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Wie bekomme ich sie aus der Wohnung?

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(@pausbanderi)
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So, bei mir ist aktuell die Endstation erreicht...

Nach drei wirklich schönen und optimistischen Wochen, in denen meine Frau sich extrem gebessert hat, wir harmonisch fast sowas wie eine Familie geworden sind, hat sich seit ein paar Tagen die Geschichte um 180 Grad gedreht und ich erlebe gerade, wie es dieser Frau komplett alle Sicherungen durchhaut.

Sie ist einfach irre, man kann es nicht anders sagen! Heute mittag teilte Sie mir mit, daß sie zum Gericht geht und dort sagt, daß ich Parfum benutze und das unser Sohn im Auto riechen muß. Und heute abend, wir (Sohn und ich) waren tagsüber bei den Großeltern, erzählt sie mir von wegen Geliebter und dass ich wohl zwei Stunden im Puff war, weil ich mich geduscht habe, bevor ich losgefahren bin. Dazwischen läuft sie keifend durch die Wohnung, plappert mir alles nach wie eine Wahnsinnige und schreit von wegen "Psycho Psycho, Du bist krank, Hilfe"

Was soll ich machen? Gewaltschutz? Ha, sie hat das Kind in ihren Krallen! Im Zweifel werde also ich das Feld räumen müssen und sie sitzt dann bequem in der Wohnung. Also sie muss da raus, das ist der erste Schritt!

Problem, sie will halt nicht. Wieso auch? Sie hats ja gut und ich Depp lass sie gewähren, weil ich halt die Hoffnung hatte, sie wird wieder normal. Also lange Rede kurzer Sinn, hat jemand einen Tipp, wie man seine Noch-Ehefrau aus der Wohnung ekelt? Sie behauptet zwar selber immer, daß es so schrecklich ist, aber in Wahrheit wird es so schlimm nicht sein, sonst hätte sie schon längst mehr Enthusiasmus gezeigt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2017 00:43
(@tsubame)
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Hallo,

Schön, dass es drei Wochen gab, wo alles in Ordnung war. Schön, dass Du mit dem Kind bei den Grosseltern warst.

Du hattest geschrieben, dass Deine Frau vor einigen Wochen beim Arzt war. Weisst Du, ob es eine Diagnose und Medikamente gab ? Es könnte sein, dass diese nun abgesetzt wurden und dies die Ausraster erklärt. Wenn irgenwie möglich, überrede Deine Frau gemeinsam mit Dir zu einem Psychiater zu gehen mit dem Ihr über diese Probleme  reden könntet oder wenigstens zu einem praktischen Arzt. Und dies ohne Bewertungen Deinerseits.

Wenn Deine Frau ausrastet, könntest Du auch regelmässig mit dem Kind gehen (Grosseltern). Also klare Ansagen: entweder zu beruhigst Dich und wir können das jetzt klären oder wir gehen. Wobei Du das dokumentieren solltest ( auch bei der Polizei, siehe Dein Post vom letzten Mal).

Falls Deine Frau tatsächlich einen richtigen Anfall hat (Nervenzusammenbruch), würde ich den Notarzt rufen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2017 12:32
(@pausbanderi)
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Servus Tsubame,

das mit Arzt/Psychiater/Psychologe ist vergebene Liebesmüh, daß hab ich jetzt ein Dreivierteljahr probiert. Und von wegen "gehen", das haben wir ja sogar gerichtlich geregelt. Wenn wir wieder da sind, habe ich keine Handhabe.

Und den Notarzt, was soll der? Dann stellt sie sich hin und sagt "Was will der denn, ist alles in Ordnung!"

