Es geht nicht mehr....
 
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Es geht nicht mehr...

 
(@rpaulding)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

es hat sich heftig bei uns zugespitzt und beiden Seiten ist nun klar, dass eine Trennung einfach nur noch Vernünftig ist.
Wir leben ohne Trauschein und haben zwei Kinder.
Ich scheibe extra nur Kinder um der Mutter keine Möglichkeit zu geben meine Anfragen gegen mich zu verwenden.

Das eine ist schon volljährig und geht ohnehin schon eigene Wege, aber wir haben auch noch ein zehnjähriges Kind und da habe ich die größten Sorgen.

Meine Ex-Freundin fährt schon jetzt mit harten Bandagen und droht mit Anwalt und allem was ihr so einfällt.

Ich habe leider nie das Sorgerecht verlangt da ich immer noch an daran dachte dass wir mal heiraten werden.

Welche rechte habe ich jetzt bezüglich unseres Kindes?
Ich will natürlich den allerbesten Weg für das Kind gehen, aber mir wurde schon mehrfach lautstark an den Kopf geworfen dass ich nur am Wochenende Umgangsrecht bekommen werde und auch keinerlei recht auf den Aufenthalts/Wohnort des Kindes hätte.

An was muss ich jetzt alles denken um zum einen das beste für das Kind zu erreichen und auch so viel Kontakt wie möglich zu dem kind zu behalten?!

Danke für Eure Antworten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 11:59
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

du bist nur den Kindern zu Unterhalt verpflichtet, die KM muss sich selbst unterhalten.
Wobei das volljährige Kind Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen hat (sofern es noch nicht wirtschaftlich selbständig ist sondern sich in Ausbildung/Studium befindet).

Das Sorgerecht ist nicht das entscheidende, zumal bei dem 10jährigen ja maximal noch die Entscheidung über die weiterführende Schule getroffen wird und da dürfte das Kind ja hauptsächlich entscheiden.

Wie sah die Betreuung der Kinder bis jetzt aus?
Hat die KM das gemacht oder habt ihr euch das geteilt oder hast du die Kinder betreut?

Standardumgang ist jedes 2. Wochenende und die hälftigen Ferien. Mehr geht nach Absprache immer.
Was will das Kind?

Bleibt einer von euch in der gemeinsamen Wohnung bzw. wer hat diese gemietet?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 12:14
(@rpaulding)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

danke für Deien Antwort.

Ich bin einfach sehr unbeholfen in der gesamtsituation und lese jetzt quer durch verschiedene Artikel wo von Sicherstellung von Dokumenten geschreiben wird etc.

Betreut habe wir gemeinsam.
Ich allerdings ganztags Beschäftigt und sie halbtags.

Nur jedes zweite WOE?
Kann mir verboten werden das Kind am Nachmittag zu sehen?
Haben regelmäßig Sport zusammen gemacht und auch durch den Verein mehr als alle zwei Wochen Turniere.
Ist jedes zweite Wochenende das absolut mir zu gewährleistende Minimum? Denn ich werde um alles was über das hinaus geht nur mit Anwälten bei ihr vorwärts kommen. Einigungen stehen nicht auf ihrer Liste.

Alllein kann sie sich die Wohnung nicht leisten. Ich habe nicht vor auszuziehen. Mein Kind lebt ja da und ich gehe echt kaputt wenn ich nur mal zu ner Dienstreise weg gewesen bin und es nicht sehen konnte.

Grüße

RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 12:25
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

zum einen kann die Umgangsvereinbarung deutlich mehr enthalten.
Und bei euch kann auch das Kind inzwischen Wünsche äußern, da es ja schon 10 ist.
Und solche Sachen wie gemeinsamer Sport sollte als Aufhänger dienen, dass du das Kind an diesen Tagen nach der Schule betreust, zum Sport gehst und es am nächsten Morgen zur Schule bringst.
Und damit hättest du mehr Umgang.
Und das wäre auch im Sinne des Kindeswohles, wenn Kind diese Rituale beibehalten könnte.

Hier könnte auch das Jugendamt als Vermittler dienen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 12:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

zwar hast Du auch als Vater ohne gSR ein Umgangsrecht,  aber auch nicht mehr.

