Hallo erstmal ich bin neu hier und würde mich über ein bischen Hilfe freuen.
Kurz zu meiner Geschichte.
Guten Tag,
ich lebe seit ca 10 Jahren getrennt von meiner Ex Partnerin(nicht verheiratet),wir haben eine Tochter sie 11 1/2 Jahre.Bis zur Einschulung war meine Tochter jedes Wochenede und jeden Mittwoch bei mir.Ab der Einschulung wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht von dem Gericht so entschieden das ich meine Tochter jedes 2te Wochenende zu mir holen darf,sowie die Ferientage jeweils zu Hälfte und an den Feiertagen.
Seit ca 2 Jahren , jeweils zu den Umgangstagen,spricht meine Tochter davon das sie lieber bei mir wohnen möchte.Dazu kommt auch noch das sie sehr viel Angst vor der Km und deren Eltern hat.Nun würde ich gern das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich einklagen.
Mich würde Interessieren was in der Klageschrift wichtig ist an Informationen(z.b.Km sagt sie soll sich keine gehirnwäsche bei mir unterziehen lassen,keine Geschenke zu Weihnachten wenn sie beim Alten ist,nicht telefonieren usw...) die dazu beitragen könnten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich zu übertragen?
Danke im Voraus
timmy32
timmy32
Sehe die Sache mal realistisch, deine Tochter lebt schon immer bei der KM.
Nur weil sie Stress mit Mama hat, wird kein Gericht dir das ABR übertragen.
Auch weisst du nicht genau was los ist bei KM,weil du garnicht dabei bist.
Und klar deine Tochter erzählt dir viel,aber nur das was für sie von Vorteil
ist.
Fang keinen Krieg mit der KM an, siehe zu das derUG weiter funktioniert.
Du hast keine Chance. Hast du überhaupt das SR ?
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Servus timmy!
Ab der Einschulung wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht von dem Gericht so entschieden das ich meine Tochter jedes 2te Wochenende zu mir holen darf,sowie die Ferientage jeweils zu Hälfte und an den Feiertagen.
Hier geht es m.E. um das Umgangsrecht, nicht um ABR.
Besteht eigentlich gemeinsames Sorgerecht (gSR)?
Besteht die Möglichkeit, mit KM zu reden und zu vereinbaren, das Töchting erst mal bei Dir "auf Probe" lebt? Wenn KM einverstanden wäre, bräuchtest Du nicht zu klagen....
Grüßung
Marco
P.S.
Wenn Du kein gSR hast und Du tatsächlich ABR einklagen müsstest, müsstest Du auch dasselbe für gSR machen, weil was würde Dir ABR nützen, wenn Du nicht mal Alltagsentscheidungen treffen darfst?
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin timmy,
offenbar wirst Du ein paar Begrifflichkeiten durcheinander: Dass Deine Tochter sich regelmässig bei Dir aufhält, hat nichts mit den Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) zu tun; das ist lediglich das Umgangsrecht.
Nachdem Du nicht mit der Mutter Deines Kindes verheiratet warst: Bist Du denn überhaupt Mitinhaber des (gemeinsamen) Sorgerechts? Das ist nämlich keinesfalls selbstverständlich; Ihr müsstet dazu irgendwann eine Sorgeerklärung unterschrieben haben.
Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du in Sachen ABR derzeit überhaupt nicht aktiv werden; das ABR ist nämlich ein Teil des Sorgerechts. Ohne dieses Recht hast Du aufgrund fehlender "Aktivlegitimation" soviel Mitbestimmungs- und Klagemöglichkeiten wie ein Nachbar oder Onkel: Keine.
Also: Erst einmal Begriffe ordnen; sonst gibt es eine Bauchlandung.
Grüssles
Martin
PS: Auch wenn Ihr GSR habt, ist ein Wechsel in Deinen Haushalt kein Selbstläufer; das muss gut vorbereitet sein und nachvollziehbare Gründe haben. "Tochter will das eben so" wird für sich allein nicht als Argument ausreichen, um das ABR von der Mutter auf Dich zu übertragen. In der Pubertät erscheint der andere Elternteil, den man bislang nur von Besuchen kannte, leicht erheblich verlockender als der, der einen täglich nach Hausaufgaben fragt und zum Zimmer aufräumen anhält. Das wird auch durch ein "das Kind will es so!" nicht ausgehebelt - das Kind darf auch kein Bier trinken oder bis Mitternacht wegbleiben, wenn es das will.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo und Danke erstmal für diese schnellen Antworten.
@jenpa
Ich sehe es ja realistsich und muss auch dazu sagen das sie die ersten 2 Jahre jedes We bei mir war + jeden Mittwoch bis sie eingeschult wurde.
