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Ausgleich der steuerlichen Nachteile

 
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Jetzt hab ich mal wieder ne Frage. Hab grade Anruf von der Holden bekommen, kannst morgen Deine Unterschrift zur gemeinsamen Veranlagung 2005! haben. Hatte ja erstmal aufgrund Falschauskunft von FA auch getrennte Veranlagung abgegeben, jedoch während des laufenden Verfahrens Widerspruch eingelegt und auf gemeinsamer Veranlagung bestanden - inzwischen ne Menge Zeit vergangen und da passierte es. Sie rief an ....  🙂
Jetzt die Frage: Was muss ich bei einem kleinen Schreiben "Ausgleich der entstehenden steuerlichen Nachteile" bei Zusammenveranlagung was berücksichtigen? Gibt es irgendwelche "Fallen" für mich? Lauert da was?
ich würde es so schreiben:
"hiermit bestätige ich, dass ich Ihnen den durch die Zusammenveranlagung der Einkommenssteuer 2005 entstehenden steuerlichen Nachteil lt. gültiger Gesetzeslage erstatten werde"
Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz: Somit ists für alle einfacher nachzuvollziehen:
getrennt 2005 (gerichtlich festgestellt) - Exe eigenmächtigen Antrag gestellt - Steuerberater ausgerechnet, ich hätte Nachzahlung von 3000 .- - Exe arbeitete unter Freibetrag, sagte sie zumindest immer...


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2007 16:54
(@babbedeckel)
Registriert

Servus,

also ich weiß nicht, ob ich diesen Satz schreiben würde.
Den mußt du schreiben, bzw. versichern, bei der Anlage U.

Aber nicht, wenn eine Zusammenveranlagung gemacht werden soll. Ich weiß nicht mehr genau, wie es bei dir läuft...
Bedenke, falls du EU-pflichtig wirst, wird dir die Steuerstattung, als Einkommen evtl. eingerechnet,.  :exclam:

UND deine EX ist zu einer Zusammenveranlagung verpflichtet. Nicht Finanzamtstechnisch, ABER zivilrechtlich.
Wenn sie nicht einlenkt, verklage sie...feddisch.

Kuck auch mal in meinem Thread http://www.vatersein.de/Forum-topic-7599.html  😉

Ja, ja unsere Sorten Exelchen, halten halt überall die Hand auf, aber immer gehts dann doch nicht..

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 17:54
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
*babbe* erstmal thx! Ne ne das passt schon - sie hat ja auf EU verzichtet (auch in der Not!) da sie Angst hatte sie müsste ....

Aber ich zahlte ja TU für den Trennungszeitraum, sie muss zwar zur Zusammenveranlagung zustimmen - wenn ich ihr aber net den Schrieb gebe, geht der Zirkus wieder los! (mit Klage, etc.) :gunman:
deshalb auch mein Zusatz "lt. gültigem Gesetz" - oder denke ich da jetzt zu kompliziert? Der Schrieb ist doch eh wertlos, aber sie will ihn!!!!
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2007 17:58
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Also jetzt mache ich mal was, was mir echt schwerfällt:
Ich bedanke mich bei der Angestellten/ Beamtin des Finanzamtes. Muss sie wohl meiner Exelchen gehörig die Leviten gelesen haben. Aufgrund meines Einspruches gegen die erst getrennte Veranlagung und dann doch geforderte Zusammenveranlagung sind die aktiv geworden. Bekomme ich doch die Zustimmung von Exelchen, da steht Entschuldigung für die lange Bearbeitungszeit meinerseits ....
Allerdings steht da doch tatsächlich: "mein mann übernimmt alle nachteile einer zusammenveranlagung ... unterschrift exelchen - gehts noch?" -
Ja ich gab ihr das dingens schrieb von mir (siehe oben)- und bekam prompt zur antwort. Du weisst genau, dass Dir keine Nachteile entstehen! Mehr sag ich net - q.e.d.
Grüße *nichtaufgeber*


