Knochen nehmen?
 
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Knochen nehmen?

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(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Furbie30,

sie spielt ein Spiel mit dir und benutzt dich als Ball.

Nach dem Prinzip "Hol das Stöckchen".....

Nach ihrer Pfeiffe tanzen würde ich auch nicht. Auf keinen Fall, jedoch würde ich schauen, dass ihr euer Kind dabei aussen vor lasst.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2009 14:43
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Agent

Ich versuche die ganze zeit unsere Tochter raus zu halten , nur leider macht EX das nicht.
Ich frage mich wirklich so langsam wie weit das ganze eigentlich noch eskalieren muss damit Mausi keinen schaden davon trägt. Ich frage mich wie das alles weiter gehen soll. Bin zur zeit echt ratlos.

Eins steht fest EX muss morgen anscheinend wieder Arbeiten und weil ich ja gesagt habe,daß ich Mausi nicht mehr um 15 Uhr hole sondern wie im Vergleich erst um 17 Uhr braucht sie jetzt wieder lösungen, tja und das sind ihre Eltern, aber diesmal spiele ich da nicht mit, kann sie komplett vergessen.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2009 15:21
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eins steht fest EX muss morgen anscheinend wieder Arbeiten und weil ich ja gesagt habe,daß ich Mausi nicht mehr um 15 Uhr hole sondern wie im Vergleich erst um 17 Uhr braucht sie jetzt wieder lösungen, tja und das sind ihre Eltern, aber diesmal spiele ich da nicht mit, kann sie komplett vergessen.

ist doch ganz einfach, die Lösung: die Elteern passen in KM-Wohnung auf Mausi auf und du holst sie dort ab.

nach einiger Überlegung denke ich es ist richtig hier in der derzeitigen Situation Konsequenz zu zeigen, kein Weichspülergang, kein Eiapopeia.

Mausi da rauszuhalten, kannst du zwar, indem an deinen WE dies alles kein Thema ist!!! Aber inwieweit die Km sich daran hält, ist sehr fraglich. Die versagt ja aus meinen Augen völlig auf der Elternebene, da kann sie bestimmt nix filtern oder heraushalten. Leider.

Aber du selbst, du kannst immer so handeln, wie du es für richtig hältst.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2009 18:24
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi ginnie

Die möglichkeit ist mir und natürlich meiner Frau auch gekommen, aber wenn EX meint mal wieder ihre macht demonstireren zu müssen, fährt sie weiter die schiene ich soll Mausi bei ihren eltern abholen.
Da ihre Eltern ja auch so dumpfbacken sind, würden sie niemals wegen mir ihr Haus verlassen um auf mich in der wohnung von meiner EX zu warten.
Sie denken sie würden mir entgegen kommen un dmir damit einen gefallen tun, aber das es besser für EX ist in ihrer wohnung zu warten, da kommen die nie drauf. Weil sie denken,daß sie mir damit schaden, wenn sie nicht da sind.
Ich fahre morgen nach der Arbeit zur wohnung von EX wenn sie nicht da ist, geht Montag gleich Klage ans Gericht raus.
JA Termin wird Montag auchnicht wahr genommen,dann mache ich Nägel mit Köpfen.

2 mal hintereinander den Umgang so gestalten wollen wie sie das will und dann noch Boykottieren, irgendwann ist schluß

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 11.06.2009 19:49
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
bitte pass bei deinen Aussagen der ex gegenüber immer auf, dass nicht der Eindruck entsteht, du würdest "gleiches mit gleichem" vergelten.
Also, du hältst dich nur an schriftliche gerichtsl. Umgangsvereinbarungen, weil es ja sein kann, du könntest die SMS falsch verstehen.
(und nicht etwa, weil Ex sich neulich nicht an SMS gehalten hat) --> als Beispiel.
Rede immer nur in eine Richtung, ohne etwas auszurechnen oder Vorhaltungen zu machen.

Nicht dass das JA und die Ex quaken, dass du wie im Kindergarten die Budelformen nicht rausrückst, weil die dir den Plüschbär nicht gegeben hat.

