Einspruch Steuerbes...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Einspruch Steuerbescheid für 2006 abgelehnt???

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich habe für meinen Steuerbescheid für 2006 Einspruch erhoben und jetzt bekam ich folgendes Schreiben:

Zitat"

Ihren Antrag kann aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:

Das von Ihnen angeführte Verfahren bezieht sich auf das Jahr Streitjahr 2001.
Inzwischen wurde der § 31 Einkommensteuergesetz neu formuliert, Satz 4 lautet: Ist der Abzug der Freibeträge für Kinder günstiger als der Anspruch auf Kindergeld, erhöt sich die unter Berücksichtigung des Abzugs der Freibeträge für Kinder ermittelte tarifliche Einkommenssteuer um den Anspruch auf Kindergeld; bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrages angesetzt.

Der Anspruch auf Kindergeld ist danach grundsätzlich beiden Eltern jeweils zur Hälfte zu zurechnen; dies gilt unabhängig davon, ob ein barunterhaltspflichtiger Elternteil das halbe Kindergeld über den zivilrechtlichen Ausgleich nach §1612 Abs. 1 BGB von seinen Unterhaltsleistungen abzieht, nach § 1612b Abs. 5 BGB eine Anrechnung des Kindergelds auf den Kindesunterhalt unterbleibt oder ein zivilrechtlicher Ausgleich nicht in Anspruch genommen wird.

Da Ihr Rechtsbehelf aus den oben genannten Gründen keine Aussicht auf antragsmäßige Entscheidung verspricht, bitte ich um Überprüfung.

Bitte teilen Sie mir bis zum 12.09.2007 mit, ob Sie den Rechtsbehelf ggf. zurücknehen.

Andernfalls werde ich den Vorgang der Rechtsbehelfstelle zur Entscheidung zuleiten.

Zitat Ende"
Ja was ist das denn jetzt...auf der einen Seite wird der Widerspruch abgelehnt und dann doch wieder nicht...

Habt Ihr einen Rat für mich was ich machen soll...

Wäre Euch echt dankbar...

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2007 13:12
(@kleiner-lg)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

ein paar Details wären hilfreich.

Hast Du nur Einspruch erhoben oder ihn auch begründet. Was wolltest Du mit dem Einspruch erreichen?

Das FA will Dir nur mitteilen, daß dein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hat und hat dazu diese Begründung gleich mitgeliefert.

Nimmst Du Deinen Einspruch nicht innerhalb der Frist zurück, entscheidet die Rechtsbehelfsstelle, wie im Schreiben angedeutet, über Deinen Einspruch.

Zu 99 % kommt nichts anderes dabei heraus. Bist Du dann mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kannst Du nur vor dem FG (Finanzgericht) klagen. Das geht in der ersten Instanz auch ohne Steuerberater.

Sollte Dir aus irgendwelchen Gründen an einer behördlichen Entscheidung über Deinen Einspruch gelegen sein, dann laß es laufen.

Das FA betreibt hier nur Kostenminimierung. Weil keine Aussicht auf Erfolg, versucht man dem Stpfl nahezulegen, den Einspruch zurückzuziehen. Erspart dem Sachbearbeiter den Eintrag in der Statistik und der Rechtsbehelfsstelle die -meistens- formale Entscheidung.

Es kommt allerdings vor, daß der SB im FA völlig falsch liegt, z.B. wenn er gar nicht verstanden hat, was Du mit dem Einspruch gemeint hast. Will sagen, er wendet die falsche Vorschrift auf Deinen Fall an.

Evtl hilft ein klärendes Gespräch mit dem SB. Der Text ist ja immer Behördendeutsch. Vielleicht kann er Dir erklären, warum er glaubt, der Einspruch würde nichts bringen.

erstmal
kleiner LG


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2007 15:24
(@papi74)
Registriert

Hallo,

mein Einspruch richtet dahingehend, dass mir Kindergeld angerechnet worden ist.

Ich bin aber ein Mangelfall und bei meinen KU wird kein Kindergeld mit in Abzug gebracht.

Daher steht es mir auch nicht anteilmäßig zu Verfügung und kann/darf m.E. nicht bei meiner Finanzerklärung mit einfliessen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2007 15:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

tatsächlich gab es eine Umformulierung, weswegen der Bezug auf anhängige Verfahren nicht greift. Einige FAs haben jedoch den Bezug zugelassen. Du hattest schlicht Pech mit einem aufmerksamen SB.

