Wie bekomme ich sie...
 
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Wie bekomme ich sie aus der Wohnung?

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meine Ex ist zweimal von der Polizei aus dem Haus geholt worden. Hört sich jetzt blöde an, aber sie ist auf mich los gegangen udn ich habe sie "gewähren" lassen. Dadurch hatte ich Verletzungen und sie nicht. Und wenn die Polizei sie schon zurückhalten muss ... dann ist die Sachlage klar. Und die Frau muss die Wohnung verlassen und das Kind in der Wohnung lassen.
Aber es dauert, bis man als Mann soweit ist ...

Daher kann ich Dir nur empfehlen, eine Anzeige nach dem Gewaltschutz§ zu machen und die KM aus der Wohnung zu kriegen. Das Kind muss bei Dir bleiben, allerdings musst Du auch die Betreuung sicherstellen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2017 14:27
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe leider keine Verletzungen, außer den seelischen... Sie ja auch nicht, muß man so sagen. Wir waren ja sofort danach beim Jugendamt bis mittags und bis dahin hatte sie wie gesagt ein kleines Beulchen, aber sonst frisch wie der Morgentau.

Mal eine blöde Frage: Wie hart muß man zuschlagen, um ein klassisches Blaues Auge zu bekommen? Sorry, daß ich so blöd frage, aber bis auf eine Pausenhofrangelei mit 14 hatte ich noch nie eine tätliche Auseinandersetzung irgendeiner Art. Da muss doch schon einige Wucht dahinter sein, oder?

Am Donnerstag ist erstmal Anwaltstermin und am vormittag ruft die Jugendamtsdame an.

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Themenstarter Geschrieben : 17.05.2017 15:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein blaues Auge/Flecken hängen nicht nur von der Schlagkraft sondern auch davon ab wie schnell sich solche Flecken bilden und das hängt auch mit der Blutgerinnung zusammen. Es gibt Menschen, die sehr schnell blaue Flecken bekommen und vielfach nicht einmal wissen wovon.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2017 16:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Für ein blaues Auge, muss man schon gezielt und kräftiger Schlagen.
Wenn Du keine Raufbold bist, dann gehört schon einiges dazu, um jemanden ins Gesicht zu schlagen ... vorallem als Mann bei einer Frau. Da ist die Hemmschwelle ziemlich hoch.
Einen blauen Fleck sieht man auch nicht sofort, der bildet sich langsam heraus, meist über Stunden.

Und es stimmt, einige Menschen bekommen schon beim Ansehen einen blauen Fleck, andere kaum ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 17.05.2017 16:22
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Wer hat die Polizei gerufen ? Die Nachbarn, Du oder die KM ?

Ich würde ganz deutlich dem Jugendamt sagen, dass es sich hier um einen Fall häuslicher Gewalt handelt (psychisch und physisch) und das Du das Opfer bist. Dass die KM sich nicht in der Gewalt hat. Das sollte dokumentiert werden. Es ist egal, ob Mann oder Frau.  Die Nachbarn können ja auch bezeugen, dass Du mit dem Kind zu ihnen gegagngen ist.

Ihr ward ja vor kurzem schon beim Amt. Du hattest dort ja schon gesagt, nehme ich an, dass sie alleine nicht in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern (Essen, soziale Aktivitäten ...).

Aber in allen Situationen MUSST Du ruhig bleiben.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2017 16:24
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Für ein blaues Auge, muss man schon gezielt und kräftiger Schlagen.
Wenn Du keine Raufbold bist, dann gehört schon einiges dazu, um jemanden ins Gesicht zu schlagen ... vorallem als Mann bei einer Frau. Da ist die Hemmschwelle ziemlich hoch.
Einen blauen Fleck sieht man auch nicht sofort, der bildet sich langsam heraus, meist über Stunden.

Ja, das dachte ich mir auch. Wie gesagt, ich hätte ja nicht mal schlagen können, mit dem Kind aufm Arm. Weiss ja nicht mal, wie ich sie erwischt hab. Sie hatte eben zwei kleine Hubbel am Auge, nichts riesig zugeschwollenes. Und die Augenringe sind halt so da.