Und grundsätzlich, sogar wenn ich morgen nach Hause komme und sie geht mit einem Messer auf mich los, was soll ich tun? Ohne Kind gehen? Miese Idee. Mit Kind gehen? Wohin? Und sogar wenn es klappt und ich ihn wenigstens bis zu einem Gutachten hätte, deshalb hockt sie ja trotzdem in der Wohnung fest!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2017 15:38
(@annasophie)
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Hallo,

ist es eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung?
Wem gehört diese bzw. hat diese gemietet?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2017 15:43
(@tsubame)
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Hallo,

So wie Du sie beschrieben hast, ist Deine Ehefrau nicht in der Lage sich selbst eine Wohnung zu suchen, auf mittlere Frist eine Arbeit zu finden und sich ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Alleine auf eigenen Beinen zu stehen, scheint nicht in ihre Lebensplanung zu passen. Aber vielleicht täusche ich mich.

Das heisst : Wenn Deine Frau aus der Wohnung zieht, wird sie mit dem Kind gehen. Du müsstest ihr eine Wohnung finden und diese bezahlen, sie überreden dort einzuziehen und ihr Trennungs - bzw. Betreuungsunterhalt zahlen und, das ist selbstverständlich, den Unterhalt für Euer Kind. Kein Richter wird Dir die eheliche Wohnung zuweisen.

Mein Vorschlag mit dem Notarzt geht in die Richtung, dass hier einmal aktenkundig wird, dass Deine Ehefrau ein Problem hat. Auch wenn sie sich hinstellt, und sagt : Ist alles in Ordnung. Ein besorgter Ehemann ruft nicht für nichts den Notarzt.  Und Du kannst später auf diese dokumentierten Vorfälle zurückgreifen. Das Gleiche gilt, wenn sie ausrastet und Du jedesmal mit dem Kind zu Deinen Eltern gehst und Du das der Polizei mitteilst.
Geht sie morgen mit einem Messer auf Dich los, nimmst Du das Kind und stellst Anzeige bei der Polizei.

Aber vielleicht ist es wirklich besser, wenn Du Dir eine Wohnung in der Nähe suchst. Die Scheidung einreichst und vernünftige, kindsgerechte, intensive Zeiten mit dem Kind aushandelst und gerichtlich festlegen lässt. Sie bleibt zwar in der Wohnung (Miete etc. wird mit dem Trennungsunterhalt verrechnet, glaube ich), aber sie kann nicht täglich auf Dich zurückgreifen um das leben zu meistern und sieht die Dinge dann vielleicht langsam anders.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2017 20:18
(@pausbanderi)
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Hallo,

So wie Du sie beschrieben hast, ist Deine Ehefrau nicht in der Lage sich selbst eine Wohnung zu suchen, auf mittlere Frist eine Arbeit zu finden und sich ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Alleine auf eigenen Beinen zu stehen, scheint nicht in ihre Lebensplanung zu passen. Aber vielleicht täusche ich mich.

Nein. Stimmt 100%

Das heisst : Wenn Deine Frau aus der Wohnung zieht, wird sie mit dem Kind gehen. Du müsstest ihr eine Wohnung finden und diese bezahlen, sie überreden dort einzuziehen und ihr Trennungs - bzw. Betreuungsunterhalt zahlen und, das ist selbstverständlich, den Unterhalt für Euer Kind. Kein Richter wird Dir die eheliche Wohnung zuweisen.

Im Gegenteil. Die Miete kostet 1400 Euro, Aber soweit sind wir ja noch lange nicht. Frühestens Anfang 2018 würde das möglich werden.

Mein Vorschlag mit dem Notarzt geht in die Richtung, dass hier einmal aktenkundig wird, dass Deine Ehefrau ein Problem hat. Auch wenn sie sich hinstellt, und sagt : Ist alles in Ordnung. Ein besorgter Ehemann ruft nicht für nichts den Notarzt.  Und Du kannst später auf diese dokumentierten Vorfälle zurückgreifen. Das Gleiche gilt, wenn sie ausrastet und Du jedesmal mit dem Kind zu Deinen Eltern gehst und Du das der Polizei mitteilst.
Geht sie morgen mit einem Messer auf Dich los, nimmst Du das Kind und stellst Anzeige bei der Polizei.

Und wie gehts weiter? Dann hockt sie trotzdem in der Wohnung!