Einen Nachmittag unter der Woche zusätzlich zu bekommen ist auch vor Gericht nicht unmöglich. Die KM kann das aber jederzeit aushebeln indem sie mit dem Kind weit(er) wegzieht. Gegen den Umzug kannst Du Dich auch nicht wehren. Hier ist das Sorgerecht und das damit verbundene Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschlaggebend.

Eine Vermittlung über das JA (siehe AnnaSophie) kann hilfreich sein, allerdings muss die KM dazu nicht einmal erscheinen.

Aus meiner Sicht solltest Du Deine Hilfe anbieten bei der Wohnungssuche anbieten und hoffen, dass die dann alleinerziehende Mutter auch gern etwas mehr Freizeit haben möchte. Im Moment ist die Situation hoch emotional, dass macht es nicht einfach sich zu einigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 12:39
(@rpaulding)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

zum einen kann die Umgangsvereinbarung deutlich mehr enthalten.
Und bei euch kann auch das Kind inzwischen Wünsche äußern, da es ja schon 10 ist.
Und solche Sachen wie gemeinsamer Sport sollte als Aufhänger dienen, dass du das Kind an diesen Tagen nach der Schule betreust, zum Sport gehst und es am nächsten Morgen zur Schule bringst.
Und damit hättest du mehr Umgang.
Und das wäre auch im Sinne des Kindeswohles, wenn Kind diese Rituale beibehalten könnte.

Hier könnte auch das Jugendamt als Vermittler dienen.

Sophie

Hallo Sophie,

das klingt ja schon sehr erfreulich.
Bin allerdings auch ziemlich entsetzt was so alles bei anderen passiert ist seitens der KM wenn ich so das Forum durchlese.

Was auch schon von Seiten der KM in einer früheren Auseinandersetzung gesagt wurde ist, dass sie mir nicht sagen müßte wo sie hinzieht, wenn sie wegzieht, da ich nit das Sorgerecht haben. Ist das richtig?
Darf ich das Kind auch nicht von der Schule abholen wenn die KM es nicht will? Können mir rechtliche nachtiele entstehen wenn die KM sagt ich hätte das Kind ohne Zustimmung abgeholt? Muss ich mir diese Sachen zur eigenen Sicher schriftlich geben lassen?

Gruß
RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 12:41
(@rpaulding)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

zwar hast Du auch als Vater ohne gSR ein Umgangsrecht,  aber auch nicht mehr.

Einen Nachmittag unter der Woche zusätzlich zu bekommen ist auch vor Gericht nicht unmöglich. Die KM kann das aber jederzeit aushebeln indem sie mit dem Kind weit(er) wegzieht. Gegen den Umzug kannst Du Dich auch nicht wehren. Hier ist das Sorgerecht und das damit verbundene Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschlaggebend.

Eine Vermittlung über das JA (siehe AnnaSophie) kann hilfreich sein, allerdings muss die KM dazu nicht einmal erscheinen.

Aus meiner Sicht solltest Du Deine Hilfe anbieten bei der Wohnungssuche anbieten und hoffen, dass die dann alleinerziehende Mutter auch gern etwas mehr Freizeit haben möchte. Im Moment ist die Situation hoch emotional, dass macht es nicht einfach sich zu einigen.

VG Susi

Hallo Susi,

gemeinsame Wohnungssuche fällt aus. In vorangehenden Streitereien wurde regelmäßig auf bereits mögliche gefundene Wohnungen hingewiesen. Ich bin mir auch sicher dass sie von heute auf morgen eine Wohnung hätte.
Wenn ich es richtig lese kann sie einfach so wegziehen, egal wie weit?

Gruß
RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 12:45
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ja, aber glaubst du das da ein 10jähriges Kind ohne weiteres so mitspielen würde?
Was ist mit dem volljährigen Kind? Wohnt es noch zu Hause oder nicht? Bei wem würde es, wenn es noch zu Hause wohnen sollte, lieber wohnen/bleiben?

Grundsätzlich kann die KM hinziehen wo sie will. Du kannst aber auch parallel das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dies sollte aufgrund der Historie problemlos möglich sein.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 12:49
(@rpaulding)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

wenn Mama sagt es muss umgezogen werden ohne Papa wird es sich fragen stellen, aber mit umziehen schon.
Würde es auch machen wenn ich das tun werde. Das Kind vertraut uns. So soll es ja auch sein.

