Moin zusammen,
wann müsste die Steuererklärung für 2006 spätestens abgegeben sein, bzw. wann muss definitiv der Steuerbescheid 2006 vom FA vorliegen. Weiß das jemand?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Sky,
wenn Du nicht steuerlich vertreten bist, dann muss die Steuererklärung bis zum 31.5.07 im Finanzamt eingegangen sein. Wenn Du über Elster Steuererklärungen abgibst, soll die Erklärung innerhalb von 4 Wochen bearbeitet sein, das heißt der Bescheid ca. 6 Wochen später bei Dir sein. Ohne Elster ist die Bearbeitungszeit verschieden, sollte aber im Idealfall nicht länger als 2-3 Monate dauern.
Wenn auf Anfrage mit angemessener Fristsetzung nichts passiert, könnte ein Einspruch wegen Untätigkeit gem. § 347 (1) S.2 AO eingelegt werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
Danke Dir.
wenn Du nicht steuerlich vertreten bist, dann muss die Steuererklärung bis zum 31.5.07 im Finanzamt eingegangen sein. Wenn Du über Elster Steuererklärungen abgibst, soll die Erklärung innerhalb von 4 Wochen bearbeitet sein, das heißt der Bescheid ca. 6 Wochen später bei Dir sein. Ohne Elster ist die Bearbeitungszeit verschieden, sollte aber im Idealfall nicht länger als 2-3 Monate dauern.
Ohne Vertretung und Elster müsste der Steuerbescheid also normalerweise da sein. Welche Abgabefristen gelten denn mit Vertretung?
Wenn auf Anfrage mit angemessener Fristsetzung nichts passiert, könnte ein Einspruch wegen Untätigkeit gem. § 347 (1) S.2 AO eingelegt werden.
Nun, wenn man mit einer Rückerstattung rechnet, macht das natürlich Sinn. Was aber, wenn man glaubt nachzahlen zu müssen, dann hat man es ja keineswegs eilig. Gibt es eine Höchstbearbeitungszeit oder so, wann der Steuerbescheid auf jeden Fall fertig sein muss?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Moin,
Welche Abgabefristen gelten denn mit Vertretung?
Das wäre dann der 30.09. des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres. Dann gibt es noch die sog. Einzelfristverlängerung zum 28/29.2. des übernächsten Jahres. Die EInzelfristverlängerung muss vom Vertreter detailliert begründet werden und ihr wird nicht zwangsläufig automatisch statt gegegeben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Sky,
für 2006 ist das der 31.12.07, wenn man steuerlich vertreten ist.
Jetzt verstehe ich was Du meinst. Naja, auch wenn man seine Steuerschuld erst spät mitgeteilt bekommt, kann das ja zum falschen Zeitpunkt kommen... solange die Steuer nicht 0 ist, bist Du immer beschwert.
Wie gesagt, es gibt keine festgesetzte Frist, in der die Erklärung bearbeitet sein muss, sondern eben in "angemessener" Zeit, das ist natürlich ein Kaugummi. Oder meinst Du, wann eine Steuernachforderung verjährt wäre? Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des KJ, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist.
Wenn ich auf dem falschen Dampfer bin, dann sag's! 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
wann die Steuerschuld verjährt, weiß ich natürlich :). Ne, mir ging es darum, wann man definitiv davon ausgehen kann, dass dem Steuerpflichtigen der Steuerbescheid vorliegt. Das ist manchmal nicht ganz unwichtig z.B. in Auskunftsangelegenheiten gem. § 1605 BGB. Da diese Frage offensichtlich nicht klar zu beantworten ist (ich hab's geahnt), werde ich ganz einfach mal so tun als ob.
Beste Grüße und Danke Euch.
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
wann die Steuerschuld verjährt, weiß ich natürlich
Das habe ich mir fast gedacht! *g*
Ich guck mal heute Abend, ob ich dazu ein aktuelleres Urteil finde.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo!
Also ich hab den Einkommenssteuer-Ausgleich immer erst zum Ende des Folgejahres machen lassen - der Steuerberater hat automatisch ne Verlängerung beantragt. Für 2005 warte ich immer noch (war ja das Problem mit der Zusammenveranlagung). Aber es ist einer für 2005, also schon mal knapp 2 Jahre ... -
und hier habe ich nochwas gefunden - also es gibt schon Möglichkeiten, den Antrag "rauszuzögern" - es ging Dir ja um Möglichkeiten, wenn ich´s richtich verstanden habe ... 🙂
< hier >
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