Weißt du wie ich es meine?

Dein anwalt wird es schon machen, oder?

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 11.06.2009 20:06
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Sorry so ganz habe ich es nicht verstanden.
Ich handle mir doch nicht noch mehr ärger ein, EX hatte mir vor 3 Wochen schrieftlich gesagt ich dürfe Mausi nicht bei ihren Eltern abholen nur bei ihr und jetzt kam heute die SMS was soll ich machen? Wieder nach der Nase der EX tanzen, obwohl sie vor 3 wochen etwas anderes gesagt hat??

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 11.06.2009 21:07
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Genau, das schriftliche zählt für dich. Und nicht die SMS. Du hast ja auch entsprechend regiert, dass du Mausi nicht woanders abholst, und das finde ich auch konsequent und richtig.

Was ich meinte: wenn die Ex dich beschuldigt dass du unkooperativ bist, dann versuche sachlich zu bleiben, und nicht selbst gegen die ex Beschuldigungen zu finden, was sie mal gesagt oder getan hat und wo sie ja unkooperativ war. Immer nach vorn blicken und kooperativ, zum wohle des Kindes denken.

Die Ex kann sich verhalten wie sie will, du begibst dich aber bitte nicht auf ihr Niveau runter.

Ich meinte es eher allgemein als jetzt auf die konkrete Abholung morgen bezogen.

Auf das konkrete Beispiel bezogen könntest du ja auf ihr Scheiben vom ... hinweisen.

Ich schreibe es nur, damit du dich nicht in irgendwelche Nebenkriegsschauplätze verwickeln lässt.

Hoffe ich konnte mich verständlicher ausdrücken  😉

ligr ginnie


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Geschrieben : 11.06.2009 21:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Furbie,

überlege Dir doch einfach mal eine Linie, an die Du Dich hältst. Unabhängig davon. ob Ex heute dies und heute das gesagt hat. Im Beschluss steht X und das wirst Du machen. Fertig. Das teilst Du Ex mit und sollte sie den Beschluss ihrerseits nicht einhalten, dann klagst Du wieder.

Das Problem ist doch, dass Du mit der Frau nichts aushandeln kannst. Aushandeln heißt, dass jeder von euch eine Vorstellung hat und ihr euch dann auf einen Kompromiss, mit dem beide leben können, einigt. Das geht aber bei euch nicht. Und das
a) weil sie der Meinung ist, alles diktieren zu müssen und
b) Du Dich nicht wirklich gerade machst.

Ich weiß, dass Du in der be***isseneren Situation bist, weil SIE das Kind hat. ABER sie wird damit nur aufhören, wenn sie merkt, dass Du Dich nicht mehr schubsen und erpressen lässt.

Auf die Art und Weise wie das zur Zeit läuft, wirst Du in fünf Jahren noch jeden popeligen Umgangstermin hier seitenweise diskutieren, ob nun 15 oder 17 Uhr oder bei Mutter oder Oma. Was soll denn der Scheiß? Wenn im Beschluss steht, 17 Uhr bei Ex, dann 17 Uhr bei Ex. Wo sich Omma mit dem Kind vorher aufhält ist völlig wurscht. Das Kind muss um 17 Uhr am vereinbarten Ort sein, PUNKT! Wozu gehst Du denn vor Gericht, wenn Du Dich selbst an den Beschluss nicht hältst? Solange mit Ex nicht auf einer erwachsenen Basis verhandelt werden kann, gilt der Beschluss.

Wenn ihr dann mal irgendwann beide groß seid, dann könnt ihr euch telefonisch, per SMS oder Mail anderweitig einigen. Aber solange diese Kinderkacke so läuft, wird das nix.

Meine Meinung, Amen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2009 21:31
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich versuche mich doch an den Beschluß zu halten und da ich selber merke EX macht was sie will sagt erst zu und fängt an Tage vorher wieder alles umzuschmeissen, habe ichihr jetzt vor ca 4 wochen mitgeteilt,daß ich mich nur noch an den Vergleich vom gericht halten werde und somit Mausi nur noch um 17 Uhr abholen werde.