Das volljährige Kind ist mehr oder weniger gerade am ausziehen. Bekommt, wenn es glück hat (meine ganz eigene Meinung), das ganze erst in ein paar Wochen mit.

KM kann hinziehen wo sie will, aber darf sie mir in dem Fall, dass das zehnjährige Kind mitzieht, dessen neuen Wohnort verschweigen?

RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 13:01
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

durch das alleinige Sorgerecht kann die KM mit dem Kind einfach umziehen.
Es gibt ein Urteil des OLG München (dort hatte ein Vater eine einstweilige Anordnung auf Rückführung beantragt).
Dort wurde festgehalten, dass es das Versäumnis des Vaters ist kein Sorgerecht beantragt zu haben, was er hätte nach § 155 a hätte beantragen können, deswegen sei eine einstweilige Anordnung nicht zweckgemäß.

Insofern gemeinsames Sorgerecht beim Jugendamt beantragen.

und nein, normalerweise muss sie dir den Wohnort des Kindes mitteilen, du kommst ja auch zum Umgang.
Und allein durch das große Kind dürfte das auch nicht geheim zu halten sein.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 13:43
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Grundsätzlich ist wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber selbst keinerlei Vorgaben macht. Es existieren weder Empfehlungen zum Umgangsumfang im Gesetzestext noch Einschränkungen bezüglich der Gestaltung. Der Umgangsumfang muss sich lediglich orientieren an dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern und dem Wohl des Kindes.

Möglich wäre theoretisch also jede denkbare Ausgestaltung – und außergerichtlich ist das auch tatsächlich so. Einvernehmlich können die betroffenen Eltern jede beliebige Umgangsregelung treffen.

Nun zu der leidigen Frage : wie viel "Umgang" ist gut für das Kind ? Frage, welche sich plötzlich der "Betreuungselternteil" stellen könnte.
Im Grunde eine sehr befremdliche Frage, wenn man bedenkt, was sie bedeutet: Wie viel Kontakt mit dem eigenen Vater/der eigenen Mutter hält das Kind aus, bevor es dadurch Schaden nimmt? Oft zeigt sich hier zuerst und am deutlichsten, dass die Trennung zwischen Eltern- und Paarebene noch  nicht funktioniert. Wie sieht das bei Deiner Ex aus ?
Ist die Trennung sehr frisch zeigt sich oft schnell, dass der betreuende Elternteil unbewusst seine aktuelle Haltung dem zweiten Elternteil gegenüber auf das Kind überträgt. Es geht dann gar nicht so sehr darum, wie viel Mama/Papa das Kind “ertragen” kann, sondern darum, wieviel Mama/Papa der andere Elternteil ertragen kann. Das darf aber nicht ausschlaggebend sein.
Ein weit verbreiteter Irrtum in Bezug auf das Umgangsrecht des Kindes ist die Annahme, derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt bzw. direkt nach der Trennung gemeldet ist, habe die Entscheidungsgewalt über den Umgangsumfang oder die Ausgestaltung. Das ist schlicht falsch. Das Kind wird zum Erziehungsmittel gegenüber dem Ex-Partner.
Tatsächlich braucht das Kind umso mehr eigene Erfahrung und Begegnung mit dem abwesenden Elternteil, umso weniger der anwesende Elternteil den Expartner/die Expartnerin in seiner/ihrer Eltern-Kind-Bindung unterstützen kann.

Du solltest für Dich einen Umgangsplan ausarbeiten :
-jedes zweite Wochenende von Freitag nach der Schule (Abholen) bis Montags in die Schule (bringen). So ensteht kein unnötiger Kontakt mit der KM, falls dies ein Problem ist.
-eine Übernachtung unter der Woche
-Feiertage (im Wechsel von Jahr zu Jahr) und Brückentage einplanen
-Hobbies einplanen
-hälftige Ferien
Schlage vor, mit einem elektronischen Kalender im Netz zu arbeiten, wo alles eingetragen wird (ist praktisch und hilft, falls die Kommunikation nicht klappt)

Diesen Plan, in dem Du das Maximum forderst (Verhandlungsmasse) schickst Du ihr zu (Fristsetzung), wenn sie ausgezogen ist. Könnt ihr Euch nicht einigen, gehe zum Jugendamt. Falls das nicht klappt, gehe zum Gericht.
Handle rasch. Sei freundlich, höflich aber distant. Külmmere Dich um das gemeinsame Kind.

