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Ordnungsgeld Gerichtsvollzieher Polizei

 
(@Sag_kein_wort_mehr)

Hallo an die Gemeinde,

ich kann nicht schlafen und habe eben Berichte u.a. von Deep, Malachit, Milan gelesen. Einfach klasse.

Fakten. Am 30.01 hatte mein Kind Geburtstag. Die Mutter hat den Umgangstermin mit der gewohnten lauen  Begründung -Kind ist krank- platzen lassen. Anwalt angerufen und Thema besprochen. Die Antwort der RA lautete: "Haben Sie Lust auf ein neues Verfahren? Ja, dann kann man Ordungsgeld beantragen. Trotzdem sollen sie sich keine Hoffnungen machen (!?)"  :knockout:

Ich verstehe, das Ganze erweckt den Eindruck, dass "die Suppe" immer dieselbe ist - egal ob Zwangsgeld oder heutzutage Ordnungsgeld. Ein Gerichtsbeschluss ist da. Was kann ich in Zukunft dagegen tun?
Polizei und Gerichtsvollzieher (zitiere Milan) in die Sache involvieren aber wie?

Danke!
Julen


Zitat
Geschrieben : 01.02.2010 04:00
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Antwort der RA lautete: "Haben Sie Lust auf ein neues Verfahren? Ja, dann kann man Ordungsgeld beantragen.

Ich nehme mal an, so wie ich das lese, steht in deinem Beschluß vom Gericht bisher nichts von Zwangsmittlen drin?

Ein Gerichtsbeschluss ist da. Was kann ich in Zukunft dagegen tun?

Wenn die (H)exe mauert, sehe ich wenig chancen. Du kannst es zunächst über eine Vermittlung beim JA versuchen. Die Möglichkeit,
bzw. die reelle Chance auf Hilfe dort, schätze ich als sehr gering ein.

Scheitert dies, wirst du dich wohl oder übel nochmal an das Gericht wenden müssen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 10:04
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall noch mal zum Gericht, anders wirst du es nicht klären können. Ich hatte das selbe Problem, habe beim letzten Gerichtstermin darauf bestanden, dass KM bei Krankheit ein Attest vorlegen muss. Seit dem klappt es. Mein Sohn war nie mehr krank. Die Sache mit dem Ordnungsgeld ist auch ein gutes Mittel, da die Strafgelder nicht gerade gering ausfallen. Ich hab was von um die 400€gelesen, weiß aber nicht genau ob das stimmt.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 11:25
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ob die Herren in Grün da was unternehmen bei einem Beschluß ist fraglich.

Du könntest zunächst deinen RA mit einem saftigen Brief an die Ex beauftragen und den Sachverhalt
schildern.

Scheitert dies, musst du wohlmöglich eh wieder zum Gericht.

Wichtig: Ist bezüglich der Umgangssache wieder ein Gerichtstermin, unbedingt Zwangmittel zur Durchsetzun
deiner Forderung beantragen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 12:28
 wedi
(@wedi)

Moin

ob die Herren in Grün da was unternehmen bei einem Beschluß ist fraglich.

Doch, sie müssen/dürfen etwas unternehmen.
Als meine EX mit den Kindern damals verschwunden war und ich herausbekommen hatte wo sie sind, bin ich zwecks Abolung meiner Kinder dorthin gefahren.
Ich hatte den Gerichtsbeschluss(2Wochen frisch) mitgenommen.In dem Beschluss stand sogar mit Datum:Umgang zu gewähren:::erstmals am XXXX.

Da ich vor Ort beschimpft und angegriffen wurde(von EX und LG), rief ich die Polizei.

