Hallo,
ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe.
Zu mir: Ich bin 40, Vater eines 10 jährigen Sohnes, eheliche Trennung durch die Mutter 2010, ABR seit 2011 allein bei Mutter (Vater stellte Antrag wg. mangelnder Bindungstoleranz ind Instrumentalisierung des Kindes durch die Mutter, 1. Gutachter bestätigte das, 2. Gutachter sorgte für ABR Entzug beim Vater), mehrere Verfahren wg. Umgang. Dauernde Konflikte zw. den Eltern, weil KIndesmutter GSR ignoriert, Umgang torpediert usw.).
Der Mutter wurde 2014 bescheinigt, dass sie, durch Druck des Jugendamtes bezüglich Pflegestelle, verstanden habe und nun eine Vater-Sohn-Bindung zulässt, dem Vater ginge es nur um sich im Konflikt, Kind erklärt gegenüber sozialem Dienst (vom JU eingeschaltet) , Lehrer usw. es wolle unbedingt zum Vater.
Zur Situation:
Das Bestreben der Mutter den gerichtlichen festgelegten Umgang zu umgehen, hatte 2015 Dank sozialem Dienst: ("Vergangenheit interessiert uns nicht. Wenn die Mutter lügt ist das sekundär") endlich Erfolg. Statt 14-tägig sehen sich Vater und Sohn jetzt nur noch alle 3 Wochen, das Jugendamt erklärte der Vater habe keine Chance vor Gericht wenn er auf Einhaltung des Gerichtsbeschlusses besteht, da das JU wg. des Kindeswohl auf Mutterseite stehe.
In den letzten Jahren habe ich 8 x den Reisepass angefordert, 2x habe ich ihn bekommen (nach Drohung auf einstweiliges AO und Schadensersatzklage). 2014 wurde im Jugendamt dem Vater aufgegeben, dem Wunsch der Kindesmutter folgend, jedes Mal zu erklären wo er mit dem Kind am Umgangswochenenden hinwolle. Die Kindesmutter hatte wahrheitswidrig behauptet, der Vater teile nicht mit, wo er mit dem Kind hinwolle (Land).Ohne diese Auskunft keinen Pass. Das Jugendamt sieht die Problematik Reisepass seitdem als geklärt an.
Für Weihnachten 2014 und Ostern 2015 fordert Vater wieder den Pass an und gab an er wolle mit dem Kind nach Holland (Weihnachten) Berlin (Ostern). Mutter antwortet, sie könne nicht nachvollziehen warum er für eine innerdeutsche Reise (Ostern) den Pass benötigen würde, wg. Weihnachten reagierte sie gar nicht. > also kein Reisepass.
Wie ist die rechtliche Situation und was kann der Vater noch machen?
Der Vater wird von der Kindesmutter behandelt wie ein Bittsteller ohne Rechte, der auch nicht in der Lage selbstständig Dinge einzuschätzen.
Grüße
FamLim
Hallo,
einen "Reisepass" braucht der Vater innerhalb der EU-Mitgliedsländer nicht. Hier genügt der Personalausweis und der ist bei Reisen außerhalb Deutschlands Pflicht und hat im Original dabei zu sein, also hat ihm die KM heraus zu geben. Eine Informationspflicht des Vaters für die KM wohin es gehen soll ist durchaus annehmbar.
Gruß
Jarod
Wobei es den Personalausweis weiterhin wohl erst ab 16 Jahren geben wird, so das der TO weiter nach dem Reisepass fragen muss, wenn er Deutschlands Grenzen überschreiten möchte.
Wenn es vorab viel Streß um den Umgang gab, ist es durchaus möglich, dass der Vater aufgefordert ist der Mutter den Aufenthaltsort (nicht die Straße, Hausnummer, Name, Telefon) für das Wochenende zu benennen.
Um die Wogen zu glätten.
Andererseits ist es seine Sache wo er seinen Umgang verbringt (es sei denn.... Shisha-Bar, Drogenumschlagplatz, Bürgerkriegsgebiete, Ebolagebiete usw. usw.)
Klingt für mich nach doppelt Pech: garstige Ex + garstige Behörden
Servus FamLim und willkommen!
Eine Informationspflicht des Vaters für die KM wohin es gehen soll ist durchaus annehmbar.