Daraufhin ist sie ja so wütend geworden und hat mich beim JA wieder als miesen Vater und unkooropatiev hin gestellt, ich würde ja keine komrpomisse eingehen ect. Ich will doch einfach nur noch meine ruhe und möchte nur die Wochenenden mit Mausi in ruhe verbringen dürfen.

Für was soll ich mich den gerade machen?
Und diskutieren wann ich Mausi abhole mache ich doch eigentlich gar nicht mehr, 17 Uhr steht fest auch im Vergleich,daß habe ich EX vor wochen mit geteilt und punkt, da gibt es keine diskusionen mehr. Nur fängt EX jetzt wider an ich sollte um 17 Uhr die Mausi bei ihren Eltern abholen, weil sie ja um die Uhrzeit Arbeiten ist. Übrigens vor einem halben Jahr habe ich Mausi auch immer um 17 Uhr bei meiner Ex abgeholt da hat sie da noch nicht um die Uhrzeit gearbeitet.
Ich will Mausi nicht bei den Eltern abholen das habe ich ihr klipp und klar gesagt und gut ist, ob ich Mausi morgen dann trotzdem bekomme steh tin den sternen.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2009 21:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Furbie,

dann bleib doch dabei, darauf zu bestehen. Ich denke, egal was Du tust, man ist vor auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand, wie man so schön sagt.

Dir bleibt doch nix anderes übrig als zu sagen, dass Du versucht hast, trotz Beschluss kompromissbereit zu sein und Dir das auf die Füße gefallen ist und Dir daher nichts anderes übrig bleibt, als Dich wieder penibel an den Beschluss zu halten.

Und ob Du Deine Tochter bekommst oder nicht, das hängt nicht davon ab, ob Du Dich an den Beschluss oder Exxens Vorgaben hältst, sondern einzig von Exxens Laune ab. Und ich denke, das weißt Du! Also halte Dich doch an den Beschluss (weiterhin oder zukünftig, egal!) und genieße dabei, dass Du wieder aufrecht gehst und in den Spiegel schauen kannst. Egal wie sehr Du Männchen machen würdest oder eben nicht, das ändert nichts daran, dass Ex macht, was sie will.

Das ist es, was ich meine.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2009 22:01




(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr lieben

Nur kurz ich schreibe im Namen von Fürbie

Er war um 16.15 Uhr bei seiner EX an der wohnung und um 16.40 Uhr hat er das erste mal geklingelt und das letzte mal um 17 Uhr. Keiner da weder die Maus noch ihre Eltern, noch sie.
Um 27 Uhr fuhr ganz plötzlich der Vater von ihr mit dem Auto an meinem Mann vorbei (er hatte noch seine Mutter und seine Schwester als Zeugen dabei) und hat geguckt , ob Fürbie da ist.
Um 17.10 Uhr ist der Kerl doch tastächlich ein zweites mal an Fürbie ect vorbei gefahren, meine Schwiegermutter hat noch gewunken,das er anhalten soll, aber er grinste nur blöd und fuhr weiter. Hat aber das Kind bis 17.30 Uhr nicht gebracht.

Fürbie versuchte seine EX natürlich im minuten takt anzurufen, aber natürlich ging sie nicht ans Handy.

Ich selber als Mutter war und bin immer noch fertig, wie kan man sowas einem 8 Jahre alten Kind nur antun?  ;(
Fürbie hat sich dann um 17.40 Uhr alleine ohne Kind auf den Nachhause weg gemacht.
Ich darf jetzt Indoorspileplatz und die komplette Geburtstagsfeier für morgen Nachmittag absagen und bin einfach nur traurig,
Sämtliche Geschenke liegen bei uns ungeöffnet für die maus.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 12.06.2009 19:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Furbie,

Um 17.10 Uhr ist der Kerl doch tastächlich ein zweites mal an Fürbie ect vorbei gefahren, meine Schwiegermutter hat noch gewunken,das er anhalten soll, aber er grinste nur blöd und fuhr weiter.

Hoffentlich ein Foto davon gemacht?

