Knochen nehmen?
 
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Knochen nehmen?

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Furbie

Nun mach Dich mal nicht kleiner als Du bist (jaja, ich hab' gut reden). Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du bei Einwilligung zu exakt 10:00Uhr Donnerstag das Kind bekommen hättest? Nun verabschiede Dich mal von der Glaubwürdigkeit solcher Ansagen. Und beim JA, wenn darüber expliziet gesprochen werden sollte, schilderst Du eben den Vorgang. Wie sollst Du denn bei willkürlichen Lügen (Ex hat keine Zeit, Ex fährt in Urlaub) reagieren? Deine Flexibilität hast Du insoweit doch hervorragend unter Beweis gestellt, indem Du sowohl den Mittwoch als auch den Donnerstag und den Freitag das Kind hättest abholen können, nur nicht zu den schwankenden Bedingungen Deiner Ex.
Dir ist das klar, uns hier ist das klar - also stehe dazu auch vor dem JA. Bleibe ruhig, bleibe sachlich - verärgert darfst Du aber sein und solltest es dann auch. 😉

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2009 01:16
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Oldie

Wie gesagt das problem ist, leider, das der SB vom JA auf der seite meiner EX ist und der Typ schon damals immer sagte ich sollte doch Kompromisse eingehen, ichsollte doch etwas dafür tun, daß die Beziehung zwischen mir und meiner EX besser wird, bei dem zählt immer nur ich als Vater sollte doch dies und jennes fürs Kind machen.

Meine EX wird dort nicht einmal der Kopf gewaschen und bei so einem Boykott was die Frau jetzt wieder gemacht hat, weiss ich jetzt schon den passenden satz vom SB.

"Tja Herr Fürbie hätten Sie das Kind um 10 Uhr abgeholt, wie sie es zuerst vereinbart hatten, wäre der Umgang nicht ausgefallen, Sie können doch nicht von ihrer Ex Frau verlangen,daß Sie wegen Ihnen das ganze wochenende zuhause bleibt, oder?

So in etwa solche Sätze durfte ich mir bisher immer beim JA anhören, eben kleines Dorf, wo Stiefpapa Bürgermeister plus Bauamtsleiter ist.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2009 10:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Furbie!

Tja Herr Fürbie hätten Sie das Kind um 10 Uhr abgeholt, wie sie es zuerst vereinbart hatten, wäre der Umgang nicht ausgefallen, Sie können doch nicht von ihrer Ex Frau verlangen,daß Sie wegen Ihnen das ganze wochenende zuhause bleibt, oder?
So in etwa solche Sätze durfte ich mir bisher immer beim JA anhören, eben kleines Dorf, wo Stiefpapa Bürgermeister plus Bauamtsleiter ist.

Furbie, Du hast doch einen gerichtlichen Umgangsbeschluß ... dann wedelst diesen auch dem SB unter der Nase und bestehst auf Einhaltung des Beschlusses. Es gibt einfach keine Extrawürste (meist von KM erwünscht)!!
Wenn KM (auch mit Unterstützung vom JA) sich wiederholt und nachweislich nicht an diesen Beschluß hält, musst Du halt wieder vor Gericht und entsprechende Anträge stellen; so lange bis KM kapiert, wo Bartl den Most holt.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2009 11:04
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Furbie (Leidensgenosse),

würde jetzt nicht "Furbie" auf Deinem Postin stehen, würde ich sagen, es könnte von mir sein.

Genau "diesen Zirkus" hatte  ich auch. Das JA hatte meiner Ex auch Federn in den Hintern geblasen und sie betütelt wie ein rohes Ei.  :troesti:

Ich war auch anfänglich erst etwas verunsichert und dachte, ich müsste nach deren Pfeiffe tanzen.

Und die Antwort ist: Nein, muss man nicht! Natürlich musst du dich an die Regeln halten, aber deine Meinung darfst du ruhig sagen. Und das solltest du auch tun.

Ich habe dem JA unmissverständlich klar gemacht, dass sie einen gerichtlichen Beschluss/Vergleich haben und dass dieser auch genauso umgesetzt werden muss. Das ist deren gerichtlicher Auftrag.

Und der Burner war der Satz, mit dem ich das Schreiben ans JA geschlossen habe.....  "Es wäre außerordentlich bedauerlich, wenn der Vergleich von Ihnen nicht Ansatzweise umgesetzt wird und eine erneute gerichtliche Einigung herbeigeführt werden müsste" :ausgezeichnet:

(Danke nochmal für den Satz Deep)

Das Anschreiben hat in meinem Fall wahre Wunder bewirkt. Du solltest etwas tun und nicht mit dir spielen lassen.

