Umgangsrecht einfor...
 
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Umgangsrecht einfordern

 
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich wollte mich gerne kundig tun, was beim beantragen des Umgangsrechtes zu beachten ist.
Folgende Situation: Kind mit Exfreundin, die Kleine ist nun schon 2.5 Jahre. Vaterschaftsanerkennung habe ich. Wir leben 400 Kilometer voneinander entfernt. Aufgrund der Entfernung und den damit verbundenen Kosten ist es mir sowie so nur ca. 1x in 2 Monaten möglich, die Beiden zu besuchen. Das ist dann meistens Samstags von 15-19 uhr und Sonntags von 10-12 Uhr, also gerade mal 6 Stunden. Klar, die Kleine schläft von 12.30- ca. 15.00 Uhr, da sage ich ja nichts.
Wenn ich die beiden besuchen möchte / kann (Arbeit und Finanzen müssen da ja auch mitspielen), frage ich in der Regel 10-14 Tage vorher bei ihr an, ob der Termin möglich ist. Die Antwort ist zu 50% 'Ja', aber auch gerne  'da habe ich schon was vor'. Nun möchte ich gerne einen geregelten! Umgang mit meiner Kleinen haben, und nicht unbedingt immer nur nach ihrer Nase tanzen müssen. Ich sage ja nichts wenn Sie etwas wichtiges vor hat, aber vllt kann man ja auch weniger wichtige Sachen auf einen anderen Termin legen... Bisher dachte ich, das man sich 'im Guten' einig wird, aber aktuell habe ich die Möglichkeit, meine Kleine 3 Tage zu besuchen, aber natürlich ist das besagte Wochenende schon verplant...

Nun zu meiner Frage: kann man das Umgangsrecht zu festgelegten Tagen einfordern? Was ist bei 'Beantragung des Umgangsrechtes' zu beachten?
Im voraus vielen Dank für eure Antworten / Hilfe!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2010 00:35
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Wanderer!

Willkommen bei VS.

Grundsätzlich gilt, dass Du unabhängig vom Sorgerecht (SR) ein gesetzliches Umgangsrecht hast. Das ist gerichtlich einklagbar. Normalerweise zicken die Gerichte da auch nicht rum, in Umgangsfragen sitzen wir Väter i.d.R. am längeren Hebel. Das ganze nennt sich dann Umgangsregelung.

kann man das Umgangsrecht zu festgelegten Tagen einfordern?

Jepp.

Was ist bei 'Beantragung des Umgangsrechtes' zu beachten?

Dass es vernünftig vorbereitet ist. Wir nennen das hier "den Umgangsdreisprung".

1. Du verfasst eine Umgangsregelung und schickst diese zu Exe mit der Bitte, sie einvernehmlich (!) mit Dir fest zu zurren. Reagiert sie anders als gewünscht darauf, dann...

2. Anruf beim Jugendamt und dort um Hilfe bitten. Die laden Euch dann zum gemeinsamen Gespräch ein und werden versuchen Deine Exe dazu zu bewegen eine einvernehmliche Umgangsregelung zu realisieren. Spielt sie da immer noch nicht mit, dann...

3. Antrag ans Amtsgericht raushauen und dort eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen. Die bekommst Du wahrscheinlich auch. Daran muss Exe sich dann halten. Du selbstverständlich auch.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2010 01:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin
Was du nicht beantragen kannst ist:
"Immer wenn ich anrufe hat sie 14 Tage später Zeit zu haben.
Eine gerichtliche Regelung muss am Kalender orientiert sein.
Z.B. "jeden ungraden Monat, das erste Wochenende"


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2010 09:59
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Vielen vielen Dank für eure Antworten / Hilfe, jetzt weiss ich wenigstens den korrekten Werdegang! 🙂 Man will ja da nichts falsch machen...

Immer wenn ich anrufe hat sie 14 Tage später Zeit zu haben.

