Also wir fahren in den Urlaub damir laut vereinbarter Umgangsreglung 2 Wochen zustehen!
Es gibt zwar jedes Jahr Terror aber diesmal richtig!
Fakt ist die Km will den Kinderausweis nicht erstellen lassen weil das Geld kostet und sie das nicht zahlen will!
Sie sagt 2010 kommt ein neuer und sie müße dann wieder Geld ausgeben!
Im Moment läuft es bereits auch über Anwalt , da der Urlaubstermin ständig von ihr geändert wird obwohl ir gebucht haben!
Jetzt sagt sie ich hätte sie dann 2 Tgae länger als mir zustehen, weil mein Umgangsrecht Wochenende damit anfängt!???
Ich bin am verzweifel!
Ich zahle Unterhalt mehr als ich müßte , habe leider kein gemeinsames Sorgerecht .
Sie müßte doch von den Unterhaltsleistungen den Kinderausweis zahlen oder? Dafür ist doch der Unterhlat?
Zumal ich meine Tochter alle 2 Wochenende habe und nicht mal hier Wechselsachen mitbekmme! Muß alles selber kaufen zusätzlich!
Fakt ist , ich kann nicht wieder nachgeben sagt der Anwalt ich sei im Recht, und wenn sie jetzt nicht nen Dämpfer bekommt ändert sich die Zucht nicht!
Meint Ihr das hat Sinn vor Gericht zu ziehen???
@ Anthony,
statt der Überlegung eines Gerichtsverfahrens mit ungewissem Ausgang: Warum sagst Du ihr nicht einfach, dass Du anfallende Kosten und Gebühren für diesen Ausweis selbstverständlich übernimmst? Das werden ein paar Kröten sein; sicher weniger als ein Anwalt für ein Gerichtsverfahren verlangt.
Natürlich kann man auch stur auf dem eigenen, vermeintlichen "Recht" beharren - aber bringt Dich das weiter?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
naja das habe ich jedes Jahr gemacht!
Sie boykottiert alles!!!!
Sie will jagarkeinen Ausweis erstellen weil es nächtes Jahr einen neuen gibt!
Die Zahlung hatte ich angeboten sie hat abgelehnt!
Anwalt habe ich für Familienrecht!
Fakt ist erst sagt sie Urlaub zu , dann buch ich und sie verschiebt ....
Mann kann mit Ihr nicht reden ! Sie ist nach 4 Jahren immer noch bockig , weil ich eine neue habe!
Sie tut das um mich zu ärgern, was sie schafft!
Fakt ist Urlaub fängt Sonntag an Aber Freitag auch meine Umgang , als sie das merkte rastet sie aus dann habe ich sie länger das sind mehr als 14 Tage!
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Jetzt soll ich sie da nicht haben, sondern erst sonntag!
MMhhh naja werd mal klagen, Anwalt reicht das jetzt ein , al sehn wie schnell das geht beim Familiengericht!???
Moin Anthony!
Fahr zuerst mal ein wenig runter! Das ist alles sehr schmerzlich für Dich, wissen wir, aber die Hektik, die Deine Posts ausdrücken, wird alles extrem verlangsamen. Versuch den Kopf frei zu kriegen, sonst kannst Du nicht denken und wirst u.U. gar nicht in den Urlaub fahren.
Erstmal ne Frage:
Du redest von einer Umgangsregelung. Was ist das für eine? Wer hat die festgelegt? Das Gericht?
Wenn Ihr ne festgelegte UR habt, dann kannst Du Dein Kind auch nicht einfach 2 Tage länger nehmen, als es da drin steht. Gebuchter Urlaub hin oder her, mündliche Zusage von KM hin oder her. Dafür brauchst Du dann auch keinen Anwalt mehr.
Bis Sonntag (heut is Donnerstag) wird der Anwalt auch nix mehr reissen können. Marschier zum EWMAmt, hol Dir da den Wisch bezügl. Ausweis und fahr damit zur KM. Sie muss lediglich unterschreiben. Wenn Du höflich zu ihr bist und nicht so wirr wie in Deinen Postings, unterschreibt sie vielleicht. Meines Erachtens wegen der Kurzfristigkeit Deine einzige Chance.
Meint Ihr das hat Sinn vor Gericht zu ziehen???