Aber vielleicht ist es wirklich besser, wenn Du Dir eine Wohnung in der Nähe suchst. Die Scheidung einreichst und vernünftige, kindsgerechte, intensive Zeiten mit dem Kind aushandelst und gerichtlich festlegen lässt. Sie bleibt zwar in der Wohnung (Miete etc. wird mit dem Trennungsunterhalt verrechnet, glaube ich), aber sie kann nicht täglich auf Dich zurückgreifen um das leben zu meistern und sieht die Dinge dann vielleicht langsam anders.

Super Idee. Nur wie gesagt, die Miete ist fast so hoch wie der Unterhalt, den sie bekommt. Das geht halt leider nicht.

Es bleibt wie es ist: Sie muß zuerst raus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2017 00:26
(@totohh)
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Es bleibt wie es ist: Sie muß zuerst raus.

Deshalb hat Tsu ja geraten:

Du müsstest ihr eine Wohnung finden und diese bezahlen, sie überreden dort einzuziehen und ihr Trennungs - bzw. Betreuungsunterhalt zahlen und, das ist selbstverständlich, den Unterhalt für Euer Kind. Kein Richter wird Dir die eheliche Wohnung zuweisen.

Du musst deutlich machen, dass Du eine Trennung willst, ihr aber (zunächst) einmal Hilfe anbietest. Und das fängt eben bei der Wohnungssuche und -umzug an. Das wird schwer genug. Dafür muss KM ein wenig Planungssicherheit bekommen. Und Deine Kunst wird sein, all das was Du ihr jetzt zusagst, später wieder auf den Prüfstand stellen zu können. Aber sie raus aus der teuren Whg und Du weiter Zugang zum Kind - das sollte Dein vordringl. Ziel sein. (es sein denn Du kannst ihr "Irresein" irgendwem beweisen, sodass externe einschreiten. Aber das hast Du ja verneint).

Wer ist eigentl lt Mietvertrag Mieter der Whg?

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2017 10:32
 Well
(@well)
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Mir scheint zu hast mehrere Zielkonflikte.

Gänzlich ohne Geld / Verluste wird es nicht gehen.

Überlege Dir doch welches Szenario dir am sinnvollsten erscheint. Wie meine Vorgänger auch schon liegen zu wenige / Daten Fakten vor als das man sich allumfängliche eine Meinung bilden kann um einen konkreten hilfreichen Rat zu geben.

Auch wenn es schwer fällt versuche Deine Emotionen zu kanalisieren und dann einfach mal überlegen was wäre sinnvoll.

Je später du dich trennst umso teurer wird es. Weiterhin verschärfen sich die Fronten nur noch mehr. Jeder Anwalt rät Dir die Scheidung  sofort unverzüglich ohne Zeitverzug einzureichen. Vielleicht kannst du ja das Trennungsjahr vorverlegen .....

Im ersten Jahr der Trennung wird der Wohnwert mit 400 bis 600 € sage ich mal pauschal je nach Land angesetzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2017 11:14
(@pausbanderi)
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Sodele,

jetzt ist es tatsächlich gekommen, das Ende mit Schrecken. Heute ging sie zuerst verbal auf mich los, dann wurden meine Sachen durch die Gegend geschmissen, Kaffee verschüttet usw, bis der Kleine anfing zu weinen. Dann ging sie körperlich auf mich los, ich bin dann mit dem Kind schreiend zu den Nachbarn geflüchtet. Polizei kam, wir sind zum Jugendamt usw. Meinung: Polizei = Keine Ahnung. Sorry Jungs. Das Jugendamt war pragmatisch, zuerst mal bis Donnerstag bin ich weg (habe aber nur drei Unterhosen eingepackt) und am Donnerstag geht sie ins Frauenhaus. Das ist mir lieber, da können wir den Umgang sinnvoll pflegen, sie ist weg aus der Wohnung. Jetzt gehts sofort zur Anwältin.

