Knochen nehmen?
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Knochen nehmen?

Seite 7 / 7
 
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Heute kam ein Brief von ihrem Anwalt.
Ich hätte angeblich 1/3 der Umgangswochenenden abgesagt und nich teingehalten.
Der Umgang soll ab 2010 nur noch einmal im Monat statt finden, an jedem zweiten Wochenende im Monat, viel mehr würde ich ja meine Tochter eh nicht holen.
Uhrzeit soll von 17 uhr auf 18 Uhr runter gestuft werden. Ferien darf ich jeweils die erste Ferienhälfte haben. sprich Ostern, Sommer und Herbstferien. Weihnachten darf ich Tochter vom 26.12 -30.12 haben.

Meine Tochter würde ageblich jeden Montag nach dem Umgang über Migräneartige Kopfschmerzen klagen, was auf den Umgangsstress zurück zu führen wäre.

Ich sollte doch bitte aufpassen,daß meine Tochter keine langeweile beim Umgang hat und ihr ein reichhaltiges Program bieten.

Wenn ich mich weiterhin Freitags verspäten sollte, rät ihr Anwalt mir das Kind nicht mehr raus zu geben und der Umgang muss leider ausfallen.

Es waren über 2 seiten mit schwachsin drin.

Habe ihm erklärt, daß ich seinen Brief eine frechheit finde und ich keiner Umgangsänderung in seinem Sinne zustimme.
Es besteht ein Gerichtsvergleich und daran hat der Anwalt und meiner Ex sich zu halten.
Unter anderem sollte sich seine Mandantin selber fragen woher den das Kind diese angeblichen Kopfschmerzen hat.

Mehr habe ich zu diesem Schmierwisch nicht geschrieben und ich werde da auch nichts mehr weiter zu sagen.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 21:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mensch Furbie, Du reagierst doch noch etwas zu menschlich auf Schreiben des RA. Verinnerliche - er ist das Sprachrohr der KM und damit als Person/Mensch nicht existent. Das inhaliere bitte, und Du hast ein Problem bzgl. Aufregen weniger.

Wenn ich mich weiterhin Freitags verspäten sollte, rät ihr Anwalt mir das Kind nicht mehr raus zu geben und der Umgang muss leider ausfallen.

Dies stellt eine Aufforderung/Ermunterung zum Rechtsbruch dar (richterl. Vergleich), eine Information der RA-Kammer könnte Spass machen. Aber dafür ist es glaube ich noch zu früh. Dennoch, dieses Schreiben gut aufheben (wenn denn die Formulierung es auch wirklich so hergibt).

Konzentriere Dich bitte ganz bewusst und ausschliesslich bei solchen Schreiben lediglich auf die Einhaltung des Vergleichs, pers. Abschweifungen (so verständlich sie auch sein mögen) bringen Dich nicht weiter (z.B. den RA pers. ansprechen wegen Aussagen/Angaben der KM), sie führen eher zu einer unsachlichen Eskalation. An solch einer Front kann Mann nichts gewinnen, aber verlieren. Später werden daraus vielleicht noch Vorwürfe wie Unbeherrschtheit, Agressivität, Verlust der Selbstkontrolle - mal überspitzt ausgedrückt. Gebe der Gegenseite keine Munition - lasse sie Auflaufen, blocke sie ab. Du hast einen gerichtl. Vergleich, also nutze ihn.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 23:20
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich habe doch nichts schlimme sgeantwortet, nur eigentlich,daß ich 1/3 des Umganges nicht abgesagt habe und das ich weiterhin auf den Gerichtsvergleichbestehe und keinen Umgang in deren Form annehme. Kind hat weiterhim um 17 Uhr fertig zu sein und das alle 3 wochen.
Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 23:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das wollte ich Dir auch keinesfalls unterstellen und tue es auch nicht. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass ein gegn. RA quasie eine Unperson ist und daher als eigenständige Persönlichkeit ignoriert werden sollte. Dein Antwortschreiben ist ansonsten m.E. voll i.O..
Spare Deinen Frust, Deine Wut, Deine Empörung dafür auf, wenn Du sie gewinnbringend einsetzen kannst. Gehe sowohl taktisch als auch strategisch vor.  Verprelle keine bellenden Hunde, wenn sie nicht beissen können. Aber gebe ihnen dann im richtigen Augenblick einen Tritt, den sie so nicht allzu leicht vergessen werden.
Bei Dir findet nun mal ein Schlagabtausch seitens der KM statt, den Du derzeit so nicht nötig hast. Allerdings vermute ich, dass sich daraus etwas entwickeln könnte, wo Du schon heute vorsorgen solltest. Ich versuche nur wachsam zu sein.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2009 00:03
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Oldie