Könnte hilfreich sein, wenn man mal jemandem erklären möchte, was da für eine Schmierenkomödie gelaufen ist ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2009 23:09
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo furbie

es tut mir leid das zu lesen, leider überrascht es mich nicht.

Meine einzige Meinung ist, wie du vorhattest, geh den harten Weg (Gericht) und lass dir nichts gefallen.

Und außerdem: wenn du zu den Eltern der KM gefahren wärst, wäre vielleicht das gleiche passiert. Dann hätte KM behauptet du hättest alles falsch verstanden, und sie hätte auf dich in ihrer Wohnung gewartet. Der ist ja alles zuzutrauen.

ligr ginnie, auch an deine Frau, die dich immer so gut unterstützt


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2009 23:35
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo

Eben kam eine SMS von meiner EX folgendes stand drin:

Hallo Fürbie könntest du bitte Mausi morgen um 17 Uhr bei meinen Eltern abholen. Exchen

(...)

Habe ihr nur zurück geschrieben, daß ich sie nicht bei ihren Eltern abholen werde, sondern bei ihr zuhause. Peng also ne es reicht wirklich.

Lg

Hallo Furbie,

auch wenn ich mich jetzt eine Runde unbeliebt mache, eigentlich war doch ganz klar, wie der heutige Tag ablaufen wird. Als ich Deine Antwort auf ihre SMS gelesen habe, da wusste ich schon, dass Du das Nachsehen hast.

Einerseits bin auch ich der Meinung, Du musst nicht immer nach der Nase von Deiner Ex tanzen. Aber andererseits denke ich mir, diese Frau ist so gestrickt, dass sie niemals ein Einsehen haben wird und Ihr auch in 10 Jahren noch genau auf dieser Ebene kommuniziert.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man "Feinden" mit Freundlichkeit am meisten verwirrt. Mein Ex wollte mich auch mal richtig ärgern und hat verlangt, dass ich meine Tochter bei seiner neuen Freundin abhole. Vorher hat er sie immer gebracht. Ich habe dann einfach die Zähne zusammen gebissen und ganz freundlich gesagt, dass ich das gerne mache. Beim nächsten Mal habe ich ihn angerufen und gefragt, ob ich unsere Tochter wieder abholen darf. Seitdem bringt er sie immer öfter zurück. Man darf sich niemals seine Wut anmerken lassen, lieber Furbie. Mal so als Tipp. Hättest Du Deiner Ex geschrieben, dass Du Mausi liebend gerne um 17 Uhr von ihren Eltern abholst, dann hättest Du sie jetzt gehabt und Ihr hättet Geburtstag feiern können.....

Verstehe mich nicht falsch, aber ich bin der Meinung, Deine Ex lässt sich nicht erziehen. Also verwirre sie mit Freundlichkeit. Das ist total schwer, aber am Ende gewinnst Du.

Ich weiß, wahrscheinlich stehe ich mit meiner Meinung alleine da, aber ich wollte Dir einfach mal meine persönliche Meinung dazu schreiben. Du kannst sie einfach ignorieren, ich bin Dir deswegen nicht böse.

Liebe Grüße,
Bella


Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2009 02:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bella, hallo Furbie,

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man "Feinden" mit Freundlichkeit am meisten verwirrt.

So wie ich das sehe, hat Furbies Ex in der Vergangenheit so ziemlich jede Freundlichkeit damit quittiert, dass sie sich für das nächste Mal eine noch größere Gemeinheit überlegt hat. Insofern habe ich wenig Hoffnung, dass mit dieser Strategie in der Zukunft irgendein Blumentopf zu gewinnen ist.

auch wenn ich mich jetzt eine Runde unbeliebt mache,

Du machst dich nicht unbeliebt, und es ist ja schön zu hören, wenn es für dich auf diese freundliche Art und Weise funktioniert hat.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2009 10:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bella,
grundsätzlich finde ich deinen Ansatz gut und richtig. Aber leider funktioniert er nicht immer.

Bei Furbie hätte er so gar nicht geklappt. M.M. hätte er Maus so oder so nicht bekommen.