Nein nein, so ist das ja auch nicht gedacht, es soll schon eine Regelung her wie

jeden ungraden Monat, das erste Wochenende

Da werde ich morgen einen Brief an meine Ex aufsetzten, und das ganze am Montag zur Post bringen, vorsorglich als Einschreiben...

Das ist jetzt vllt etwas Offtopic, also Entschuldigung im vorraus: hat eigentlich meine Mutter und mein Stiefvater das Recht, meine Kleine zu sehen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2010 22:59
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wanderer

Natürlich haben die Grosseltern auch ein Umgangsrecht
In § 1685 I Bürgerliches Gesetzbuch

"wenn es dem Kindeswohl dient"
oder wenn´s die KM will
oder im Rahmen deines Umganges

Gruss Roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2010 23:11
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Ui, das ist ja fast schon Chatgeschwindigkeit...

Vielen Dank roselladady für die schnelle (und für mich positive) Antwort.

Nochmals Offtopic und nochmals sorry dafür: ist es im Forum erwünscht / unerwünscht, wenn man den Ausgang einer solchen Sache posted?

Edit: sorry, bin in solchen Sachen etwas dumm: KM == Kindesmutter?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2010 23:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

hat eigentlich meine Mutter und mein Stiefvater das Recht, meine Kleine zu sehen?

Beim Stiefvater bin ich mir nicht sicher. Hat er Dich adoptiert?

Leibliche Großeltern jedenfalls haben seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 das gleiche einklagbare Umgangsrecht wie Du als Vater. Allerdings hat der Gesetzgeber da eine ganz ätzende Hürde eingebaut. Und die lautet "...sofern es dem Wohl des Kindes dient." Salopp könnte man auch sagen "...wenn es dem Schwarzkittel in den Kram passt."

Deine Ma könnte versuchen ihren Umgang ebenso einzuklagen wie Du. Jedoch wären ihre Erfolgsaussichten nicht so hoch wie Deine. Während Du locker bei 95% oder mehr liegst, wäre sie wohl bei 50% oder weniger. Und dafür bräuchte sie auch noch einen ihr wohl gesonnenen Richter.

Greetz,
Milan

Edit:

ist es im Forum erwünscht / unerwünscht, wenn man den Ausgang einer solchen Sache posted?

Natürlich!!! Bleib bei uns, bis Du das Ding in trockenen Tüchern hast. Es warten noch einige Hürden auf Dich auf Deinem Weg zum Ziel.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2010 23:20
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wanderer

Ja KM= Kindesmutter

Gruss Roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2010 23:26
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Beim Stiefvater bin ich mir nicht sicher. Hat er Dich adoptiert?

Nein. Demzufolge sehe ich das richtig, dass auch wenn ein Interesse seitens meines Stiefvaters an meiner Tochter besteht, am Ende meine Ex entscheiden kann, ob mein Stiefvater meine Kleine sehen darf? Oh jeh, ich hoffe mal das es nicht soweit kommt...

Es warten noch einige Hürden auf Dich auf Deinem Weg zum Ziel.

Ja, das ist wohl wahr... Ich hatte meiner Ex schon einmal angedeutet, das Umgangsrecht einzufordern, da wollte Sie gar nicht darauf eingehen und hat das mit diversen Kommentaren abgewertet...

Bleib bei uns, bis Du das Ding in trockenen Tüchern hast.

Danke 🙂 Ihr scheint wirklich ein sehr freundliches Forum zu sein, man fühlt sich gleich wohl bei euch. Werde wohl noch öfter euren Rat benötigen...

@roselladady: Danke für die Erklärung


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2010 00:30
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also ist er nicht Dein Stiefvater, sondern "nur" der neue Ehemann Deiner Mutter. Damit hat er in Bezug auf die Kids rechtlich so viel zu melden wie jeder x-beliebige Nachbar.

Demzufolge sehe ich das richtig, dass auch wenn ein Interesse seitens meines Stiefvaters an meiner Tochter besteht, am Ende meine Ex entscheiden kann, ob mein Stiefvater meine Kleine sehen darf?