Meine Flexibilität wollten die auch testen. Bis zu einem gewissen Punkt.

Kopf hoch und durch.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 12:04
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Genau, furbie...
Anschreiben an JA mit dem von Agent 0 vorgeschlagenen Inhalt, Kopie Umgangsbeschluss dazu mit den entsprechenden Stellen markiert, ab die Post zum JA.
Ich würde noch erwähnen, dass in letzter Zeit zwar der Umgangsbeschluss mit Zustimmung von KM und KV erweitert wurde, weil deine Frau die Tochter schon 15 Uhr abgeholt hat, aber dass nun deine Frau das nicht mehr machen kann und deshalb du zum ursprünglichen Umgangsbeschluss zurückkehrst. Somit hast du das Argument der KM, dass du ja bisher auch 15 Uhr gewährleistet hast, gleich aus dem weg geräumt... würde ich jedenfalls für sinnvoll halten.

liggr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 20:11
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Danke für eure Beteiligung.

ich hatte dem JA schon 2 mal schrieftlich mit geteilt,daß die Komunikation zwischen Ex und mir wieder gewaltig in den Keller gerutscht ist und das dumme ist ja ,daß meine EX jeden Brief den sie an mich geschrieben hat, von JA hat unterzeichnen lassen. 

Sie schrieb mir einen Plan wie der Umgang bis ende des Jahren abläuft einige wünsche hatte sie von mir mit rein gebracht, aber nicht alles. Dann hat sie da die fest gesetzten zeiten mit rein geschrieben zb Freitags ab 15 Uhr und dies hat das JA mit einem Stempel belegt, somit haben beide EX und JA mich praktisch dazu verdonnert meine Maus um 15 Uhr abzuholen.
Aber was mir jetzt aufgefallen ist, meine Ex hat nicht geschrieben,daß ich Mausi UM 15 Uhr abholen soll, sondern das ich mausi AB 15 hr abholen soll, daß heisst für mich,daß ich nicht unterschrieben habe,daß ich pünktlich um 15 Uhr da sein muss. Sie müsste praktisch 2 stunden zu hause sitzen und auf mich warten, weil ich ja bis 17 Uhr Masi abholen kann.

Ui bin ich fies


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2009 20:19
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also darauf würde ich dem JA erst recht antworten und die mal fragen weshalb sie einen Stempel unter regelungen setzen die nicht mit dem gerichtsbeschluss übereinstimmen.

furbie, ich würde dir sogar raten, deinen anwalt zu beauftragen, da mal reinzuschießen. Auch wenn es Geld kostet, aber ich glaube sonst läuft es etwas aus dem Ruder. Und somit ist es vielleicht gut investiert, das Geld.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 20:29
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie30!

Ich kann ginnie nur Recht geben! Das JA und die KM ändern einfach mal so einen gerichtlichen Vergleich ab? Hallo?????

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 10:43
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Furbie,

sowohl das JA als auch die EX haben sich an den Vergleich zu halten. Dafür gibt es den Vergleich ja.

Manche Exen scheinen erst nach dem geschlossenen Vergleich zu realisieren, welche rechtliche Bindung sie damit eingegangen sind und was der Vergleich für Wirkungen hat.

Schreib einfach nochmal an das JA:

Liebe JA Hoschis,

ich beziehe mich mit diesem Schreiben auf den am ..... geschlossenen Vergleich. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass der gerichtliche Vergleich für alle Beteiligten maßgeblich und auch so einzuhalten ist.

Der Vergleich wurde von beiden Parteien geschlossen und ist somit rechtswirksam und verbindlich.

Ich bitte Sie hiermit, den Vergleich auch so, nach den gegebenen Vorgaben umzusetzen.

Es wäre außerordentlich bedauerlich, wenn der Vergleich nicht umgesetzt wird und eine erneute gerichtliche Einigung herbeigeführt werden müsste.

MfG
....
Trete denen auf die Füsse! Sonst wird Dir ständig auf die Füsse getreten. Die werden u.U. mit deiner Angst spielen und ihre eigenen Gesetzchen machen wollen.

Siehe auch die hübschen Vereinbarungen (so wie bei mir), die das JA dann extra nochmal mit beiden Elternteilen macht.