Das werde ich machen, bin schon seit 6 Jahren immer auf fast alles gefasst.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2009 16:52
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen

Wollte mal mich mal kurz bei euch melden.
Einiges ist nun passiert, habe mittlerweile die 4. Umgangsklage raus und bin gespannt , ob und wie viel Glück ich damit habe.
Falls ihr interesse habt, hier mein Umgangsantrag:

- Ich darf Mausi weiterhin alle 3 Wochen von Freitags 17 Uhr bis Sonntags 19 Uhr zu mir nach Hildesheim holen.

- Sollte Ex erneut Umgänge absagen, habe ich das Recht Mausi am darauf folgendem Wochenende abzuholen und dieses mit ihr zu verbringen.

- Die Abholung erfolgt immer pünktlich bei Ex und unserer Tochter in oder vor der Wohnung, nicht bei den Großeltern.

- Sollte ich einmal verhindert sein, haben meine Eltern oder meine Frau das Recht Mausi für mich abzuholen.

- Ich habe das Recht Mausi jede Ferien zur hälfte zu mir nach Hildesheim zu nehmen.
Osterferien die letzte Ferienwoche (ab dem 2. Osterfeiertag) habe ich vor Ostern Urlaubspeere daher ist es mir auch nur möglich Mausi die letzte Woche zu mir zu holen.
Sommerferien habe ich das Recht Mausi für 3 Wochen am Stück zu mir nach Hildesheim zu holen. In geraden Jahren (zb.2010) verbringt Mausi die ersten 3 Wochen bei mir. In den ungeraden Jahren die letzten 3 Wochen.
Die Herbstferien werden wie die Sommerferien geregelt, gerade Jahre die erste Woche bei mir, ungeraden Jahre die letzte Woche bei mir.
Weihnachtsferien kommt Mausi die letzte Woche zu mir und sie verbringt in geraden Jahren Silvester bei mir in Hildesheim, bei ungeraden Jahren verbringt Silvester bei ihrer Mutter.

- Fällt ein Feiertag vor das Umgangswochenende, haben Mausi und ich das Recht diesen gemeinsam zusätzlich zum Wochenende zu verbringen. Mausi wird am letzten Schultag vor dem Feiertag abgeholt. Somit wird ein normales Umgangswochenende zu einem verlängertem Wochenende. Sollte ein Pfingstwochenende auf ein Umgangswochenende fallen, habe ich das Recht bis Pfingstmontag 18 Uhr zu behalten.

- Beide Elternteile haben alles zu unterlassen, was das Verhältniss zum Kind beinträchtigt.

- Verstößt Ex erneut gegen die Umgangsregelung, sollte unbedingt ein Zwangsgeld gegen sie festgesetzt werden und gegebenfalls ihre Erziehungsfähigkeit in Frage gestellt werden.

Habe in der letzten Zeit 2 Briefe von ihrem RA erhalten wo drin stand,daß ich Mausi ab 2010 nur noch einmal im Monat haben soll und die Abholzeit soll von 17 Uhr auf 18 Uhr verlegt werden.
Mausi soll nach jedem Umgang über Migräneartige Kopfscmerzen klagen, daher soll der Umgang gekürzt werden. Im nächsten satz schrieb er ,daß für meine Tochter keine langeweile aufkommen lassen soll und ihr viele unternehmungen bieten soll. Passt prima zusammen, oder  :gunman:

Naja habe nur das erste schreiben beantwortet und ihm mitgeteilt,daß der Rythmus bei alle 3 wochen bleibt und auch die Abholzeit weiterhin bei 17 Uhr bleibt. Dem anderen chreiben habe ich keine beachtung mehr geschenkt, weil dieser Anwalt komplet hohl ist,(sie hat gewechselt) und einfach nur dämlich ist. Er wiederspricht sich in jedem Satz mindestens 2 mal.

Das beste ist noch,daß Ex dem SA vom JA sogar den Anwalt auf den hals gehetzt hat, wow habe ich gelacht, war gestern beim JA wegen Vermittlungsgespräch und da hat mir der SA das Schreiben gezeigt, wow jetzt denke ich habe ich sehr gute chancen, da der SA meinte jetzt hat es sich meine EX mit jedem verscherzt.

Lg


Anm.: Realname entfernt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2009 19:15
Seite 7 / 7