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Aufenthaltsbestimmungsrecht

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(@nortel)
Schon was gesagt Registriert

Hi Zusammen,

sorry wenn ich gleich zur Sache komme, aber das Thema brennt mir unter den Nägeln:
Folgende Sachlage hatte ich einem Anwalt online dargestellt und um Rat gefragt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:
Ich habe eine kleine Tochter, 5 Jahre und lebe von der Mutter getrennt seit meine Tochter ca. 6 Monate alt ist. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und seither alle Belange wie Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle) und Umgang unter uns geregelt.
Der Umgang stellt sich wie folgt dar: Bis Oktober 2013 hatte ich meine Tochter jeweils Samstag 13:00 - Sonntag ca. 21:00 und Dienstag/Donnerstag Abend für jeweils ca. 3-4 Stunden. Aufgrund des Kindergartens haben wir ab Oktober 2013 dann das Wochenende beibehalten und unter der Woche eine Übernachtung von Dienstag auf Mittwoch geregelt, wobei ich sie Mittwoch dann direkt in den Kindergarten gebracht habe.
Seit März 2014 habe ich den Umgang aufgrund meiner Arbeitslosigkeit ausgedehnt, Wochenende wie gehabt, Dienstags hole ich meine Tochter direkt vom Kindergarten ab, sie übernachtet bei mir und ich bringe sie Mittwoch Abend gegen 20:00 zur Mutter zurück. Je nach Umstand habe ich teilweise noch eine Übernachtung von Mi auf Do drangehängt.
Das Verhältnis zu meiner Tochter kann ich als sehr gut bezeichnen.

Ich wohne ca. 1,5 Kilometer in einem anderen Stadtteil von der Mutter entfernt, meine Tochter geht allerdings in "meinem" Stadtteil in den Kindergarten, 100 Meter von meiner Wohnung entfernt.

Nun zum eigentlichen Problem: Im Sommer 2012 hat sich die Mutter dazu entschlossen, ca. 35 Kilometer weit weg zu ziehen. Das ganze geschah ohne Abstimmung mit mir und ohne daß ich im Vorfeld bescheid wusste. Die 35 Kilometer sind auf einer extrem stauträchtigen Strecke, so daß ich dafür ca. eine Stunde gebraucht habe. Dies hat den Umgang mit meiner Tochter extrem eingeschränkt. Dazu ist zu sagen, daß die Mutter ohne sichtlichen Grund weggezogen ist, weder hatte sie eine am neune Wohnort eine Arbeitsstelle noch familiäres Umfeld. Sie ist lediglich mit Ihrem neuen Partner zusammengezogen.

Ich konnte den Umzug leider nicht verhindern (ich wusste damals nicht um eine evtl. Möglichkeit das Familiengericht anzurufen) und bin meiner Tochter zuliebe in die Nähe des neuen Wohnortes gezogen. Dies brachte für mich erhebliche Nachteile mit, meine Arbeitsweg hat sich zeitlich verdreifacht.

Nach dem Umzug begannen dann die "Auswüchse" der Kindsmutter: Der Umzug hat meine Tochter an einen sozialen Brennpunkt geführt. Beim Umzug war meine Tochter 2,5 Jahre und die Anmeldung für den Kindergarten stand an. Dieser wurde, da nicht rechtzeitig erfolgt, von der Mutter in Ihrem Stadtteil "versemmelt". Ich durfte mich darum kümmern und konnte in meinem Ortsteil einen Kindergartenplatz zum 1. Januar 2013 erhalten. Die Mutter hatte zum damaligen Zeitpunkt keinen Führerschein, musste meine Tochter also mit dem Bus zum Kindergarten bringen. Dies hatte zur Folge daß das Kinde "gerne" mal aus Bequemlichkeit zuhause gelassen wurde, Themen ausserhalb der Reihe wie die zweiwöchigen Waldwochen durfte fahrtechnisch trotz berufstätigkeit ich übernehmen. Ansonsten wäre meine Tochter zuhause geblieben.

