KM will weg ziehen
 
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KM will weg ziehen

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(@daddyohneplan)
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Die KM hat mir gestern "offenbart" wegziehen zu wollen.
Sie hat wohl schon alles lange vorbereitet, da ich dann schon ein schreiben vorgelegt bekam bzgl "Paragraph 22".
Es sind 200 km die dann die Entfernung betrifft...wie sagt der Volksmund? "Machbar"...
Zudem hat sie nochmal Nachwuchs bekommen was als weiteres "Pfand" für sie zählt weil das Kind angefixt wurde um es einmal sozusagen .
Ihr Lebenspartner arbeitet dort und ist bisher immer am We heimgefahren.
Nun kann man sagen "es ist ihr gutes Recht" aber alles was ihr lebensmittelpunkt betrifft liegt hier.
Schule(sie wechselt zwar zum Sommer in die weiterführende ) ihr Großeltern sowie Freunde etc.

Was will ich nun oder ist meine Frage....

Ich will meiner Tochter keinem Verfahren aussetzten.Keinem Psychologen.
Sie ist von ihr eh gut "vorbereitet" sodass sie immer sagt das der Vater ihres Bruders ja alleine ist die Woche über (was sich jetzt beim Umzug nicht ändern wird)
Sie ist auch. Zu jung um einzuschätzen was es bedeutet 200 km entfernt zu sein und nicht wie sie denkt mal eben schnell kommt...
Sie war schon einmal 100km entfernt....auch da sagte sie "Papa warum müssen wir immer soweit fahren"

Das schreiben was sie mir vorlegte kann ich das ohne Bedenken unterschreiben..?(Paragraph 22)
Bin wirklich nur ich verpflichtet sie zu holen nach dem Motto "dein Problem...wenn du sie sehen willst hol sie"
Zur Information: gemeinsames Sorgerecht

Was muss ich noch beachten oder gibt es Vordrucke für z b Abmachungen Umgang etc?
Sie ist das noch alle zwei Wochen da eher sogar mehr ...bisher war es teilweise 48 We an denen sie eh nie bei ihr war...ich bin gespannt wie das nun wird..
Ich habe bei meiner Tochter so keine Bedenken...sie passt sich überall an,ist ein sehr offener Mensch findet überall Kontakt...anders als ihre Mütter die man kann es glauben oder nicht KEINEN FREUNDENSKREIS HAT.
Auch Freundinnen meiner Tochter oder deren Eltern meiden den Kontakt mit ihrer Mutter...all das findet bei uns statt...

Fazit: Bin ich am Ende nur der Erzeuger und Löhner..?

Wer kann mir helfen?tipps...Ratschläge...Erfahrungen.etc...bin gerade am Boden und weiß nicht weiter....
Ich liebe meine Tochter über alles....mir reißt es das Herz raus....und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2016 14:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie sieht das dann mit den Umgangskosten aus? Beteiligt sie sich daran indem sie dir eure Tochter zum Wochenende bringt und du sie dann zurückbringst? Oder beteiligt sie sich am Spritgeld? Sind die sogenannten Brückentage dann alle für den Umgang reserviert?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 14:42
(@daddyohneplan)
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Wortlaut KM"...ich wüsste ja wenn ich sie sehen will obliegt es mir sie zu holen..."
Also von daher....nix umgangskosten...
Es gibt da auch glaube auch nicht etwas gesetzliches...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2016 15:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein aber sie schafft die Entfernung.

Und wenn die Entfernung so groß ist bzw. dein Einkommen nicht ausreichend ist kann es die Möglichkeit geben, dass erst die Umgangskosten von deinem Einkommen abgezogen werden und dann der Unterhalt berechnet wird.

