit geprüft, PKH zu beantragen?

So insgesamt betrachtet scheint es nicht arg schlecht zu laufen, wenn die Zufriedenheit sich bei dir schon wegen kleinerer Erfolge einzustellen vermag. Immerhin hat die Dame des JA sich eindeutig geäußert. Und wenn sie das so reinschreibt wie dir gegenüber in Aussicht gestellt, wird es eine recht spaßige Verhandlung für dich, weniger für die Ex.

Was mich jetzt ein wenig stört ist, dass seit deinem ersten Beitrag fast zwei Monate ins Land gegangen sind. Das ist zu lang.

Wie zuvor schon geschrieben, schnellstens Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zum Gericht jagen.

Zur von dir an elwu gerichtete Frage, was das FGG ist: guckst du >hier<.

DeepThought

[Editiert am 15/8/2005 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2005 17:17
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Ich gebe Dir Recht, zwei Monate sind zu lang. Ich habe auf Deeskalation gesetzt und versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen. Hatte gehofft, über die Ursache des Problems eine Lösung herbei zu finden. Ich glaube halt an das Gute im Menschen! Meine Ex bleibt bei ihrer Meinung, dass sie mich als "Vater" nicht akzeptiert. Da liegt der Hund begraben!

Mein RA meinte, dass eine gerichtliche Verfügung (ohne Torpedierung der Gegenseite) mit Stellungnahme Jugendamt minimum zwei Monate dauert. Tendenz länger, weil es für die Gegenseite viele "Möglichkeiten" gibt, dies ohne Konsequenzen hinaus zu zögern.
Ist dies so richtig?

Wie hoch ist die Erfolgschance, diesen Antrag erstmal ohne anwaltliche Hilfe zu stellen?
Wo finde ich anwendbare Beispiele, damit ich schnellstens aktiv werden könnte?

Ich will keine zwei Monate mehr verlieren!

DANKE & Gruß

P.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2005 18:29
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