ja, aber jetzt ist die Klage vom Gericht eingegangen...
Hallo,
stell' die doch mal im Volltext (anonymisiert natürlich) hier rein.
/elwu
Hallo,
ja ich habe dem Mahnbescheid widersprochen. Und ich habe ihn auch nicht beauftragt.
Also der gegnerische Anwalt schreibt, dass ich alle Nachteile, die durch Abgabe der Anlage U entstehen der Ex erstatten muss, dazu zählen auch Anwaltskosten. Er ist der Ansicht, dass die Ex die Nachteile nicht alleine berechnen konnte. Komisch, ich habe einen Monat vorher schon eine eMail von ihr bekommen, dass sie die Steuererklärung abgibt und hat direkt angegeben, wieviel sie ca. nachbezahlen muss und wieviel sie ohne Anlage U zurückerstattet bekäme. Gut, die Beträge stimmten nicht ganz, aber daran ist doch ersichtlich, dass sie es auch ohne Hilfe des RA konnte. Lt. RA hat die Ex ihn aber erst einen Monat danach beauftragt. Er hatte ihr dann auch nochmal ausgerechnet, wieviel sie ohne die Anlage U vom FA erstattet bekommen hätte, nämlich 123,. €. Diese habe der Ex ohne Prüfung auch schon lange erstattet.
Ich soll jetzt innerhalb von 2 Wochen dem Gericht schreiben, ob ich der Klage widerspreche und habe dann noch 3 Wochen Zeit eine Begründung abzugeben. Aber ich weiß nicht, was ich schreiben soll, um das Gericht zu überzeugen.
Gruß
Mario
Also der gegnerische Anwalt schreibt [...]
was *genau* schrieb der? Sag mal, was konkret verstehst du nicht daran, dass man ein unverfälschtes und komplettes Bild benötigt, um konstruktive und maßgeschneiderten Ratschlag zu geben?
/elwu,
ich klinke mich hier aus. Wer nicht will, der hat schon.
Wie oben schon umfassend geschrieben wurde, kann sie bei der Erstellung ihrer Steuererklärung nicht in beliebiger Höhe Kosten produzieren und erwarten, dass du das alles trägst sonst stellt sie dir noch das Taxigeld in Rechnung, weil sie die Steuererklärung persönlich abgeben wollte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
hier der genaue Text aus der Klageschrift:
In Sachen .....
beantragen wir,
den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger 229,55 € (Anmerkung von mir: die Ursprungsrechnung belief sich auf 344,. €) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13.10.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage zurückgenommen.
Ferner beantragen wir,
ein schriftliches Vorverfahren zu veranlassen.
Sollte sich der Beklagte innerhalb einer Notfrist nicht äußern, beantragen wir,
ohne mündliche Verhandlung Versäumnisurteil zu erlassen.
Erkennt der Beklagte die Ansprüche der Kläger ganz oder zum Teilan, beantragen wir,
den Beklagten ohne mündliche Verhandlung dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen.
Begründung: Die Kläger sind Gesellschafter einer Anwaltssozietät, die in Form einer BGB-Gesellschaft betrieben wird. Sie machen mit der Klage Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend.
Die Ehefrau hatte die Forderung durch Vertrag vom 06.12.2007 an die Kläger abgetreten.
Die Kläger vertarten die geschiedene Ehefrau des Beklagten. der Beklagte ist seiner geschiedenen Ehefrau zur Zahlung von mtl. nachehelichen Unterhalt verpflichtet. Mit Zustimmung seiner geschiedenen Ehefrau machte der Beklagte im Veranlagungszeitraum 2006 gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG Unterhaltsbeträge von 5135 € als Sonderausgaben geltend. Dies hatte zur Folge, dass die geschiedene Ehefrau des Beklagten die Einkünfte aus Unterahltsleistungen als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern hatte.