Das mit der Hemmschwelle ist wohl wahr. Ich hab mir auch schon in diversen Nächten die wildesten Gedanken gemacht, aber in der konkreten Situation hab ich zum Glück alles ertragen, ohne auszurasten.

Wer hat die Polizei gerufen ? Die Nachbarn, Du oder die KM ?

Ich würde ganz deutlich dem Jugendamt sagen, dass es sich hier um einen Fall häuslicher Gewalt handelt (psychisch und physisch) und das Du das Opfer bist. Dass die KM sich nicht in der Gewalt hat. Das sollte dokumentiert werden. Es ist egal, ob Mann oder Frau.  Die Nachbarn können ja auch bezeugen, dass Du mit dem Kind zu ihnen gegagngen ist.

Ich habe die Polizei gerufen. Es war immer jemand mit dabei bis ich am Dienstag nachmittag raus bin. Ihre Bosheit ist jetzt endlich mal so richtig öffentlich geworden.

Ihr ward ja vor kurzem schon beim Amt. Du hattest dort ja schon gesagt, nehme ich an, dass sie alleine nicht in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern (Essen, soziale Aktivitäten ...).

Das ist richtig. Zwischenzeitlich hatte sich das auch sehr positiv verändert. Kleinere Probleme gab es noch, aber im Großen und Ganzen. Nur kommt er jetzt in ein Alter, in dem er bockig wird, zornig, mit Sachen schmeisst wenn ihm was nicht passt. Da muss man dann halt cool bleiben und das schafft sie nicht, weil sie auch solche Launen nicht richtig handhaben kann. Dann wird er beim Wickeln auch mal an den Füßen festgeklemmt, angebrüllt, Sachen durch die Gegend geworfen. Wer alles alleine machen will ist dann ja schon als "Normalo" schnell überfordert.

Aber in allen Situationen MUSST Du ruhig bleiben.

Ganz ehrlich, in der Beziehung bin ich echt eine geile Sau 🙂 Mir haben schon viele gesagt "An Deiner Stelle hätte ich ihr schon nach zehn Minuten eine reingehauen". Aber bis heute hab ich alles stoisch ertragen. Wahrscheinlich war das auch der Grund für ihre Ausraster und die körperlichen Attacken. Sie wollte mich mit Zickigkeit provozieren, das hat sie nicht geschafft, Bosheit hab ich mit Lächeln kommentiert und dann geht ihr der Gaul durch.

Im Jugendamt hat sie sich wie ein Kleinkind aufgeführt, inclusive Nachäffen, ständig sticheln, Grimassen schneiden usw. Sogar der Frau vom Amt wurde es irgendwann zu blöd mit ihr.

Man wird jetzt sehen, was passiert. Ich werde glaube ich der Dame vom Jugendamt auch nochmal schreiben und ihr die vergangenen Tage schildern, damit sie einen Überblick hat

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Themenstarter Geschrieben : 17.05.2017 17:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt es aktuelles Urteil zur Kündigung der gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung:

Landgericht Berlin (Az.: 63 S 86/16) veröffentlicht in der  Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 8/2017)

Wenn die Kaution gemeinsam eingezahlt wurde gibt es einen Anspruch auf Kündigung, weil ja ansonsten derjenige, der auszieht seine Ansprüche auf die Kaution nicht geltend machen könne.
Die in der Wohnung verbliebene Frau hatte dem Mann auch nicht angeboten einen Ausgleich für die Kaution zu zahlen.

Das ist her vielleicht für dich interessant.

Sophie

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Geschrieben : 19.05.2017 10:03
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für den Tip!

Gestern nachmittag war ich bei der Anwältin. Eigentlich sollte ja gestern das Jugendamt sich melden wegen der räumlichen Trennung. Aber die sehen das recht entspannt. Klar, sie wütet wie eine Furie, also lassen wir sie mal alleine in der Wohnung hocken, er kann ja allein in seinem Büro schlafen und Fotos seines Kindes anschauen. In einer Woche ist ja Besprechungstermin.

