Hallo Zusammen,
was kann ich tun?
Seit gut drei Monaten sehe ich meine Tochter nur noch etwa 5x im Monat für jeweils zwei, drei Stunden. Vorher konnte ich sie immer einmal unter der Woche und(!) einen Nachmittag am Wochenende sehen. Ich habe mehrfach das Gespräch mit meiner Ex gesucht und immer auf Deeskalation gesetzt. Nun komme ich nicht weiter. Auf Nachfrage, warum ich das Kind an den Wochenende nur noch einmal pro Monat sehen könne, antwortete sie nur (sinngemäß) ..."ich will das Wochenende mit meinem Freund verbringen. Wir sind nun eine Familie". Ich habe ihr höflich klar gemacht, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und dass nicht ich das Recht auf Umgang habe, sondern das Kind und dass sie als Mutter dies nicht verhindern dürfe. Ja, gesagt, getan.
Ich verstehe, dass sie mit ihrem Partner viel Zeit verbringen will. Aber so geht es nicht weiter. Ich möchte meinem Kind nicht fremd werden. Ich sehe sie des Öfteren zwei Wochen gar nicht. Ausweichtermine werden nicht vorhgeschlagen oder nur mal für eine Stunde (ich wohne nicht im selben Ort).
Was kann ich machen?
Gibt es beim Jugendamt die Chance auf ein neutrales Vermittlungsgespräch?
"Neutral" im Sinne, dass ich auch eine Chance bekomme.
Gruß
P.
Moin patrick pacard,
deine Überschrift ist mehr als rethorische Frage zu verstehen, oder?
Wenn's mit dem Umgang klemmt, musst du zuerst ein Vermittlungsgespräch beim JA machen. Überspringst du diesen Schritt und klagst gleich, schickt der Richter zum JA zurück. Kommt beim Gespräch mit dem JA nix vernünftiges raus oder hält sich Ex nicht daran, musst du klagen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin patrick pacard,
wenn du dann morgen zum JA gehst, solltest du dir über den von dir gewünschten Umgang von Anfang an im Klaren sein. Also neben dem normalen 14tägigen Umgang nicht die Ferien und die Feiertage vergessen.
Dein Ziel sollte eine Umgangsvereinbarung mit der KM sein, die unter Einbeziehung des JA erstellt wird.
Ein Beispiel findest du z.B. hier:
Musst du nur noch nach deinen Vorstellungen editieren. Wenn du nicht allzuweit weg wohnst, 14tgl und einen Nachmittag in der Woche.
______
Torx
Hallo Patrick,
auch wenn das JA als "Mütteramt" verrufen ist - ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht. Egal wie alt das Kind ist, die von dir erwähnten Umgangszeiten sind eindeutig zu wenig. Bei sehr kleinen Kindern tendiert das JA eher dazu, einer Übernachtung, wenn die KM das nicht will nicht zuzustimmen, plädiert aber dann für häufigere Umgangszeiten, sprich mind. zweimal pro Woche. Bei älteren Kindern ist es auch für das mütterorientierte JA normal, dass die Kids alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag beim Vater sind und nach Möglichkeit noch einen Nachmittag pro Woche zusätzlich.
..."ich will das Wochenende mit meinem Freund verbringen. Wir sind nun eine Familie".
Das soll sie beim JA gerne erzählen, damit wird sie bös auflaufen 😎
Gruß AJA
Hallo,
auf jeden Fall nichts unversucht lassen! Die Behörden sind sehr langsam, also mach rasch einen Termin sonst dauert alles ewig lang.
Bei uns ist so dass ich im Jan. Umgangsklage einreichte, im Mai war ein Gespräch mit dem JA und erst im Sept. habe ich einen Verhandlungstermin. Also wenn du - egal was - machen willst musst dich auf lange Zeiten einstellen.
Weiß nicht ob es bei andern auch so lahm läuft, kann nur für mich sprechen.
Hallo Ihr,
vielen Dank für die Antworten bzw. für Eure Erfahrungen.
Ja, ein wneig Ironie steckt schon in der Headline. 🙂
Ich werde wohl den Gang zum JA gehen. Habe die letzten Monate auf Deeskalation gesetzt (auch wegen der immer noch nicht geklärten Unterhaltslage >>> habe vor zwei Wochen, nach einem Jahr Trennung, ihre Klage erhalten, obwohl ich für das Kind und sie zahle, wie gesdagt keine Heirat). Habe ihr Verständnis entgegen gebracht. Sogar Sätze wie "Du bist nicht ihr Vater" geschluckt. Ich komme leider nicht weiter und sehe mein Kind immer weniger.