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2007 11:28
(@vaterohnerechte)
Schon was gesagt Registriert

:gunman:also, ich mach das ganze Theater ja schon mehr als drei Jahre mit und hab auch eine Menge Beiträge gelesen doch richtig geholfen hat es nie.Ich hab irgendwann mal gelesen als Mann hast Du in Deutschland das falsche Geschlecht und das ist auch so.Ich hab alles was es gibt:Existenzminimum ,keinen Kontakt zu meinen Kindern,aber glaubt mir Ihr vielen Männer die es nicht glauben wollen:das Leben geht weiter und wir haben viel Zeit. 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2007 21:44
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Das lasse ich so nicht stehen - "richtig geholfen hat es nie..." ich weiss net, also mal so 3000.- Euro sparen, weil nun doch zusammen veranlagt - nenn ich sehr wohl geholfen - danke nochmal an dieser Stelle! Oft ist es auch wichtig, wie Du Deine Bedürfnisse und Probleme hier anbringst, sodass Dir geholfen werden kann - aber allein von Deiner Anzahl der Beiträge zu schließen, warst Du ja nicht besonders aktiv ...  😉
... und da dieses Forum ja gerade "Vatersein trotz Trennung/ Scheidung" heisst - gehen wir hier davon aus, dass es erstrebenswert und die Pflicht ist als Vater, den Kontakt zu den Kindern herzustellen und zu halten.
Eines wissen wir alle - geschenkt wird Dir nix und von allene passierts auch net!

Grüße *nichtaufgeber*


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2007 10:08
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Fortsetzung:
Steuerschuld wurde von 2900.- auf jetzt 600.- Euronen infolge gemeinsamer Veranlagung heruntergesetzt  🙂 erstmal Freude.
Beim genaueren Hinsehen -  :gunman: meine in 2005 durch mich von meinem Konto gezahlten Vorauszahlungen sind nicht berücksichtigt! Sie sind weg?!

Die wurden irgendwann mal umgebucht auf eine neue Steuernummer der Exe und auf meine neue Steuernummer, die aber hier nirgendwo auftaucht ...  :gunman:

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2007 11:41
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nichtaufgeber,

na toll, diese Probleme mit den Umbuchungen von einer Steuernummer auf eine/mehrere andere machen richtig Spaß!

Was hast Du denn jetzt veranlaßt?

Lege in jedem Fall Einspruch gegen den Steuer- bzw. Abrechnungsbescheid ein und laß Dir von der Finanzkasse die Kontoauszüge für Deine alte und neue Steuernummer für alle Einkommenssteuerzahlungen ab 2005 schicken. Aus diesen Kontoauszügen kannst Du sehen, wann Du welchen Betrag gezahlt hast und wann das FA welche Beträge wohin umgebucht hat.

Bei Umbuchungen seitens des Finanzamtes gehen eigentlich immer Umbuchungsmitteilungen an die Betroffenen raus mit der Bitte, sich kurzfristig zu melden, sollte man mit den Umbuchungen nicht einverstanden sein. Ist das in Deinem Fall passiert?

Zur "Verwendung" von durch einen Ehegatten geleisteten Vorauszahlungen kann ich Dir noch etwas mehr berichten; das dauert aber ein bißchen zu lange schriftlich und könnte ggf. telefonisch erfolgen.

