Hallo,
ich hatte in der Steuererklärung 2006 auch die Anlage U abgegeben, diese wurde auch von meiner Ex unterschrieben.
Jetzt habe ich am Freitag ein Schreiben Ihres Anwaltes bekommen, in dem Kopien Ihres Steruerbescheides waren.
Ich muss Ihr für das Jahr 2006 ca. 1400 ,- € erstatten, wußte ich ja bereits vorher, dass ich ihr die steuerlichen Nachteile erstatten muss. Weiterhin 123,- €, die Sie ohne Anlage U vom FA zurückbekommen hätte. Soweit klar für mich...
Weiterhin muss Sie für 2007 ca. 1400 bis 10.12.07 zahlen (im Voraus), die ich ihr ja auch zahlen muss.
Weiterhin muss Sie für das Jahr 2008, alle drei Monate 356,- € ans FA zahlen, die ich ja auch bezahlen muss.
Alles verständlich für mich, aber:
ich soll, so der Anwalt auch seine Kosten von ca. 380,- € zahlen!? Er berechnet "Streitwert" aus 3x 1400 € usw. Und das verstehe ich nicht. Ich habe mich ja bei der Anlage U durch Unterschrift dazu verpflichtet Ihr die steuerlichen Nachteile zu erstatten. Dies habe ich meiner EX auch nochmal schriftlich vor längerer Zeit bestätigt. Es war also nicht notwendig einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen, der ihr eine Steuerklärung macht oder erklärt, wie auch immer.
Frage: muss ich Ihren Anwalt bezahlen?
danke für eure Hilfe...
Hallo angelmario,
ich habe gerade nach einer "griffigen" Formulierung gesucht - und >hier< habe ich sie gefunden. Wollte ja keine Verletzung des Copyright begehen.... 😉
Gruß
Martin
Hallo!
Was mir auffällt, wo Du aufpassen solltest, wenn Du Vorauszahlungen leistest, habt ihr eine Vereinbarung getroffen, was passiert, wenn dadurch Deine Exe eine Erstattung vom FA bekommt?
Geregelt sind ja erstmal nur die steuerlichen Nachteile.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hi, danke erstmal,
werde dann mal dem Anwalt schreiben, dass ich seine Kosten selbstverständlich nicht übernehmen werde.
Eine Vereinbarung, wenn Sie eine Erstattung erhält, gibt es derweil noch nicht. Werde ich aber nachholen.
Gruß
angelmario
Hallo,
ich hatte dem Anwalt mitgeteilt, dass ich sein Honorar nicht bezahlen werde.
schriftliche Antwort des RA:
beim begrenzten Realsplitting muss ich alle steuerlichen Nachteile ausgleichen, dazu zählen auch Kosten für Steuerberater oder RA. Da seine Mandantin (meine Ex) nicht in der Lage ist Ihre Steuererklärung zu machen, wird eine Zahlungsfrist bis 10.10 gesetzt!
Die haben doch nen Knall, oder??
1.) das ist doch nirgends geregelt, dass man auch die Steuerberatungskosten/RA Kosten ausgleichen muss, sondern nur die reinen Steuern die das FA ausrechnet, oder?
2.) der RA hat ja nicht die Vorauszahlungen für 2007 und 2008 berechnet, sondern das FA. Dies nimmt er aber als Grundlage für seine Honorarberechnung.
3.) die Ex hat mir eine Mail geschickt, worin sie mich aufmersam gemacht hat, dass sie die Steuererklärung abgegeben hat und ich um die 1100 € zu erwarten habe, demnach hat sie die Erklärung ja schon vor in anspruchnahme des RA ausgefüllt. habe ihr da schon geschrieben, dass ich das zahlen würde.
Wie seht ihr das? Muss ich die Kosten des RA zahlen?
Danke und Grüße angelmario
Moin,
formaljuristisch hat der RA keinen Anspruch, da nicht du der Auftraggeber bist. Eine Spielart wäre, dass deine Ex ihm eine Abtretungserklärung unterschrieben hat. Das glaube ich allerdings nicht. Folglich bist nicht du Schuldner der RA-Rechnung, sondern deine Ex. Ferner wäre die Rechnung eines Steuerberater diskussionwürdig. Nicht hingegen die eines RA zur Durchsetzung irgendwelcher Forderungen. Hier sind die Rechtsgebiete klar abzugrenzen. Der Gegenstandswert eines RA in Sachen Forderungseintreibung ist zudem gänzlich anders als der eines Steuerberaters für die Ermittlung des Steuernachteiles durch das Realsplitting.
Ferner wäre trefflich zu streiten, ob die Steuerberaterkosten von dir auszugleichen sind. Ist in Folge des Realsplittings eine umfassende Beratung erforderlich, so wären die StB-Kosten auf Basis des Gegenstandswertes der Anlage U von dir im Streitfalle zu ersetzen. handelt es sich um eine 08/15-Erklärung ist die Einholung fachkundigen Rates nicht zwingend, sondern trägt ggf. dem Sicherheitsbedürfnis des Steuerpflichtigen (deine Ex) Rechnung. Dieses kann nicht dir angelastet werden (>hier<).
Unklar ist mir, auf welcher Grundlage du die Steuervorauszahlungen deiner Ex übernimmst. Das OLG Frankfurt hat diese Notwendigkeit in einem durchaus kniffligeren Fall klar verneint (>hier<).
Zudem: Aus dem Umstand von Steuervorauszahlungen entwickle ich die Annahme, deine Ex ist selbstständig. Demnach muss sie
a) steuerrechtlich in gewissem Umfange bewandert sein
b) hat sie eh einen Steuerberater, weswegen es
c) keines RA bedarf
In Summe: Dir wird Angst gemacht und geguckt, was noch so alles rauszu(er)pressen ist.