Das Vermittlungsgespräch bringt bestimmt etwas. Habe ja nix zu verlieren. Noch weniger sehen geht ja kaum. Dazu ohne Planung. Ich erfahre meist erst ein, zwei Tage vorher, ob ich mein Kind sehen kann. Ich durfte sie bisher auch noch nicht einmal zu mir holen, weil zu weit weg (100 km). Von einer Übernachtung sieht sie völlig ab, weil es angeblich ein Schock fürs Kind wäre. So viel dazu.
Soll ich meine Ex von diesem Schritt in Kenntnis setzen und fragen, ob sie an einem Vermittlungsgespräch teilnimmt oder soll ich direkt beim JA anrufen?
Was passiert, wenn sie das Gespräch verweigert? Wie würde man beim JA reagieren, wenn sie sagt, dass sie ihren Freund an den Wochenenden sehen will und dass ich nicht in diese Planung passe?
Danke für Euer Mitgefühl.
Herzliche Grüße
Soll ich meine Ex von diesem Schritt in Kenntnis setzen und fragen, ob sie an einem Vermittlungsgespräch teilnimmt oder soll ich direkt beim JA anrufen?
Was passiert, wenn sie das Gespräch verweigert?
Ich hatte mir damals ein Einzelgespräch vorab gewünscht. Die zuständige SA macht mir aber sofort klar, dass es das grundsätzlich nicht gibt. Schliesslich geht das Thema BEIDE an, und sie möchte sich auch keine "Einzelbilder" machen. Wichtig ist das gemeinsame Gespräch. Du kannst beim JA anrufen und einen Termin machen, das JA wird aber deine Ex davon in Kenntnis setzen. Wenn sie dann nicht kommt, ihr Pech, das Gespräch wird dann trotzdem stattfinden, aber nichts bewirken.
Wie würde man beim JA reagieren, wenn sie sagt, dass sie ihren Freund an den Wochenenden sehen will und dass ich nicht in diese Planung passe?
Man wird ihr unmissverständlich klar machen, dass du der Vater bist und sie sich mit ihrer Planung danach zu richten hat. Auch wenn sie ihr Leben jetzt noch so gerne umplanen möchte, DU wirst immer eine Rolle darin spielen MÜSSEN.
Gruß AJA
Hallo zusammen,
ja, leider gibt es keine guten Nachrichten. Ich habe per sms erfahren, dass ich mein Kind an unserem festen Tag nicht sehen kann. Ich habe sie per Mail gebeten, mir einen Ausweichtag und "meinen" Tag am Wochenende zu nennen. Keine Antwort. Sie ignoriert dies wieder.
Habe auf euer Anraten einen Brief an sie aufgesetzt und sie gebeten, an einer gemeinsamem Umgangregelung teilzunehmen. Mit Bitte, innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu antworten.
Soll ich sie heute Abend anrufen? Ich möchte mein Kind diese Woche nämlich sehen. Habe es seit fast zwei Wochen nicht gesehen,wegen ihres Urlaubs.
Hmmm....habt ihr einen "menschlichen" Rat für mich?
Gruß
P.
Hallo patrick pacard,
du kannst versuchen sie anzurufen. Bleib ruhig und sage ihr, daß du auf einen Ersatztermin bestehst.
Du solltest anfangen Mails oder Telefongespräche zu protokollieren damit du die Absagen und Gespräche widergeben kannst.
Sie macht was sie will und lässt dich im Regen stehen. Hast du inzwischen einen Termin für ein Beratungsgespräch??
Lass nicht so viel Zeit verstreichen....ist alles verlorene Zeit für euer Kind.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
So,
ich habe vor rund zwei Wochen eine telefonische Auseinandersetzung gehabt. Sie will erst den Unterhalt per Gericht klären lassen, bevor ich sie mein Kind wiedersehen soll. Zumindest hat sie dies angedroht. Sie muss arbeiten, weil ich zu wenig zahle, also soll ich das Kind auch weniger sehen.
Als ich ihr sagte, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und das, wenn dies eintritt, ich den Umgang per Jugendamt regeln lassen werde, sagte sie nur, dass sie das Jugendamt nicht interessiert und ich eh niemals die Vaterrolle von ihr bekommen werde. Auf Nachfrage, warum sie so viel Geld von mir will, wenngleich ich das Kind nicht sehen soll, habe ich keine Antwort erhalten. Ist das normal?