Verfalle nicht in Panik, wenn die Kindesmutter Dir droht, dass sie Dir nicht sagt, wohin sie zieht usw.. Argumentiere, wenn schon immer mit dem Kindeswohl. Du bist der Vater des gemeinsamen Kindes. Ihr habt das Kind gemeinsam zehn Jahre lang betreut. Ihr seid Eltern auf Augenhöhe.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 14:05
(@rpaulding)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tsubame,

mit jeder Antwort fühle ich mich schlechter.
Allein daran denken nur noch nach Plan mein Kind zu sehen...das ist einfach nur tieftraurig.

Und dann daran denken wie es meinem Kind dann erst gehen wird....

Sie ist noch nicht ausgezogen.
Zumindest heute früh noch nicht.

Ich habe jedenfalls schon mal Kontakt zum Jungendamt und Familiengericht aufgenommen um meine Absicht bzgl. Sorgerechtsbeantragung zu starten.
Alleiniges will ich ja gar nicht. Sie war/ist keine schlechte Mutter. Sonst hätten wir nicht so gute Kinder.
Aber ich möchte meine Kinder weiter groß werden sehen und für sie da sein.

Gibt es noch etwas wichtiges was ich am besten schon jetzt irgendwie beantrage oder absichere?
Merke gerade dass ich mit der Situation doch etwas mehr durcheinander gerate als ich bisher dachte.

RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 14:59
(@united)
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Moin RP,

Ich habe jedenfalls schon mal Kontakt zum Jugendamt und Familiengericht aufgenommen um meine Absicht bzgl. Sorgerechtsbeantragung zu starten.

Strategisch halte ich es für sinnvoller, anstelle nunmehr mit irgendwelchen Anträgen vorzupreschen, zunächst einmal ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt zu suchen.

Solange Einigkeit über gewöhnlichen Aufenthalt & co besteht, bringt das Gemeinsame Sorgerecht nichts.
Eine anstehende Trennung mit befürchteten Uneinigkeiten zu o.g. Themen zum Anlass zu nehmen, das GSR zu beantragen, um beispielsweise einen Auszug zu verhindern, ist ein denkbar schlechter Zeitpunkt.
Fakt ist: Du wirst einen Auszug nicht verhindern können.

Sie war/ist keine schlechte Mutter.

Wenn das so ist, dann kann sie bei einem gemeinsamen Termin darlegen, wie sie sich eine "kindeswohlorientierte" Umgangsregelung vorstellt.
Wenn die Antwort lautet: "Ich zieh weit weg und Papa hat im Leben des Kindes nichts zu suchen", dann weisst Du vor allem eines: Sie ist keine gute Mutter.

... und dann ist ein Streit ums Sorgerecht der einzig gangbare Weg.

Nochmal: Jetzt das Versäumnis der letzten 10 Jahre aufzuheben, ist m.E. nicht der zu empfehlende nächste Schritt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 15:20
(@rpaulding)
Schon was gesagt Registriert

Vermittlungsgespräch beim Jugendamt...geht man da mit KM hin?
Die wird aktuell zu keinem Amt gehen.

Einigkeit....wenn alles so läuft wie sie will ist es ok. Also von Einigkeit kann nicht generell gesprochen werden.
Aktuell, kam vorher eine Nachricht, will sie zum Wohl des Kindes keine Veränderungen bzgl. Wohnsituation vornehmen. Wie stabil dass ist sehe ich erst morgen und am WOE.

Und sie ist eine gute Mutter. Aber sie wird mir dennoch nur das minimalste zugestehen werden/wollen was sein muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 16:31
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

Falls sie so handelt ist sie eben keine gute Mutter, denn das "Minimalste" an Papa ist für das gemeinsame Kind schlecht. Für ihre Ressentiments und persönlichen Befindlichkeiten als Frau und Mensch ist es natürlich gut.

