Hallo,
das liest sich aber gar nicht gut!
Was sagt Ihr dazu?
Guten Morgen.
Man kann nur hoffen , dass der Kläger in die nächste Instanz geht.
Leider geht aus dem Urteil auch nicht die der Status Quo hervor, sprich, wie extrem die Differenzen zwischen den Eltern wirklich ist.
Jedoch bleibt anzumerken, dass die Urteilsbegründung so oder so, die Hürden für eine Verweigerungstaktik extrem niedrig ansetzt und genau das eine Nichtbeachtung des Kindswohl darstellt da Mütter mit Boykott belohnt werden.
Nicht nur in der Kommunikation, sondern auch in Sachen Umgang. Die Waffenauswahl der Mutter wurde von diesem OLG erweitert.
Ein Schritt zurück im Schwabenländle!!!
Gruß
Sputnik
Das ist ja gruselig, besonders:
Dabei ist es, ebenso wie im Rahmen des § 1671 BGB, irrelevant, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit trägt.
Was wieder mal bedeutet: die KM kann sich völlig unkooperatuv verhalten und behält das ASR.
Moin,
<hier> kann der Beschluß des OLG Stuttgart im Volltext gefunden werden.
Ausgangssituation:
- Kein Umgang
- Kind zwei Jahre stationär im Heim
- Rückführung in den Haushalt der Mutter geplant
Das Ansinnen des Vaters:
5 Ein Antrag des Antragstellers vom 16.07.2014, mit welchem er durch einstweilige Anordnung die Rückführung des Kindes in den Haushalt der Mutter verhindern wollte, blieb erfolglos
"Ich bin der bessere Elter als die Mutter" ist ein denkbar schlechtes Argument für das Gemeinsame Sorgerecht.
Das Ergebnis verwundert nicht, sollte aber auch nicht als Maßstab für andere Fälle dienen.
Gruß
United
Danke United für den Link.
Allerdings muss es ja auch Gründe gegeben haben die es erforderlich machten das gemeinsame Kind in einem Heim unterzubringen.
Wäre da nicht der Vater die erste Adresse gewesen?
Vermutlich wurden damals beide Eltern für gleichermaßen "unfähig" gehalten?
Das bedeutet das gegen die Mutter schon ernste Bedenken bestanden haben müssten.
Wenn nun der Vater die gemeinsame Sorge möchte weil er der Mutter die alleinige Sorge nicht zutraut, wäre doch genau das erfüllt was die Gesetzesänderung bewirken sollte.
Zwei Verantwortliche Eltern sind besser als ein Elternteil.
Differenzen hinsichtlich der Erziehung der Kinder gibt es ja auch in jeder Beziehung zusammenlebender Eltern.
Das ist eher die Regel als die Ausnahme.
Moin Ophsei,
Wenn nun der Vater die gemeinsame Sorge möchte weil er der Mutter die alleinige Sorge nicht zutraut, wäre doch genau das erfüllt was die Gesetzesänderung bewirken sollte.
Die Gemeinsame Sorge entspricht per Definition dem Kindeswohl. So weit so gut.
Es ist zu überprüfen, ob das GSR sich negativ auf das Kindeswohl auswirkt.
Die Richter kommen zu dem Schluß, daß dieses hier so ist:
JA sagt Rückführung in den mütterlichen Haushalt ist das Beste. Vater sagt Kind soll im Heim bleiben.
Bei GSR wäre in diesem Fall davon auszugehen, daß der nächste Streit (was ist nun besser: Heim oder Mutter) einer gerichtlichen Klärung bedarf.
Dem kann man m.E. folgen.
Gruß
United
Hallo,
Also bis 2010 funktionierte der Umgang, wenn auch schlecht. Zum Umgangsabbruch kommt es während des Aufenthalts in einer Trauma-Klinik, weil das Kind den Umgang verweigert. :question:
Alles andere danach ist logisch, Kind hat keinen Umgang, Kind kann nicht zum Vater, Kind kann aus nicht genannten Gründen nicht zur Mutter, deshalb Heim-Unterbringung, weiterhin keinerlei Umgang. :question:
Die beiden Fragezeichen sind von Bedeutung. Wir werden aber nicht erfahren, was dahinter steckt.
Wenn man diese Dinge berücksichtigt, so wie sie halt gegeben sind, dann kann das Gericht durchaus zu dem Schluss kommen, dass das GSR kindswohlgefährdend ist.
In diesem Fall sind es jetzt zumindest nicht nur die üblichen Kommunikationsstörungen.
VG Susi
Um Gottes Willen! Heimaufenthalt statt sich als Vater um das eigene Kind zu kümmern...da gebe ich dem Gericht völlig Recht.
Die Rückführung zur Mutter ist hier sicher besser. Auch im Hinblick auf die Kosten und die Kapazitäten in Heimen.
Schade nur, daß dieses Urteil wie so oft verkürzt wiedergegeben wird und so natürlich von den entsprechenden Lobbygruppen zur Desinformation der Mütter
dient. Die Folge sind sinnlose Prozesse um ein gemeinsames Sorgerecht welches einfach kostenfrei und nervenschonend beim Jugendamt beantragt werden könnten.
Moin Ophsei,
Um Gottes Willen! Heimaufenthalt statt sich als Vater um das eigene Kind zu kümmern...da gebe ich dem Gericht völlig Recht.
Darüber hat das Gericht nicht entschieden.
Ob das Kind im Heim besser aufgehoben ist als bei der Mutter, vermag ich nicht ohne genauere Einzelheiten nicht zu bewerten.
Der Vater wird seine Gründe haben.
... und seine einzige Möglichkeit hier ein Wörtchen mitzureden, wäre das GSR.
Nur seine Chancen waren aufgrund der Ausgangsituation schlicht schlecht.
Ob die Entscheidung des Gerichts, dem Vater kein GSR zuzusprechen, als "gut oder schlecht" im Hinblick auf das Kind zu bewerten ist, weiß ich nicht.
Nachvollziehbar ist sie aber (und das ist nicht immer so).
Gruß
United