Nicht am Ende - das ist jetzt schon so.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2010 01:34




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur um das klar zu stellen:
Dein Stiefvater hat zwar nicht das Recht,eine eigene Umgangsklage einzulegen, das heisst aber nicht, dass er das Haus verlassen muss wenn du kommst.
Wen du in deiner Umgangszeit besuchst bestimmst du alleine.
Da hat die Mutter kein Vetorecht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2010 09:38
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

den Großeltern steht nur dann ein Umgangsrecht zu, wenn es dem Kindeswohl dient. Es ist
anders als beim elterlichen Umgangsrecht, wo du als Elternteil sowohl ein Umgangsrecht,
als auch die Verpflichtung zum Umgang hast.

Das elterliche Umgangsrecht kann eingeklagt werden und geht in der Regel bei Gericht auch
durch.

Beim Großelterllichen Umgangsrecht, muss dargelegt werden, dass es dem Kindeswohl dient.
Da wird es dann schon etwas schwieriger.

Jedoch obliegt es dir als Umgangswahrnehmendem Elternteil, ob du deine Eltern, also die Groß-
eltern besuchst. Hier hat die KM überhaupt kein Mitspracherecht.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2010 19:38
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Jedoch obliegt es dir als Umgangswahrnehmendem Elternteil, ob du deine Eltern, also die Groß-
eltern besuchst. Hier hat die KM überhaupt kein Mitspracherecht.

Naja, noch ist es ja nicht soweit, das ich meine Kleine mit zu mir nehmen kann, da sie ja erst 2.5 Jahre ist, und eben die besagten 400 Kilometer Entfernung.  Ansonsten bleibt mir wohl vorläufig nichts weiter übrig, als an Ihre Vernunft zu appelieren, aber wenn alle Stränge reissen.. 
Mal sehen wie sich das gestaltet. Im Moment ist es ja nur aller halber Jahre, das meine Mutter meine Kleine mit besuchen kommt...

Ja, ansonsten habe ich heute einen Brief geschrieben, den ich morgen brav zur Post bringen werde. Ich weiss zwar, das das bei Ihr erstmal 'Öl ins Feuer' gegossen ist, aber im Moment ist das ja auch nicht wirklich ein Zustand.

Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe, das ist eine grosse Hilfe für mich. Ich werde berichten, wie die Sache ausgeht...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 00:34
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wichtig ist, dass du nicht mit dir Schlitten fahren lässt. Sei dir klar über deine gesetzten
Ziel und Prioritäten und mach dein Ding.

Jedoch solltest du immer die kleine im Auge behalten. Also keine schmutzige Wäsche
waschen usw.

Lasse eventuelle Provokationen seitens der KM an dir abprallen und lasse dich nicht von
deinem Weg abbringen.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 00:41
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

wichtig ist, dass du nicht mit dir Schlitten fahren lässt.

Ich gebe mir Mühe, darauf zu Achten. So ist meine Ex ja ganz umgänglich, aber wehe sie hat einen schlechten Tag, dann ist natürlich alles falsch. Sie hatte auch schon einen neuen Freund, da wurde sich natürlich nach dem neuen Freund gerichtet, und da hat es z.B. nicht gepasst, das ich meine Kleine ausversehen 2 mal im Monat sehe (das hatte sich dazumal gerade angeboten).

Jedoch solltest du immer die kleine im Auge behalten. Also keine schmutzige Wäsche
waschen

Das ist für mich selbstverständlich, oberste Priorität hat natürlich meine Kleine. Ich denke aber doch, das sie mich gerne hat, und das ich ihr mit der Regelung des Umgangsrechts nichts schlechtes 'zufüge'. An 'schmutziger Wäsche waschen' liegt mir gar nichts. Was passiert ist ist passiert, das kann keiner rückgängig machen, man kann nur versuchen, das beste daraus zu machen.

