Fragen zum Schiedun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Fragen zum Schiedungsverlauf / neue Partner

Seite 1 / 3
 
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe jetzt mal meinen anderen Threads zugemacht, da die Übersicht sonst leidet.

Mich interessiert konkret wie lange es dauert, bis man vom Gericht etwas Schriftliches zur Scheidung bekommt. Schiedung ist offiziell eingereicht, Gerichtskosten sind bezahlt und meine Dex hat auch schon die Unterlagen zum Versorgungsausgleich bekommen (das war vor ein paar Wochen), nur bei mir ist noch nichts angekommen. Anwalt sagt, das kann schon mal etwas dauern und man muss warten. Stimmt das, oder kann man die Sache an irgendeiner Stelle beschleunigen? Ich will nur vermeiden, dass es irgendwo "hängt", was durch eine Anruf, Schrieben, etc. zu beschleunigen wäre.

Zweite Frage betrifft den Unterhalt bei einem neuen Partner. Zahle aktuell Unterhalt für meinen 3jährigen Sohn, der bei meiner Dex lebet. Sie hat einen Neuen (was fürs generelle Klima gut ist), dieser ist eigentlich ständig bein meiner Dex, wenn ich meinen Sohn abhole und scheinbar auch sonst immer. Jetzt habe ich gelesen, dass es den Unterhalt beeinflußt, wenn sie wieder mit jemand neuem zusammenlebt. Das ist nach Google alles recht theoretisch, welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wie man an die Sache "rangeht"?

Zusammenziehen steht bei mir und meiner neuen Freundin für Anfang 2014 an. Muss ich dann bzgl. Unterhaltszahlungen irgendwas "befürchten" oder ist es beim Unterhaltspflichtigen egal bzgl. einer neuen festen Beziehung.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 10:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Klaus,

wenn du nur KU für euren Sohn zahlst wird auch eine neue Partnerschaft deiner Ex daran nichts ändern. Der neue ist ja nicht mit eurem Kind verwandt oder irgendwie für ihn verantwortlich.

Anders ist es, wenn du noch BU/EU/TU an deine Ex zahlst. Da könnte sich eine verfestigte Partnerschaft durchaus auf die Höhe auswirken. Verfestigt bedeutet aber ein paar Jährchen oder ein gemeinsames Kind oder zusammenziehen und Auftreten in der Öffentlichkeit und bei Familienfeiern als Paar

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 10:42
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, das bezog sich natürlich nur auf den ehelichen, bzw. nachehelichen Unterhalt für Dex. Sie sind seit ein paar Monaten zusammen und ich weiß nicht genau, ob sie zusammenwohnen, die Häufigkeit mit der ihr Neuer bei ihr anzutreffen ist, lässt diesen Schluß aber zu. Gilt das denn auch, wenn sie noch nicht offiziell zusammengezogen sind? Eine Möglichkeit wäre ja mal meinen Sohn zu fragen, wie oft der Neue da ist, also ob z.B. auch immer morgens. Oder was meint ihr?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 11:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nach ein paar Monaten wird danoch nix möglich sein.

Normalerweise, wenn nicht grad ein gemeinsames Kind im Spiel ist, gilt eine Beziehung meist nach 2-3 Jahren als verfestigt und als "würdig" den Unterhalt zu kürzen oder ganz einzustellen.

Spannend nur die Frage gibt es ein Urteil nach dem du Unterhalt zahlen musst? Evtl. kann jabei der Scheidung neu über den Unterhalt verhandelt werden. Wie alt ist denn euer Sohn?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 11:52
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Möglichkeit wäre ja mal meinen Sohn zu fragen, wie oft der Neue da ist, also ob z.B. auch immer morgens. Oder was meint ihr?

Hi Klaus

einen Dreijährigen auszufragen halte ich für ganz ganz schlechten Stil.

Sie sind seit ein paar Monaten zusammen und ich weiß nicht genau, ob sie zusammenwohnen, die Häufigkeit mit der ihr Neuer bei ihr anzutreffen ist, lässt diesen Schluß aber zu.