Das halbe Kindergeld soll nämlich deine Umgangskosten decken. Wenn das nicht funktioniert kann es solche Regelungen geben.
Deswegen würde ich nichts unterschreiben, wenn der Umgang nicht zeitlich und finanziell geregelt ist.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 16:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Gesetzliches gips nichts, das stimmt, aber ich habe hier ein paar Mal gelesen, dass manch Elter, der die Entfernung geschaffen hat, an den Umgangskosten oder an hälftige Fahrten gerichtlich beteiligt wurde.
Es geht hierbei auch um das Recht des Kindes auf Umgang, welches BEIDE Eltern verpflichtet, dafür zu sorgen, regelmäßigen Umgang zu ermöglichen. Daraus liesse sich ein Antrag beim Familiengericht "stricken"...

Unabhängig davon:
gemeinsames Sorgerecht hat nix mit Umgangsrecht zu tun, wenn dann greift vielleicht das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), mit welchem BEIDE Eltern den Lebensmittelpunkt des Kindes bestimmen (in der Theorie).

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 16:07
(@daddyohneplan)
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Danke für die ersten Hilfen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2016 18:41
(@daddyohneplan)
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..gibt es eine Möglichkeit eine Verfügung das das Kind nicht sofort mit muss?Ich habe gehört wenn wie jetzt die KM das Kind 3 Monate vorher (vor Abschluss der Schule) einfach runter nehmen will und im neuen Ort für drei Monate anmelden will kann man das per Amt verhindern.
Das Amt soll dem auch"dem WOHL des Kindes" recht schnell zustimmen?
Gibt es da erfahrungen?
Ich würde sie so bei mir "behalten" bis sie zumindest ihre Schule beendet hätte.
In ihrem Leben bis dato wurde durch ihre Mutter bis jetzt nie etwas zu "Ende" geführt...?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2016 15:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann braucht die KM Deine Unterschrift für die Schulab- und anmeldung.

Sollte die Tochter 14 oder 16 sein, dann ist der Umgang auch eine Sache, die Deine Tochter mit entscheiden kann und natürlich auch wo sie leben will.
Ein Termin beim JA kann sinnvoll sein um die allgemeine Lage zu erörtern, Entscheidungen trifft hier das JA aber nicht. Eine Entscheidung kann nur ein Gericht herbeiführen, auch hinsichltich der Schulan- bzw. Abmeldung.

Da die KM die Entfernung schafft kann sie auch an den Umgangskosten beteiligt werden.

Was sollst Du eigentlich unterschreiben? Paragraph 22?

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 17:47
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Sollte die Tochter 14 oder 16 sein, ... die Deine Tochter mit entscheiden kann und natürlich auch wo sie leben will.

Falsch. Entscheiden kann sie, wenn sie 18 ist. Richtig ist lediglich, dass ihr Wille mit zunehmendem Alter mehr gehört wird.


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 17:57
(@daddyohneplan)
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Ja.Sie haben mir ein schreiben vorgelegt.
im Moment geht es mir auch darum, das sie evtl ein paar Monate früher abgemeldet werden soll...dann 2-3 Moante da in eine Grundschule soll..Für mich SCHWACHSINN vor dem Herren(sorry)
Ich hatte dann gehört das man wenigstens das "verhindern"kann sodaß sie diese Zeit beendet und einen Abschluss findet.Ich würde Sie ja sofort nehmen für diese Zeit.
Ein Verfahren ansich bzgl das Sie bei mir lebt möchte ich nicht, da ich leider im Freundeskreis die Erfahrung gemacht habe das man als Mann LEIDER in unserem Staat nicht viel Aussicht auf Erfolg hat 🙁 Mir reißt es zwar das Herz in diesem Moment raus aber....Nun ja..ich versuche ihr zu erklären das ich für Sie alle machen würde und auch falls es am Ende doch so kommen sollte ich zur ihrem Wohl handele..anders als das muß ich so klar sagen ihre Mutter.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2016 10:16




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie alt ist eure Tochter?
Wechselt die KM das Bundesland und das neue hat ein anderes Schulsystem (4 Jahre Grundschule statt 6?)

Welchen Grund gibt die KM an, dass sie während des Schuljahres umziehen will (neuer Job?).

