Frage zu Steuerklas...
 
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Frage zu Steuerklassenwechsel und Krankenversicherung wegen neuer Heirat

 
(@Wolli66)

Guten Morgen,

ich habe zwei kurze Fragen:
Meine neue Partnerin und ich wollen im Dezember heiraten und ich möchte gerne wissen, welche steuerlichen Auswirkungen dies in 2007 noch haben könnte.
Könnte ich rückwirkend für das gesamte Jahr 2007 nach Steuerklasse III (z.Zt. bin ich StKl I) veranlagt werden (wenn meine zukünftige Frau entsprechend StKl V wählt)? Was ist ggfs. zu beachten?

Zur Krankenversicherung: Meine zukünftige Frau wird nach der Heirat bei meiner (gesetzlichen) Krankenkasse bei mir familienversichert sein. Sie bringt ein Kind (6 J.) mit in die Ehe, für das sie das alleinige Sorgerecht hat.
Frage: kann ihr Sohn dann'automatisch' bei mir im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sein?

Danke
Wolli


Zitat
Geschrieben : 14.09.2007 10:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei der Steuererklärung spielen die Steuerklassen praktisch keine Rolle mehr.

Ihr werdet, wenn ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt, gemeinsam veranlagt.

Egal welche Steuerklasse und egal wann im Jahr die Heirat war.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 11:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo wolli,

zur Versicherung kann ich dirwas sagen, da wirdas letztes Jahr hatten.

Ihr Sohn kann im Rahmen einer Familienversicherung auch als Stiefkind kostenfrei bei dir mitversichert werden. Einzige Bedingung ist dabei das du den überwiegenden Teil des Familieneinkommens erwirtschaftest. Das bedeutet nichts anderes als das die Versicherung nachfragt wieviel du verdienst, wieviel deine Ehefrau verdient und wieviel KU für den Jungen gezahlt wird.

Zu überlegen ist auch, ob sie dir den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte überträgt und du auch das KG beziehst (meist werdet ihr von der Kasse nach der Heirat eh angeschrieben). Manchmal ergibt das,wie bei uns, einen Zählkindervorteil und erhöht das KG ein wenig  :wink:.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 11:02
(@Wolli66)

Bei der Steuererklärung spielen die Steuerklassen praktisch keine Rolle mehr.

Ihr werdet, wenn ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt, gemeinsam veranlagt.

Egal welche Steuerklasse und egal wann im Jahr die Heirat war.

Danke für die Antwort...
hmmm..abe rich fürchte, ichhabe das nicht ganz verstanden:
die Steuerklassen spielen praktisch keine rolle mehr??? erklär bitte mal etwas näher
wie passt diese aussage mit dem 'ehegattenspiltting' zusammen?


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 11:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Steuerklassen spielen praktisch keine rolle mehr???

Beppo meint dies im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung und nicht für die monatliche Gehaltsabrechnung.

Im Rahmen der ESt wird quasi ein Reset gemacht. Es wird völlig losgelöst von der St.-Kl. in die Grundtabelle oder Splittingtabelle geguckt, abhängig vom Antrag und Familienstand.

Daher wird für dich nicht rückwirkend eine Korrektur deiner monatlichen Gehaltsabrechnungen durchgeführt. Du bekommst für den Fall der Wahl der Zusammenveranlagung quasi die St.-Kl. 3 in der ESt-Berechnung. Ist 'n hübsches Sparschwein dieses Jahr für euch.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 11:26
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Und so sehen die Zahlen aus:
Mal nen Beispiel:
Dein zu versteuerndes Einkommen: 35.000.-
Deiner Frau: 5.000.-

Getrennt: 7458.- + 671,22 KSt. + 410,19 Soli = 8539,41 Gesamt
Frau: nix (Grundfreibetrag!)

