JA bei Mutter aktiv
 
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JA bei Mutter aktiv

 
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

Eckdaten:

- Sohn, 7J, nie verheiratet gewesen, kein GSR (Mutter würde alles tun, um dies zu verhindern), Umgang regelmäßig alle 2 Wochen, Ferien seit Schulbeginn Sept. 2024 jeweils hälftig, Kontakt ausschließlich via E-Mail (meinerseits gewünscht), Mutter "lügt wenn sie den Mund aufmacht" (auch ansonsten skrupellos aber intellektuell nicht die hellste Kerze). Geregelt ist alles 'freiwillig' (kein Titel, keine Umgangsvereinbarung, etc.).

Situation:

- Mutter fällt mir und meiner Familie seit ca. einem Jahr unangenehm auf, ruft lallend an, erzählt dann nur Quatsch. Auch "live" schon so erlebt, kann sich in dieser Situation unmöglich um ein Kind kümmern, es scheint sich aber um "Episoden" zu handeln. Gründe (von ihr selbst genannt, teilweise wurde ich von Nachbarin angesprochen): entweder sie ist schwer auf Psychopharmaka (manisch-depressiv) oder trinkt (keine 2 Flaschen Vodka am Tag, aber doch regelmäßig, tagsüber, etc.). Wahrscheinlich beides.

Habe um Weihnachten herum das JA eingeschaltet, weil niemand mehr weiter weiß: Mutter will sich irgendwie "mitteilen", beinahe hat man des Gefühl sie will "erwischt werden", aber helfen lassen (Psychiater, etc.) will sie sich dann doch nicht.

Jedenfalls: JA nett und zugehört und das auch ernst genommen. Zwei Wochen später circa ruft Schule bei mir an: Sohn sei heute nicht gekommen. Polizei informiert. Lehrerin erzählt mir daraufhin auch, er sei "auffällig" und die Mutter habe "hier keinen guten Eindruck hinterlassen, sondern einen sehr verwirrten". Habe daraufhin JA und Schule vernetzt. JA "plötzlich" hoch alarmiert, bittet mich, meine (bisher nur mündlichen) Schilderungen niederzuschreiben.

Gesagt - getan.

Seitdem: 'nichts' mehr. Das JA versicherte mir, man sei "dran", mehr könne man mir natürlich nicht sagen, eine akute Gefahr für meinen Sohn scheint nicht zu bestehen / niemand zu sehen.

Fragen:

- habe mit Anwältin gesprochen. Die natürlich auf Krawall: Kindswohlgefährdung vor Gericht. Mutter vor Gericht. Und überhaupt: können Sie sich vorstellen, dass Ihr Sohn künftig ganz zu Ihnen kommt? --> wie schätzt ihr das ein?

- muss ich überhaupt irgendwas "tun"? Welche Rechte habe ich? Sollte ich mich in diesem Rahmen zumindest um das GSR nochmal bemühen? Ist es generell (k)eine gute Idee, in so einer Situation irgendwas zu machen? etc.
Als ich "abschließend" mit dem JA telefonierte und sagte "ich müsste mit der KM nun mal die anstehenden Ferien regeln", haben die nur mit den Schultern gezuckt (so ungefähr: "Wir kümmern uns um die Mutter, Rest ist uns egal. Wenn das mit den Ferien nicht klappt - Sie wissen ja, wo Sie das Amtsgericht finden.")

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2025 07:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

vielleicht solltest du versuchen noch einmal gemeinsames Sorgerecht zu bekommen. Und dann hast du ggf. Mehr Chancen das Junior zu dir kommt bzw. Das Jugendamt kann nicht alles ohne dich entscheiden. Natürlich bei kindeswohlentfährdung nicht.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2025 08:14
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@annasophie wie läuft das "taktisch" ab? Die KM inszeniert natürlich immer eine Hochstrittigkeit. Das ist ihr bei meinem letzten (und ersten) Versuch einseitig geglaubt worden.

Wird sie doch einfach wieder tun? Und dann kann man das Sorgerecht natürlich nicht teilen, weil keine gemeinsame Entscheidungsgrundlage besteht.

Was ist eine KindswohlENTfährdung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2025 09:43
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Du kannst es doch nun einfach argumentieren. Die KM hat "Probleme" und das JA ist vorgewarnt. Um für euer Kind auch Entscheidungen zu treffen, wenn die KM dazu nicht in der Lage ist, empfiehlt es sich das gSR umzusetzen. Damit bist du ebenfalls Ansprechpartner für alle Externen (Schule, Arzt, Ämter usw.) und kannst die Belange des Kindes vertreten.

Das gSR wird eh überbewertet, aber es sichert das Kind ab falls mit einem ET etwas ist. Wenn du kein SR hast und der KM passiert etwas, dann kann es passieren, dass das Kind in die Obhut des JA kommt. Das ist zu vermeiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2025 10:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @luc-reif!
Ohne gSR hast Du keinerlei Rechte ggü. Eurem Kind; Du kannst in der Situation dem JA bestenfalls Deine Hilfe und Unterstützung als biologischer Vater ohne Rechte anbieten.
Wie oben bereits geschrieben, wenn wenn es blöd läuft, wird das Kind bei einer Pflegefamilie anstatt bei seinem Vater untergebracht.