Im Frühjahr 2013 (neun Monate nach dem Umzug an den neuen Ort) informiert mich die Mutter über neue Umzugspläne in einen 6 Kilometer entfernten Stadtteil, da angeblich die Wohnung zu sehr weitab vom Schuss gewesen sei. Mit viel Überzeugungsarbeit konnte ich den Umzug verhindern, dieser fand dann im selben Haus statt. Ohne Rücksicht auf meine Tochter (dies hätte einen Kindergartenwechsel bedingt) wurde wieder eine kurzsichtige Entscheidung getroffen.

Von Anfang an war bekannt daß der Kindergarten innerhalb des Ortsteils in neue Räumlichkeiten umziehen würde. Dies fand im Januar 2014 statt und war mit dem Bus etwas schwieriger zu erreichen, gleichwohl für mich nur noch 100 Meter entfernt. Der Mutter wurde es nach zahlreichen Fehlzeiten nach ca. 2 Monaten schon zuviel und Sie hatte einen Kindergartenwechsel in Betracht gezogen!! (Wohlgemerkt aus Bequemlichkeit, ohne Rücksicht auf meine Tochter die sich dort sehr wohl fühlt) Da dies nicht ohne meine Zustimmung geschehen kann, hatte ich mein Veto eingelegt und Sie dazu gedrängt endlich den Führerschein zu machen. Seit Mai 2014 hat Sie diesen tatsächlich, das Thema Kindergarten hatte sich damit etwas beruhigt.

Im März 2014 bin ich dann leider gekündigt worden. Dies brachte den ausgedehnten Umgang mit sich und ich konnte mir vom "Leben" meiner Tochter ein ungefiltertes Bild machen. Meine Tochter hat im Kindergarten zwei beste Freundinnen. In mittlerweile 2 Jahren ist es der Mutter kein einziges Mal gelungen mit einem dieser Kinder etwas ausserhalb des Kindergartens zu unternehmen. Dies übernehme seit knapp einem Jahr ich und habe zu den Eltern beider Kinder einen recht guten Kontakt geschlossen. Meine Tochter wird von der Mutter eigentlich nur zuhause "gehalten", Kontakte mit gleichaltrigen finden nicht statt. Obwohl ich sie mehrfach darauf angesprochen habe, ändert Sie nichts daran. In meinen Augen ist eine soziale Integration meiner Tochter sehr wichtig - sie blüht immer regelrecht auf wenn Sie mit Ihren Freundinnen etwas unternehmen darf.

Dasselbe galt für die Anmeldung in einem Verein - die Mutter hat es in ca. 1 Jahr nicht geschafft sie anzumelden. Dies durfte wiederum ich im Dezember 2014 mit einem Mausklick übernehmen. Das Bringen und holen zum Verein, der sich in meinem Staddteil befindet, übernehme selbstredend ich.

Vor kurzem durfte ich meine Tochter in einer regelrechten Nacht und Nebel Aktion bei meiner Krankenversicherung anmelden, da die Mutter angeblich nicht mehr versichert war. Details wurden mir nicht genannt und dies war wiederum ein Grund für mich an den Fähigkeiten der Mutter zu zweifeln. Ferner ist zu sagen daß wichtige Arztbesuche (Meine Tochter musste sich leider bereits 2 OPs unterziehen) allesamt ich übernehmen darf, da die Mutter nicht in der Lage ist für meine Tochter dienliche Entscheidungen zu treffen.

Nun kommt hinzu daß die Mutter demnächst Nachwuchs mit Ihrem neuen Lebenspartner bekommt. Ich mache mir sehr große Sorgen um meine Tochter - jetzt schon unternimmt die Mutter kaum etwas mit Ihr, wie soll daß dann mit dem Nachwuchs werden?
Zudem habe ich zum 1. April eine neue Stelle gefunden und kann das Thema "Soziale Integration" meiner Tochter dann kaum noch übernehmen.
Darauf angesprochen wiegelt die Mutter nur lapidar ab und meint daß es ja nicht so schlimm sei wenn meine Tochter mal länger nicht in den Kindergarten geht und daß ich mich dann eben am Wochenende um Unternehmungen mit Ihren Freundinnen kümmern solle.