Im Jahr der Hochzeit Zusammenveranlagung:
5700.- + 513.- KSt. + 313,50 Soli = Gesamt : 6526,50

Das Sparschwein kommt daher zustande, dass sich die Steuerklasse I an der getrennten Anlage orientiert, die ihr ja im mom habt.
Ersparnis: 2012,91

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 12:49
(@Wolli66)

*Vollquoting gelöscht*

hallo nichtaufgeber,
danke für diese aufschlussreiche beispielrechnung
gibt es irgendwo ein programm, wo ich das für die bei uns geltenden zahlen mal nachrechnen kann...?
mir schwant nämlich gerade, dass das ein ziemlich grosses sparschwein werden könnte 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 12:53
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo wolli,

gibt es irgendwo ein programm, wo ich das für die bei uns geltenden zahlen mal nachrechnen kann...?
mir schwant nämlich gerade, dass das ein ziemlich grosses sparschwein werden könnte 🙂

Nimm irgendein Steuerprogramm (z.B. von WiSo, Lexware, es gibt auch low-cost Varianten von den Discountern Lidl und Aldi), gib deine / eure Daten ein für beide Varianten. Dies ist die einfachste Möglichkeit, die Differenz abzuschätzen.

Gebrauchte Steuerprogramme kann man auch recht günstig z.B. auf eBay ersteigern.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 13:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

www.nettolohn.de

Ist zwar etwas grob aber dafür adhoc und ohne Geld


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 13:03
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo nichtaufgeber,
danke für diese aufschlussreiche beispielrechnung
gibt es irgendwo ein programm, wo ich das für die bei uns geltenden zahlen mal nachrechnen kann...?
mir schwant nämlich gerade, dass das ein ziemlich grosses sparschwein werden könnte 🙂

Hallo!

Haste ja schon welche bekommen - ich nehm als Überschlag gerne folgendes, siehe unten -
Da musst Du halt vorher Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben etc. abziehen und dann den zu versteuernden Betrag eingeben - bin in meinem Beispiel von 5000 .- Deiner "Frau" ausgegangen, da bei Krankenmitversicherung net recht viel mehr verdient werden darf.

>guckst Du<

Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz: mit dem drumherum habe ich nix am Hut, habs auch irgendwannmal durch googeln gefunden!


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 13:11




(@Wolli66)

Nachfrage:
Habe vereinzelt im Internet gelesen,. dass ein Steuerklassenwechsel nur bis 30.11. eines jeden Jahres möglich ist.
Somit wäre die Umschreibung der Steuerkarte bei einer Heirat im Dezember nicht mehr möglich?
Oder bringe ich da etwas durcheinander und die rückwirkende Berücksichtigung der neuen StKl III ist auch bei einer Heirat im Dezember für das gesamte jahr 2007 gültig...?


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 15:52
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Also die Steuerkarte ist da net so wichtig - da gilt erst ab Umschreibung/ Eintragung die neue Klasse und das geht auch nur bis 30.11. eines JAhres.
Aber den Steuerbescheid für 2007 machste doch erst in 2008 und da gelten dann die wirklichen Verhältnisse. Das heisst, spätestens am 31.12.2007 geheiratet, bedeutet auch für 2007 die Splitting-Veranlagung (gemeinsame) wählen zu können.
Das Guthaben nimmt Dir dann hier niemand mehr. 🙂

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 15:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Wolli!

Na das macht nicht mehr Sinn, die im Dezember noch zu ändern.

Dir steht ja für komplett 2007 der Splittingvorteil zu. Und im Rahmen der Steuererklärung für 2007 kriegst Du ja dann den Ausgleich an zu viel gezahlten Steuern ja wieder.

Rechne Dir auch vorher genau durch, ob sich III/V wirklich lohnt oder ob es nicht netter wäre, einmal im Jahr ein hübsches Sümmchen durch IV/IV wieder zu bekommen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 15:58
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Zusatz:
zu beachten: Einmal wird festgelegt, welche Steuer Du monatlich zahlen "willst" - 1, 3 oder 4. Das läßt Du auf der Steuerkarte eintragen. Kann auch unter dem Jahr erfolgen eben bis 30.11.

Dann gibt es aber 2 Steuer-Tabellen, einmal für Getrennt, einmal für Splitting. Daraus entnimmst Du dann Deine wirkliche Steuerschuld.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 16:03