Sie hat ja kein Stress mit ihrer Mutter,sie will einfach nur nicht mehr da wohnen ,es gefällt ihr bei mir einfach besser.
@82Marco
Nein nicht wirklich,ich versuche mit ihr zu reden und zu schreiben aber leider ist das immer ohne Erfolg und endet beim Jugendamt und dann wenn Die Pädagogen da auch nichts erreichen landet es bei den Anwälten.
Sorry,das stimmt das ist das Umgangsrecht,was vor 5 jahren beim Gericht beschlossen wurde.
Wir haben beide das Sorgerecht.
Das dacht ich mir schon das es kein Selbstläufer wird,deswegen wollt ich mich ja mal ein bisel informieren und vielleicht hat hat auch schon jemand mal diese Erfahrungen gemacht.
Gruß timmy32
Hallo
Willkommen bei VS.de
Das dacht ich mir schon das es kein Selbstläufer wird,deswegen wollt ich mich ja mal ein bisel informieren und vielleicht hat hat auch schon jemand mal diese Erfahrungen gemacht.
Ähh ja, das kann schon sein, das der Eine oder Andere da diverse Erfahrungen hat. Wo fage ich an ???
Also, wenn deine KM sich nicht damit einverstanden erklärt, Töchting mal Testweise eine Zeit lang bei dir wohnen zu lassen, bliebe lediglich, deine Tocher einzubehalten, was ich, in der von dir geschilderten Version, für Familienrechtlichen Selbstmord halte, da du außer ein " bei dir gefällt es mir besser, aber warum weis ich eigentlich nicht " von deiner Tochter vorbringen kannst.
Bei einer Klage auf das ABR wird jemand das ABR auch bekommen und das wird vorhersehbar deine EX sein.
Was könntest du noch ins Feld führen? Und nein, mit Dreck in jeglicher Form nach KM werfen ist definitiv KEIN Argument und wird dir in jedem Fall vor einem Richter auf die Füße fallen und selbige furchtbar verbeulen.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin timmy,
angesichts der mittlerweile bekannten Rahmenbedingungen kann auch ich nur dazu raten, einen solchen Umzug nicht gegen, sondern nur mit der Mutter zu organisieren. Vielleicht erst einmal testweise. Oder als eine Art Wechselmodell (beides natürlich abhängig von der Entfernung zwischen Euren Haushalten; wenn ein Schulwechsel erforderlich wäre, geht das natürlich nicht). Wer weiss - vielleicht ist ist Deine Ex ja auch ganz froh, nicht 24/7 einen pubertären Kleindrachen um sich herum zu haben. Vielleicht kannst Du ihr das Ganze - je nach eigener Leistungsfähigkeit - auch ganzem oder teilweisem Unterhaltsverzicht bzw. der Fortsetzung von Zahlungen versüssen.
Mit vorgeschobenem Kindeswillen eine gerichtliche Änderung des Lebensmittelpunktes erzwingen zu wollen hielte ich dagegen ebenfalls für brandgefährlich: Da hält Deine Ex einfach die Betreuungskontinuität dagegen - und zwar mit dem kleinen Finger. Und wenn's einen kleinen Zusatzkick braucht, ggf. noch ein mütterlich-pädagogisches "was wäre das denn für ein Signal an ein 11-jähriges Kind, wenn es bei Unzufriedenheit mit den häuslichen Verhältnissen jedes Mal mit gerichtlicher Hilfe einen Umzug erzwingt?"
Also: Redet miteinander.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi timmy,
Von meiner Seite noch ein kleiner Erfahrungsbericht:
Bei uns in der Familie (Bruder meines Mannes) war auch eine 11jährige, die es bei der Mutter echt nicht mehr ausgehalten hat - ständig Stress und Streit, Ungerechtigkeiten und gegenseitiges Anbrüllen.
Ein Umzug zum KV wurde immer wieder mal angesprochen, sowohl von Töchting (die deutlich sagte, dass sie gerne beim KV wohnen würde) als auch vom KV. Aber die KM wollte ihr "Sparschweinchen" nicht verlieren (denn nichts anderes war die Tochter für sie).
Als die Situation unerträglich wurde, hat die KM selbst plötzlich einem Umzug zum KV testweise über den Sommer zugestimmt > danach sollte entschieden werden, wo das Kind künftig leben soll.
Das Kindergeld wurde für diese Zeit auf den KV umgeschrieben und Unterhalt wurde natürlich auch keiner an die KM gezahlt.