Ich habe meiner Ex daraufhin eine längere (mit der Bitte, das Problem im Guten zu lösen) und zwei weitere Mails, in denen ich sie aufgefordert habe, mir überhaupt einen neuen Termin zu geben, an dem ich mein Kind wieder sehen kann. Keine Reaktion! Nichts. Ich weiß (durch die Mail-Zustelloptionen), dass sie sämtliche Mails gelesen hat.
Ich habe meine Tochter in den letzten 6 Wochen so gut wie gar nicht gesehen.
Ich werde morgen früh das Jugendamt einschalten. Ich bedaure, dass es nun so weitergehen muss.
Nun zu meiner Frage:
Was mache ich bloß, wenn meine Ex mir keine Termine mehr gibt bzw. einfach nicht mehr antwortet? Mein Anwalt sagte etwas von gerichtlicher Anordnung. Was passiert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was ist, wenn die Ex sich weigert?
UND ÜBERHAUPT :
Wie schlimm ist so etwas fürs Kind, wenn die so etwas mitbekommen sollte. Ich schüttel einfach nur noch den Kopf ....
Freue mich auf Eure Antworten.
Gruß
P.
Hallo Patrick !
Zu einem geregelten und regelmäßigen Umgang mit dem
Kind, wirst Du, so die KM weiter auf diesem Standpunkt bleibt,
wahrscheinlich wirklich nur über offizielle Stellen kommen.
Was mir nur aufgefallen ist:
Auf der einen Seite sagst Du, Du hättest die Ex gefragt, was
der Unterhalt mit dem Umgang zu tun hat und andererseits
machst Du dann die Bemerkung
Auf Nachfrage, warum sie so viel Geld von mir will, wenngleich
ich das Kind nicht sehen soll...
Das ist doch dieselbe Einstellung, nur mit umgekehrten Vorzeichen und
aus so einer wahrscheinlich unbedachten Bemerkung, könnte sie Dir an
falscher Stelle, vielleicht einen Strick drehen.
LG Marina
Moin Patrick,
das Vermittlungsgespräch beim JA ist der richtige Weg. Kommt da nix bei raus oder hält sich die Ex nicht dran, als nächsten Antrag auf Erlass einer EA zwecks Regelung des Umgangs beim zuständigen AG stellen. Zwangsmaßnahmen werden im ersten Schritt nicht greifen. Erst wenn Ex wiederholt den Umgang erschwert/boykottiert kannst du Zwangsmaßnahmen beantragen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen,
vorab: Das Jugendamt hat versucht, Vermittlungsgespräch zu erreichen und hat sich -entgegen einiger eurer Erfahrunge- sehr verständnisvoll für meine Bitte gezeigt.
Fakt ist, dass meine Ex nicht an einer Vermittlung übers Jugendamt teilnimmt und dazu ihren Anwalt vorgeschoben hat.
Wie ist der Weg Richtung Gericht?
Wirkt sich ihre Ignoranz dem Jugendamt gegenüber in irgendeiner Weise vor Gericht aus?
Wie lange dauert das?
Mit wieviel Kosten kann ich rechnen?
Gruß
P.
Hallo P.,
habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?
In meinem Fall war es so: Meine "Ex" war gegen Übernachtungsbesuche meiner Tochter (damals 2 Jahre alt) am Wochenende bei mir. Ich habe dann im Rahmen des Scheidungsverfahrens dies eingeklagt, mit einstweiliger Anordnung. Das heisst bei Gericht aber nur, dass es irgendwann in den nächsten drei Monaten und nicht erst in einem halben Jahr verhandelt wird, wie sonst üblich. Es haben dann zwei Gespräche beim Jugendamt stattgefunden, eines mit meiner "Ex" und eines mit mir (getrennt). Ergebnis des Jugendamtes: Es spricht nichts gegen Übernachtungsbesuche bei mir. Vor Gericht hat meine "Ex" dann den Übernachtungsbesuchen zugestimmt, aber erst nach einer recht heftigen Belehrung der Richterin, dass ein funktionierender Umgang der Tochter mit dem Vater für die weitere Entwicklung des Kindes unerlässlich ist verbunden mit der Ankündigung, das "volle Programm" mit Gutachten und Psychologen aufzufahren, sollte sie den Übernachtungsbesuchen nicht zustimmen. Diesem Druck hat sie dann nachgegeben, ohne dass allerdings eine formelle Besuchsregelung festgelegt wurde.