Du solltest jetzt von Dir aus agieren, nicht reagieren.

LG
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 11:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nur mal so als Einwurf.

Es gibt rein gar nichts was die Eltern gemeinsam beim JA unterschrieben haben.

Die KM lässt ihre Breife beim JA unterschrieben. Warum auch immer?!

Ich würde in dem Brief nachfrgen, auf welchre Grundlage das JA einseitig von der KM vorgelegte Briefe als rechtsverbindliche oder wie auch immer geschlossenen Vereinbarungen zwischen den Eltern ansehen. Das JA möchte dies in Zukunft unterlassen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 12:05




(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Danke für eure Hilfe und beteiligung.
Habe jetzt die ganze woche versucht das JA anzurufen und der SB war die ganze woche nicht da und es ging kein ersatz ect ans Telefon.
Das es einen Vergleich gibt, weiss der gute Herr ganz bestimmt, nur wie gesagt ist der Sb komplett auf der Seite meiner EX und sagt eben nur zu mir ich sollte doch kompromisse ect eingehen, um das Verhältniss zwischen mir und meiner EX einigermassen wieder grade zu bekommen. Für ihn bin ich der Buhmann schon immer gewesen, leider.

Selbst wenn ich jetzt sagen würde er sollte mit EX wegen Umgangswochenende nach hol Termin mit Ex reden, würde er das zwar tun, aber mehr nicht, EX sagt nein Wochenende wird nicht nach geholt und dann ist die Thema für die beiden abgehackt.

Meine Frau meinte eben zu mir, wenn ich die Maus am 2 Juli hole, soll ich EX am Sonntag eine SMS schreiben und ihr mitteilen,daß ich Tochter statt am Sonntag erst am montag nach Hause bringe. Weiss nicht ob ich das mchen soll

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2009 20:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus furbie!
Ich würde mich an die Vereinbarung halten, nicht mehr und nicht weniger. Tust Du es nicht, dreht sie Dir evtl. ´nen Strick daraus!

Grüße
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 05.06.2009 22:23
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Richtig!

Wenn du jetzt anfängst den Vergleich zu übergehen, dann gibt es ihn nicht mehr!
Und auf diesen Vergleich pochst du ja auch!

Eine Regel: Sauber bleiben! Nciht anfangen mit den Mitteiln von KM zu arbeiten, sonnst ist der Umgangskrieg vorprogrammiert!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2009 20:29
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Den Umgangskrieg habe ich schon seit 6 Jahren. Ich finde es einfach nur unfair und traurig,daß ich meine Tochter nur alle 3 wochen für nicht mal 48 stunden habe und wenn es die möglichkeit gibt zwecks feiertage ect ich sie nicht mal ohne mucken der Ex länger haben darf.
Diese Person (für mich keine Frau) denkt nicht einmal an unser Kind, sorry aber für mich ist so eine Person auch keine gute Mutter, weil sie nur daran denkt, wie sie mich den Vater ihrer Tochter fertig machen kann und das macht keine vernünftige Mutter.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 21:01
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie30!

Ich kann dich verstehen.

nur alle 3 wochen für nicht mal 48 stunden habe

Finde ich wenig! Diesem Vergelich hast du zugestimmt?
Was sagt deine Tochter dazu? Findet sie es ok?

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 10:54
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

@Zauberlehrling

Diesen Vergleich habe ich damals so gemacht, weil es ja zudem zeit punkt hiess meine Tochter hätte angst woanders zu schlafen und ich wollte ihr die Fahrt alle 14 Tage nicht zumuten. Daher habe ich von mir aus gesagt ich mache den Rythmus alle 21 Tage. Ich dachte allerdings,daß EX irgendwann mal merkt,daß unsere uns beide braucht und sie von sich aus mal etwas mehr Umgang raus springen lässt, was ja auch ab und zu wenn sie einen neuen Kerl hat geklappt hat. Tja aber zur zeit sind die fronten nur noch verhärtet.

Und es tut selbst einem Vater sehr weh, wenn nicht mal das JA es schafft das Kiddie gücklich ist.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2009 12:27
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Habe am Montag morgen mal wieder ein Gespräch beim JA, ob Ex auch kommt, weiss ich nicht, werde aber aufjedenfall erstmal alleine mit dem SB reden. Ich weiss es bringt nichts, aber sollte es doch wieder vor Gericht gehen, was mir mein RA übrigens vor 2 Tagen erneut geraten hat, bin ich auf der sicheren Seite.