Provokationen seitens der KM an dir abprallen

Schwierig für mich. Was ich damit sagen will: ich gebe gerne sehr schnell nach. Ich war / bin immer seit unserer Trennung bemüht, das man einen gemeinsamen Weg findet, was unsere Kleine anbelangt. Selbst den besagten Brief an meine Ex schreibe ich nicht gerne, weil ja 'Öl ins Feuer giessen'. Ich hatte mich eigentlich so darauf gefreut, meine Kleine mal 3 Tage zu sehen, und sie vllt mal mit von der KITA abholen zu können... Naja, und dann hat sie eben gemeint, das Sie das besagte Wochenende keine Zeit hätte, und das hat mich dann doch sehr geärgert, denn ich denke schon, das sie den besagten Grund auch auf ein anderes Wochenende hätte schieben können. Sorry, war dann wieder Offtopic...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 01:10
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich gebe mir Mühe, darauf zu Achten

Du musst Dein Ziel kennen und dann darauf zu marschieren. Egal, was neben Dir passiert. Dann fährt niemand Schlitten mit Dir.

Das ist für mich selbstverständlich, oberste Priorität hat natürlich meine Kleine.

Sie bzw der Umgang mit ihr ist die EINZIGE Priorität. Alles andere ist für Dein Anliegen egal, zu nichts anderem wirst Du Dich äußern oder diskutieren.

Ich denke aber doch, das sie mich gerne hat, und das ich ihr mit der Regelung des Umgangsrechts nichts schlechtes 'zufüge'.

Tiefstapler! Du tust ihr einen Riesengefallen! Du erfüllst Deine Pflicht als Vater.

Schwierig für mich. Was ich damit sagen will: ich gebe gerne sehr schnell nach.

... und bist damit offenbar nicht weit gekommen. Sonst wärest Du nicht hier. Zeit die eigene Position zu reflektieren und Konsequenzen zu ziehen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 01:25
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Nun gibt es erste Neuigkeiten: Sie hat scheinbar heute meinen Brief erhalten, und mir nur in einer 'freundlichen' (...) email geantwortet. Gut, dann möchte Sie mir bitte das ganze noch in Schriftform zukommen lassen, damit ich etwas 'in der Hand halte'.
Soweit so gut, sie ist auf fast alle Forderungen / Wünsche von mir eingegangen. Mit meinen Wünschen Betreff der Besuchszeiten meiner Kleinen habe ich mal eine Frage an euch, vor allem an die, die ebenfalls in grösserer Distanz zu ihrem Kind wohnen: Ich habe ihr geschrieben, das ich gerne die Möglichkeit hätte, meine Kleine an Ihren Geburtstag, Pfingsten und Ostern zu besuchen. Sie hat mir in der email sinngemäss geschrieben, das sie damit nicht wirklich einverstanden ist bzw. wir das einmal besprechen müssten, da ja auch andere Familienmitglieder an diesen Tagen meine Kleine sehen möchten oder vllt einen Ausflug unternehmen möchten.  Dazu muss ich auch noch sagen, das zu den bisherigen Geburtstagen immer Familienmitglieder ihrerseits anwesend waren, und es keinen Streit oder ähnliches gab, sondern alles harmonisch verlief. Ich habe ja auch kein Problem damit, wenn von ihrer Seite aus Familienmitglieder anwesend sind, die hauptsache ist doch, das ich bei meiner Kleinen bin....

Wie habt ihr das über solche Feiertage / Geburtstag gelöst? Habt ihr vllt einen Vorschlag, wie man die Sache mit den Feiertagen / Geburtstag lösen könnte?
Mein persönlicher Standpunkt dazu: da ich meine Kleine sowieso nur so selten sehe, wäre es dann nicht ok, wenn mir diese Tage zugestanden würden?

Tiefstapler! Du tust ihr einen Riesengefallen! Du erfüllst Deine Pflicht als Vater.

...vllt wäre es meine Pflicht gewesen, bei meiner Kleinen zu bleiben, auch wenn ich mit meiner Ex grössere Differenzen hatte...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 23:32