Hallo zusammen!
Mein Sohn, der Ende Juli 4 Jahre alt wird, wurde vom Richter angehört. Hätte gerne mal ein paar Meinungen dazu.
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
... wird aufgefordert, mit dem Unterzeichner den Sitzungssaal zu betreten, um eine kurze Unterhaltung zu führen. ... lehnt zunächst ab. Daraufhin betritt er gemeinsam mit der Kindesmutter das Vernehmungszimmer.
Es wird nochmals versucht, ... dazu zu ermuntern, sich alleine mit dem Richter zu unterhalten. er lehnte das aber weiterhin ab und verlangte, dass seine Mutter im Sitzungssaal anwesend bleibt. Es wird deshalb versucht, in Anwesenheit der Kindesmutter und der Vertreterin des Jugendamtes eine Unterhaltung mit ... zu führen.
... wird gefragt, wie er dazu steht, seinen Vater einmal wieder besuchen zu können.
Er antwortet:
Gar nichts halte ich davon.
Zur Begründung führt ... an, dass er seinen Papa noch gestern gesehen habe.
Auf Vorhalt, dass das ja wohl nicht sein kann, erklärt er:
Er meine seinen Opa. Da sei schließlich der Papa von seiner Mama.
Eine weitergehende Unterhaltung war mit ... nicht zu führen.
Er beschäftigte sich im Sitzungssaal intensiv mit dem Heizkörper und den vorhandenen Blendschutzlamellen.
Die Anhörung wird sodann im allseitigen Einverständnis abgebrochen.
Frau ... (Anm. Vertreterin des JA) berichtete abschließend kurz über ihre Bemühungen im Rahmen der ihr übertragenen Umgangspflegschaft.
Die Anhörung war sodann um 15.35 Uhr beendet.
Nach meinem Empfinden sind die Antworten nicht altersgerecht und vermutlich in den Mund geschoben worden. Ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass ein knapp vierjähriger Junge auf derart präzise Fragen, derartige Antworten gibt.
Wie seht Ihr das?
RTFM = Read the fucking manual
Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass ein knapp vierjähriger mit dieser Situation von vorneherein überfordert ist.
Er beschäftigte sich im Sitzungssaal intensiv mit dem Heizkörper und den vorhandenen Blendschutzlamellen.
Was soll er auch sonst machen in einer so "kindungerechten" Situation?
Mich würde interessieren, wie es überhaupt dazu kam, so ein kleines Kind vor ein Gericht zu zerren.
Relativ unfassbare Grüße von pk
Hi comet
Meine beiden waren damal 6 Jahre alt und der Richter befragte sie gegen Anraten des Ja getrennt voneinander.
Beide Kinder sagten exakt dasselbe, wie abgesprochen, die härteste Aussage der beiden war:
Wir wollen nicht zu dem, der ist immer böse.
Wenn ich mir jetzt vorstelle, das meine Tochter 4 Jahre von einem Richter verhört würde, würde sie sagen:
Komm lass uns Ball spielen.
Gruss Wedi, der Kindesanhörungen( in dem Alter) für überflüssig hält
So überflüssig wie Kindesanhörungen sind im Übrigen auch gerichtliche Umgangsverfahren, Gutachten und Umgangsboykotte. Aber das Leben ist halt nun mal kein Wunschkonzert.
Meine Fragestellung bezog sich daher auch auf die Antworten, inwiefern das die eines fast vierjährigen Kindes sein können.
RTFM = Read the fucking manual
Moin,
die Kindesanhörung in Gegenwart der Ex belässt das Kind in der Welt der erwarteten Antworten. Es hat keine Chance, wenn es etwas sagen möchte, seine eigenen Wünsche zu platzieren, so diese gegenläufig zur Meinung des anwesenden Elternteiles sind. Das gibt der Sachverstand schon mit, weswegen die Anhörung als gescheitert zu werten ist und nicht zu verwerten ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Meine Fragestellung bezog sich daher auch auf die Antworten, inwiefern das die eines fast vierjährigen Kindes sein können.
Hallo comet,
in deinem Ausgangspost lese ich nur eine konkrete Frage und nur eine Antwort eures Sohnes, nämlich was er davon hält, dich mal wieder zu sehen. Wenn ich da zurück denke, hätte unser Junior in diesem Alter (er war bei der Trennung dreieinhalb) wahrscheinlich nur mit den Schultern gezuckt, da er damals selbstverständlich beide Eltern sehen wollte und die Situation der Trennung gar nicht richtig realisiert hatte. Verbalisieren hätte er diesen Wunsch sicher nicht gekonnt, denn die einzig logische Antwort wäre gewesen: ich möchte, dass meine Eltern wieder zusammen ziehen.
Von daher ist weder ein: "ich hab ihn doch erst gestern gesehen", noch ein "ich möchte lieber bei Papa wohnen" in diesem Alter tatsächlich verwertbar.
Gruß pk
So überflüssig wie Kindesanhörungen sind im Übrigen auch gerichtliche Umgangsverfahren, Gutachten und Umgangsboykotte. Aber das Leben ist halt nun mal kein Wunschkonzert.