Mittlerweile ist bei mir das Maß voll. Mir geht es nicht darum die Mutter pauschal schlecht zu machen, aber insbesondere die Einstellung zu meiner Tochter die ich besonders im letzten Jahr erleben durfte, geben mir erheblich zu denken. Es geht primär um das Wohl und die Bequemlichkeit der Mutter. Ich traue ihr kaum zu, meiner Tochter ein stabiles Umfeld zu geben und Sie auch sozial zu fördern.

Dazu hatte ich auch bereits einen Termin bei der Familienberatung der Diakonie. Diese hatte mir empfohlen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Allerdings wollte ich gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden und mir ist es gelungen mit der Mutter zusammen einen gemeinsamen Beratungstermin zu vereinbaren. Dieser findet allerdings erst im März statt.

Meine Tochter könnte problemlos bei mir leben, Sie hat ihr eigenes Zimmer und ist in meinem Stadtteil "verwurzelt". Mit meiner langjährigen Lebenspartnerin versteht sie sich sehr gut und würde in ein intaktes Umfeld kommen. Die Betreuung könnte zunächst ich übernehmen, danach könnte meine Mutter nahtlos einspringen. Dazu ist zu sagen daß die Mutter meiner Tochter sich in den ersten drei Jahren ebenfalls kräftig Unterstützung von Ihrer Großmutter bezüglich Betreuung geholt hat.

Meine konkreten Fragen nun:

- Hätte ich realistische Chancen das ABR zu erhalten? Alle geschilderten "Eskapaden" der Mutter sind via Whatsapp nachweisbar (besser als nichts...)

- Was würde ich riskieren wenn vor Gericht das Thema gegen mich entschieden wird? Würde sich dann der Umgang verringern oder gibt es eine Art Gewohnheitsrecht auf das ich mich beziehen kann?

Vielen Dank vorab!

Antwort des Anwalts dazu:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

- Hätte ich realistische Chancen das ABR zu erhalten? Alle geschilderten "Eskapaden" der Mutter sind via Whatsapp nachweisbar (besser als nichts...)

Zunächst kommt es natürlich darauf an, das Kindeswohl zu berücksichtigen.

Nach Ihrer Schilderung spricht sehr viel dafür, diesen Aufenthaltswechsel herbeizuführen.

Wenn das im März stattfindende gemeinsame Gespräch nicht zu dem gewünschten Erfolg führt, ist man auf den gerichtlichen Weg angewiesen.

Im Rahmen des Verfahrens wird zunächst ein Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes) bestimmt werden. Diese Person wird sowohl Sie als auch die Mutter besuchen und vor allem – soweit möglich – mit dem Kind kommunizieren, um dessen Interessen zu ermitteln.

Wenn sich der Sachverhalt dann auch so dem Verfahrensbeistand darstellt, kann die Empfehlung an das Familiengericht nur dahingehend lauten, den Aufenthaltswechsel herbeizuführen.

Dies kann auch als Vergleich so geregelt werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt bleibt, das Kind aber seinen tatsächlichen Aufenthalt bei Ihnen hat. In diesem Zusammenhang würde man auch gleich das Umgangsrecht für die Mutter mit regeln.

- Was würde ich riskieren wenn vor Gericht das Thema gegen mich entschieden wird? Würde sich dann der Umgang verringern oder gibt es eine Art Gewohnheitsrecht auf das ich mich beziehen kann?

Sollte der Antrag abgewiesen werden, ändert dies eigentlich nichts.

Der Umgang ist davon nicht betroffen.

Sollte die Kindesmutter dann den Umgang eigenmächtig umgestalten, kann man das Familiengericht erneut einschalten und den Umgang gerichtlich regeln.