Zugleich würde ich das gSR bei Gericht beantragen (Eilantrag); hier könnte es für Deinen etwaigen Erfolg von Vorteil sein, dass "Fehlverhalten" der KM (die ihre Erziehungsfähigkeit in Fragen stellen könnten) bereits "amtlich" dokumentiert sind, sprich sie wird sich nicht zwingend mit "Hochstrittigkeit" rausreden können.

Parallel zum Antrag solltest Du weiterhin der besorgte und fürsorgliche Vater sein: biete wie auch immer Deine Hilfe in der Schule und beim JA an, an besten schriftlich (dann ist es dokumentiert).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2025 13:55
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @82marco

Servus @luc-reif!
Ohne gSR hast Du keinerlei Rechte ggü. Eurem Kind; Du kannst in der Situation dem JA bestenfalls Deine Hilfe und Unterstützung als biologischer Vater ohne Rechte anbieten.
Wie oben bereits geschrieben, wenn wenn es blöd läuft, wird das Kind bei einer Pflegefamilie anstatt bei seinem Vater untergebracht.

Zugleich würde ich das gSR bei Gericht beantragen (Eilantrag); hier könnte es für Deinen etwaigen Erfolg von Vorteil sein, dass "Fehlverhalten" der KM (die ihre Erziehungsfähigkeit in Fragen stellen könnten) bereits "amtlich" dokumentiert sind, sprich sie wird sich nicht zwingend mit "Hochstrittigkeit" rausreden können.

Parallel zum Antrag solltest Du weiterhin der besorgte und fürsorgliche Vater sein: biete wie auch immer Deine Hilfe in der Schule und beim JA an, an besten schriftlich (dann ist es dokumentiert).

Grüßung
Marco

 

Wie das mit dem gSR läuft, habe ich verstanden - und welche Konsequenzen es hat, keins zu haben.

Ich fasse also mal kurz zusammen: die Taktik, das gSR mit der Argumentation zu beantragen, "im Zweifelsfall" da sein zu können, wenn etwas ist, würde von der Mutter natürlich bombardiert: alles fake, der Vater will nur seinen Fuß in die Tür bekommen, Hochstrittigkeit, das geht auf keinen Fall.

Und ob nun einer der Beiteiligten aus Richter, Verfahrensbeistand und/oder Jugendamt mir oder der Mutter "glaubt", ist völlig offen. Ebenso offen ist, ob einer der Beteiligten seine Meinung ändetr/anpasst, sollte ein anderer Beteiligter der jeweils anderen Partei glauben (so geschehen beim letzten Prozess: Richterin hat sich komplett rausgehalten, JA war für Sorgerecht teilen, nur Verfahrensbeistand hat der KM geglaubt --> es haben sich alle nach dem VB gerichtet).

Meine Chancen, mit dieser Argumentation abzublitzen an der hochmanipulativen Art der KM sind also - genauso hoch, wie wenn ich das gSR "einfach so" beantragen würde? Höher? Wenn ja, warum? Niedriger? Wenn ja, warum?

Ich frage deshalb, weil ich den Gedanken zu dieser Vorgehensweise schon selbst hatte. Allerdings einfach skeptisch bin. Bei meinem ersten Prozess wurde einfach nur unendlich viel Geld versenkt - rausgekommen ist "nichts". Nicht nur für mich nicht - für niemanden. Lasche Vergleiche nach dem Motto "einigen Sie sich mal selbst, im Zweifelsfall für die KM."

Darauf habe ich einfach keine Lust mehr.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2025 07:18
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verstehe deine Frustration. So oder ähnlich ging es vielen hier im Forum.

Nun haben sich aber die Zeichen zu deinen Gunsten geändert und du kannst so argumentieren wie oben erwähnt. Immer dein Kind und sein Wohl im Fokus. Und das JA kann ja entsprechend unterstützen.

Am Ende gibt es nirgends eine Garantie vor Gericht. 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2025 14:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @luc-reif
Meine Chancen, mit dieser Argumentation abzublitzen an der hochmanipulativen Art der KM sind also - genauso hoch, wie wenn ich das gSR "einfach so" beantragen würde? Höher?...
Meiner Meinung nach sind sie höher einzuschätzen (ist aber  nur meine persönliche Prognose), da die oben aufgezählten Verfehlungen oder Versäumnisse der KM, welche im Zweifelsfall Kindeswohl-gefährdend sein könnten (z.B. Verletzung Schulpflicht) dokumentiert und belegbar sind.
Deine Vermutungen, was sie womöglich einnimmt behältst Du mal für Dich, es sei denn Du kannst das nachweisen; lass lieber die Aussagen der Schule oder des JA für sich sprechen.

By the way (und weil ich´s nicht auf dem Schirm habe): Du hast kein gSR, weil nicht verheiratet oder entzogen?

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2025 15:31
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit ich das verstanden habe, hat es das Gericht nicht beschlossen 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2025 16:46
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

@82marco

gSR: nie gehabt, versucht, Gericht nicht beschlossen. Auch nicht abgelehtn. Antrag zurückgezogen. Vergleich. Sage ja: nxi für niemanden.

Noch einmal 'zur Sache': wie formuliere ich einen Eilantrag (Umgang; gSR)? Ich möchte im Zweifelsfall so viel wie möglich selber machen. Worauf gilt es zu achten? Was gilt es zu unterlassen?

 

Danke für alle Tipps.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2025 07:04