Die in den Beschluss geschaut, und mich gefragt, ob sie die Kinder daraus holen sollen.(Notfalls auch mit Gewallt)
Sie sagten mir, das das völlig rechtens sei und sie das dürften.
Ich wollte das aber nicht, und fuhr wieder nach Hause.(ohne Kinder)

Damit will ich sagen, die Polizei darf zwar tätig werden, ob das aber die Lösung, ist wage ich zu bezweifeln.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 12:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wedi,

ehrlich gesagt verstehe ich den Sinn Deiner Aktion nicht. Was wäre so dramatisch daran gewesen, wenn die Polizei die Kinder geholt hätte? Das sind ja keine dreiköpfigen Monster, sondern Menschen, die "helfen, Unrecht zu bekämpfen". Das hättest Du auch Deinen Kindern sagen können. Mama hat da wohl etwas falsch gemacht und die Polizei hat ihr das somit klargemacht. Somit hätten die Kinder gesehen, dass mütterliche Macht eine Grenze hat und dass Papa auch Rechte hat UND vor allem, dass SIE das Recht auf Papa haben und das die Polizei notfalls durchsetzt.

So hat Deine Ex einen zahnlosen Papiertiger vorgefunden und weiß genau, dass sie so weit gehen kann, wie sie ging.

Diese ganzen Mittel nutzen nix, wenn man sie nicht auch durchsetzt. Ich brauche meinem Sohn auch kein TV-Verbot androhen, wenn ich dann da stehe, bedröppelt gucke und sage: "Ach dann guck doch!". Da nimmt er mich auch nicht ernst und denkt sich: "Die Olle ist ja ne Weichwurst!"

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 12:55
 wedi
(@wedi)

Hallo Lausebackesmama

In der Situation hielt ich das für nicht richtig.
Die Kinder waren überhaupt nicht auf den Umgang vorbereitet, und waren sowieso schon komplett durch den Wind.
Gut, ein kleines Weichei bin ich auch.
Ich habe die Kinder am Fenster gesehen, wie sie da standen und weinten, sie waren mit dieser Situation überfordert.
Ich habe dann per Eilantrag bei Gericht(1 Woche)die Kinder dann 14 Tage später holen dürfen, und für EX gab es zusätzlich eine Androhung mit Zwangsgeld.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 13:04
(@Sag_kein_wort_mehr)

Hallo liebe Gemeinde!

Ich nehme mal an, so wie ich das lese, steht in deinem Beschluß vom Gericht bisher nichts von Zwangsmittlen drin?

Ja Agent, das ist richtig.

Wichtig: Ist bezüglich der Umgangssache wieder ein Gerichtstermin, unbedingt Zwangmittel zur Durchsetzun deiner Forderung beantragen.

Bitte um eine nähere Erklärung. Ich verlange die Anwendung meines Bechlusses. Die Kindesmutter hält sich sehr mangelhaft an den gerichtlichen Umgangsbeschluss (Last-Minute-Absagen, Verspätungen, usw.). Ich verlange ja nicht viel..

Danke!
Julen 


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 16:17
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Würde es der KM bei der Durchführung des Umganges helfen, wenn sie bei Nichtbeachtung des Gerichtsbeschlusses ein Zwangsgeld in Höhe von 5000.- Euro zahlen müsste?

Das ist mit Zwangsmitteln z.B. gemeint.

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 16:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wird ein bestehender Umgangstitel (auch, wenn er vor dem 01.09.2009 Rechtskraft erlangte) nicht erfüllt, so kann nach der Mutation des FGG zuim FamFG auf Antrag Ordnungsgeld für zurückliegende Ereignisse festgesetzt werden. Das ist neu und gut. Denn bisher konnte nur nach Androhung eines Ordnungsmittels (Zwangsgeld) dieses bei Verstoß ausgesprochen werden.

Die Frage deines RA, ob du Lust auf ein neues Verfahren hast, wäre meiner Meinung nach mit "Ja" zu beantworten im Sinne von "Festsetzung von Ordnungsmitteln".