LG und bis später! Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2007 13:25
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Weiter geht´s:
Berichtigte Rechnung inklusive Zinsforderung für verspätete Abgabe 25 Euro  :gunman: der Finanzkasse habe ich bekommen 600.- Euro bis 15. November 2007 zu bezahlen - aber noch keinen Steuerbescheid. 1 einzige Vorauszahlung 300 euro- geleistet 2005 von mir vor edr Trennung iss drin berücksichtigt - die andere auch 300 .-- auch von mir geleistet nach der Trennung  - auf Exe umgebucht und mit deren 2 weitere an sie ausgezahlt worden damals beim eigenmächtig durchgeführten getrennten Ausgleich. Das sagte man mir mündlich. Auf meinen Einwand, es handelt sich hier um eine gemeinsame Veranlagung und somit haben alle Vorauszahlungen aufgeführt zu sein auch die von der Exe!  sagte man mir, eigentlich schon ... pause .... das müsste man sich nochmal ansehen.
Habe erstmal Einspruch bei der Finanzkasse eingelegt, da ja noch nichtmal der Bescheid da ist und zweitens Antrag (gleiches Schreiben) beim Finanzamt auf  "Aussetzung der Vollstreckung" gestellt. Denn sonst muss ich ja die 600.- Euro zahlen und dann iss für die erstmal gelaufen und ich kann mich wieder mit Exe rumschlagen.
Wenn Bescheid da ist lege ich noch Widerspruch ein.
Zusatz: Aussage der Finanzkasse - Bescheid müssten Sie schon haben!

Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz: Habe meinen Steuerberater gerade angerufen (dem ... habe ich übrigens zu verdanken, dass ich zuallererst auch auf getrennt gemacht hatte, da er sagte wenn Steuerbescheid der Exe rechtskräftig ist, geht da nix mehr!  :gunman: ) der sagt er hätte Bescheid bekommen - schickt ihn mir die Tage zu ... da stehen aber 900.- Euro zum zurückzahlen drauf ... gehts eigentlich noch?! :knockout:


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2007 13:55
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Zusatz: Habe meinen Steuerberater gerade angerufen (dem ... habe ich übrigens zu verdanken, dass ich zuallererst auch auf getrennt gemacht hatte, da er sagte wenn Steuerbescheid der Exe rechtskräftig ist, geht da nix mehr!  :gunman: ) der sagt er hätte Bescheid bekommen - schickt ihn mir die Tage zu ... da stehen aber 900.- Euro zum zurückzahlen drauf ... gehts eigentlich noch?! :knockout:

m.E. haben Steuerberater da keine Ahnung, bzw. wissen nur was von "ihrem" Steruergesetz.
Beruhige dich, meiner war genauso ....  :knockout:
...und ich hab einen Kumpel, der ist Steuerprüfer beim FA, der konnte mir das auch nicht sagen, bzw. hatte auch gemeint ich müßte getrennt Veranlagen, wenn EXelchen getrennt veranlagt ... pfff

Erst durch die Beratung hier bin ich auf einen anderen Trichter gekommen.

Jetzt steht bei mir Realsplitting an ... puh...wird wieder ein Kampf werden  :knockout:

@nichtaufgeber, sehr sehr dubios das Ganze bei dir.
Jetzt würde ich aber alles doppelt und dreifach prüfen  😡
...

Gruß
babbedeckel


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AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2007 14:22




(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmals!

@ babbedeckel:

m.E. haben Steuerberater da keine Ahnung, bzw. wissen nur was von "ihrem" Steruergesetz.
Beruhige dich, meiner war genauso ....  :knockout:
...und ich hab einen Kumpel, der ist Steuerprüfer beim FA, der konnte mir das auch nicht sagen, bzw. hatte auch gemeint ich müßte getrennt Veranlagen, wenn EXelchen getrennt veranlagt ... pfff

Erst durch die Beratung hier bin ich auf einen anderen Trichter gekommen.

Vorsicht vor solchen Verallgemeinerungen!  😡 Nur weil Du und nichtaufgeber und ggf. noch andere nicht richtig vertreten bzw. beraten wurden (lagen denn dem Steuerberater immer alle Angaben und Infos vor?), hat nicht gleich der ganze Berufsstand "keine Ahnung".

Erst durch die Beratung hier bin ich auf einen anderen Trichter gekommen.

Und die Empfehlungen "hier" kommen wohl auch kaum von einem Orakel  :puzz: oder dem Bundesfinanzminsiter persönlich. "Hier" raten und empfehlen auch steuerlich vorgebildete Leute (ob nun Berufsträger und damit Steuerberater oder "nur" Fußvolk sein mal dahingestellt); so daß Du und nichtaufgeber offenbar lediglich mit Euren  Steuerberatern unzufrieden seid.