Meine Nachfrage:

Folgende Punkte benötige ich noch etwas detaillierter:

- Welche Vorraussetzungen muss ich bezüglich der Betreuung idealerweise schaffen, um Erfolg zu haben? Hätte ich mit "arbeitslos, aber komplette Betreuung durch mich" größere Chancen als mit Hilfe meiner Mutter und weiterhin berufstätig?

- Sind die Whatsapp chats als Beweismittel überhaupt zulässig? Ich habe leider sonst keine Möglichkeit die Gespräche nachzuweisen. Wie kann ich ansonsten dem entgegenwirken, daß meine Behauptungen als bloße Spinnerei abgetan werden? Die Mutter hat ein recht eigenständiges Verhältnis zur Wahrheit.

- Inwieweit würden "Zeugen" gehört, also sprich Familienmitglieder, Eltern der Freunde meiner Tochter, Kindergartenmitarbeiter usw. die meine Ausführungen unterstreichen können?

- Was kann ich taktisch noch tun, um mein Ziel zu erreichen? Belege, Ämter einbinden etc.?

Wiederum Antwort

gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:

- Welche Voraussetzungen muss ich bezüglich der Betreuung idealerweise schaffen, um Erfolg zu haben? Hätte ich mit "arbeitslos, aber komplette Betreuung durch mich" größere Chancen als mit Hilfe meiner Mutter und weiterhin berufstätig?

Das kann man so nicht sagen. Natürlich muss sowohl der finanzielle Aspekt als auch die Betreuung gewährleistet sein.

- Sind die Whatsapp chats als Beweismittel überhaupt zulässig? Ich habe leider sonst keine Möglichkeit die Gespräche nachzuweisen. Wie kann ich ansonsten dem entgegenwirken, daß meine Behauptungen als bloße Spinnerei abgetan werden? Die Mutter hat ein recht eigenständiges Verhältnis zur Wahrheit.

Ja, solche Nachrichten sind als Beweismittel zugelassen.

Zunächst sollte man sich aber darauf beschränken, vorzutragen, weshalb es dem Kindeswohl entspricht, zu wechseln und Ihre Möglichkeiten darzustellen.

„Schmutzige Wäsche waschen" sollte man nicht gleich zu Beginn.

- Inwieweit würden "Zeugen" gehört, also sprich Familienmitglieder, Eltern der Freunde meiner Tochter, Kindergartenmitarbeiter usw. die meine Ausführungen unterstreichen können?

Zeugen werden nur selten gehört im familiengerichtlichen Verfahren.

- Was kann ich taktisch noch tun, um mein Ziel zu erreichen? Belege, Ämter einbinden etc.?

Da es einen Verfahrensbeistand geben wird, ist dessen Statement ausreichend. Wenn es aber sonstige Belege gibt, dann sollten dies dem gerichtlichen Antrag beigefügt werden.

Klingt das realistisch was mir dort gesagt wird, hat jemand mit ähnlichen Fällen bereits Erfahrungen, positiv wie negativ?

Vielen Dank vorab!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2015 02:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nortel
Herzlich Willkommen

Der Antwort der ersten RA-Online-Antwort ist faktisch nichts hinzuzufügen. Sie beinhaltet die Realität des dt. Sorgerechts, was das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) betrifft.

Deine Nachfrage fordert doch lediglich ein, Deine Position bestmöglich zu stärken. Wieso erachtest Du die deinige Position nicht als bereits stark genug in Bezug auf einen Sorgerechtsstreit? Zumal ggü. welchem Alternativmodell (in der Substanz betrachtet)? Was könnte aus Deiner Sicht Deinem Ansinnen entgegenstehen? DAS ist doch die eigentliche Frage, oder?

Anders ausgedrückt: Was wären die Nachteile für das Kind - tatsächlich vorhanden oder eindeutig wahrnehmbar aus der Sicht des Kindes? Hier komme ich bei Deiner Schilderung nicht wirklich hinterher, die Agrumente bleiben flach.

