@ wedi,
Zeit bringt vieles mehr als Gedanken und Ratschläge anzunehmen, die man in der Kürze nicht annehmen kann.Da hilft es eher Verständnis zu zeigen, bis die Zeit gekommen ist, alles zu verarbeiten.
stell Dir vor, der TO wäre am Ertrinken und ruft nach Hilfe - und dann wiederhole Deinen Ratschlag nochmal.
Man kann es auch direkter sagen: Wenn der TO derzeit eines NICHT hat, ist es Zeit. Denn seine Partnerin wird mit ihren weiteren Schritten nicht darauf warten, bis er sich endlich sortiert hat; die zieht Ende des Monats um. Samt Kind.
Das ist ein Satz, der geht gar nicht.
Du verlangst von in /während der Trennung befangenen Menschen, die seelisch und daraus resultierend menschlich am Ende sind, das sie an Steuern denken, die Hilfebedürftigen zustehen?Go Home
@Ingo "verlangt" hier genausowenig irgendwas wie alle anderen ratgebenden User. Wir versuchen lediglich, ein gewisses Bewusstsein dafür zu wecken, dass jetzt nicht die richtige Phase für tatenloses Selbstmitleid ist. Abgesehen davon ist das Problem in seinen Grundzügen angeblich 7 Jahre alt - da steht man nicht vor überraschenden Trümmern, wenn's dann irgendwann tatsächlich mal final gerappelt hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Und für alle, die hier jemanden im Neusprech "irgendwo abholen" wollen: Die Noch-Partnerin des TO hat bereits eine Wohnung ab Januar; sie wird nicht warten, bis der TO vernünftige Gespräche führen will oder sich darauf besinnt, dass er jetzt gerne nochmal eine Chance hätte...
Na ja, das ist wohl eher nicht der Punkt, um den es mir ging, denn dessen scheint sich der TO durchaus bewusst zu sein. Vielmehr sind es die erhobenen Zeigefinger, mit denen man bei jemandem in dieser Phase das genaue Gegenteil von dem erreicht, was man ihm eigentlich vermitteln will.
Im übrigen hätte ich wohl endgültig dicht gemacht, wenn mir jemand damals mit solchen Sprüchen gekommen wäre:
bekommt man eine Ahnung, warum Deine Partnerin gerade die Koffer packt...
Nix für ungut,
Brainstormer
Ich weiß nicht... bei mir wäre das der Moment gewesen, wo ich mal über mich nachgedacht hätte.
Vielleicht sind wir da ein wenig hart, aber nach knapp zehn Jahren hier würde ich sagen, die die am Anfang ausschließlich emotional reagieren, jammern auch Jahre später noch rum, oft beratungsresistent und ohne echte Lösungsorientierung, sofern die Lösung nicht genau ins Konzept passt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nicht das meine Partnerin in Ihrer Kurzschlussreaktion eine neue Wohnung angemietet hat,nun hat sie mir gestern mitgeteilt,das sie ein Kündigungsschreiben für unsere Wohnung aufgesetzt hat ohne meine Unterschrift! Scheinbar auf anraten des Mieterbunds. Die Wohnung ist zum Teil im Argen,sollte längst gemacht werden.
Leute,die Lage ist ernst, meine Existenz ist bedroht!!!!!!!!! Vermieter kann mich sicherlich räumen lassen,wenn ich nicht Zahle.Habe kein Einkommen um den Mietanteil zu bezahlen. Auch ist meine Ausbildung gefährdet,habe zwei Hausarbeiten zu machen mit Fixtermin und Noten.
Nachdem ich eure Beiträge hier gelesen habe,die mich dann auch haben ruhiger werden lassen. Erlebe ich nun eine Reaktion meiner ach so tollen Partnerin!
Was ratet ihr mir?
Eine ordentliche Kündigung muss von beiden Parteien aufgesetzt werden, sonst ist sie ungültig. Also entweder
mir der Exe reden und auffordern die Kündigung zurückzunehmen oder selbst Brief an den Vermieter schreiben und auf die Problematik hinweisen.
@ wedi: Deine unsachlichen Kommentare helfen dem TO sicherlich weiter. An Dir und Deinem Verhalten
gegen über deiner Familie nimmt er sich hoffentlich kein Beispiel.
Servus!
Es geht hier nicht darum, wessen User-Erfahrung die richtigere ist, sondern welchen Ratschlag der TO beherzigen wird, sofern er das überhaupt macht.
Insofern bitte ich, von den Diskussionen und persönlichen Animositäten Abstand zu nehmen (wenn ihr euch weiter auseinandersetzen wollt, benutzt bitte PN).
KM schafft bereits Fakten, der TO kann derzeit nur reagieren. Meiner Erfahrung nach sollte sich unsere Hilfe darauf konzentrieren, Schadensminimierung für Au Mann herbeizuführen ... und Au Mann sollte realisieren, dass der Zug "KV schafft Fakten" schon lange abgefahren ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi a m,
Dann hast Du jetzt mehrere Dinge, die Du möglichst schnell in Angriff nehmen solltest:
- Klärung mit Freundin und Vermieter, inwieweit die Wohnung einseitig gekündigt werden kann und mit welcher Frist (wie Ingo geschrieben hat)
- rascheste Kontaktaufnahme mit dem Amt, um eine Grundsicherung für Dich zu beantragen (H4 oder was auch immer) oder Arbeitssuche
- Abklopfen der Alternativen, wie z.B. vorübergehende Unterkunft bei einem Freund / Familienangehörigen, falls alles andere nicht funktionert / zu langsam geht, damit Du dann nicht plötzlich wirklich auf der Straße stehst.
Wegen den Hausarbeiten: kannst Du die ev. verschieben?