Du solltest zuerst einen Termin beim Jugendamt wahrnehmen und die Lage schildern. Sie werden dann zu einem gemeinsamen Termin einladen. Nimmt die Kindesmutter den Termin nicht war, dann geht es über das gericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 16:45
(@ingo30)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Paul,

auch wenn es Dir sehr schwer fällt und wir alle diese Situation selbst noch kennen: Versuch ruhig zu bleiben und trenn Dich emotional auch von Deiner Partnerin - auch wenn das am Anfang kaum zu bewerkstelligen ist.

Frauen trennen sich in der Regel nicht von heute auf Morgen. Auch bei Deiner DEF (Demnächst Ex-Frau / Freundin) wird dieser Prozess bereits vor Wochen / Monaten eingesetzt haben. Sehr oft steckt dann auch ein neuer Partner (in Fachkreisen "Next" genannt) dahinter. Dies würde ich auch deshalb vermuten, da sie schon mit der "Umzugsmasche" droht. Aus der Forenbeobachtung ist es oft so, dass neue Partner in einer Entfernung von 400-800 km Entfernung gesucht werden, um dann so weit wie möglich vom KV wegziehen zu können. Und den Umgang natürlich zu erschweren. Das muss nicht so sein. Aber stellt Dich mal zumindest geistig darauf ein, dass Dir in den nächsten Tagen noch der "Mann ihrer schlaflosen Nächte" präsentiert wird. Zudem Euer Kind am besten gleich noch "Papa" sagen soll.

Und jetzt mal zu den guten Seiten Deiner Trennung: Mach mal bitte gleich Luftsprünge, denn Du bist nicht verheiratet. Allein dieser Fakt spart Dir einige zig tausend (!) Euro zur Auflösung einer Ehe  und Rechtsanwaltskosten. Auch gibt es keinen Trennungsunterhalt für Deine Ex. Und BU dürfte auch erledigt sein. Somit steht eigentlich nur noch der KU nach Düsseldorfer Tabelle an. Viel kritischer ist aus der Forenerfahrung Eurer volljähriges Kind anzusehen. Denn hier passiert etwas "unerhörtes": Deine Ex hat sich am Unterhalt zu beteiligen. Dies ist für viele trennungswillige Frauen ein Unding. Und genau deshalb werden gerade die Volljährigen besonders gegen den KV aufgehetzt (teilweise bis zum Rechtsanwaltsschreiben).
Nun kommen wir jedoch zum emotionalen Teil der Trennung: Deine Ex wird schnell merken, dass es bei ihr nicht so läuft, wie bei den geschiedenen Frauen aus dem Freundeskreis (die sogenannten "Einflüsterinnen"). Hier dürfen sich die KVs regelmäßig mit Trennungsunterhalt und der Zahlung von Hausraten herumschlagen. Dies fällt bei Euch nicht an (zumindest kein TU). Somit muss dieser Punkt oft mit Bösartigkeit kompensiert werden. Aufpassen.

Zum Thema Ämter: Max. macht jetzt ein Gespräch beim JA Sinn. Vernünftige Elternteile brauchen übrigens niemanden Drittes. Man stellt einen Umgangsplan auf (ja, das ist für Dich ungewohnt aber absolut notwendig, so wie Tsu es beschrieben hat). Denk daran: Alles was man als Elternteile regelt, führt nachher nicht zu Streitigkeiten und sorgt für Deine Entlastung und auch für Sicherheit für die KM.

