Hallo,
und genau, dass der Gutachter merkt, dass das Kind evtl. eigentlich etwas anderes will und nur das nachspricht was der betreuende Elternteil sagt, kann die Chance sein ein gutes Umgangsrecht zu bekommen. Damit eure Tochter auch die Chance hat einen wichtigten Teil ihres Lebens mit ihrem Papa zu verbringen.
Und die Umgangskosten können in diesem Zusammenhang dann auch gleich geklärt werden. Die KM hat nämlich Anspruch auf Unterhalt von ihrem Mann/Lebensgefährten, da sie ein Kind unter 3 betreut. Und im Zweifelsfall ist dieser Unterhalt/Taschengeldanspruch voll auf die Zusatzkosten für den Umgang zu verwenden.
Ich würde meine Zustimmung abhängig davon machen, dass ein entsprechender Umgangsplan beim Jugendamt, beim Notar unterzeichnet wird. In dem auch die KM sich verpflichtet die Kosten (zumindest anteilig) zu finanzieren. Klar, so ein Dokument ist nicht bindend, es zeigt aber die Bereitschaft der KM sich an diesen Kosten zu beteiligen und den Umgang zu fördern. Bei einer evl. notwendigen Umgangsklage kannst du dann da Papier aus der Tasche ziehen und sagen, dass war unsere Vereinbarung, die soll auch weiterhin so Bestand haben. Und die KM war damals mit einverstanden und zeigt das durch ihre Unterschrift.
Sophie