Also kurzum nach Rücksprache mit der Rechtsanwältin gehe ich heute nachmittag zurück. Wir teilen die Wohnung auf, sind vier ZImmer und zwei Bäder. Und dann heisst es "Nichts mehr ohne Zeugen, strikte Trennung, sofort alles öffentlich machen". Solange die da alleine hockt, geht die ja nicht raus. Jetzt entziehen wir ihr mal die Nestwärme und sitzen die Geschichte aus.

@Kasper: Darf ich Dich fragen, wie alt Dein Kind war, als das alles passiert ist? Meiner ist erst 18 Monate, weswegen meine Chance sehr schlecht eingeschätzt werden...

Im übrigen war "gewähren lassen" keine Option. Das habe ich ja schon vorher, aber wenn Du Dein schreiendes Kind aufm Arm hast, während eine zornbebende Furie auf Dich zustürmt, hört Dein Hirn auf zu funktionieren.

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2017 13:33
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Eines muss ich rein "privathalber" hier mal sagen:

Ich habe jetzt zum ersten Mal erlebt, wie so ein Rosenkrieg eskalieren kann. Ich sage nach wie vor, daß meine Frau das nicht absichtlich macht, sondern pathologische Probleme hat. Nichtsdestotrotz ist diese Situation sogar ohne Bösartigkeit schon bedrückend genug.

Wir wohnen in einer Kleinstadt bzw. dörflicher Struktur, hier kennt jeder jeden und die Dinge machen schnell die Runde. Ich habe das "Glück", daß meine Frau eine unbeliebte Nölnudel ist und ich ein offener Geselle. Dass meine Frau zu unserem Hausarzt geht, weil sie "vom Ehemann geschlagen worden ist" und ich dann für das alles bemitleidet werde, spricht eine deutliche Sprache.

Ich mag nicht dran denken, wie das wäre, wenn ich ein eher zurückhaltender Mensch wäre, keine Kontakte pflegen würde und wegen des Jobs nie unter Leute käme, während sie so gut integriert ist. Eine so böse Frau und dann soziale Ächtung bei den wenigen Kontakten, daran mag ich nicht mal denken.

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2017 13:52
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Sehr gut. Auf keinen Fall auf das Jugendamt warten. Ein besorgter Vater macht sich Sorgen um das Kind und natürlich auch um die labile Kindesmutter. Lieber rufst Du wieder die Polizei, falls es nötig wird.

Hoffentlich kommst Du in die Wohnung und das Schloss wurde noch nicht ausgewechselt.

Ich wünsche Dir gute Nerven.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2017 13:55




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin auch der Ansicht, dass Deine Frau dringend Hilfe braucht. Kann Euer Hausarzt sie nicht davon überzeugen ?

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Geschrieben : 19.05.2017 13:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Kasper: Darf ich Dich fragen, wie alt Dein Kind war, als das alles passiert ist? Meiner ist erst 18 Monate, weswegen meine Chance sehr schlecht eingeschätzt werden...

Beim ersten mal, 2 Monate, 3 und 6 Jahre alt.
Beim zweiten Mal wurde der Säugling mit 11 Monaten bei mir gelassen. Jetzt leben alle drei seit einigen Jahren alle fest bei mir.

Das Problem ist, dass solange die KM nicht realisiert das sie ein Problem hat, wird sich nichts ändern. Das meine ich nicht einmal böse, sondern Lebensrealität. Wenn die KM sich nicht behandeln lässt, dann verliert sie das Kind über kurz oder lang.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 19.05.2017 14:46
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das mit Kurz oder Lang ist so eine Sache. Man hats halt eilig, wenns das eigene ist.