Ein genereller Tipp noch: Du bist durch die Situation wahrscheinlich überfahren worden. Das sind damals fast alle. Es ist aber sehr wichtig, dass Du gerade in dieser Phase wenig Fehler machst, denn diese können sehr teuer und ärgerlich werden. Deine Ex hat sich getrennt. Mach Dir das klar. Und somit bringen Dir auch "Nettigkeit" oder falsch verstandenes "Hinterherlaufen" überhaupt nichts mehr. Dieses Verhalten drängt Deine Ex vielmehr noch weiter von Dir weg.
Regel souverän mit Deiner Ex alle wichtigen Punkte:
- Kindesunterhalt bestimmten per Düsseldorfer Tabelle (da helfen auch unsere Unterhaltsexperten bei)
- Sei freundlich und lass Dich nicht provozieren. Das GSR ist nett, hat aber für Dich fast keinen praktischen Nutzen mehr. Es geht um den Umgang zum Kind und das Recht hast Du auch ohne GSR
- Solltet ihr noch irgendwelchen finanziellen Verbindungen haben (gemeinsame Konten, etc.) sperr diese sofort oder löse sie auf.
- Du streichst Deiner Ex umgehend alle Vergünstigungen, welche Du bezahlst. Dazu zählen im Regelfall auf Dich zugelassene und versicherte Autos. Umgehend abmelden oder verkaufen wenn es Dir gehört. Ansonsten kannst Du zusehen, wie ein Unfall nach dem Nächsten in der Trennungszeit entsteht und Du den Spass abwickeln darfst. Ansonsten soll sie das KFZ auf sich zulassen und versichern.
- Schaff all Deine wichtigen Unterlagen aus Eurem Haus. Zu Eltern oder guten Freunden.
- Denk an Deine Gesundheit, mach Sport und rede mit guten Freunden über die Situation. Gruß Ingo

P.S. Schau Dir denn Trennungs-FAQ bitte an. Er ist sehr wichtig. www.trennungsfaq.com

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 20:46
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Paul.

Eines vorweg: Vieles was Du hier liest (trennungfaq sowie in den einzelnen Beiträgen) ist wichtig. Aber bedenke auch, dass das alles nicht so schlimm kommen muss. Trennungsfaq zeigt sehr deutlich und gewollt den worst case. Du musst in Kenntnis Eurer konkreten Situation selbst einschätzen, wie weit die Ex (und das ist eine "andere Frau" als Deine langj. Partnerin und liebevolle KM) wohl gehen wird. und viele der Geschichten hier sind auch deshalb im Forum, weil es halt die Problemfällen und ganz schwierigen Fälle sind.

Und dann:

Sorgerechtsbeantragung zu starten.
Alleiniges will ich ja gar nicht.

ASR wirste eh nicht bekommen. Warum auch?!
GSR jetzt beantragen ist m.E. die falsche Baustelle.
Kümmere Dich um geregelten Umgang.
Das was Tsubame geschrieben hat ist ein sehr guter Anfang. Wenn Du das durchgesetzt kriegst, dann bist Du schon ganz weit was die zeitliche Aufteilung betrifft (und nimm vorerst nie das Wort Wechselmodell in den Mund - da reagieren viele KMs und auch deren Berater allergisch und wittern alles böse dieser Welt). Du willst einfach nur als Vater für die Kinder da sein. Das ist das gute Recht der Kinder. Punkt. All die Drohungen eines weiten Wegzugs nach unbekannt würde ich zunächst mal nicht zu ernst nehmen (es sei denn, es gibt in der Tat konkrete Hinweise und nicht bloß aus der Emotion heraus getroffene Ausprüche, die vermutlich nur ein Ziel haben: Dich zu verletzten!).

Geregelter Umgang ist nicht dazu da, die Kinder nur "nach Plan" sehen zu dürfen. Sondern vorallem, um den UmgangsET (meist eben der betreuenden KM) einen Plan an die Hand zu geben, an den sie sich zu halten hat. Wenn sich alles mehr od weniger friedlich eingespielt hat, dann kann man in gegenseitiger Absprache flexibel werden. Vermutlich wird auch das jüngere Kind mit zunehmendem Alter seine eigenen Vorstellungen mit einbringen. Aber ja - auch Du solltest Dich dran halten, damit Du dem Kind, dem KM und sonstigen Beteiligten signalisierst, das Du verlässlich bist! Und zwar: Umgang verläßlich wahrnehmen. Aber auch in den Nicht-Umgangszeiten in das neue Leben der KM hineinagieren zu wollen. (Und die Zeit außerhalb der Umgangszeiten kannst Du sehr gut für Dich nutzen - glaub mir, wenn man nach vorne schaut, weiß man die Freiheit auch zu nutzen).

Ich hoffe, Dir ein wenig Licht und vorallem wertvolle Hinweise gegeben zu haben.

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2017 11:29