An deiner Stelle würde ich schlicht nüsch, nix, null Reaktion zeigen. Lass die Klage ggf. auf dich zukommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nachtrag: Korrigiere bitte die E-Mail-Adresse in deinem Profil. Die an dich vom System versandten E-Mails über neue Antworten in diesem Topic kommen wegen Unzustellbarkeit zurück.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
vielen Dank, da bin ich ja etwas beruhigt :), ich werde erstmal die Frist verstreichen lassen und schauen was passiert.
Zu den offenen Fragen: meine Ex ist nicht selbstständig. Hatte aber beim FA mal nachgefragt, die meinten das wäre durchaus üblich Steuervorauszahlungen zu leisten, da die Anlage U ja bis auf Widerruf gültig sei und die "Einnahmen" aus Unterhaltszahlungen ja bereits feststehen. Sie ist Kindergärtnerin und hat Stkl. 2...
Moin angelmario,
ich bin zwar kein Steuerexperte (im Gegensatz zu Deep Thought und anderen hier), aber meines Wissens gibt es für fachunkundige Steuerbürger auch die Möglichkeit, sich das direkt und selbst von FA ausrechnen zu lassen; die Sachbearbeiter dort sind hierzu m. W. auf entsprechende Anfrage sogar verpflichtet.
Ein halbwegs vernünftig denkender Mensch braucht hierfür jedenfalls keinen RA. Falls er sich diesen Luxus trotzdem leistet, muss er ihn auch bezahlen. Das ist nicht Dein Bier.
Möglicherweise schickt der RA einen Mahnbescheid, wenn Du nicht zahlst; diesen darfst Du nicht ignorieren, sonst hat der RA automatisch einen Titel. Also legst Du dagegen Widerspruch ein und harrst der Dinge, die da kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein RA versucht, eine solche Forderung gerichtlich durchzudrücken; er fällt damit vorhersehbar auf die Nase.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
wollte mal den Zwischenstand durchgeben:
Ich hatte dem gegenerischen Anwalt geschrieben, dass ich seine Rechnung nicht zahlen werde. Bisher habe ich nichts mehr von der Sache gehört...
Hallo,
habe heute den Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen und werde Widerspruch einlegen. Zwischenteitlich hat meine Ex die Forderung an den RA abgetreten.
Wie geht das jetzt weiter, muss ich jetzt direkt schon eine Begründung dem Widerspruch beilegen?
Danke und Gruß
angelmario
Hallo angelmario,
Wie geht das jetzt weiter, muss ich jetzt direkt schon eine Begründung dem Widerspruch beilegen?
du musst jetzt nix machen (und solltest auch nix anderes tun) als das entsprechende Kreuzchen beim "Widerspruch" zu machen und den Mahnbescheid zurückzuschicken. Daraus wird dann ein ganz normales Gerichtsverfahren, zu dem du dich dann äußern kannst.
Bei solchen Verfahren sind die Fristen sehr kurz gehalten - normalerweise gilt eine "Notfrist" von 2 Wochen, innerhalb der du dann antworten musst.
Gruß
Martin
brauche ich für das Gerichtsverfahren einen Anwalt?
Ich denke ich kann die Gründe für meinen Widerspruch auch so aufzeigen und habe ja die schriftlichen Beweise, dass meine Ex die Steuererklärung schon selbst gemacht und abgegeben hat, bevor sie nach Erhalt der Bescheide dann zum Anwalt gelaufen ist.
Hallo angelmario,
nein, die Verhandlung ist ja in der ersten Instanz vor einem Amtsgericht, da besteht kein Anwaltszwang. Wenn du dich juristisch "fit" genug fühlst, kannst du die Verhandlung ohne Anwalt machen.
Gruß
Martin
Hallo,
habe heute vom Amstgericht die Klage vom gegnerischen Anwalt bekommen.
Darin steht, dass das Gericht mich zu 225 € verklagen soll zzgl, Zinsen seit Oktober 2007. Und der Satz, "die Klage wird im Übrigen zurückgezogen"...??
Im Mahnbescheid und in seiner Rechnung vom letzten Jahr standen noch 380,- €.
Ist das jetzt sozusagen als Vergleich anzusehen???
Was soll/muss ich tun. Hab ich überhaupt ne Chance vor Gericht?
Danke
angelmario
Hallo angelmario,
zu dieser Frage findest du hier alles wichtige. 🙂
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
irgendwie klappt der Link nicht....
Gruß
angelmario
Doch, ich denke schon!
Er führt dich wieder hier in diesen Faden, denn dir wurden deine Fragen hier schon umfassend beantwortet.
Das weiß ich deswegen so genau, weil ich ihn selbst eben nochmal durchgelesen habe.
Das Thema betrifft mich nämlich auch.
Dir wurde gesagt, dass es für die Rechnung des RA keine Rechtsgrundlage gibt, denn du hast seinen Einsatz weder beauftragt, noch verursacht.
Die Senkung seiner Forderung würde ich daher auch nicht als Vergleichsangebot ansehen, sondern als schleichenden Rückzug.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ja, aber jetzt ist die Klage vom Gericht eingegangen...
Gruß
Mario
Ja und?
Wenn ich dich jetzt auf Zahlung von 1.000,- wegen Geldmangel verklage, zahlst du die dann auch?
Ich gehe jetzt immer noch davon aus, dass du ihn weder beauftragt, noch durch dein Verhalten sein Wirken notwendig gemacht hast.
Schuld(en) wird nicht durch Klage festgestellt sondern durch das Urteil.
Ich gehe auch davon aus, dass du dem gerichtlichen Mahnbescheid auch widersprochen hast!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