Meine Fragestellung bezog sich daher auch auf die Antworten, inwiefern das die eines fast vierjährigen Kindes sein können.
Sicher, alles ist so überflüssig wie Fliegen, Frösche oder deren Totbeisser, mit dem Unterschied, sie sind da.
Anhörungen eines Kindes von 3-4 Jahren sind aber vermeidbar,
1. weil es sowieso nichts bringt
2. der beeinflussende Elternteil, auch wenn es manchmal unwillkürlich geschieht, das Kind auch nur durch blosse Anwesenheit beeinflussen kann.
Kinder in dem Alter unterscheiden nicht zwischen und/oder, liebe /hass, falsch/richtig oder fressen und gefressen werden.
Meine Tochter(4), die völlig frei bei mir und meiner Lg'in aufwächst, würde antworten:
Kennst du schon meine neuen Lillifeeschuhe?
Oder, wie ich oben schon schrieb: Wollen wir Ball spielen?
Kindgerechte Antworten?
Gruss
Moin!
Ich würde denken, dass der Kurze so wenig bzw ja gar nix gesagt hat, dass die Anhörung im weiteren Verlauf des Verfahrens keine Berücksichtigung finden wird. Das geht in die Akten und wird nie mehr drüber geredet.
Es sei denn, der gegnerische RA versucht es zu verwenden. Aber das wäre ne Lachnummer und die wäre gut auseinander zu nehmen.
Greetz,
Milan
Moin,
ich denke, man muss hier etwas differenzieren. Grundsätzlich ist eine Kindesanhörung in
Gewissen Prozessabständen, bzw. gewissen Unstimmigkeiten durchaus sinnvoll.
Natürlich muss das Alter des Kindes, bzw. der Kinder Berücksichtigung finden, was sich
vermutlich dann auch in der Wertung / Aussagefähigkeit wiederspiegelt.
In meinem Fall hat die Richterin wohl gemerkt, dass die Aussagen der großen implementiert
waren. In dem Fall fand ich die Anhörung auch sinnvoll, obwohl sie damals fünf war.
Jedoch war die Anhörung ohne die Beteiligten und die Richterin hat hierfür auch ihre Robe
abgelegt.
Gebracht hat es jedoch (damals) wenig. Der Einsatz der UP schien notwendig. Das wäre "mit"
und "ohne" Kindesanhörung passiert.
Ich finde jedoch, dadurch können erste Signale gedeutet, oder festgestellt werden, die in den
Bereich - PAS, Boykott, Instrumentalisierung, Loyalitätskonflikt usw. gehen.
Ich finde, die Anhörung sollte nicht Standardisiert werden und muss weiter vom Einzellfall ab-
hängig gemacht werden.
Jedoch sollte bei Kleinkindalter nicht zu viel hineininterpretiert werden, da bei z.b. 3-jährigen
die Aussagefähigkeit nicht immer unbedingt glaubhaft ist.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Jedoch sollte bei Kleinkindalter nicht zu viel hineininterpretiert werden, da bei z.b. 3-jährigen die Aussagefähigkeit nicht immer unbedingt glaubhaft ist.
Eine Kindergärtnerin die ausschließlich Kleinkinder bis drei Jahre betreut, meinte, dass Kinder in diesem Alter noch gar kein Zeitgefühl haben und deswegen von alleine gar nicht bewußt äußern könnten, dass sie den Papa "gestern" gesehen haben.
Ebenso sehr merkwürdig erschien ihr die Aussage, dass der Opa der Papa von der Mama sei. Auch hier meinte sie, dass die Kinder entweder den Opa oder den Papa meinen, aber wohl kaum sich dahingehend äußern, dass der Opa der Papa von der Mama ist. Diese Zusammenhänge würden sie noch gar nicht kennen.
Insofern stelle ich mir unabhängig von der Verwertbarkeit schon die Frage, ob ihm das nicht bewußt in den Mund gelegt wurde. Ein von der Kindesmutter durchgesetztes Gutachten folgt ja noch.
RTFM = Read the fucking manual
Servus comet,
ich glaube, dass das Kind schlichtweg völlig mit der Situation überfordert war. Deshalb kamen unbrauchbare Antworten. Verbunden mit der Anwesenheit der Mutter im Raum sind diese sicherlich nicht für das Gericht verwertbar.
Ob KM das Kind auf diesen Antworten hin trainiert haben könnte, ist für mich eigentlich schon sekundär zu sehen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
gerade bei Kleinkindern stellt sich ja die Frage der Verwertbarkeit. Man kann hier denke ich schneller
als bei älteren Kindern eine Implementierung feststellen.
Wenn das Kind z.b. sagt "Ich möchte den Papa sehen, aber nur, wenn die Mama es erlaubt...." usw.
Klarer geht es dann nicht mehr. Und das liegt dann nicht am Kindergarten, sondern am betreuenden
Elternteil.
Und gerade bei Kleinkindern kann der Richter/die Richterin bei einer Anhörung schnell feststellen, was
Sache ist.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