Fazit: Der gerichtliche Weg kann sich lohnen. Man muss nur eine Engelsgeduld haben, bis man einen Termin bekommt und das große Glück haben, einen Richter / eine Richterin zu bekommen, die es versteht ein solches Verfahren zu "lenken" und die richterliche Verantwortung nicht grundsätzlich auf Gutachter und Psychologen abwälzt.
Der Streitwert war im Rahmen des Scheidungsverfahrens für den Umgang ca. 1000,-€. Die Gerichts- und Anwaltskosten kannst Du in entsprechenden Tabellen nachschlagen. Wie hoch der Streitwert in einem Umgangsverfahren ohne Scheidung ist, weiss ich leider nicht.
Gruß
Martin
Moin Patrick,
und hat sich -entgegen einiger eurer Erfahrunge- sehr verständnisvoll für meine Bitte gezeigt.
Das höre ich gerne und warne vor verfrühter Euphorie. Es kommt auf die Stellungnahme an und bis dahin kann sich alles in alle Richtungen entwickeln. Würde mich freuen, wenn sich bei dir keine negativen Bewegungen einstellen.
Wie ist der Weg Richtung Gericht?
So, wie ich oben schrieb.
Wirkt sich ihre Ignoranz dem Jugendamt gegenüber in irgendeiner Weise vor Gericht aus?
Schwer einzuschätzen. Ich denke mal: Ein wenig bestimmt.
Wie lange dauert das?
Antrag auf Erlass einer EA bedeutet die Verfahrenseröffnung binnen drei Monaten.
Mit wieviel Kosten kann ich rechnen?
Die Gebührenordnung der RAs ist für mich (noch) ein Buch mit mehr als 7 Siegeln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
Mit wieviel Kosten kann ich rechnen?
Das Thema hatten wir grad schon mal >HIER<
Vielleicht hilft das ein bisschen weiter.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Fakt ist, dass meine Ex nicht an einer Vermittlung übers Jugendamt teilnimmt und dazu ihren Anwalt vorgeschoben hat.
Hi,
du solltest alsbald einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts nach FGG stellen. Dazu brauchst du keinen Anwalt. Ich hab das auch allein durchgezogen und 'gewonnen'. Daher hat nur meine Ex für ihren Schwarzkittel zahlen müssen.
Der Antrag muß sachlich, die Situation korrekt beschreibend, ohne Angriffe gegen die Ex sein. Und einen konkreten Umgangsplan enthalten! Zudem noch ein, zwei Dinge die nicht wirklich wichtig sind (etwa daß sie Klamotten mitgeben muß), als Verhandlungsmasse. Denn erst wenn dieser Antrag eine Nummer vom Gericht erhalten hast, kannst du einen Eilantrag hinterherschieben. Der bezieht sich dann auf den Erstantrag, und ist etwas abgespeckt - um besagte Verhandlungsmasse.
Meist ist der EA dann aber nicht nötig, wenn der Ursprungsantrag sauber ausformuliert und begründet ist, kommen die Gerichte schon so relativ fix in die Puschen, bei mir war nach hmm drei Monaten alles durch, ohne EA. Zur Formulierung des Antrags mach dich im Netz schlau, vielleicht steht ja hier im Forenarchiv auch schon was. Er sollte unbedingt eine eidesstattliche Versicherung enthalten, Details dazu später - ich helf' dir ggf. beim 'Feintuning'
cya,
elwu
So viele Antworten: V I E L E N D A N K !!!
@Schmusepapa:
Nein, wir haben leider nicht das GSR. Leider, leider, leider!
@Elwu:
"Umgangsrecht nach FGG": Was ist FGG?
Danke für das Angebot, ich komme darauf zurück!
Herzliche Grüße
P.
Hallo,
mein Anwalt hat mir leider keine großen Hoffnungen gemacht, dass ich eine gerichtliche Umgangsregelung erlangne werde, in der ich meine Tochter (zwei Jahre) ÖFTER als zweimal monatlich sehen würde.
Warum entscheiden Gerichte anders als z. B. Jugendämter den Umgang für das Alter empfehlen?
Es stimmt mich sehr traurig, wenn ich mein Kind nur zweimal pro Woche sehen kann.
Gibt es da überhaupt keine anderen Möglichkeiten?
Freue mich auf eure Antworten ...
Gruß
P.
hallo patrick,
sei froh dass du deine tochter so oft sehen kannst, denn andere väter sind glücklich, wenn sie ihre kinder einmal im monat oder alle 14 tage sehen können/dürfen.
Auch wenn ein man es sich anders wünscht, aber so ist halt das deutsche recht-
LG mellipop
