Hallo erstmal
Ich vermisse meine kinder beide 8 jahre alt sehe sie nur alle 2 wochenenden wie bei allen hier
sie sagt das reicht tut den kinder gut und fertig
wir haben nichts per gericht geregelt
Habe gerade Post vom Anwalt bekommen von ihrem Ra : Da steht Obwohl unsere Mandantin in der vergangenheit bereit wahr ein Umgangsrecht einzuräumen
das über den Üblichen Umgang hinausgeht einzuschränken und auf die übliche Regelung zu Reduzieren
Wir hoffen doch das nicht notwendig sein wird. :knockout:
sonst werden wir raten ein Verfahren einzuleiten wonach ihr allso Exilein das alleinige Aufendhaltbestimmungsrecht eingeräumt wird
Ich habe sie doch nur alle 2 Wochenenden was soll da noch gekürtzt werden der hat ein Rad weg :rofl2: :knockout:
Ja die Ferien habe ich sie auch
Wat soll dat alles :exclams:
wie geht ihr damit um
Exilein hat die die kinder 26 Tage im Monat und ich den rest das kann doch nicht sein
Alle zwei Wochen Freitag Abend bis Sonntag Abend und die hälftigen Ferien - das sollte doch die "übliche" Regelung sein? Ich sehe da auch nicht, wo zu kürzen wäre.
Gruß pk
Hallo Peter100
Auch mir hat der Anwalt meiner EX gosszügig 14 tägigen Umgang FR-So angeboten und noch behauptet das wäre mehr als das Gericht üblicherweise zugesteht.
Anwälten sollte man(n) nicht alles glauben.
hier gibts irgendwoh eine Muster Umgangsregelung die kannst du dir anpassen und der KM vorlegen zur gütlichen Einigung.
Wenn das scheitert kannst du das JA um Vermittlung bitten.
Da bin ich gerade dabei. Und wenn die anderen User hier rechthaben dann dürfte spätestens eine Klage auf Umgang den gewünschten Erfolg haben
Grüsse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Moin!
VOOOORSICHT!!!!!!!! Der RA versucht Dich zu verars...hen!!!!
Da steht Obwohl unsere Mandantin in der vergangenheit bereit wahr ein Umgangsrecht einzuräumen das über den Üblichen Umgang hinausgeht
1. Quatsch! Alle 14 Tage das WE ist absolutes Minimum und weit entfernt von "über den üblichen Umgang hinaus".
2. Quatsch! Sie braucht nicht bereit zu sein Umgang zu gestatten. Es ist ihre gesetzliche Pflicht Umgang zu fördern und zu unterstützen. Und wenn sie es nicht will, dann wird sie dazu verurteilt. Ganz einfach.
und auf die übliche Regelung zu Reduzieren
3. Quatsch! ... bzw ... schöner Vorschlag. Die übliche Regel wäre alle 14 Tage das WE plus alle 14 tage 1 Wochentag plus alle Ferienhälften plus alle grossen Feiertage im jährlichen Wechsel.
sonst werden wir raten ein Verfahren einzuleiten wonach ihr allso Exilein das alleinige Aufendhaltbestimmungsrecht eingeräumt wird
4. Quatsch! Das ABR hat nix mit dem Umgangsrecht zu tun. Selbst wenn der rechtsverdreher ihr raten würde gleich das ganze Sorgerecht zu beantragen, wäre Dein Umgangsrect völlig unberührt davon.
Der Anwalt ballert nur rum. Da steckt nichts dahinter. Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen. Vielmerh solltest Du Deinerseits mal drüber nachdenken ein Umgangsverfahren einzuleiten, damit Du endlich auch wirklich eine "übliche" Regelung hast (siehe weiter oben).
wie geht ihr damit um
Ich würde dem RA nen Brief schicken von der Sorte "Gerne greife ich Ihren Vorschlag auf und werde nun meinerseits eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen, damit zukünftig zumindest der in BRD als üblich geltende Umgang festgelegt werden kann."
Die können da dann nicht viel tun. Sie werden das alleinige ABR beantragen, wie er ja auch schreibt. Meistens kriegen Mamas das. Aber für uns Umgangsväter ist das völlig wurscht. Wir haben nix vom ABR. Eventuell greifen sie auch noch Dein Sorgerecht an. Das werden sie aber nicht alleinig bekommen, solange Du keinen grossen Bockmist baust. Insofern würd ich an Deiner Stelle sehr entspannt in die Zukunft blicken und dafür sorgen, dass Du Eure Kids deutlich häufiger bekommst als in der Vergangenheit. Deine Chancen das auf gerichtlichem Weg durch zu bekommen sind hoch.
Greetz,
Milan
danke dir werde morgen mal zu mein ra gehen und das so machen 😉