Gruss oldie

PS: Falls Du Dich provozierst durch meine Worte fühlst - das ist ok und für mich tragbar.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 04:29
(@nortel)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

hier btw noch der Link zum Originalbeitrag, wusste nicht ob man sowas posten darf

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=270596

Ich gebe dir vollkommen recht, mir geht es um eine "Absicherung" - aber eher deshalb weil die Antwort überraschend positiv ausfiel. Das kommt mir irgendwie zu einfach vor. Bis dato war ich in dem Glauben als Vater keine Chance zu haben meine Tochter zu mir zu holen, außer die Mutter würde sich irgendwas wirklich gravierendes zu schulden kommen lassen...

Meinst du die Nachteile, die Sie aktuell bei der Mutter erfährt?
Prinzipiell möchte ich vorwegschieben daß es dem Kind bei der Mutter grundsätzlich gut geht. Sie behandelt sie gut, ist ordentlich gekleidet. Aber das war es dann auch schon.
Von Anbeginn fanden keine Mühen statt, meine Tochter in irgendeiner Form mit gleichaltrigen in Kontakt zu bringen. Keine Krabbelgruppe, kein Kinderturnen, Schwimmen, nichts. Die ersten 3 Lebensjahre fanden quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ich konnte mich auch aufgrund meiner damaligen Berufstätigkeit nicht so stark einbringen wie jetzt.

Durch die nicht nachvollziehbaren "Grundsatzentscheidungen" (Umzug, geplanter Umzug, geplanter Kindergartenwechsel, ad hoc Krankenversicherung wechseln...usw.) traue ich persönlich der Mutter nicht mehr zu, für ein stabiles Umfeld zu sorgen. Nachteile waren bis dato minimal für meine Tochter - weil ich eingesprungen bin.

Dazu zieht sich das Thema "ich lass mein Kind lieber zuhause, weil bequemer" wie ein roter Faden durch die Jahre. Insbesondere im Sommer hat mir das Herz geblutet, wenn Sie am Wochenende oder die beiden Tage unter Woche bei mir Fahrrad gefahren ist, im Freibad mit mir war oder Freundinnen getroffen hatte und ich sie am Anschluss zur Mutter gebracht habe - ich wusste daß Sie maximal mit dem Kind zum Spieplatz vor der Tür geht. Häufiger zieht sie es jedoch vor mit Ihr Shoppen zu gehen, Spielzeug zu kaufen (Davon hat Sie SEHR viel) oder mit Ihr Playstation zu zocken. Meine damals 4 jährige Tochter hat bereits einen eigenen Controller und eine Spielesammlung...Zum Einschlafen darf Sie dann in Ihrem Zimmer Fernsehen schauen.(!!) Sorry, da schwillt mir der Kamm.
Ihr mangelnder Umgang mit Gleichaltrigen hat auch schon zu spürbaren Problemen im Kindergarten geführt.

Soviel dazu...ich will die Mutter nicht grundsätzlich schlecht machen oder ihr den Umgang mit dem Kind verwehren - und ich bin auch nicht der Superpapa, aber bei der Integration der Kleinen ins Leben versagt sie total.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2015 11:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo nortel,

es gibt eine juristische Seite und die ist bereits erläutert worden.
Es gibt aber auch eine praktische Seite. Wie steht denn die KM dazu, dass die Tochter bei Dir, mehr bei Dir sein darf? Was die KM beunruhigen wird ist der Verlust des Unterhalts, ansonsten könnte sie zumindest einer Ausweitung des Umgangs durchaus zustimmen. Es wäre sicher sinnvoll auch über solche Varianten nachzudenken, wie z.B. ein Wechselmodell (ob es nun so genannt wird oder "nur" gelebt).

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 11:56
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin nortel,

Das kommt mir irgendwie zu einfach vor.