Durch Bescheid für 2006 über Einkommenssteuer pp vom 03.09.2007 setzte das Finanzamt die von der Ehefrau nachzuzahlende Einkommensteuer in Höhe von xxxx €, die nachzuzahlende Kirchensteuer in Höhe von xxx und den nachzuzahlenden Solidaritätszuschlag in Höhe von xxx fest
Ohne Sonstige Einkünfte aus Unterhaltsleistungen hätte die Gesamtsteuererstattung der geschiedenen Ehefrau des Beklagten xxx € betragen. Insoweit wird auf die beiden anliegenden Steuerberechnungen Bezug genommen.
Am 05.09.2007 beauftragte die geschiedene Ehefrau die Kläger, die steuerlichen Nachteile infolge des begrenzten Realsplittings zu berechnen und den Nachteil gegen den Beklagten geltend zu machen sowie den Beklagten aufzufordern, die dem Finanzamt geschuldeten Beträge unmittelbar an das Finanzamt zu zahlen.
Der B2007eklagte wurde mit Anwaltschreiben vom 13.09.2007 entsprechend angeschrieben.
Dem Beklagten wurde Durchschrift der Kostenrechnung an die Klägerin vom 13.09.2007 übersandt, mit der Aufforderung, die geschiedene Ehefrau von diesen Kosten freizustellen.
Der Beklagte hat Zahlung abgelehnt.
Die Klageforderung berechnet sich wie folgt:
xxx
xxxx
xxxx
229,55 €
Dieser Betrag wird mit der Klage geltend gemacht.
In rechtlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass der Beklagte bei der Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings verpflichtet ist, seiner geschiedenen Ehefrau von sämtlichen nachteilen infolge des begrenzten Realsplittings freizustellen. Die geschiedene Ehefrau des Beklagten war nicht in der Lage, die steuerlichen Nachteile des begrenzten Realsplittings selbst zu ermitteln und war auf die Hilfe eines steuerlichen Beraters angewiesen. In diesem Fall sind auch die Steuerberatungskosten oder Anwaltskosten zu erstatten. Der geltend gemachte Zinsanspruch rechtfertigt sich aus dem Gesichtspunkt des Verzuges. Mahnung erfolgte durch Schreiben vom 12.10.2007.
MfG
xxxx
Was haltet ihr davon?
Bin ich denn in Verzug wegen den Zinsen, wenn ich nie eine Kostenrechnung über den angegebenen Betrag erhalten habe, sondern über einen viel höheren???
Danke und Grüße
angelmario
hier der genaue Text aus der Klageschrift:
Hallo,
damit kann man nun was anfangen. Aber ich habe erst noch Fragen:
- ist das eine reine Anwaltsbude oder (auch) eine Steuerkanzlei?
- die erwähnten beiden anliegenden Steuerberechnungen, sind die vom Finanzamt oder von den Wahnwälten?
/elwu
Hallo,
also im Kopf der Klage steht:
G.... P....
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Zuerst sind die Steruerbescheide des FA gekommen, die auch der Klageschrift beigefügt waren, der RA hat auch noch mal selbst eine Berechnung durchgeführt. Ergebnis wie FA und hat nochmnal ohne Anlage U berechnet. Diese liegen der Klage auch bei.
Zuerst sind die Steruerbescheide des FA gekommen, die auch der Klageschrift beigefügt waren, der RA hat auch noch mal selbst eine Berechnung durchgeführt. Ergebnis wie FA und hat nochmnal ohne Anlage U berechnet. Diese liegen der Klage auch bei.
Hallo,
da habe ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt. Also: hat das FA bereits je eine Berechnung mit und ohne Realsplitting vorgenommen, die durch die Rechnerei des RA nur bestätigt wurde? Oder hat erst der RA ausgerechnet, wie hoch der Nachteil aus Anlage U ist? Ich beziehe mich hier auf
---
Ohne Sonstige Einkünfte aus Unterhaltsleistungen hätte die Gesamtsteuererstattung der geschiedenen Ehefrau des Beklagten xxx € betragen. Insoweit wird auf die beiden anliegenden Steuerberechnungen Bezug genommen.