Nach so kurzer Zeit würde ich an deiner Stelle mein Pulver trocken und die Füße still halten.
Weil deine Ex und ihr Next so offen mit ihrer neuen Liebe umgehen füllen sie deine Munitionskiste für die Zukunft.

Verfestigt bedeutet aber ein paar Jährchen oder ein gemeinsames Kind oder zusammenziehen und Auftreten in der Öffentlichkeit und bei Familienfeiern als Paar

Kannst du unverfängliche Zeugen zu den Abholterminen mitnehmen?
Hast du einen guten Draht zu erwachsenen Nachbarn deiner Ex?
Treten die Turteltäubchen in der Öffentlichkeit als Paar auf?
Bei Familienfeiern, Kindergartenfesten, Straßenfesten o.ä.?

Wenn du die Love Story gerichtsfest dokumentieren kannst hast du in etwa zwei Jahren ganz gute Karten für eine Abänderung des Unterhalts für deine Verflossene. Wenn der Ehegatten ganz wegfällt kommt dann eventuell dein Sohn eine Stufe höher in der Düsseldorfer Tabelle.

An deiner Stelle würde ich Ruhe bewahren und die Zeit für mich arbeiten lassen.

Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 12:03
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Infos. Ausfragen will ich meinen Sohn ja nicht, mich interessiert es ja auch erstmal, ob er mit der Situation klar kommt und der neue Partner sich vernünftig verhält.

Ich zahle aktuell einen Betrag, der laut Anwälten soweit passt, darauf haben wir uns verständigt. Der nacheheliche Unterhalt ist noch nicht berechent, da sie jetzt von Halb- auf Vollzeitstelle aufstockt. Wenn die Berechnung als Grundlage vorliegt, setzen wir uns zusammen und versuchen uns auf einen "angemessenen" Unterhalt (wie immer der dann auch aussehen mag) zu einigen.

Anwälte meinten auch schon, dass die Zahlung aufgrund der kurzen Ehe (3 Jahre bis zum Trennungsjahr) wohl nicht allzu lange dauern werden, aber man weiß ja nie...

Basis zur einvernehmlichen Einigung ist auf jeden Fall verhandeln, aber so lange noch nix unterschrieben ist, weiß mans ja nicht.

Ich weiß es nicht genau, denke aber, dass sie auch nach Außen als Paar auftreten, das würden mir auch sicherlich die Nachbarn bestätigen. Der Neue bringt meinen Sohn auch schon mal in die Kita, bzw. ist dann alleine mit ihm zu Hause, wenn ich meinen Sohn abhole. Das sind für mich auf jeden Fall schon mal Indizien. Also erst mal besser beobachten und abwarten. Ich vermutet, meine Dex hätte auch keine Probleme damit mir wahrheitsgemäß zu antworten, wenn ich ihr mitteile, dass mir auffällt, dass der Neue relativ oft bei ihr zu Hause ist, aber das sollte man besser erstmal lassen, oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 13:40
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Klaus,

Das hier:

da sie jetzt von Halb- auf Vollzeitstelle aufstockt. Wenn die Berechnung als Grundlage vorliegt, setzen wir uns zusammen und versuchen uns auf einen "angemessenen" Unterhalt (wie immer der dann auch aussehen mag) zu einigen.

wäre für mich der Anlass erstmal völlig die Füße still zu halten und garnichts zu tun in Richtung Verwirkung wegen verfestigter Beziehung. Was meinst du, wie schnell sie sich das mit dem Aufstocken der Arbeitszeit anders überlegt, wenn du sie jetzt ärgerst. Und vorhersehbar wird sie dann mit ein wenig Glück auch nen Richter finden, der der Meinung ist, eine Halbtagsstelle ist bei dem kleinen Kind völlig genug.