...mir auch. Eine Änderung des ABR ist ja eine recht weitreichende und komplexe Entscheidung, ich habe dazu diesen Link gefunden:
http://www.familienrecht.de/sorge-umgang/musterfall-aufenthaltsbestimmungsrecht/

Ich sehe das Problem, dass der KM prinzipiell nichts gravierendes vorzuwerfen ist. Vereinfacht gesagt: sie hat nun mal einen anderen Erziehungstil. Wobei die Einschränkung der KiTa-Besuche dafür sprechen könnte, dass deine Tochter bei dir besser gefördert werden würde. Und ein Umzug der Tochter zu dir hätte ja auch die Konsequenz, dass die KM nicht nur den Unterhalt verliert, sondern selbst unterhaltspflichtig wird, du kannst also mit ordentlichen Gegenwind rechnen.

Der Ausgang eines Verfahrens um das ABR erscheint mir unkalkulierbar, da wäre eine einvernehmliche Ausweitung des Umgangs, wie von Susi vorgeschlagen, sicherer.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 12:00
(@nortel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

vielleicht erschliesst sich dir bereits aus meiner juristischen Nachfrage, daß auf der menschlichen Seite nicht mehr viel geht.

Die Mutter würde mir meine Tochter niemals freiwillig überlassen, aber lediglich aus finanziellen Gründen. Den Umgang auszuweiten bringt mir nichts - ich will die Richtung "vorgeben" - das hört sich jetzt ziemlich herrisch an, aber ich kanns nicht anders beschreiben.
Von der Fürsorge her denke ich, hätte Sie kein Problem damit daß sie bei mir lebt. Sie ist ja auch jetzt schon sehr häufig bei mir, teilweise mehrere Wochen Urlaub oder damals 2 Monate Elternzeit ohne Probleme.

Wenn denn die juristische Seite (vielleicht) so eindeutig ist, warum soll ich mich dann noch auf irgendeinen Konsens einlassen? Sorry, ich habe mir 5 Jahre lang Lügen, Unfähigkeitein und Bequemlichkeit anschauen dürfen - dafür werde ich die Dame (wenn ich die Möglichkeit habe) nicht auch noch belohnen.
Darüberhinaus zahle ich bis heute ohne Murren Unterhalt, die ersten 3 Jahre sogar mehr als erforderlich. Meinst du es kam ein Entgegenkommen von Ihrer Seite seit ich arbeitslos bin??

Sollte sich die Rechtslage zu meinen Gunsten tatsächlich so darstellen, werde ich natürlich ein Angebot zur Güte machen - das könnte bspw. so aussehen daß ich keinen Unterhalt von Ihr will und ich ihr den Umgang genauso großzügig gewähre wie Sie ihn mir.

Bitte entschuldigt falls teilweise meine Wut mitschreibt, aber bei mir ist das Maß voll.
Nochmal sachlich gesehen: Hat jemand mal was ähnliches durchgezogen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2015 12:12
(@nortel)
Schon was gesagt Registriert

Ich sehe das Problem, dass der KM prinzipiell nichts gravierendes vorzuwerfen ist. Vereinfacht gesagt: sie hat nun mal einen anderen Erziehungstil.

In der Sache kann man daß so sehen - nur ist es dem Kind dienlich wenn es schon jetzt zu einem sozial-nerd erzogen wird?

Der Ausgang eines Verfahrens um das ABR erscheint mir unkalkulierbar, da wäre eine einvernehmliche Ausweitung des Umgangs, wie von Susi vorgeschlagen, sicherer.

Das wäre ja eine feine Lösung,bringt mir aber in der Sache leider nichts, weil: Wie ich Sie kenne steht schon der nächste Umzugsplan an (Es kommt ja Nachwuchs) und meine Tochter kommt nächstes Jahr in die Schule. Die Mutter würde Sie gerne bei sich im Ortsteil sehen, ich bei mir, hier hat Sie bereits Freundinnen und geht in den Verein.