Bei Trennung und Wohnungsverlust könnte da ev. ein wenig Verständnis von den Lehrern da sein und Du bekommst ev. eine Fristverlängerung.
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
- Klärung mit Freundin und Vermieter, inwieweit die Wohnung einseitig gekündigt werden kann und mit welcher Frist (wie Ingo geschrieben hat)
Grundsätzlich kann eine einseitige Kündigung der gemeinsam gemieteten Wohnung erst nach Ablauf des Trennungsjahres erzwungen werden.
Gruss,
gardo
Hi gardo,
da die beiden nicht verheiratet sind gibt es auch kein Trennungsjahr.
Die Kündigungsfrist ist janormalerweise 3 Monate. Von daher steht der OP ja nicht bereits im Januar aufder Straße. Er sollte nun anfangen Punkt für Punkt abzuarbeiten.
Als erstes mit dem Vermieter reden und dann ab zum JC.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
da die beiden nicht verheiratet sind gibt es auch kein Trennungsjahr.
Da ist was dran; sorry fürs Ueberlesen...
Gruss,
gardo
Moin Ingo,
Eine ordentliche Kündigung muss von beiden Parteien aufgesetzt werden, sonst ist sie ungültig. Also entweder
mir der Exe reden und auffordern die Kündigung zurückzunehmen oder selbst Brief an den Vermieter schreiben und auf die Problematik hinweisen.
ja, das wäre der juristisch 100-prozentig korrekte Weg. Basierend auf der Annahme, dass ja auch niemand zu schnell fährt oder falsch parkt oder Ladendiebstähle begeht, weil das ja alles verboten ist.
Es gibt aber auch noch 70-prozentige Wege, die am Ende genauso funktionieren, denn Mietrechtsverfahren sind in der Regel kein Stures Abarbeiten von Paragraphen; da gibt es eine Menge "soft skills". Das Procedere könnte zum Beispiel lauten:
- die Partnerin zieht samt Kind Anfang Januar aus und stellt ihre Zahlungen ein (bislang hat sie ja wohl den grössten Teil oder sogar die ganze Miete getragen).
- der Vermieter hält sich für künftige Zahlungen und/oder Renovierungen an den in der Wohnung verbliebenen Mieter.
- dieser bezahlt nicht und bekommt deshalb (Stichwort: Gesamtschuldnerische Haftung) eine Zahlungs- und eine Räumungsklage (die Partnerin kann und muss man nicht räumen; die ist ja schon draussen).
- bei der irgendwann folgenden Gerichtsverhandlung wendet die Partnerin ein, dass sie ja eine gemeinsame Kündigung der Wohnung wollte, aber @Au Mann sich in kindischer Bockigkeit geweigert habe, diese mit zu unterschreiben. Gleichwohl sei ihr nicht zuzumuten gewesen, deshalb weiter in der Wohnung zu verbleiben; zwei Mieten konnte sie sich als berufstätige Mutter mit Kind aber auch nicht leisten. Also habe sie die Wohnung ihrem Ex-Partner zur alleinigen Nutzung überlassen.
- Das Gericht wird den TO stirnrunzelnd fragen, warum er die Unterschrift unter die Kündigung verweigert habe, wenn er doch bereits wusste, dass er die Wohnung allein gar nicht halten könne.
- Besten- bzw. schlimmstenfalls schlägt das Gericht einen Vergleich vor, nach dem die Ex-Partnerin noch ein paar Hunderter nachzahlen muss. Das löst kein einziges Problem.
Abgesehen davon, dass ein zusätzliches Gerichtsverfahren wegen dieser blöden Wohnung zusätzliches Geld, viel Zeit und weitere Nerven kostet, wird es das Verhältnis zwischen den Eltern für die sonstigen zu klärenden Fragen ganz sicher nicht verbessern.
Aber wenn man auf Stress, Ärger und schlaflose Nächte steht, ist das Beharren auf (vermeintlichen) "Rechten" sicher ein guter Weg.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
... so kann es kommen.
Zudem wird Au mann dann recht flott zur Zahlung des Kindesunterhaltes und seiner Titulierung aufgefordert werden, uU droht ein Sorgerechtsverfahren, wenn er sich dem Wegzug des Kindes widersetzt. Die Aufenthaltsbestimmung, uU die gesamte Sorge könnte nach § 1671 BGB der Mutter zugesprochen werden, weil dies 'dem Wohl des Kindes am besten' entspricht. Auch könnte der Umgang zeitweilig ausgesetzt werden, damit sich gestreßte Mutter und Kind in Ruhe (vor dem Vater) sammeln und in ihrer neuen Wohnung ankommen können.
Das muß nicht zwangsläufig so kommen, ist aber auch nicht auszuschließen, wenn ungünstige Umstände zusammentreffen.
Das Ding kann richtig gegen die Wand fahren, wenn sich Au mann jetzt nicht rührt.
Daher auch von mir nochmal der Rat, sich nicht gegen das Unvermeidbare zu stellen, sondern sich rasch darauf einzustellen:
- Existenzielle Sicherung
> Jobcenter oder Grundsicherungsamt noch in der alten Wohnung!
- Wohnungssuche zeitlich kompatibel zur Auflösung der alten Wohnung
> Hilfen zum Umzug und zur Anmietung beantragen
- Evtl über ein Freisemester nachdenken.
- Grundsätzlich rate ich im Trennungsfall mit Kindern, gute psychologische und ärztlich Hilfen zu suchen, um diese schwerwiegenden Belastungen überstehen zu können.
Wenn das dann in trockenen Tüchern ist
- Elternvereinbarung zum Umgangsrecht
> Leistungen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts beantragen
(dieser Punkt könnte auch vorangestellt werden, weil Umgang die Wohnungssuche und Finanzierung beeinflussen kann)
W.