Und dann hat die KM in der Zeit, in der Töchting bei ihr zum Umgang war, das Kind so massiv bearbeitet ("wir müssen das Haus verkaufen, wenn Du nicht zurückkommst, dein kleiner Bruder vermißt dich so, wir werden obdachlos und arm wenn wir das Kindergeld nicht mehr bekommen...") dass Töchting am Ende des Sommers von sich aus gesagt hat, sie geht zur KM zurück.
Das Kind war psychisch extrem fertig und wurde von den extremen Schuldgefühlen, die ihr durch KM eingeredet wurden, so erdrückt, dass sie nicht mehr anders konnte, als in die "Hölle" zurückzukehren, vor der sie so gerne hatte fliehen wollen. Und das alles wurde von der KM so dargestellt: "Von mir aus hätte sie ja beim KV leben können, aber sie wollte selber wieder zurück."
Kaum war sie wieder dort, ging alles weiter wie zuvor...
Es muss nicht sein, dass deine Ex auch so reagiert, wenn das Kind zu Dir zieht (auf welche Weise auch immer) - aber ich möchte Dir damit nur zeigen, dass eine solche Sache gegen den Willen der KM für ein Kind ganz schnell absolut schrecklich werden kann.
Denn selbst wenn das Kind scheinbar eine gefestigte Meinung hat und diese auch vertritt - gegen der Willen der eigenen Mutter ist das fast unmöglich durchzusetzen, weil leider sehr viele Mütter dann mit Schuldzuweisungen und Manipulationen arbeiten, um ihren Willen durchzusetzen... Und dem ist das Kind dann schutzlos ausgesetzt...
Hin und wieder gibt es auch Ausnahme-Mütter, die tatsächlich den Willen des Kindes respektieren - aber ob deine Ex eine solche Ausnahme sein könnte, kannst nur Du wissen.
Wünsche euch, dass ihr einen guten Weg findet!
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin,
das letzte Posting von @vj zeigt einen ganz wichtigen Aspekt auf: Mit dem "Du darfst da leben wo Du willst" lädt man Kindern und Jugendlichen mal eben auch die gesamte Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidung auf, die sie aufgrund fehlender Lebenserfahrung meist noch gar nicht überblicken können - wie auch? Auch ein/e 12-Jährige/r ist angesichts einer momentanen Verstimmung zuhause meist bereit, ziemlich jedes Zugeständnis zu machen (vielleicht ausser "Handy weg" oder "kein Facebook"). In vj's Beispiel bekam das Kind am Ende die moralische Verantwortung für die weitere Existenz der gesamten "Restfamilie" zugeschoben und wurde dann damit alleingelassen - Prost Mahlzeit!
Es ist unsere Aufgabe als Eltern, für unsere Kinder die Rahmenbedingungen ihres Aufwachsens zu formulieren und ihnen auch Grenzen zu setzen. Die "Kumpelschiene" nach der Devise "Kind, Du bestimmst, was wir tun" funktioniert für die Freizeitaktivitäten des nächsten Wochenendes; für langfristige und weitreichende Entscheidungen ist sie aber mit Sicherheit der falsche Weg. Kinder entscheiden nicht, ob und wann sie in die Schule gehen, wie lange sie aufbleiben oder abends weggehen, welche Medien sie wann konsumieren oder ob sie Alkohol trinken oder rauchen und auch nicht, bei welchem Elternteil sie leben. Da muss man als bisheriger "Umgangs-Elternteil" auch die Grösse haben, sich selbst ehrlich ein paar Fragen zu stellen (und vor allem zu beantworten):
- Schmeichelt mir der Wunsch meines Kindes vor allem deshalb, weil es mich damit als den besseren und liebenswerteren Elternteil bezeichnet?
- Gefällt es mir, dass mein(e) Ex damit einen verplättet bekommt?
- Hoffe ich, damit künftig mehr Geld zu sparen als es mich kostet?
- Ist es objektiv betrachtet wirklich besser für das Kind, wenn es in meinem Haushalt wohnt?
- Habe ich die nötige Zeit und das erforderliche Nervenkostüm für das Kind?
- Stehe ich einem Umzugswunsch des Kindes genauso aufgeschlossen gegenüber, wenn es irgendwann wieder zum anderen Elternteil zurückwill?
Nur mit den richtigen und ehrlichen Antworten auf diese Fragen sollte man eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in Angriff nehmen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich fand diese Hilfen und Antworten sehr interessant und hilfreich.
Vielleicht sollte ich erstmal versuchen das Weihnachtsfest ordentlich zu regeln mit der Km und den Wunsch meiner Tochter nachgehen sodass,
die Weihnachtsfeiertage erstmal ohne streß verlaufen.Dann kann man ja noch im nächsten Jahr darüber nachdenken was das beste für Sie wäre.
Ich wünsche allen Antwortern schonmal Danke ein schönes We.
Gruß timmy
