Ferienregelung
 
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Ferienregelung

 
 TomB
(@tomb)
Schon was gesagt Registriert

Tag zusammen,

ich habe da mal eine Frage: Die Mutter meiner beiden (zweijährigen) Kinder hat alle Umgangstermine in den Osterferien ersatzlos gestrichen. Ihre Begründung: "Ich mache jetzt Urlaub. Wir brauchen Ruhe und Entspannung von der anstrengenden Schulalltagszeit." (Es gibt vier weitere Kinder bis Klasse 5, die zur Schule gehen. Sie sind nicht verreist, sondern Zuhause).

Es gab bisher eine nicht niedergeschriebene Regelung, dass ich die Kinder 2 x in der Woche bei der KM besuche.  Nun habe ich vor den Osterferien in einem Brief an KM Umgang mit meinen Kindern in meinem eigenen Umfeld erbeten. Als Reaktion auf diesen Brief wurde mir Tags darauf erst mal der Umgang in der ersten Ferienwoche "gestrichen", gestern nun die restlichen Ferien.

Kann sie das einfach so tun? Zwingt mich so ein Verhalten nicht förmlich dazu, eine möglichst allumfassende verbindliche Umgangsregelung mit Ausweichregelungen bei Gericht zu erstreiten?

😡 Thomas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 14:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Kann sie das einfach so tun?

Ja, weil es nichts Vollstreckbares gibt. Und die Huldiger in schwarzen Röcken applaudieren gar dazu.

Zwingt mich so ein Verhalten nicht förmlich dazu, eine möglichst allumfassende verbindliche Umgangsregelung mit Ausweichregelungen bei Gericht zu erstreiten?

Absolut. Das Schöne ist: Sie bekommt PKH und du musst selbst zahlen; wenn nicht gar dich selbst vertreten (>hier<)

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 14:52
 TomB
(@tomb)
Schon was gesagt Registriert

Na ja ... ich glaube immerhin sind wir keine einfache Umgangssache ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 15:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch, im Verständnis der Justiz ist das einfach.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 15:23
 TomB
(@tomb)
Schon was gesagt Registriert

ihr baut mich auf ....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 15:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, die Situation, wie du sie beschreibst ist tatsächlich alltäglicher Standard und die Maßgabe, dass dir möglicherweise kein Anwalt zugebilligt wird, bezieht sich darauf, dass du ihn ggf. nicht über PKH bezahlt bekommst.

Sofern du überhaupt PKH bekommst.

Ein Umgamgsurteil oder Vergleich zu bekommen ist tatsächlich relativ einfach.
Schwierig ist es eher, dass dann auch durch zu setzen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 16:05
 TomB
(@tomb)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

das ist mir schon bewusst. Ich war diverse Jahre "Beobachter" der gerichtlich festgelegten Umgangsregelung und deren Nichteinhaltung zwischen der KM und ihrem Exmann über die "anderen" Kinder. Daher weiss ich schon was auf mich zueilt .... :puzz:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2009 16:16