An deiner Stelle würde ich den Einspruch stehen lassen. Sollte deinem Einspruch nicht entsprochen werden, reichst du Klage ein und boxt das für uns alle bis zum BFH durch. Vielleicht unterstützt dich der Bund der Steuerzahler?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2007 15:51
(@papi74)
Registriert

Hallo Deep,

An deiner Stelle würde ich den Einspruch stehen lassen. Sollte deinem Einspruch nicht entsprochen werden, reichst du Klage ein und boxt das für uns alle bis zum BFH durch. Vielleicht unterstützt dich der Bund der Steuerzahler?

Prizipiell bin ich ja bereit zum stänkern...aber mir fehlen schlichtweg die Mittel (finanziell).

Ich dachte, dass es bereits anhängige Verfahren gibt und wir  alle nur noch auf ein BGH Urteil warten.

Wieso muss ich denn immer an SB geraten die auf "Krawall" aus sind....

Wenn mal eine Sache wirklich nahtlos und ohne Oesen funktionieren würde...boah...ich würde glatt einen Bananensaft trinken gehen :redhead:

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2007 16:16
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo papi74,

Prizipiell bin ich ja bereit zum stänkern...aber mir fehlen schlichtweg die Mittel (finanziell).

Da hast Du selbst ein falsches Bild von Dir! 😉 Ersetze "Stänkern" durch "Engagieren" und Du selbst fühlst Dich gleich besser! ;-)))

Meine Meinung ist ähnlich der von Deep:

Laß den Sachbearbeiter (ggf. unter Bitte um Fristverlängerung zu Deiner Äußerung - das schindet Zeit) wissen, daß Du Dich seiner Sichtweise leider nicht anschließen kannst und Dich deshalb gezwungen siehst, Deinen Einspruch/Rechtsbehelf (Widerspruch gibt es nicht mehr!) weiter aufrecht zu erhalten. Dann gibt der Sachbearbeiter das Ganze in die Rechtsbehelfsstelle, wo Dein Einspruch bestimmt noch eine ganze Weile der Bearbeitung harren wird. Erfahrungsgemäß informiert Dich die Rechtsbehelfsstelle dann noch einmal vor einer abschlägigen Entscheidung  über ihren Standpnkt und gibt Dir Gelegenheit, den Einspruch zurückzuziehen. Die förmliche Einspruchsentscheidung würde ich in jedem Fall haben wollen, denn bis dahin ist alles für Dich kostenfrei. Außerdem sehe ich keinen Grund, die Statistik und die Arbeit der Finanzverwaltung zu erleichtern, in dem man seinen sehr wohl begründeten (!!!) Einspruch in vorauseilendem Gehorsam  zurückzieht. Dadurch nähme man sich außerdem die Möglichkeit zur (kostenpflichtigen) Klage.

Zur Erinnerung: Das anhängige Verfahren, welches das Jahr 2001 betrifft (und auf das man sich problemlos mit seinen Einsprüchen bis 2005 stützen konnte), spiegelt dieselbe Sachlage wie in den Folgejahren wider. Die (behauptete) Nichtanwendbarkeit wird ausschließlich damit begründet, daß der Gesetzestext ab 2006 anders lautet. Warum aber lautet der Text seit 2006 anders, obwohl die relevanten Sachverhalte weiterhin gleich sind? Vielleicht deswegen, weil der Gesetzgeber ahnt, daß das Verfahren Erfolg haben könnte und durch eine bloße Formulierungsänderung im Gesetz hoffte, die Nichtanwendbarkeit einer ggf. steuerzahlerfreundlichen Rechtssprechung auf weitere Jahre zu erreichen?

Sei also so engagiert, und verfolge Deinen  Einspruch weiter! Nur so kann man was erreichen! Und vielleicht ist ja in der Zwischenzeit ein anderes Verfahren in der Angelegenheit anhängig ...

Streitbare und aufmunternde Grüße von püppi

 


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 14:55
(@papi74)
Registriert

Hallo pueppi,

ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und meine Formulierung ausführlicher hinterlegt.

Schauen wir mal...was dabei rauskommt.

Drückt mir mal die Daumen...

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 16:33
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo papi74,

Drückt mir mal die Daumen

Wird gemacht!  🙂

LG Pueppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 19:05