Der SB hätte auch gerne meine Frau dabei gehabt, aber dies möchte meine EX nicht ok können wir mit leben, meine Frau hatte eh keine lust auf diese Frau zu treffen. Laut des SB vom JA ist die Situation mal wieder richtig am kochen, keine ahnung wieso bei mir ist bis auf mein ausgefallenens wochenende alles gut. Warum meine EX mal wieder am kochen ist, keine ahnung.

Mal sehen was ich mir diesmal wieder anhören darf, achso das beste war als der SB gesagt hätte, eine Mutter hat das Recht auf nachfragen eines zusätzlichen Umgangstages auch nein sagen zu dürfen. Haha noch Parteiischer geht es schon gar nicht mehr.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 12:03
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie30!

eine Mutter hat das Recht auf nachfragen eines zusätzlichen Umgangstages auch nein sagen zu dürfen

Und? Aber von dir verlangen:

Habe ihr nochmals die zeiten geschrieben und sie auch noch an Pfingsten erinnert.
Uhrzeit habe ich um 17 Uhr geschrieben natürlich dick unter strichen, wie stellt die sich das vor ich muss bis 14 Uhr Arbeiten.

Solche Sachen würde ich ganz klar sagen!

Und wenn KM kocht? Schön, was gibs den zu essen?

Ich würde mir mal nicht den Kopf machen!

Ruhig bleiben!
KM schieb alles hin und her! Nicht du!
Und wenn alles nichts hilft:

mein RA übrigens vor 2 Tagen erneut geraten

Dann setzt man halt eins drauf!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 12:47
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Huhu

Ja das KM alles hin und her schiebt ist klar, aber der Sb vom JA ist gerade auf dem Trichter das ich ja ständig zu spät kommen würde, und KM ständig Freitags auf mich warten müsste (was absoluter blödsinn ist) auch hat er andeutungen gmacht,daß ich ja öfters den Umgang absagen würde, weil ich es mit meiner Arbeit nicht hin bekommen würde ect: Ist natürlich absoluter blödsinn, weil ja in der letzten zeit meine Frau die Maus um 15 Uhr abgeholt hatte und sie schon Stunden vorher in NRW war weil sie bei meinen Eltern zu Mittag gegessen hatte. Somit war sie immer pünktlich bei EX vor der Tür.

Für den SB bin ich der Vater der ständig alles umschmeisst zuerst entscied ich mich für 17 Uhr abholen,dann willigte ich ja mündlich ein die Maus um 15 Uhr zu holen und weil ich ja Ex mal wieder einen rein drücken will, habe ich die Uhrzeit wieder auf 17 Uhr verlegt. Das sind totale minuspunkte in den Augen vom SB.

Auch habe ich laut SB den Termin an Vatertag so hin und her geschoben wie ich das wollte und angeblich nicht die KM, schrieftlich durfte ich sie Donnerstags um 10 Uhr holen, aber mündlich wurde im April schon der Mittwoch ausgemacht. Da ich dann den Donnerstag die Maus nich tholen konnte, weil alles verplant war, interessiert niemanden.

Der SB ist total anti Fürbie eingestellt.

Und ehrlich gesagt wüsste ich auch gar nicht so genau auf was ich wieder klagen sollte , ausser die Ferien und eventuell Zwangesgeld wenn KM nochmals Boykottiert.
Aber ihr wisst ja selber eine Km findet immer mittel und wege den Umgang zu Boykotieren.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 13:33
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ihr werdet es alle nicht glauben und ich weiss ehrlich nicht, ob ich meinen Kopf gegen die wand schlagen soll, oder laut los lachen soll.
Eben kam eine SMS von meiner EX folgendes stand drin:

Hallo Fürbie könntest du bitte Mausi morgen um 17 Uhr bei meinen Eltern abholen. Exchen

Vor 3 wochen durfte ich meine Maus vor dem vatertag nicht bei ihren Eltern abholen und nun soll ich doch wieder dahin fahren???? Ich sag nur  :gunman: :beataway: :mad2:

So langsam will die mich doch wirklich verarsch.... oder?

Habe ihr nur zurück geschrieben, daß ich sie nicht bei ihren Eltern abholen werde, sondern bei ihr zuhause. Peng also ne es reicht wirklich.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2009 14:08




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