Aussage meiner Anwältin: Solange das Kind noch so klein ist, wird ihr kein Richter das Kind wegnehmen, da gibts dann Betreuung und Zeugs und blah blah blah 🙁

Ein Lichtblick: Das Jugendamt ist eingeschaltet, es gibt auf jeden Fall eine Risikoeinschätzung und sie befürworten alle, daß sie ins Frauenhaus geht, weil sie da betreut wird. Dann werden wir weitersehen, wie sie sich dort benimmt. Da gibts ja auch Psychologen, die sich um sie kümmern.

Um vier gehts erstmal wieder zurück in die Wohnung. Wir werden sehen, was wird. Ich berichte!

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2017 17:01
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

So. Bei meiner Ankunft heute hat sie sich mit Händen und Füßen gewehrt. Nein, er soll hier nicht mehr sein, ich rufe die Polizei! Er kann woanders schlafen! und und und

Naja sie konnte es nicht verhindern, ich bin wieder da. Meinen Herrn Sohn durfte ich nicht nehmen, weil es ja nicht meine Umgangszeit war. Eine Viertelstunde später dann doch wieder. Und auf einmal fragt sie mich, ob ich ihn am Montag den ganzen Tag nehmen kann.

Oj oj oj

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Themenstarter Geschrieben : 20.05.2017 00:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du solltest genau dokumentieren wann und wie lange du euren Sohn betreut hast.
Vielleicht wird es so viel, dass selbst in dem Alter vor Gericht ein erweiterter Umgang/Wechselmodell eingerichtet werden kann....

Sophie

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Geschrieben : 20.05.2017 09:40
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus, was ist denn ein "erweiterter Umgang"?

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Themenstarter Geschrieben : 20.05.2017 12:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus, was ist denn ein "erweiterter Umgang"?

Mehr wie eine Standartregelung. Das heißt;
Std Umgang: alle 14 Tage ein Wochenende, plus vielleicht einmal die Woche für 2-3 Stunden
Erw. Umgang: std. Umgang plus zusätzliche Tage in der Woche, auch mit Übernachtung, aber nicht mehr wie 49% der Gesamtzeit, damit der KU nicht gefährdet ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 20.05.2017 12:50
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ah verstehe. Meiner ist noch so klein, deshalb ist die Umgangsregelung da besser. Ich hab ihn täglich von 16 bis 19 Uhr und am Wochenende im wechselnden Rhythmus Samstag oder Sonntag von 10 bis 19 Uhr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2017 15:03
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Vernünftige getrennte Eltern können unter sich jede Art der Betreuung des Kindes aushandeln. Der Gesetzgeber schreibt keine Standartbetreuung vor.
Du solltest Dir vor dem nächsten Jugendamtstermin  überlegen, wieviel Betreuung Du übernehmen willst und kannst. Dabei solltest Du z.B. einbauen, dass Du, wie Du einmal geschrieben hast, die Krabbelgruppe, die Arztbesuche, etc. wahrgenommen hast und weiter wahrnehmen willst.
Vielleicht lässt es sich organisieren, dass Du den Knirps auch ab und an mit ins Büro nimmst, wenn Du arbeitest. Für Frauen gibt es solche Arrangements, warum nicht auch für Männer ? Man, Du, musst da kreativ sein.
Immer mit dem Hintergrund, dass die Kindesmutter mit dem Kleinkind bereits überfordert ist.
Und mit dem Argument, dass sie dem Kind gegenüber auch aggressiv wird. Das Kind wird grösser und wird mehr und mehr seinen eigenen Willen entwickeln. Wie ist die Kindesmutter darauf vorbereitet ?
Auf jeden Fall solltest Du bevor die KM in ein Frauenhaus zieht, eine vom Jugendamt abgesegnete Betreuung in der Hand haben. Im Frauenhaus wird die KM erstmal sehr viel Unterstützung bekommen und man wird ihren Erzählungen Glauben schenken.
Grüsse,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2017 15:08
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Unsere Postings haben sich überschnitten. Diese Regelung ist ein sehr guter Anfang. Bringst Du das Kind auch zu Bett ?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2017 15:13




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