Biete ihr doch an, dass Tochter bis zum Abschluss des Schuljahres bei dir bleibt und mit Beginn der Sommerferien nachkommt.
Oder sie eben bis zum Beginn der Sommerferien wartet.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 10:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu Sophie:
wie steht Tochter (sie dürfte wohl an die 10 Jahre alt sein, oder?) zu den Plänen der KM?

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 10:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ein Verfahren ansich bzgl das Sie bei mir lebt möchte ich nicht, da ich leider im Freundeskreis die Erfahrung gemacht habe das man als Mann LEIDER in unserem Staat nicht viel Aussicht auf Erfolg hat :

Teilst Du hiermit gerade mit, dass Du nicht bereit/ willens bist, den Wegzug der Tochter mit allen Mitteln zu verhindern? KMs Wegzug kannst Du nicht verhindern. Den Wegzug des Kindes nur sehr schwer! Aber dann musst Du eben auch bereit sein, zukünftig der BET zu sein.

Wenn dem also tatsächlich so ist (also Du akzeptierst den Wegzug des Kindes - eine Einstellung die ich nicht richtig finde, die aber zu respektieren ist), dann geht es Dir also nur darum, einen Umzug kurz vor Beendigung der Grundschule zu verhindern und den Schulwechsel erst in den SoFe zwischen Grundschule und weiterführender Schule stattfinden zu lassen.

Eins vorweg: Ich denke, für ein solches Timing gibt es gute Argumente. Aber auch gute Gegenargumente (Chance sich am neuen Ort zu akklimatisieren, neue Freunde zu finden etc.)

Mit Deinen Argumenten - gut aufbereitet - kannst Du auf die KM zu gehen und versuchen Sie zu überzeugen, mit der glasklaren Zusicherung, dass das Kind in den SoFe hinterhergeht.

Biete ihr doch an, dass Tochter bis zum Abschluss des Schuljahres bei dir bleibt und mit Beginn der Sommerferien nachkommt.

Ob das der richtige Weg ist, hängt für mich auch von vielen persönlichen Kleinigkeiten des Kindes ab, wie richtigerweise

Wechselt die KM das Bundesland und das neue hat ein anderes Schulsystem (4 Jahre Grundschule statt 6?)

dazu noch: Wie gut ist das Kind in der Schule? Wie schnell findet es Anschluss? Wechsel von Bayern in ein anderes Bundesland? oder nach Bayern hinein? Was empfehlen die Lehrer? undundund....

Am Ende des Tages kommt jeder Umzug zur Unzeit. Wenn man ihn sinnvoll legen kann, ist gut. Und alles andere kann auch gelöst werden. Ein Umzug am Ende der Grundschulzeit klingt zunächst mal nicht optimal, aber daran wird die Bildungskarriere des Kindes letztlich nicht scheitern. Es kommt vielmehr darauf an, was ihr als Eltern daraus gemeinsam macht.

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 12:19
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hallo Daddyohneplan,

wie schon gesagt wurde, kann Deine Ex Eure Tochter nicht ohne Deine Zustimmung bezüglich des Wohnortes und der Schule ummelden. Gibst Du die Zustimmung nicht, wird sie zweifelsohne bei Gericht die Ersetzung Deiner Zustimmung einklagen.

Da die Tochter jetzt etwa 10 Jahre alt sein dürfte, wird sie in dem Verfahren auch gehört werden. Ein Gerichtsverfahren bedeutet somit mit ziemlicher Sicherheit, dass auch die Tochter vorgeladen wird.

In Anbetracht der Sachlage, dass die Tochter, wie Du ja auch hier schreibst:

Zudem hat sie nochmal Nachwuchs bekommen was als weiteres "Pfand" für sie zählt weil das Kind angefixt wurde um es einmal sozusagen .
...
Sie ist von ihr eh gut "vorbereitet" sodass sie immer sagt das der Vater ihres Bruders ja alleine ist die Woche über (was sich jetzt beim Umzug nicht ändern wird)

für den Umzug ist und die ganze Familie einschließlich des kleinen Halbbruders umzieht, dürftest Du keine Chancen haben, dass die Tochter zu Dir wechselt.