Die Pflicht per se gibt es meines Wissens nicht, da Art und Umfang des Umgangs dem Umgangs-ET obliegt (nach meinem Verständnis auch ohne gem. ABR). Dass das Ganze möglicherweise entspannter abläuft, wenn KM informiert wird, ist was anderes.
Ist der Reisepass das einzige Ausweisdokument?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
danke für die Antworten.
Ja, der Reisepass ist das einzige Ausweisdokument.
Probleme beim Umgang gab es nur auf Seiten der Mutter - die verhält sich nach dem Prinzip: Ich habe den Ehemann verlassen und will mit ihm nichts mehr zutun haben (ausser Unterhalt) , also gilt das auch für mein Kind. "Neuer Mann, neuer Vater, "Altlast" soll verschwinden"
Grüße
FamLim
Hallo,
welche Maßnahmen sind denn beim vom Gericht geregelten Umgang vorgesehen wenn der Umgang nicht stattfindet?
Das JA kann vermitteln, es hat aber keinerlei Handhabe einen Gerichtsbeschluss auszuhebeln. Ich denke in der Frage bist Du einfach zu gutgläubig.
Versuche als erstes den 14tägigen Umgang gemäß des Beschlusses wieder einzurichten, also erst einmal fordern, schliesslich hast Du einer anderen Regelung erst einmal zugestimmt. Klappt das nicht, dann zum Gericht.
Bei den Reisen, sicher solltest Du angeben wo die Reise (Auslandsreise, auch EU) hingeht.
Unter Umständen hilft ein Personalausweis, der bei Dir verbleibt:
" Ein Personalausweis wird normalerweise nur Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können aber auch Babys, Kleinkinder und Kinder einen Personalausweis erhalten. Mit einem gültigen Personalausweis können die Kleinen die gleichen Länder wie Erwachsene mit Personalausweis besuchen (also hauptsächlich alle Länder der EU bzw. Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen). Für Babys, Kleinkinder und Kinder kostet der Personalausweis 22,80 €, ist lediglich sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Aufgrund der fehlenden Flexibilität, dem eingeschränkten Gültigkeitsbereich sowie der relativ hohen Kosten ist der Personalausweis für Babys, Kleinkinder und Kinder als Reisedokument nicht zu empfehlen." (<a href= http://www.kidsaway.de/reisedokumente/kinderreisepass-epass-oder-personalausweis-welches-reisedokument-reise-mit-baby-kleinkind-kind/>Quelle</a>).
Sicher musst Du ihn alleine bezahlen, aber vielleicht lässt er sich erstreiten, schliesslich kannst Du damit nicht nach Timbuktu!
VG Susi
Wobei es den Personalausweis weiterhin wohl erst ab 16 Jahren geben wird, so das der TO weiter nach dem Reisepass fragen muss, wenn er Deutschlands Grenzen überschreiten möchte.
Wenn es vorab viel Streß um den Umgang gab, ist es durchaus möglich, dass der Vater aufgefordert ist der Mutter den Aufenthaltsort (nicht die Straße, Hausnummer, Name, Telefon) für das Wochenende zu benennen.
Um die Wogen zu glätten.Andererseits ist es seine Sache wo er seinen Umgang verbringt (es sei denn.... Shisha-Bar, Drogenumschlagplatz, Bürgerkriegsgebiete, Ebolagebiete usw. usw.)
Klingt für mich nach doppelt Pech: garstige Ex + garstige Behörden
Mein Sohn hat mit seinen 6 Jahren einen Personalausweis, früher auch Kinderausweis genannt. Hier hat die KM mal Wortklauberei betrieben, daher hab ich nachgesehen.
Ja, das Gericht kann den Vater dazu verpflichten den Aufenthaltsort zu benennen. Was ist dabei?
In jedem Fall hätte das Gericht keine andere Wahl bei entsprechendem Antrag als festzulegen, dass der Ausweis herauszugeben ist. Weigert sich die KM, kann die Polizei ermahnen. Weigert sie sich noch immer, kann der Vater einen GVZ beauftragen und darf sich über eine Rechnung von ca 25,00 Euro freuen, die er von der KM wieder holen sollte, da sie ja bockig war.
@ Marco82
Eine generelle Pflicht gibt es nicht, richtig. Das Gericht kann den Papa aber dazu verpflichten und der muss dem nachkommen. Ich habs erlebt. Angeblich wollte ich meinen Sohn nach Texas entführen, mit einem ganz normalen Ausweis. Idiotisch. Jeder weiß, dazu brauchts mehr als das.