Nein, hat überhaupt keinen Sinn. Bis Sonntag wird sich da nichts mehr tun.
Fakt ist Urlaub fängt Sonntag an Aber Freitag auch meine Umgang , als sie das merkte rastet sie aus dann habe ich sie länger das sind mehr als 14 Tage!
Du hast leider nicht das Recht Deinen festgelegten Umgang gegen den Willen der KM um 2 Tage zu verlängern. Da sitzt sie am längeren Hebel. Selbst wenn sie zugestimmt haben sollte - das bräuchtest Du jetzt schriftlich von ihr, sonst kann da auch Dein RA nicht viel machen.
Kannst Du den Urlaub so umbuchen, dass Du rechtzeitig zum Umgangsende wieder zurück bist? Das könnte KM evtl. ruhig stellen. Aber, wie Brille schon schrieb, mit der Brechstange erreichst Du innert 2 Tagen absolut gar nichts mehr.
Greetz,
Milan
ok... bin unten 🙂
Nein Urlaub ist im August und mein Umgangswochenende fällt damit rein (fängt damit an).
Aslo ein klein wenig Zeit ist noch!
Die Umgangsreglung ist zwischen den Anwälten enstanden.....
Naja mir bleibt wohl nur Gericht ......
Moin,
in Umgangssachen greift eigentlich immer der Dreispung KM->JA->Gericht. Dies ist hier nicht der Fall, weil es eine bestehende Regelung gibt. Ich würde zum EMA fahren, einen Antrag auf den Ausweis holen und ihr diesen mit folgenden Zeilen zusenden:
Hallo wasweißich
anbei erhältst du den Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises.
Für den dir avisierten Urlaub von <kindname> mit mir in der dir bekannten Zeit vom <datum> bis <datum> ist dieser unverzichtbar. Dir ist bekannt, dass der Urlaub bereits gebucht ist.
Solltest du den Kinderausweis nicht beantragen und mir dies nicht glaubhaft bis zum <heute + drei wochen> versichern, werde ich Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim zuständigen Familiengericht stellen. Rein fürsorglich weise ich dich darauf hin, dass dir Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden wird, weil du dieses Verfahren mutwillig und ohne Aussicht auf Erfolgt verursachst. Die Kosten des Verfahrens werden demnach von dir in Gänze zu tragen sein.
Gruß
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin!
ok... bin unten 🙂
Gut. Dann kannste auch was erreichen. 😉
Nein Urlaub ist im August und mein Umgangswochenende fällt damit rein (fängt damit an).
Okay. Dann ist ja noch verdammt viel Zeit. Bis dahin bekommst Du das geregelt. Wir helfen sicher dabei.
Mach erstmal das, was Deep grad gepostet hat. Dann werden sich die nächsten Schritte automatisch ergeben.
Greetz,
Milan
ok, das hatte der Anwalt auch so ähnlich formuliert!
Sie lähnt ab!
Habe grad mit Ihm telefoniert, er meint hier greift nur gericht!
reden ist sinnlos... 🙁 War es schon immer ......
hatt ich vergessen es geht ja auch wegen der Planung Zeitlich ...
Sie kann ja den Umgangsturnus nicht verschieben einfach auch wenn er in den Urlaub fällt!
ODer????
Moin Anthony,
Sie kann ja den Umgangsturnus nicht verschieben einfach auch wenn er in den Urlaub fällt!
das hört sich ähnlich "logisch" an wie der Satz: "Hier wird doch niemand etwas klauen; Ladendiebstahl ist schliesslich verboten!"
Was Kinderbesitzerinnen alles "können", kannst Du hier im Forum täglich lesen. In Deinem Fall gäbe es eine "kleine" Lösung in Form einer schriftlichen, aussergerichtlichen Vereinbarung über den Ferienumgang an sich - oder eben ein Gerichtsverfahren samt Urteil. Letzteres kostet Dich möglicherweise den Gegenwert des halben Urlaubs.
Was Du in keinem Fall einklagen kannst ist eine eigenmächtige Verlängerung des vereinbarten oder ausgeurteilten Ferienumgangs mit der Begründung "ich hab das schon gebucht" - hier musst Du Dich schlicht an die bestehenden Vereinbarungen halten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