Vor etwa 3 Wochen hat die KM ihm schriftlich (also per Brief) untersagt die Maus bei den Großeltern abzuholen. Vor einigen Tagen verlangte sie aber genau das per SMS.

Was passiert ist, als er das verweigert hat wissen wir. Was aber wäre passiert, wenn er sie versucht hätte bei den Großeltern zu holen? Ich schätze das sie dann wieder gemeckert hätte, da sie ihm das ja verboten hätte und sicher wieder beim JA vorher vorgelegt hatte. Von der SMS hätte sie dann sicher nichts gewußt, oder sie nicht geschrieben....

Derzeit ist Furbie in einer Position in der er egal wie er reagiert nur verlieren kann.

Furbie, es tut mir leid, das es so gekommen ist, aber leider hatte ich nichts anderes erwartet. An deiner Stelle würde ich auf eine kleinliche genaue Umgangsvereinbarung vor Gericht hinarbeiten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2009 11:55
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ihr Lieben

Ich bin sehr traurig und sehr entäuscht und verletzt noch obendrauf.
Es ist mir sehr peinlich, aber gestern als ichzuhause neben meiner Frau saß habe ich nach Jahren das erstmal wieder geweint  ;(. Ich bin sprachlos was diese Familie mit dem Kind und auch mit mir macht und anstellt. Die scheuen nicht vor der armen Kinderseele , meine Tochter wird in herabsehbarer zeit einen schweren Schaden davon tragen und mit sicherheit bald einen Phsychologen brauchen.

KM Bella es ist egal auf was ich und wie ich auf meine EX reagiere ich habe es schon sehr lange zeit mit freundlichkeit ect versucht, ja sehr lange zeit immer wieder habe ich sämtliche Kröten geschlckt, meiner Tochter zu liebe und glabe mir diese Kröten waren meist sehr gross.
Ich war oft freundlich und zuvorkommend und habe zum grössten teil das gemacht, was meine Ex wollte, ja sogar sehr oft die Maus von den Grosseltern abgeholt, obwohl ich ganz genau wusste,daß mein EX Schwiegervater wieder sämtliche Schimpfwörter ect mir an den Kopf knallt, was ich doch für ein A... wäre wie dumm ich bin und das beste war mal, als mir das mit dem Koffer vor knapp 1 1/2 Jahren passiert ist, da hat er mich angeschrien wie bescheuert und wollte mich die Treppe runter schubsen. Egal ich habe alles weiter so gemact wie Ex das wollte.
Ehrlich gesagt möchte ich auch nicht wissen, was der Herr Oberbürgermeister gestern meiner armen Tochter erzählt hat wieso ich nicht gekommen bin.

Ihr könnt euch nicht vorstellen was ich für ein wut gefühl in mir hatte wo dieser Kerl ohne meine Tochter an mir vorbei gefahren ist. Er war nur dumm am grinsen und am winken, ich hätte ihn am liebsten  :gunman:

Sorry aber ich muss mir jetzt erstmal ein paar gedanken machen um zu wissen wie es weiter gehen soll.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2009 20:06
(@brille007)
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Moin furbie,

ich habe Dir schon mal in Bezug auf jene "Koffergeschichte" geschrieben, dass Du nicht weiterkommst, wenn Du Dich ständig angstvoll in irgendwelchen Körperöffnungen Deiner Ex oder Deiner Ex-Schwiegerfamilie aufhältst. Steht im Vergleich "17 Uhr", macht Deine Ex eben "15 Uhr oder gar nicht" draus. Würde "15 Uhr" drinstehen, würde sie "13 Uhr" oder "19 Uhr" sagen - einfach, um Dir zu zeigen, dass sie am längeren Hebel sitzt und mit Dir tut, was sie will. Schliesslich geht es nicht um's Kindeswohl, sondern um Machtdemonstrationen. Und man muss sagen: Sie macht das exzellent; Du spielst ihre Spielchen schliesslich mit und hüpfst über ihre Stöckchen wie ein Terrier. Deine Tochter erlebt Dich dabei übrigens als Laumann, mit dem Muddi anstellen kann, was sie will - und der sich nicht dagegen wehrt. Der Eindruck von väterlicher Verlässlichkeit entsteht so nicht bei ihr. Was für Partner sie sich einmal suchen wird, kannst Du Dir ausrechnen.

