Wie lange hat Frau ...
 
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Wie lange hat Frau Zeit bis zum Auszug?

 
(@skater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
möchte mich scheiden lassen zu folgendem Sachverhalt:
Zweite Ehe, 7 Jahre. Es besteht ein Ehevertrag, wohnen im Haus welches mir allein gehört sowie der komplette Inhalt.
Gibt es eine Frist, in welcher sie ausziehen muss oder kann sie es endlos in die Länge ziehen....
Keine gemeinsamen Kinder!

Danke für Antworten!!!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2017 22:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin,

oha, wenn sie partou nicht will, dann muss sie nicht ausziehen. Sie kann ja immer wieder behaupten, dass die Ehe noch besteht und dann handelt es sich um die eheliche Wohnung und damit kannst Du sie nicht einfach rauswerfen.
Theoretisch kann sie dieses Spiel die nächsten 20 Jahre durchziehen ...

Als erstes muss irgendwie dokumentiert werden, dass ihr schon getrennt seit. Dann - wenn sie keine freiwilligen Anstalten macht - musst Du die zum Auszug auffordern. Und dann kann es im schlimmsten Fall noch darum gehen, dass man einen Antrag auf Zuteilung der ehelichen Wohnung stellen muss ...

Es gibt bei einer ehelichen Wohnung keine zeitlichen Vorgaben, Begrenzungen. Selbst wenn Dir alles gehört, kannst Du die Ehefrau nicht einfach rauswerfen, da die eheliche Wohnung unter einem besonderen Schutz steht.

Wie kommt denn die Fragestellung zustande? Will die zufünftige ExFrau nicht ausziehen? Oder findet sie keine passende Bleibe?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2017 09:34
(@skater)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke mal, das Haus ist schon sehr schön, wenn nicht luxerieös eingerichtet und da trennt man sich ungern von. Zumal sie nur eine kleine Rente bezieht, wo sie sich so etwas nie leisten könnte, es sei denn mein Nachvolger ist recht vermögend.
Auch haben wir Gütertrennung und da bin ich, bis auf nen Verorgungsausgleich, eigentlich raus aus der Nummer sie weiter versorgen zu müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 15:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Dann wäre die weitere Fragestellung welche?

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 14.07.2017 01:45
 ML1
(@ml1)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo liebes Forum

also lieber skater,

ich kann mir es nicht verkneifen dir einen guten Rat zu geben dir selber mal zu überlegen ob eine Ehe das richtige für dich ist. Egal was deine jetzige Frau je gehabt hat, ihr seit Jahre lang verheiratet gewesen. Ich finde du hast ein recht alles zu behalten, da sie ja einen Ehevertrag unterschrieben hat, aber ich bin erschrocken wie du es durchziehst. Aber ich denke jeder muss bei einer Trennung etwas geben was er denkt es gehört ihm das ist halt so. Deshalb mein Rat wenn du wieder heiraten willst, dann denke daran auch diese Frau wird etwas bei der Trennung bekommen. Ich kann dir nur sagen, das wenn ich eine Frau wäre würde ich so etwas nicht unterschreiben, denn es sollte schon Liebe beim heiraten dabei sein.

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Geschrieben : 14.07.2017 10:57
(@ilikeganja)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich kann dir nur sagen, das wenn ich eine Frau wäre würde ich so etwas nicht unterschreiben, denn es sollte schon Liebe beim heiraten dabei sein.

Und Liebe beim Heiraten geht nur mit Anspruch auf Kohle, sprich ohne Ehevertrag? Wenn dem so ist, müsste sich diese Frau wohl eine andere Liebe suchen. 
Die Heiratsurkunde ist schon ein Vertrag - mit Dritten, also sollte ein zusätzlicher Ehevertrag nichts außergewöhnliches sein, oder?

Und wenn es Liebe nur mit Geld gibt, dann nennt man das wie?

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Geschrieben : 14.07.2017 12:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

also Moral hin oder her, es geht dem TO darum ob er mit seiner Noch-Frau verhandeln muss oder ob es ein Datum gibt zu dem er sie einfach per Gesetz zwingen kann auszuziehen. Datum gibt es nicht.

VG Susi

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Geschrieben : 14.07.2017 13:24
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Nur mal nebenbei, mir hat der Ehevertrag den Arsch gerettet.
Und ich kann es nur empfehlen ... dafür wird zu schnell hingeschmissen und manchmal hat man auch gar keine andere Wahl.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 14.07.2017 16:22
(@ingo30)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

das Gute ist ja auch das man zu jeder Zeit einen Ehevertrag schließen kann. Was ich auch jedem nur empfehlen kann - egal zu welchem Punkt.
Und wenn man schon mal die Erfahrung einer Trennung gemacht hat, ist es um so wichtiger hier bestimmte Punkte des FamRechts gerade zu rücken und Verantwortlichkeiten zuzuweisen. Das Gute an dem Vertrag ist: Er wurde auf Augenhöhe abgeschlossen und jede Partei wusste, worauf sie sich eingelassen hat. Dann funktioniert halt das beliebte "Das steht mir zu"-Spiel eher weniger und die Eigenverantwortung muss gelebt werden.

Wie stand es mal so schön in einem Ratgeber: "Die Ehe ist nichts anderes als ein knallharter zivilrechtlicher Vertrag". Und somit ist ein Ehevertrag ein wichtiges und sinnvolles Korrektiv. Gruß Ingo

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Geschrieben : 14.07.2017 20:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Er kann ihr, vergleichbar einem Vermieter, schriftlich eine Frist setzen, sprich das Mietverhältnis kündigen.

Wenn sie dann nicht auszieht, muss er eben klagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.07.2017 13:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin

Er kann ihr, vergleichbar einem Vermieter, schriftlich eine Frist setzen, sprich das Mietverhältnis kündigen.

Genau so. Mit der Aufkündigung einer wie auch immer gearteten Lebensgemeinschaft tritt anstelle dessen ein quasie Mietverhältnis im Sinne einer Fortgeltung vormaliger (besitzstandswahrender) Verhältnisse in Erscheinung. Alles andere wäre auch - ja - unmenschlich. Mach' also eine klare Ansage zu einer angemessenen Frist (hier sehe ich einen Zeitraum zwischen 3-12 Monaten, bei Dir eher 12 Monate wegen 7 Jahre Ehe) und gut ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2017 14:48