Was nun die Tatsache betrifft, dass der Umzug drei Monate vor Ende des letzten Schuljahres der Grundschule erfolgen soll, so kannst Du natürlich auch Deine Zustimmung so formulieren, dass Du einer Ummeldung erst nach Abschluss der Grundschule zustimmst.

Aber auch dagegen kann Deine Ex natürlich klagen.

Ehrlich gesagt, sehe ich Dich hier ziemlich auf verlorenem Posten. Viel sinnvoller als der Mutter Steine in den Weg zu legen ware hier wohl, mit der Mutter zusammen eine sinnvolle Umgangsregelung zu erarbeiten. Dass die Mutter nicht grundsätzlich Umgang unterbinden möchte, zeigt ja schon die Tatsache, dass das Kind an den Wochenenden viel öfter bei Dir war als eigentlich vereinbart.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 13:10
(@daddyohneplan)
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Vielen Dank für die vielen Antworten erst einmal.

Zum einzelnen..

1.Ich möchte meiner Tochter in diesem Alter es ersparen sich von einem Psychologen etc befragen zu lassen.Sich dem mit 10 auszustetzen und am Ende eine Entscheidung zu treffen von der ich denke sie in dem Alter noch keine Einschätzung hat was es bedeutet (der Umzug und seine Folgen) würde ich dem schweren Herzens zu stimmen, weil richtig, ich denke ich auch keine faire Chance vor Gericht hätte.
Es gitb Nachwuchs den sie liebt ohne wenn und aber , aber man damit auch anscheind jetzt schon länger "Arbeitet" als "Druckmittel.
Weiterhin wie schon erwähnt, sie kann es nicht einschätzen was es bedeutet so weit ,auch wenn es nur ca 200-250 km, sind.
Der in meinen Augen größte "Schwachsinn" ist es , falls wie gesagt, Sie es machen sollten, dann sie noch aus der GS zu "reißen" und dann nochmal für die restlichen Monate in eine neue zu stecken...

2.Es ist schwer zu erklären ...aber mit der KM normal so etwas zu besprechen fällt schwer.Ich urteile hart ja, aber dies ist leider die traurige Wahrheit.
Ich kann "nachvollziehen" das man weg zieht aus Gründen wie genannt..die Art und Weise ist jedoch unterste Schublade...Frei nach dem Motto "FRISS ODER STIRB" auch das man nicht wie es so schön heißt "das Wohl des Kindes in Hinsicht der GS nicht in betracht zieht"...

3.Ich würde sie SOFORT für diese Zeit bis die GS beendet ist nehmen...kommen wir aber zu einem wichtigen Grund für die KM...GELD...sie rechnet alles mit ein und da zählen diese Argumente nicht..in meinen Augen traurig(es heißt auch immer eigentl sonst wie gut der neue Partner verdient...was aber nimmt man das anscheint doch nicht so der Fall dann zu scheinen mag)

4.Meine Tochter ist 10.Das neue Bundesland ist Baden-Würtenberg...auch hier muß man sagen das es denke ich eine größer Umstellung für sie bedeutet...

5.Umgangsreglung ist ja z Zt minimum alle 2 Wochen..wobei man sagen muss an allen anderen WE ist sie meist bei den Großeltern....
Bsp. letzten Jahren....von 52 WE 48 nicht bei ihr...

das mal im kurzen...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2016 13:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig sehe ist die Sachlage wie folgt: Kind 10 Jahre alt, KM will 200 km wegziehen und willst verhindern, dass Deine Tochter vor Ende des Schuljahrs mitzieht.

Eine Anhörung Deiner Tochter dürfte erfolgen, Gutachten bestimmt nicht, einfach weil ich glaube, dass niemand wegen 3 Monaten einen derartigen Aufwand betreibt und vorallem die Erstellung des Gutachtens auch mindestens 3 Monate dauert.  Aus diesem Grund sehe ich Dich in dieser Frage auch auf verlorenem Posten.
Entweder, Deine Tochter hat auch weiterhinihren Lebensmittelpunkt bei Dir oder eben bei der KM, dann sind 3 Monate auch nicht das Problem.
Hinischtlich des Schulwechsels kann man die Dinge sehen wie man will, sofort oder das Schuljahr erst zu Ende bringen, beides hat seine Vor- und Nachteile.