Mein Rat ist eine erneute gerichtliche Umgangsregelung, die Du ohne Wenn und Aber mit einem guten Anwalt durchziehen (und danach auch bedingungslos umsetzen!) solltest:
1. Eine definitive und unumstössliche Umgangsregelung mit festen Zeiten, die es Dir selbst erlauben, Töchting zu holen und zu bringen, und zwar an der Haustür der Mutter und nirgendwo sonst.
2. Eine ebenso undiskutable Regelung für Ferien und Feiertage.
3. Ein gerichtlich festgeschriebener Ersatz für vergeblich aufgewendete Fahrtkosten.
4. Vorlage von Attesten bei krankheitsbedingten Umgangsausfällen.
5. Androhung von Zwangsgeld für den Fall weiterer Boykottversuche.

Das Ganze muss man dann aber auch durchziehen. Du lässt Dich vollkommen unnötigerweise immer wieder auf fruchtlose Diskussionen mit der Ex und ihrer Familie ein anstatt Deinen Umgang einfach buchstabengetreu wahrzunehmen. Wenn Dein Ex-Schwiegervater, dessen Beruf ("Oberbürgermeister") Dich immer wieder mächtig zu beeindrucken scheint, weiter mit Dir herumhampeln möchte, heisst die freundliche Antwort in Zukunft eben sinngemäss "Bitte erzähl das Deinem Friseur; es interessiert mich nicht!" - aus die Maus. Andere Dinge sind bei Umgangsterminen nicht zu besprechen; die Termine werden einfach pünktlich so wahrgenommen wie es im Umgangsbeschluss steht. Auch Deiner Tochter tätest Du damit einen Gefallen, weil sie nicht ständig hin- und hergerissen wird; die Ansage ihr gegenüber lautet dann "Der Umgang findet genau so und nur so statt, weil das Gericht das so beschlossen hat". Sowas respektieren übrigens auch "Oberbürgermeister" - die stehen schliesslich nicht über dem Gesetz.

Unabdingbar dafür ist allerdings, dass Du nach sechs (?) Jahren endlich mal von Deiner "hach, das ist ja alles so schrecklich!"-Einstellung wegkommst und Dich endlich gerade machst. Wie weit Du mit der "Soft"-Variante kommst, bei der ständig alles und jedes verhandelbar erscheint und bei der Dich die Ex jedes mal um die Fassung bringt, solltest Du inzwischen doch gemerkt haben. Denk dabei an das indianische Sprichwort: "Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reistest - steig ab!"

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2009 21:06
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@brille
den ersten Schritt hat furbie jetzt getan: er hat Tochter wie vereinbart 17 Uhr bei KM abgeholt.

@furbie
Jetzt nicht lange überlegen, sondern die Antwort von brille ausdrucken, für gut befinden, auswendig lernen, verinnerlichen, und umsetzen! Alles davon!!!

Alle Kraft und Zeit die du sonst in Diskussionen, Absprachen, und "nachgeben" gegenüber der Ex investiert hast, jetzt in die gerichtliche Umgangsvereinbarung investieren. Auch das Fahrgeld für Freitag zurückfordern. (war das im letzten gerichtl. Vergleich nicht sogar so geregelt? Dann gibts doch nun wirklich nichts mehr zu überlegen!)

ligr ginnie

PS: ich klaue mal die Worte von ZL und wünsche Kraft und Zuversicht !!!

Und einen guten Anwalt, der sich einsetzt, vielleicht eine Anwältin?


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2009 22:46
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo furbie!

Es tut mir leid so was zu lesen und ich kann dich gut verstehen. Ich selber habe ein parr mal schlucken müssen...

Auf die sms deiner KM hätte ich garnicht reagiert! Keine Antwort oder sonst was!

Wie brille schon geschriben hat, würde ich jetzt mal einen Punkt setzen!

Kraft und Zuversicht

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 11:00




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