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 14:37
(@psoidonuem)
Registriert

Das Fass solltest Du in der Tat erst aufmachen, wenn Du musst. Am TU kannst Du nichts ändern und der ist Konsens. Wer weiß, wann ihr geschieden werdet. Bis dahin ist die Beziehung noch viel gefestigter - oder halt auch nicht. Wenn Du jetzt auf Gegenkurs gehst, wird sie vielleicht nicht schwanger oder sucht sich vllt keinen Job.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 14:59
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für eure Einschätzungen. Dann werde ich erstmal die Füße still halten. Es ging mir nur drum, ob es sinnvoll ist jetzt in dieser Situation zu unternehmen und incht erst dann, wenn es vieleicht zu spät ist. Dass sie von sich aus mehr arbeitet zeigt mir zudem, dass unsere mündlichen Absprachen (bisher) eingehalten werden und es momentan noch eine "Leben und leben lassen" Situation ist, die ich dann hoffentlich bald auch schriftlich habe.

Nochmal zu meiner anderen Frage: ist es normal, dass ich jetzt nach mehreren Wochen noch nichts vom Gericht bzgl. der Scheidungsunterlagen / Versorgungsausgleich bekommen habe? Kann ich das irgendwie beschleunigen oder heißt es weiter abwarten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 15:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Klaus,
das Gericht meldet sich meist, wenn beide Angaben der Rentenversicherung vorliegen, um die Höhe des Ausgleiches zu ermitteln.
Hat Dex Ihre Angaben ans Gericht gemacht/weitergeleitet (das geht nicht so klar hervor)?

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 15:51




(@Brainstormer)

Moin Klaus,

Nochmal zu meiner anderen Frage: ist es normal, dass ich jetzt nach mehreren Wochen noch nichts vom Gericht bzgl. der Scheidungsunterlagen / Versorgungsausgleich bekommen habe? Kann ich das irgendwie beschleunigen oder heißt es weiter abwarten?

Also bei mir ging das relativ zügig. Was mich wundert ist, dass deine DEF die Unterlagen schon erhalten hat, du aber noch nicht. Bei uns kamen diese fast zeitgleich an. Kann es sein, dass deine DEF lediglich ein Schreiben erhalten hat, in dem sie zur Stellungnahme aufgefordert wurde bzgl. des (von deinem Anwalt?) eingereichten Scheidungsantrages?

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 15:59
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit ich weiß soll ich jetzt erstmal den Wisch bekommen, dass die Angaben bzgl. der Scheidung die DEX gemacht hat auch korrekt sind. Meines Wissens hat sie schon Angaben zur RV gemacht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2013 18:14
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat sich gestern Abend aufgeklärt. Das Amtsgericht hatte wohl eine falsche Adresse von mir.  😡 Da frag ich mich, wie sowas passieren kann. Gibt der Anwalt die Adressen ans Amtsgericht weiter?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2013 10:24
(@Brainstormer)

Klar, die Adresse steht im Scheidungsantrag.

Gruß
brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2013 10:57
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

So, jetzt habe ich die Papiere dann doch mal bekommen.  😉

Da ist ja der Fragebogen zum versorgungsausgleich dabei den ich ausfüllen soll. Kann ich da irgendetwas "falsch" machen? Oder einfach alles soweit ausfüllen, abschicken und das Gericht rechnet dann (rechnen die auch korrekt, oder sollte man das Ergebnis nochmal prüfen lassen?). Zudem ist da noch der Antrag auf Ehescheidung mit dabei, den die Anwältin meiner Ex eingereicht hat.