@ all:

An anderer Stelle hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß es in solch einem wie dem geschilderten Fall stets ratsam ist, im Vorfeld dem FA gegenüber zu erklären, daß die von einem geleisteten Vorauszahlungen (sowohl quartalsweise als auch nachträgliche und die durch den Lohnsteuerabzug bereits geleisten) als ausschließlich für den Mann  geleistet zu betrachten sind. Dann nämlich kommt so was nicht vor. Anderensfalls teilt das FA immer, so wie hier beschrieben, die geleisteten Vorauszahlungen und bereits geleisteten Abschlußzahlungen nach Köpfen auf.

Wer dazu nähere Infos braucht, wende sich an mich. Ich berate zwar nicht, kann aber ggf. Licht ins Steuerdschungeldickicht und die entsprechenden Verfahrensabläufe beim FA bringen ...  😉

LG Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2007 15:49
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
@pueppi - Danke!
So wie Du es schilderst ist es auch nachvollziehbar. Als erstes wurde - nachdem meine Exe eigenmächtig den Steuerausgleich machte meine Vorauszahlung "nach Köpfen" aufgeteilt - die Vorauszahlungen der Exe wurden dann als ihre zugerechnet. Habe die MAin des FA auch ausdrücklich als positives Beispiel herausgestellt, die ja von sich aus meine Exe zu einer Zusammenveranlagung aufgefordert hatte.
Was den Steuerberater angeht, der gab mir tatsächlich eine Falschinformation, hat sich inzwischen auch entschuldigt - aber ich habe mich logischerweise nur auf ihn bezogen.
@babbe - ich habe den *babbe* dahingehend verstanden, da er mir die Luft etwas rausnehmen wollte - das ist ihm auch gelungen - danke dafür -  😉 - auch *babbe* würde niemals von unseren zwei Fällen auf einen ganzen Berufsstand schließen ...  😉
Ich werde mir jetzt mal den Bescheid abwarten und dann dahingehend wirken, dass die Vorauszahlungen an mich gehen und die Zinsen wegen verspäteter Zahlung an Exelchen 🙂
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2007 16:04
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@nichtaufgeber ... stimmt, mehr wollte ich auch nicht ... und thx für die "Verteidigung"  😉

@pueppi:

Ich wollte in keinster Weise verallgemeinern....und erst gar nicht dich damit einbeziehen *schleimmodusaus*
Und du kennst doch auch mein Thread, wie ich Schwierigkeiten hatte "gemeinsam zu veranlagen".

Desweiteren ist meine Erfahrung, daß wenn mann mal auf dem FA bekannt ist, wird einem dann auch geholfen  😉
Ich mußte aber bis zur Chefin des SB vom FA vordringen. Ich werde -telefonisch- gleich dorthin weitergeleitet  :redhead:
Dieses Jahr liegt wieder mein Fall auf deren Tisch, und die warten mit vollstem Verständnis  😉 , weil EXelchen Anlage U  (noch)nicht unterschreibt  :rofl2:

ABER laut Steuergesetz könnte ihnen das egal sein.
Deshalb "interessiert" es einen FA-MA im Prinzip auch nicht. Muß ja auch nicht, wenn man/frau nach Vorschrift arbeitet.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2007 17:03
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Bescheid inzwischen eingetroffen  😉

- Kinderbetreuungskosten (Kindergartenkosten) sind abgelehnt worden mit dem Hinweis "unter dem gesetzlichen Abzugsbetrag" (ob als Sonderausgaben/ bzw. Werbungskosten angegeben ist für mich nicht nachvollziehbar).
- abgesetzte Werbungskosten der Exe für selbständige Tätigkeiten sind nicht nachvollziehbar, da nicht aufgeführt.

Und dann noch 2 Seiten wegen wasweissichwas (muss es noch genau lesen) und Bescheid vorsorglich hinsichtlich Solidaritätszuschlag undsoweiter undsofort.

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2007 14:48