Dear all,
ich habe eine Frage zu Anlage U:
Da ich bis letzten Freitag das Darlehen für das vormals gemeinsame Haus allein bezahlt habe, habe ich seit 1.1.2007 einen relativ geringen TU (seit Scheidung am 5.6. EU) gezahlt, da die Darlehensraten voll auf den Unterhalt angerechnet wurden. Das Haus ist nun verkauft und der EU steigt daher deutlich ab 01.09. auf ca. 1200 €/Monat.
In der Steuerkarte für 2007 habe ich (dummerweise?) nur einen Freibetrag von 4000€/Jahr eintragen lassen, der auf den Monat umgelegt wird (die 4000€ entsprachen grob dem TU vor Verkauf des Hauses)
Ich würde gerne ab sofort den jetzt deutlich höheren EU steuerlich geltend machen, habe aber gelesen, dass die Anlage U nur einmal pro Jahr beantragt werden kann? Ist das korrekt oder habe ich da etwas mißverstanden?
Kann ich die Differenz am Ende des jahres im Lohnsteuerjahresausgleich beantragen?
Danke
Wolfgang
Hi,
die steuerlichen Vorteile, für Dich, können auch noch nachträglich geltend gemacht werden.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Kann ich die Differenz am Ende des jahres im Lohnsteuerjahresausgleich beantragen?
Die Anlage U gibst Du mit der Steuererklärung ab, mit der dann tatsächlich gezahlten Summe. Die Zustimmung der Ex zur Anlage U gilt dem Grunde nach, nicht der Höhe nach, also braucht Du auch von ihr keine neue Unterschrift.
Du kannst auch noch fürs laufende Jahr den Freibetrag ändern lassen, wenn Du denkst, die Mühe lohnt sich noch.