Dagegen ist eine Beteiligung der KM an den Umgangskosten durchaus möglich, so sie Einkommen hat. Ist sie z.Z. aber nicht berufstätig, weil sie ein Kind unter 3 betreut, dann mache ich Dir auch hier wenig Hoffnung.

Prinzipiell kannst Du der KM nicht vorschreiben wie sie ihr Leben lebt und die Frage wie Deine Tochter aufwächst entscheidet sich eben dort wo sie ihren Lebensmittelpunkt hat. Daran kann niemand etwas ändern. Deshalb, entweder ganz oder gar nicht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 15:16
(@psoidonuem)
Registriert

Ich möchte meiner Tochter in diesem Alter es ersparen sich von einem Psychologen etc befragen zu lassen.

Diese wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass-Mentalität ist der einer der vielen Gründe, warum so vieles schief läuft in diesem Land. Ein Kind einem jahrelangen Kampf und/ oder Martyrium aussetzen, weil man es nicht 15 Minuten mit einem fremden erwachsenen Profi sprechen lassen will? Kann man machen. Mein Ding ist es nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 16:23
(@daddyohneplan)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig sehe ist die Sachlage wie folgt: Kind 10 Jahre alt, KM will 200 km wegziehen und willst verhindern, dass Deine Tochter vor Ende des Schuljahrs mitzieht.

Eine Anhörung Deiner Tochter dürfte erfolgen, Gutachten bestimmt nicht, einfach weil ich glaube, dass niemand wegen 3 Monaten einen derartigen Aufwand betreibt und vorallem die Erstellung des Gutachtens auch mindestens 3 Monate dauert.  Aus diesem Grund sehe ich Dich in dieser Frage auch auf verlorenem Posten.
Entweder, Deine Tochter hat auch weiterhinihren Lebensmittelpunkt bei Dir oder eben bei der KM, dann sind 3 Monate auch nicht das Problem.
Hinischtlich des Schulwechsels kann man die Dinge sehen wie man will, sofort oder das Schuljahr erst zu Ende bringen, beides hat seine Vor- und Nachteile.

Dagegen ist eine Beteiligung der KM an den Umgangskosten durchaus möglich, so sie Einkommen hat. Ist sie z.Z. aber nicht berufstätig, weil sie ein Kind unter 3 betreut, dann mache ich Dir auch hier wenig Hoffnung.

Prinzipiell kannst Du der KM nicht vorschreiben wie sie ihr Leben lebt und die Frage wie Deine Tochter aufwächst entscheidet sich eben dort wo sie ihren Lebensmittelpunkt hat. Daran kann niemand etwas ändern. Deshalb, entweder ganz oder gar nicht.

VG Susi

Danke für Deine Antwort


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2016 17:05
(@daddyohneplan)
Zeigt sich öfters Registriert

Diese wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass-Mentalität ist der einer der vielen Gründe, warum so vieles schief läuft in diesem Land. Ein Kind einem jahrelangen Kampf und/ oder Martyrium aussetzen, weil man es nicht 15 Minuten mit einem fremden erwachsenen Profi sprechen lassen will? Kann man machen. Mein Ding ist es nicht.

Ich finde es schwierig für ein Kind in dem Alter.Ich war damals 12 und war denke schon weiter in der Entwicklung als ein Kind mit 10.Und im Moment ist es ja auch so...sie unterliegt schon einer Beinflussung seitens der KM.Das merkst du klar an ihren Aussagen die nur von einem ERwachsenen sein können.. 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2016 17:10
(@psoidonuem)
Registriert

Du wirst lachen, aber das erkennen die auch, ob ein Kind manipuliert wird. Dir Frage ist was sie draus machen.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 17:16




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