Betreungsunterhalt ...
 
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Betreungsunterhalt für die Mutter - Freibetrag auf Steuerkarte möglich?

 
(@michaelbr)
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Hallo Leute,

ist es möglich, sich den Betreungsunterhalt nach § 1615 I BGB der Kindsmutter auf die Steuerkarte eintragen zu lassen?

Gruß
Michael


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 09:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,

Anlage U. Kannst du im Netz runterladen

Muss im ersten Jahr von ihr unterschrieben werden und du musst sie von allen steuerlichen Nachteilen freihalten, die ihr dadurch entstehen könnten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 09:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kurze Nachfrage Beppo,

gilt diese Anlage U nicht nur bei Geschiedenen?

Steuerformular: Angaben zur Anlage U

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 09:59
(@michaelbr)
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Hallo Beppo,

das ich den Unterhalt von der Steuer absetzen kann, war mir klar,
aber kann man dies direkt auf die Steuerkarte eintragen lassen,
damit die Steuern erst garnicht bezahlt werden.

Möchte mit der Kindsmutter eine private Vereinbarung treffen, anhand der DD Tabelle.
Reicht das, oder wäre es besser wenn dies durch JA festgesetzt wird.

Bin Unterhaltspflichtig für drei Kinder und (mind.) drei Jahre nach  $ 1615 I BGB für die Kindsmutter des Jüngsten.
Der Jüngste ist unehelich, ich lebe nicht mit der Kindsmutter zusammen.
Die Mutter der beiden anderen ist nicht unterhaltsberechtigt, da sie neu verheiratet ist

Gruß
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 10:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tschuldigung,

war von TU ausgegangen. Den kann mit dem selben Formular auf der Steuerkarte eintragen lassen.

Wie das bei BU ist weiss ich nicht.

Aber eigentlich ist doch jeder Unterhalt ausser KU absetzbar und damit doch auch eintragbar.
Das ist aber nur geraten und nicht gewusst.
Ich überlasse das Feld den Spezialisten.

Sorry


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 10:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Betreuungshalt zählt zu den Außergewöhnlichen Belastungen (AGB) i.S.v. Unterstützung bedürftiger Personen. Dem sind die Einkünfte der unterstützen Person gegenzurechnen, der Höchstbetrag i.H.v. 7.680,00 € nebst de sog. zumutbaren Eigenbelastung zu beachten. Dies alles gibt >§ 33 EStG< her.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 10:39
(@michaelbr)
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Hallo,

kurze nachfrage
TU = Trennungsunterhalt?
liege ich da richtig?

Gruß
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 10:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>Abkürzungen<  😉


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 10:44
(@michaelbr)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke dir
🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 10:45
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das ich den Unterhalt von der Steuer absetzen kann, war mir klar, aber kann man dies direkt auf die Steuerkarte eintragen lassen, damit die Steuern erst garnicht bezahlt werden.

Ja, kann man. Einfach zum Finanzamt gehen, den Sachverhalt erklären und dann schreiben sie's als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte. Ich hatte damals extra noch Dokumente mitgenommen um den Sachverhalt zu belegen (Elternzeitbescheinigung, Geburtsurkunde oder weiss nicht mehr), aber das wollten sie garnicht sehen.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 13:46




(@michaelbr)
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Danke Dir für Deine Antwort,

dann gehe ich sobald ich alles zusammen habe zum Finanzamt.

Musst Du das jedes Jahr neu machen, oder geben die die Daten an die Gemeinde weiter, die die Steuerkarte ausstellt?

Gruß
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 13:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Musst Du das jedes Jahr neu machen, oder geben die die Daten an die Gemeinde weiter, die die Steuerkarte ausstellt?

Freibeträge musst Du jedes Jahr neu eintragen lassen, üblicherweise bevor Du die neue Steuerkarte dem Arbeitgeber gibst.

Bei mir hat sich's allerdings erledigt, weil die KM wieder teilzeit arbeitet, und den Steuerabzug gibts nur wenn sie kein eigenes Einkommen hat. Dazu musst Du mit der Steuererklärung einen "Fragebogen" abgeben, auf dem sie darüber Auskunft gibt. Ich hab' also noch den Freibetrag auf der Steuerkarte, aber garnicht mehr den Anspruch, sammle also gerade Steuerschulden...


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 14:12