Natürlich zog sie alle Register: Er hat mich geschlagen, er hat einen epileptischen Anfall, er will mich umbringen blah blah blah. Glücklicherweise war sie vor den Polizisten auch so hysterisch und hat sich auch denen widersetzt, was nicht gut ankommt. Was das schlagen angeht, da habe ich mich echt grade noch so im Griff gehabt, aber beim Wegstoßen, als sie auf uns los ist, habe ich sie zweimal erwischt mit der Hand. Subjektiv großes Drama mit Beule. Objektiv wiegt die Frau halb so viel wie ich, da überlegt mal was passiert, wenn ich wirklich zugeschlagen hätte. Naja das muss meine Anwältin machen.

Ich kann nur immer wieder sagen: Ich habe viel Böses von Frauen gelesen, wie sie sein können. Aber dass eine Frau, die absolut nicht böse ist, so die Kontrolle über sich selbst verliert, das ist mir unbegreiflich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2017 15:54
(@ilikeganja)
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Nunja, aktuell bist du weg aus der Wohnung, nicht sie.

Ob sie die Tage tatsächlich in ein Frauenhaus geht oder einfach in der Wohnung verbleibt und dich obdachlos macht, steht erstmal nicht in deiner Macht.
Dazu kommt, dass sie auf alles in der Wohnung momentan Zugriff hat. Hoffentlich hast du alle Regeln befolgt und die wichtigsten Papiere im Vorfeld gesichert.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2017 16:23
(@tsubame)
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Wo ist das Kind ?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2017 16:25
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Das Jugendamt war pragmatisch, zuerst mal bis Donnerstag bin ich weg

Was ist daran pragmatisch?

Das ist mir lieber, da können wir den Umgang sinnvoll pflegen, sie ist weg aus der Wohnung.

Wie willst Du da sinnvoll Umgang pflegen? Vielleicht wirst Du in den nächsten Wochen bis Monaten nicht einmal ihren Aufenthaltsort kennen (und damit auch keine ladungsfähige Anschrift haben).

Deine Frau hat Dich die letzten drei Wochen bestens eingelullut und die Zeit gut genutzt. Das aufzuholen wird für Dich sehr schwer bis unmöglich. Mach Dich auf weitere Überraschungen gefasst.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2017 16:51
(@ilikeganja)
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Wie willst Du da sinnvoll Umgang pflegen? Vielleicht wirst Du in den nächsten Wochen bis Monaten nicht einmal ihren Aufenthaltsort kennen (und damit auch keine ladungsfähige Anschrift haben).

Umgang im Frauenhaus? Wohl ehr nicht. Männer haben da mW gar keinen Zutritt. Und welcher, als gewalttätig abgestempelter Vater würde sich sowas freiwillig antun.

Ich glaube allerdings sehr stark daran, dass er sehr wohl eine ladungsfähige Adresse haben wird. Es wird mMn die aktuelle sein. Kann mir nicht vorstellen, dass die Ex die aktuelle Wohnung, für die sie nichts zahlen muss, einfach so aufgibt. Schliesslich hat TS freiwillig das Feld geräumt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2017 17:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

die alles entscheidende Frage ist, wo ist das Kind? (siehe auch Tsubame).

Ist das Kind bei Dir bzw, ist es ab Donnerstag bei Dir, dann ist es in Ordnung. Hat die KM das Kind wirst Du auf absehbare Zeit keinen Umgang haben und sie wird einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung stellen bzw. Dich mit Hilfe des Gewaltschutzparagraphen aus der Wohnung drängen. Dann ist alles viel, viel schlimmer.

Selbst wenn am Ende festgestellt wird, dass Deine Reaktion angemessen war, bleibt Dir die Realität, dass Dein Kind von Dir entfremdet wurde. Versuche so schnell wie möglich Umgang zu haben, selbst wenn es zunächst begleiteter Umgang wäre.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2017 17:27
(@pausbanderi)
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Servus zusammen,

also zuerst einmal vielen Dank für Eure Kommentare. Nachdem ich jetzt mit meiner Anwältin gesprochen habe, mich etwas erholt und mit Freunden ausgequatscht habe, sehe ich die Sache auch schon wieder anders.

