hallo ihr lieben,
ich hatte echt geglaubt, steuern und nachteilsausgleich wären kein thema mehr für uns. mein mann hat für 3jahre alle steuerforderungen an die ex beglichen(nachteilszahlungen, wegen unterhalt). seit märz zahlt mein mann kein unterhalt mehr an die ex. heute kam ein schreiben, wir möchten doch1500€ steuernachteilsausgleich für 2007 für das finanzamt zu händen der ex bezahlen. bitte :rofl2: wir haben für 2007 bis das gericht entschieden hat, (kein eu mehr) noch 126€ eu bezahlt. außerdem wollte die holde ex für 2007 sowieso die anlage u widerrufen.
müßen wir die summe jetzt zahlen?? wie gesagt mein mann zahlt keinen eu mehr an die ex.
bitte schreibt mir doch mal, was ihr darüber wißt.(1500€haben wir außerdem sowieso nicht). danke, mummel
kann es sei ndas es um die Steuer 2006 oder 2005 geht?
außerdem wollte die holde ex für 2007 sowieso die anlage u widerrufen
die dürfte sie ja noch gar nicht geleistet haben
tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
danke, für deine super schnellen antwort.
es geht um 2007. das finanzamt verlangt eine steuervorauszahlung für den unterhalt. 2007. das haben wir in den letzten jahren immer schon gehabt und auch bezahlt. aber jetzt doch nicht mehr.
kannst du mir weiter helfen?
Hallo mummel,
nö leider bin ich im Steuerrecht nicht gut genug bewandert. Aber könnt ihr nicht mit dem Urteil dem Finanzamt zeigen, das kein Eu gezahlt( werden) wird und somit ja auch keine Steuervorauszahlung anfällt?
Von wem kam denn das Schreiben?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Exe muss einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen auf 0 beantragen. Sie muss denen nur erklären, dass kein EU mehr anfällt und damit dessen Versteuerung. Ggf. entrichtete Vorauszahlungen bekommt sie dann zurück, nur muss sie hoppi machen, denn wenn die im September fällig gewordene Vorauszahlung nicht entrichtet wurde und der Antrag nicht pünktlich da ist, fallen Säumniszuschläge an.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo lausebackesmama,
vielen dank für deine antwort. ja säumniszuschlag muß sie bezahlen, d.h wir ,denn den eurobetrag hat sie uns auch gleich mit geschickt. hast du auch noch noch einen gesetzestext?? kommt bei einem schreiben ja gleich viel besser. viele grüße, mummel
Hallöchen,
würde ich an eurer Stelle nicht bezahlen, da den Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen ja sie stellen muss. Und es ist ihre Steuerschuld, die sie an euch weitergibt. Aber um Ihre Vorauszahlungen bzw. deren Berechnung muss sie sich kümmern. Will sagen, ihr seid nur zuständig für die wirklich anfallenden Zahlungen, nicht aber dafür, wenn sie es nicht peilt, dass es nix zu versteuern gibt 😉
Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen: § 36 (3) S. 3 EStG. Sie kann ja gem. § 227 AO (Abgabenordnung) einen Erlassantrag für die Säumniszuschläge (und ggf. Verspätungszuschläge) stellen, den muss sie begründen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
