Moin zusammen,
helft mir mal auf die Sprünge....
Heute habe ich eine Kostenrechnung vom AG in meinem Postkasten vorgefunden, datiert vom 04.12.2013.
Hierbei handelt es sich um die Ehescheidung vom 08.03.2011 - hier soll ich die Kosten aus "Verfahren im Allgemeinen in Ehesachen einschl. aller Folgesachen (Nr. 1110 Anl. 1 FamGKG) bezahlen in Summe 196 Euro (frohe Weihnachten auch).
Für diesen Betrag hafte ich als Gesamtschuldner, lt. den §§ im Betreff - diese habe ich mir durchgelesen werde aber nicht abschließend schlau daraus.
Weiter im Text...
Die Zwangsvollstreckung gegen die zuerst in Anspruch genommene Auferlegungsschuldnerin (KM) ist erfolglos geblieben.
Ich soll nun innerhalb von zwei Wochen bezahlen usw.
Was kann ich dagegen machen?
- wahrscheinlich nichts außer zahlen
Kann der Betrag nach über zwei Jahren noch von mir angefordert werden?
Gebt mir mal Tipps wie ich mich nun am besten verhalten soll, danke.
Gruß Zahltag
1. Zahlen
2. Die Kostenfestsetzung gegen Deine Ex beantragen und gleichzeitig beantragen auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag ab Antragseingang in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist.
Wenn Deine Ex innerhalb der nächsten 30 Jahre zu Kohle kommt, kannst Du dann den KFB vollstrecken :puzz:
Gruss von der Insel
1. Zahlen
2. Die Kostenfestsetzung gegen Deine Ex beantragen und gleichzeitig beantragen auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag ab Antragseingang in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist.
Moin Insel,
danke für die schnelle Info.
Zu 1. ich habs befürchtet 😉
Zu 2. Wo und wie beantrage ich diese Kostenfestsetzung?
Gruß Zahltag
Wenn es finanziell bei dir nicht rosig aussieht, vor allem nicht bei dem lfd. Einkommen,
kannst du unabhängig von Inselreifs 2. Vorschlag, die Gerichtskasse um Ratenzahlung, Stundung oder sogar Niederschlagung der angefallenen
Gerichtskosten bitten.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Zu 2. Wo und wie beantrage ich diese Kostenfestsetzung?
Beim Gericht des ersten Rechtszugs. Es besteht kein Anwaltszwang.
Amtsgericht -Familiengericht- Musterstadt
1 F 4711 / 10
Kostenfestsetzungsantrag
In Sachen Mustermann ./. Musterfrau
wurde ich von der Gerichtskasse als Zweitschuldner für die Antragsgegnerin in Anspruch genommen.
Ich beantrage, diese Gerichtskosten in Höhe von 196 Öcken gegen die Antragsgegnerin festzusetzen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit Antragseingang zu verzinsen ist.
Zwei Abschriften anbei.
Mit freundlichen Grüssen,
Mustermann
Danke, dann werden wir das mal so angehen und abschließen...
Gruß Zahltag