---
und die Frage ist, hat das FA diese Vergleichsberechnung gemacht? Denn so war es bei mir all die Jahre. Das hat keinen Cent gekostet und war amtlich. Die Unterhaltsempfängerin ist zudem verpflichtet, die Kosten für den Zahlemann so gering wie möglich zu halten. Wenn das FA diese Vergleichsrechnung umsonst macht, kann sie also nicht einfach einen externen Steuermenschen beauftragen.Also, hat nun das FA die beiden Rechnungen mit/ohne Realsplitting aufgemacht? Wenn ja, wird es leichter, die Klage anzugreifen.
/elwu
die Vergleichsberechnung ohne Anlage U hat der Anwalt gemacht.
das FA hat nur die Berechnung mit Anlage U gemacht. Diese hat der RA aber auch nochmal in seiner Berechnung bestätigt.
Hallo
o.k. Letzte Frage: nach was hat der Anwalt da seine Gebühren berechnet? Nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, oder tritt er da als Steuerberater auf? Bei
---
Die Klageforderung berechnet sich wie folgt:
xxx
xxxx
xxxx
---
sollte dazu ggf. etwas stehen.
/elwu
da steht:
Wert: 1.548,17 € (Nachzahlung 2006 1.412,64 € zzgl. fiktive Erstattung 135,53 €
1,3 Geschäftsgebühr 172,90 €
Auslagenpauschale 20,. €
19% MwSt 26,65 €
Gesamt 229,55 €
Was mich irritiert ist das die Rechnung aus letztem Jahr noch über 348 € lautete, auch der Mahnbescheid, dem ich widersprochen habe. Jetzt in der Klageschrift die obige Berechnung aufgemacht ist.
Heißt der Satz " Im Übrigen wird die Klage zurückgenommen" , dass er seinen Fehler bei der ersten Berechnung eingestanden hat?
Danke und Gruß
angelmario
Heißt der Satz " Im Übrigen wird die Klage zurückgenommen" , dass er seinen Fehler bei der ersten Berechnung eingestanden hat?
Hallo,
das wird ein RA niemals explizit tun, dazu müsste er ja Rückgrat und Anstand haben. Im Ergebnis ist es aber hier so, ja. Zu der Klage mache ich die Tage mal einen Antwortvorschlag. Die anderen Forianer hier werden sicher auch noch was dazu sagen, es gibt einige, die sich im Steuerrecht sehr gut auskennen.
/elwu
Moin,
ich rudere nochmal ein bisschen zurück: Wenn ich den Opener richtig verstehe, hat seine Ex ihre Forderung an den Anwalt abgetreten; der vertritt also keine Interessen der Ex mehr, sondern nur noch seine eigenen. Es geht dabei auch nicht mehr um eine familienrechtliche Folgesache, sondern einfach um eine Forderung, die im Zweifelsfall nicht vor einem Familien-, sondern vor einem Zivilgericht eingeklagt werden müsste.
Ob ein Anwalt für seine "eigene Inanspruchnahme" überhaupt eine Rechnung stellen darf, müssten die ZPO-Cracks beantworten. Ein Makler darf jedenfalls keine Courtage verlangen, wenn er eigene Immobilien vermietet oder verkauft.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ich rudere nochmal ein bisschen zurück: Wenn ich den Opener richtig verstehe, hat seine Ex ihre Forderung an den Anwalt abgetreten; der vertritt also keine Interessen der Ex mehr, sondern nur noch seine eigenen. Es geht dabei auch nicht mehr um eine familienrechtliche Folgesache, sondern einfach um eine Forderung, die im Zweifelsfall nicht vor einem Familien-, sondern vor einem Zivilgericht eingeklagt werden müsste.
Hallo,
das ist schon klar. Es geht IMO primär darum ob die Einschaltung eines RA überhaupt gerechtfertigt war, vor allem, wo doch ein FA üblicherweise diese Vergleichsrechnung für Umme macht. Die Ex muss so kostengünstig wie möglich vorgehen. Damit wäre die Argumentation, dass es allein ihre Sache ist, wenn sie irgendwelche RA's beauftragt. Sie somit gar keinen Erstattungsanspruch gegen angelmario hat. Und was nicht existiert, kann auch nicht abgetreten werden.
