Anwaltskosten
 
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Anwaltskosten

 
(@stema)
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Moin geschätzte Fories,

da der Prozesskostenrechner leider nicht funktioiert  :exclam: mal die Frage an die Gemeinde:

Kann mir jemand so ca. sagen, welche Anwaltskosten und Gerichtskosten insgesamt auf mich zukommen?

Meine Daten:

zahle 480,-- EU zzgl.
257,00 KU

Zugewinn komplett € 20.000,00
Haus wurde auf mich alleine übertragen

als basis wird das gericht 1 "jahresbeitrag" an EU ansetzen. das kann ich ja selbst noch ausrechnen, aber kommt da noch mehr? bzw. was macht ein ra davon...

mir ist ein wenig gruselig zumute :phantom:

danke stema


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 15:22
 Uli
(@Uli)

da der Prozesskostenrechner leider nicht funktioiert  :exclam: mal die Frage an die Gemeinde:

Der Prozesskostenrechner funktioniert prima, habe ihn eben noch ausprobiert! 🙂

Du musst Java installiert und aktiviert haben, um ihn nutzen zu können!  :note:

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 16:04
(@stema)
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Hi Uli  🙂  🙂  🙂

und danke für den Tipp. Werde mal versuchen bei einem Freund auf dem Rechner was zu installieren...mein Arbeitgebr hat das nicht so gerne...auch wenn hier "safer chat" betrieben wird.

danke und ich versuche es mal am we....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 16:07
(@nichtaufgeber)
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*Vollquoting gelöscht*

Hallo!

streitest Du um wenig kostet´s weniger - streitest Du um viel, kostet´s mehr ... viel Einigung spart Geld. Und dann gibt´s ja noch Mediatoren - Online-Anwälte - alles Möglichkeiten Geld zu sparen. Im Süden kostet ne nackte Scheidung (Anwaltskosten mit Gerichtskosten) mit Versorgungsausgleich mal schnell ca. schlappe 5000.- Euro geteilt durch zwei  :rofl2:

Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz - natürlich DM ("das doppelte in Mark")  :rofl2:
Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagenpauschale, Anwalts- und Gerichtskosten


Anm.: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 15).


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 16:24
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nichtaufgeber...übrigens auch mein motto  😉

is klar.

wir haben nicht über unterhalt gestritten, da war vorher gereglt. genauso wie der umgang. das haus jedoch wurde zu ihren wertvorstellungen berechnet. insgesamt TEU150, jeweils die hälfte dem vermögen zum scheidungsdatum (=zugewinn) angerechnet. dadurch hatte ich null, sie 20.000,00 zugewinn. sie konnte das haus nicht übernehmen, also habe ich sie ausgezahlt...wozu gibt es banken   :exclam: .

das heißt, ich habe dem anwalt bis jetzt 2500,00 gezahlt, dem gericht für den einen termin im frühjahr ca. 300,00. sie bekommt pkh....immer noch. obwohl sie mtl. netto genauso "viel" wie ich hat und zusätzlich auch noch TEU 20,0 bekommen hat....

ich habe überhaupt keine vorstellung, wieviel ich noch zu berappen habe. das urteil wird demnächst im beschlussverfahren schriftlich vom gericht über die anwälte geregelt. somit steht kein neuer termin an. wie setze ich den wert des hauses an? hälftig oder in voller höhe? gibt es da irgendwo nachschlagewerke oder muss ich mir ein anwaltsgehilfin suchen, die mir das ausrechnet...ich zahle in naturalien  😉 :redhead:

gruss aus HH

stema


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 16:47
(@nichtaufgeber)
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Hallo!
@*Deep* sorry!

@SteMa

Hast Du den Antrag auf PKH nicht gestellt? Den musst Du vor Prozessbeginn stellen. Du musst doch Kredite/ Tilgung abtragen - sind die denn berücksichtigt? Oder hast Du die Flöten mal so aus der Hüfte gelockert?

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 17:25
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

naja, aus der hüfte nicht. aber da mein pkh-antrag abgelehnt wurde blieb mir nichts anderes über. angeblich habe ich zuviel netto oder zu wenig abzüge aus irgendwelchen verpflichtungen (darlehen, etc.). ich habe meinen anwalt damals recht verständnislos angeguckt...aber er hat auf nachfrage auch keine andere auskunft erhalten...

was hast du denn gepostet, dass deep  :thumbup: "mich schützen" musste


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 18:17
(@nichtaufgeber)
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Hallo!
Ne - hatte aus versehen ein voll-posting gemacht, d.h. alles von dir im zitat nochmal wiederholt, und das darf man laut regel nr. 15 nicht - iss schon ok!  😉

Grüße *nichtaufgeber*

was hast du denn gepostet, dass deep  :thumbup: "mich schützen" musste

Zusatz: wobei Du Dir schon selber das Dingens nachrechnen solltest, denn wenn Du PKH beantragst soll es gerüchtemäßig Anwälte geben, die das nicht so toll finden, wenn sie nur nach Mindestsätzen abgerechnet werden und nicht nach doch zum Teil erheblich höher Möglichen - im gesetzlichen Rahmen - eben ohne PKH.


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AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 18:20