Meine Frage: wann ca. nach Einreichung der Unterlagen zum versorgungsausgleich wird ein Scheidungstermin angesetzt? (eine Woche, ein Monat, halbes Jahr...?). Meine Ex und ich wollen nämlich in dieser Zeit dann alles Weitere (Unterhaltszahlungen, Zugewinnausgleich, ...) soweit regeln, dass man das dann nicht vor Gericht klären muss. Dazu muss jedoch die vorläufige Berechnung zum nachehelichen Unterhalt (aktueller Unterhalt ist soweit geklärt) vorliegen, die wir dann als Diskussionsgrundlage nehmen werden. Die Einschätzung meines Anwalts liegt vor, allerdings hat er keine festen Zahlen genannt, da da die Arbeitssictuation meiner Ex unklar war. Jetzt wird sie allerdings in Zukunft mehr arbeiten, daher verzögert sich auch die Unterhaltsberechnung ihrer Anwältin.

Worauf sollte ich da noch achten, um nicht in irgendeine "Falle" zu laufen? Wir wollen es einvernehmlich mit einer Anwältin klären, ich habe meinen Anwalt aber noch auf "hold" im Fall, dass es nicht klappen sollte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2013 11:59
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Fragebogen ausfüllen und ans Amtsgericht schicken.

Die schicken dann entsprechende Schreiben an die Rentenversicherungen, die dann das rechnen anfangen und irgendwann die Ergebnisse an das Amtsgericht zurückschicken.
Du solltest den Fragebogen natürlich gewissenhaft ausfüllen, also alles was du hast und was zum Thema Rente gehört. Ggfs auch mal mit den Versicherungsfirmen klären, ob die jeweilige Versicherung zum Versorgungsausgleich zählt oder ggf. in den Zugewinn.
Zur Angabe im Fragebogen: Wenn deine Ex keinen Überblick über deine Rentenverträge hat, who cares  😉

Über die Dauer ist schwer zu spekulieren. Erstmal wartet das Amtsgericht alle Rückmeldungen ab.
Bei privaten Rentenversicherungen sollten die Rückmeldungen relativ schnell (mehrere Wochen) sein.
Insbesondere bei der Deutsche Rentenversicherung kommt es darauf an, ob irgendwelche Zeiten ungeklärt sind, was dann noch nachgereicht werden muss.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2013 15:15
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hi Klaus79,

sieh zu das es einvernehmlich bleibt und nicht um alles prozessiert wird.

Bei mir hat‘s von der Zustellung des Scheidungsantrages im Sep. 2004 bis zur Rechtskraft der Scheidung Mai 2010 rückwirkend im Feb. 2011 vom OLG Ffm. erklärt so ein wenig gedauert…

1 Sache immer noch vor Gericht anhängig.

Drück Dir die Daumen
Urmel63


Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2013 22:34
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für eure Einschätzungen. Ich habe schon vor das alles korrekt auszufüllen, z.Zt. können wir gut miteinander reden und es ist aktuell nach dem Motto leben und leben lassen, auch zum Wohl unseres Sohns. Wir waren bis zum Beginn des Trennungsjahres etwas über 3 Jahre verheiratet, im Anwaltsschreiben ist der Versorgungsausgleich mit ca. 1000€ geschätzt.

In eine Falle kann ich also nicht laufen, wenn ich jetzte erst mal alles soweit ausfülle und einschicke, korrekt? Zum Ausfüllen bin ich ja gesetzlich verpflichtet. Stimme ich mit dem Ausfüllen dem Scheidungsantrag zu? Der ist ja mit beigefügt, habe diesen aber (bisher?) noch nicht unterschrieben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2013 11:24
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Stimme ich mit dem Ausfüllen dem Scheidungsantrag zu? Der ist ja mit beigefügt, habe diesen aber (bisher?) noch nicht unterschrieben.

Wer hat den Scheidungsantrag gestellt? Dir ist doch ohnehin daran gelegen, das Ganze baldigst abzuschliessen, oder?

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2013 11:44
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ursprünglich die Anwältin meiner Ex, es ist geplant, dass wir beide das alles über ihre Anwältin laufen lassen, ich habe meinen Anwalt aber noch in der Hinterhand, falls da etwas schief laufen sollte.

Es geht darum, dass wir die restlichen Dinge wie Zugewinn und Unterhalt vorher klären, daher frage ich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2013 12:19




Seite 1 / 3