Nach dem FamFG ist übrigens die "Pfändung" eines Kindes zwecks Ausübung des Umgangs so gut wie ausgeschlossen ($90 FamFG, Kindeswohl).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 17:31




(@Sag_kein_wort_mehr)

Danke an Euch alle.

wird ein bestehender Umgangstitel (auch, wenn er vor dem 01.09.2009 Rechtskraft erlangte) nicht erfüllt, so kann nach der Mutation des FGG zuim FamFG auf Antrag Ordnungsgeld für zurückliegende Ereignisse festgesetzt werden. Das ist neu und gut. Denn bisher konnte nur nach Androhung eines Ordnungsmittels (Zwangsgeld) dieses bei Verstoß ausgesprochen werden.    .. mit "Ja" zu beantworten im Sinne von "Festsetzung von Ordnungsmitteln".

Lieber Deep, sei mir bitte nicht böse aber ich muss mal meine Gedanken los werden.
Ich sehe das Problem nicht in den einzelnen Aktionen aber:
1) Theoretisch ist das neue FamFG auf meinem Fall noch nicht anwendbar (vor dem 01.9.2009), so dass man nur ein Zwangsgeld beantragen kann.
2) Da es bisher de facto fast nie Zwangsgeld gab, wird es auch mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Ordnungsgeld geben. Ausserdem ist in diesen Fällen ein neues -vorheriges- Vermittungsverfahren vorgeschrieben. Mit der Teilnahme am Spiel des Sportsvereins JA ..
3) Die Kindesmutter wird sich sowieso etwas Neues ausdenken und ein neues Verfahren bedeutet schon wieder Geld ( 1500€ ) bzw. Kraft und Gelassenheit.

Letztlich bekomme ich einen Arztattest und die Androhung eines Ordnungsmittels?    ;(

Danke!
Julen 


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 22:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1) Theoretisch ist das neue FamFG auf meinem Fall noch nicht anwendbar (vor dem 01.9.2009), so dass man nur ein Zwangsgeld beantragen kann.

Nö, Das Umgangsverfahren ist abgeschlossen. Nun gibt es Umgangsprobleme. Also Verfahren auf Festsetzung von Ordnungsmitteln nach FamFG.

2) Da es bisher de facto fast nie Zwangsgeld gab, wird es auch mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Ordnungsgeld geben.

Dass es kein Leben auf dem Mars gibt wissen wir erst, wenn jemand nachgeschaut hat.

Ausserdem ist in diesen Fällen ein neues -vorheriges- Vermittungsverfahren vorgeschrieben. Mit der Teilnahme am Spiel des Sportsvereins JA ..

Nö. Zumindest nicht nach FamFG.

3) Die Kindesmutter wird sich sowieso etwas Neues ausdenken und ein neues Verfahren bedeutet schon wieder Geld ( 1500€ ) bzw. Kraft und Gelassenheit.

Dann weiß ich nicht, was deine Erwartung an uns ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 22:19
(@Sag_kein_wort_mehr)

Dann weiß ich nicht, was deine Erwartung an uns ist.

Ich bin nur müde und frustriert. Sorry..


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 22:25
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Kindesmutter wird sich sowieso etwas Neues ausdenken und ein neues Verfahren bedeutet schon wieder Geld ( 1500€ ) bzw. Kraft und Gelassenheit.

Der Gedanke mag nicht fremd sein. Wenn du jedoch so denkst, kannst du wahrscheinlich gegenüber der KM gleich
einpacken.

Wir versuchen dir hier so etwas wie eine Bedienungsanleitung zu geben, bzw. zu schildern, was möglich ist und was
nicht.

Deeps Ausführungen (ja, ich schätze ihn sehr) sind nicht immer auf Anhieb gleich nachvollziehbar, jedoch kann er
als nicht direkt Betroffener die Sache aus neutralem Standpunkt einschätzen.

Du kannst dir hier sehr viele absolut Wertvolle Ratschläge holen. Wenn du diese Beherzigst, bist du auf einem guten
Weg.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 22:34