/elwu
Moin elwu,
Es geht IMO primär darum ob die Einschaltung eines RA überhaupt gerechtfertigt war, vor allem, wo doch ein FA üblicherweise diese Vergleichsrechnung für Umme macht.
ich sehe den Anwalt in dieser Konstellation gar nicht als Anwalt der Ex (auch wenn er das vielleicht mal war), sondern als eine beliebige Person, die eine (vermeintliche?) Forderung aufgekauft hat. Genauso, als hätte die Ex ihre Forderung an ihren Bäcker abgetreten. Der Anwalt wurde also nicht von der Ex beauftragt, sondern nur von sich selbst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
vielen Dank, das wäre klasse mit dem Antwortschreiben....
Danke Danke
Gruß
angelmario
Hallo,
das wird ein RA niemals explizit tun, dazu müsste er ja Rückgrat und Anstand haben. Im Ergebnis ist es aber hier so, ja. Zu der Klage mache ich die Tage mal einen Antwortvorschlag. Die anderen Forianer hier werden sicher auch noch was dazu sagen, es gibt einige, die sich im Steuerrecht sehr gut auskennen.
/elwu
ich sehe den Anwalt in dieser Konstellation gar nicht als Anwalt der Ex (auch wenn er das vielleicht mal war), sondern als eine beliebige Person, die eine (vermeintliche?) Forderung aufgekauft hat. Genauso, als hätte die Ex ihre Forderung an ihren Bäcker abgetreten. Der Anwalt wurde also nicht von der Ex beauftragt, sondern nur von sich selbst.
Genauso lese ich das auch!
Sie beauftragt den "Steuerberater", sie bei der Steuererklärung zu unterstützen. Daraus entsteht eine Forderung an sie, von der sie glaubt, diese an angelmario weiterreichen zu können und verkauft diesen Anspruch an ihren "RA".
Der RA klagt nun die Steuerberatungsleistung ein, die er selbst erbracht hat bei Angelmario ein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der RA klagt nun die Steuerberatungsleistung ein, die er selbst erbracht hat bei Angelmario ein.
Hallo,
ja schon. Aber es geht ja darum, eine gute Antwort auf die Klage zu formulieren. Und ein Element dazu ist eben IMO, dass von vornherein gar keine Notwendigkeit bestand, den RA zu beauftragen. Wie würdet ihr denn argumentieren in der Antwort?
/elwu
Hallo,
ein erster Antwortvorschlag zur gefälligen Verbesserung 😉
----
Ich beantrage, die Klage abzuweisen. Zum Ausgleich der steuerlichen Nachteile aus dem begrenzten Realsplitting hatte ich mich bereits bei der Unterzeichnung der Anlage U verpflichtet. Eine Vergleichsberechnung der Steuerlast mit und ohne Realsplitting nimmt das Finanzamt auf Nachfrage (Anmerkung: ruf' auf jeden Fall dein Finanzamt an und frage, ob die das auch wirklich so halten) gebührenfrei vor. Eine Beauftragung Dritter ist also nicht notwendig. Meine Ehefrau ist zudem als Unterhaltsbegehrende zur Kooperation verpflichtet und darf keinerlei unnötigen Kosten zu meinen Lasten generieren. Es besteht keine Forderung meiner Ehefrau gegen mich, die abgetreten werden könnte. Die Kläger mögen daher ihre Geühren bei ihrer Auftraggeberin eintreiben.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Kläger bei mir ursprünglich einen Betrag von 344€ angemahnt hatten. Dies wurde von mir abgelehnt. Die Klage aber beläuft sich nunmehr auf 229,55€.
----
/elwu
Hallo,
vielen leiben Dank.
Habe mich beim FA meiner Ex erkundigt. Die haben mir bestätigt, dass die eine Vergleichsberechnung kostenlos machen können....
Das ist doch schon mal was...
Inzwischen ist die nächste Post vom RA da. Darin das gleiche für das Steuerjahr 2007..., wieder mit einer Kostenrechnung, die ich begleichen soll. Diesmal aber nur 83,- €. Komisch an den Zahlen hat sich nix geändert. Warum will er jetzt nochmal weniger, obwohl gleiche Arbeit für Ihn. Schon seltsam alles.
Danke nochmal.
Gruß
angelmario
