KM verbietet mir mi...
 
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KM verbietet mir mit meinem Sohn zu den Großeltern zu fahren darf sie das?

 
(@getmed)
Schon was gesagt Registriert

Hallo......

Also wir haben beide das Sorgerecht sie verbietet mir aber mit meinem Sohn 2 Jahre der seine Großeltern über alles liebt  zu Oma und Opa zu fahren.Sie ist der Meinung das meine Eltern nich genügend aufpassen auf ihn...so ein quatsch da ich auch noch da bin. Darf sie mir das verbieten? Gibt es ein Gesetzliche Grundlage wo drin steht was ich mit meinem Sohn am Wochenende machen darf und was nicht?? BItte um Hilfe.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2009 08:14
(@susi0815)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen

Nein das darf sie dfinitiv nicht.Die Gestaltung des Umgangstages ist ganz allein deine Sache.
da muss man auch garnicht meh dazu sagen. Da benötigst du auch keine gesetzliche grundlage..die es mit Siherheit gibt. (ich weiß aber nicht welche das ist)
Sie kann mit dem Kind hingehen wohin sie will wann sie will wie oft sie will, genauso kannst du das auch wenn der Junge bei dir ist. Nur wenn diese Besuche das Kindeswohl massiv gefährden würden könnte sie dagegen gerichtlich vorgehen..aber verbieten kann SIE es nicht. Da dies aber nicht der Fall ist wird sie ignoriere das .
gibt es allgemein Schwierigkeiten bei euch beiden? denn der grund sieht mir nach: gesucht und gefunden aus.

LG und einen angenehmen tag


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 09:22
(@getmed)
Schon was gesagt Registriert

Ja wir sind nicht gerade als Freunde auseinander gegangen .......ist auch ziemlich frisch also ich bin im November ausgezogen  sind aber schon seit anfang august getrennt gewesen.Sie ist eine gute Mutter aber auch eine Glucke ....sie ist auch noch nicht über unsere Trennung hinweg und ich will ihr ja zeit geben aber ich möchte auch meinen eltern die gelegenheit geben ihren enkel öfter zu sehen......sie kommen ja auch zu mir aber sie sind auch nicht mehr die jüngsten.dann habe ich einen neur freundin was die sache nicht einfacher macht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2009 10:29
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin getmed,

natürlich kann Dir die Ex nicht verbieten, mit deinem Sohn zu Deinen Eltern zu fahren. Die Gestaltung des Umganges obliegt Deiner Entscheidung.

Deine Ex hat hierauf keinen Einfluss. Und ich nehme mal an, dein Sohni ist bei deinen Eltern gut aufgehoben.

Gruss

Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 11:00
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Getmed,

es wurde schon gesagt, dass es keine irgendwie geartete Berechtigung für dieMutter gibt, dir soetwas zu verbieten. Sachlich ist dem nichts hinzuzufügen.

Der Punkt ist aber, dass du dich entscheiden musst, ob du wegen schlechtem Gewissen (?) oder des lieben Frieden willens, dich ihren Vorgaben/Verboten unterwirfst, oder ob du das Bedürfnis und Interesse eures Sohnes und auch deiner Eltern respektierst und einen Umgang miteinander ermöglichst.

Wichtig ist halt, dass du Eltern- und ehem. Paarebene trennst und dich an eurem Sohn orientierst und egal wie du dich entscheidest es in seinem Interesse und Wohl tust.

Nur so´n Gedanke
Grüße
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 15:07
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Getmed,
ich kenne solche oder ähnliche Verbote der KM auch.

Ich hab es damals einfach trotzdem getan und ihr damit gezeigt wie wenig mich ihre Vorgaben jucken. Musst du selbst entscheiden welche Strategie du fährst. Darauf eingehen und diskutieren oder einfach ignorieren.

Gruß
Bart


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Geschrieben : 15.04.2009 16:49
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Getmed!

Aufgrund der vorhergehenden Antworten brauch ich eigentlich nix mehr zu schreiben. Selbstverständlich darfst Du mit dem Kurzen zu Oma und Opa, sofern Du das in Deinen Umgangszeiten machst.

Es gibt da sogar ein recht neues Grundsatzurteil, schau mal oben im Newsticker. Denn auch Großeltern haben ein ganz eigenes Recht auf Umgang zu ihren Enkeln resp. die Enkel haben das Recht auf Umgang zu ihren Großeltern.

Das würd ich Exe nicht unter die Nase reiben. Aber das Wissen darum bestärkt Dich vielleicht etwas. Im Zweifel hätten Deine Eltern also sogar die Möglichkeit den Umgang gegen Mama´s Willen gerichtlich durchzusetzen.

Ich rate zum friedlichen Umgang mit Exe und schliesse mich Haddock an, dass Du selbst wissen musst, wie Du an Deine Exe herangehst. Deeskalation ohne selbst zu buckeln ist meist das Sinnvollste... und oft macht der Ton die Musik. Glucken haben meistens Schiss. Also nimm ihr die Angst, wie auch immer!?

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 18:46