Zuerst mal zur Wohnung, da war der Rat der Anwältin, ab Donnerstag wieder zurück, egal was. Wenn sie nicht ins Frauenhaus geht, muß sie es wohl mit mir aushalten. Wenn doch, um so besser. Übrigens ist die Wohnung von uns beiden gemietet. Wenn sie sich tatsächlich die Wohnung zuweisen lassen will, müsste sie halt dann auch die Verpflichtungen übernehmen. Bitteschön. Ich will ja sowieso raus. Das hat sie halt bis dato nicht zugelassen, damit ich ihr die Miete zu 50% weiter bezahle.

Verletzungen hat sie keine, bis auf zwei kleine "Binkel" an der Backe. Das Veilchen von dem der Polizist sprach, sind wohl eher Augenringe, die sie schon immer hat. Und aggressiv war ja nur sie, durchgehend bei jedem Beteiligten. "Ja Herr Richter, er hat mich verprügelt, schauen sie mal hier sieht man noch ein bisschen was. Man hat mich zwar zu dritt zurückhalten müssen, aber er ist der Böse." Das haben ihr ja zum Schluß nicht mal mehr die Polizisten geglaubt.

Die Initiative zum Frauenhaus kam übrigens nicht von ihr, sondern von mir. Ich hatte die Jugendamtsmitarbeiterin darum gebeten, hier etwas anzustoßen, weil sie dort beide betreut werden. Nur sie hatte sich natürlich wieder gesträubt, etwas zu entscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2017 02:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus!
Konntest Du bitte diese Frage mal beantworten?

die alles entscheidende Frage ist, wo ist das Kind? (siehe auch Tsubame).

Sollte das Kind bei KM sein, hast Du m.E. ganz schlechte Karten...egal was Freunde, Polizei und wer auch immer sich denken oder sagen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2017 10:09
(@lucasdaddy)
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Moin,

deshalb

weil sie dort beide betreut werden.

vermute ich, dass das Kind leider bei der Mutter geblieben ist 

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2017 10:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

ich denke, dass LucasDaddy es richtig sieht. Paus Banderl wird mit der Realität noch hart kämpfen müssen, denn im Moment ist nichts wirklich gelöst und es gibt viele Unwägbarkeiten.
Aus meiner Sicht sollte das oberste Ziel Umgang sein bzw. wenn es geht soll er mit dem Kind sich eine andere Wohnung suchen bzw. ggf. erst einmal bei seinen Eltern oder Freunden unterkommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2017 10:51
(@ilikeganja)
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Wenn sie sich tatsächlich die Wohnung zuweisen lassen will, müsste sie halt dann auch die Verpflichtungen übernehmen. Bitteschön.

"Müsste" ist das richtige Wort. Sie kann es aber auch sein lassen. Da ihr beide im Mietvertrag steht, kann der worst-case so aussehen, dass sie alleine die Hütte bewohnt und du 100% der Miete zahlst. Der Mieter wird sich sein Geld dort holen, wo er sich am meisten Erfolg verspricht. Du würdest auf den Zivilweg verwiesen werden, d.h. du müsstest deine Ex im Innenverhältnis vor den Kadi ziehen. Ob bei der Ex was zu holen ist, kannst du am besten beurteilen.

Du müsstest erreichen, dass du aus dem Mietvertrag rauskommst. Das ist aber leichter gesagt, als getan. Warum sollte der Mieter auf dich als Zahler verzichten und das Risiko eingehen, dass die Ex sich die Hütte alleine leisten kann?

Kündigen könnt ihr die Wohnung nur gemeinsam.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2017 11:28
(@pausbanderi)
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Über Umgang mache ich mir grade am wenigsten Sorgen.

Viel eher um die Frage, wie ich ihn vor ihr in Sicherheit bringe. Da habt ihr Recht, ich war wieder zu weich. Hätte sofort mit ihm nach dem Jugendamt durchbrennen sollen. Blöder Depp (Ich)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2017 13:29
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