Wäre eine Lösung im Sinne von "Sie lebt bei mir, du darfst sie häufig sehen, zahlst auch keinen Unterhalt" nicht denkbar?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2015 12:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nortel,

In der Sache kann man daß so sehen - nur ist es dem Kind dienlich wenn es schon jetzt zu einem sozial-nerd erzogen wird?

Selbst wenn man zu dem Schluß kommt, dass die Mutter nur eingeschränkt erziehungsfähig ist, steht diesem Aspekt die Frage gegenüber:
Ist es dem Kindeswohl dienlich, es aus dem Haushalt der bisherigen Hauptbezugsperson zu nehmen ?

Das wäre gegeneinander abzuwiegen.

... und da sich aus Deinen Schilderungen eine "echte" Kindeswohlgefährdung nur schwer ableiten lässt, stehen die Chancen, dass die Waage in Deine Richtung kippt, eher bei "naja".

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 12:36
(@nortel)
Schon was gesagt Registriert

Ist es dem Kindeswohl dienlich, es aus dem Haushalt der bisherigen Hauptbezugsperson zu nehmen

Genau hier wird es ja interessant. Aktuell sind wir bei einer ca. zeitlichen 60/40 Regelung. Man würde nur minimal verschieben.
Und bei dieser Konstellation stellt sich für mich die Frage wer denn die Hauptbezugsperson ist?
Nach welchen Kriterien würdest du diese festmachen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2015 12:41
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Wäre eine Lösung im Sinne von "Sie lebt bei mir, du darfst sie häufig sehen, zahlst auch keinen Unterhalt" nicht denkbar?

Natürlich ist das denkbar, aber könnt ihr das angesichts eurer zweischenmenschlichen Probleme auch umsetzen?

Und bei dieser Konstellation stellt sich für mich die Frage wer denn die Hauptbezugsperson ist?

Das wird hier keiner beantworten können, aber falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird ja auch deine Tochter befragt werden. Das könnte Klarheit bringen.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 12:47




 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Im Rahmen des Verfahrens wird zunächst ein Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes) bestimmt werden. Diese Person wird sowohl Sie als auch die Mutter besuchen und vor allem – soweit möglich – mit dem Kind kommunizieren, um dessen Interessen zu ermitteln.

Wenn sich der Sachverhalt dann auch so dem Verfahrensbeistand darstellt, kann die Empfehlung an das Familiengericht nur dahingehend lauten, den Aufenthaltswechsel herbeizuführen.

Der Anwalt hat zwar mit seinen rechtlichen Ausführungen recht; seine positive Einschätzung Deiner Chancen kann ich nicht nachvollziehen.

Ich habe aus eigener Erfahrung schon mehrfach eine Verfahrensbeiständin erlebt (zwar ging es ums Umgangsrecht), aber es wird auch so ähnlich ablaufen:

Die Verfahrensbeiständin besucht Dich zu Hause, wenn Deine Tochter da ist, z.B. habe ich erlebt, dass diese gar nicht mir richtig reden wollte, sondern nur mit dem Kind.
Macht sich eine kurzen Eindruck von der Wohnsituation. Unterhält sich dann allein dann mit dem Kind, z.B. im Kinderzimmer. Das gleiche dann bei Deiner Ex. Auch da wird
sie das Kind befragen. Was die VB aber macht, kann sie selbst entscheiden. Es kann also auch anders ablaufen. Sie agiert als Anwältin des Kindes.

Anschließend schreibt sie eine Stellungnahme bzw. Bericht an das Gericht. Maßgeblich ist der Eindruck, den sie vom Kind gewinnt und (bei älteren Kindern) was diese
(vermeintlich) wollen. Fühlt sich Dein Kind bei der Ex wohl und geht es ihr da gut, und ist der Haushalt nicht offensichtlich verwahrlost, wird es schwer für Dich. Weil Deine
Argumente interessieren die VB nicht. Bei mir hieß es, Kind ist mit dem Umfang des gelebten Umgangs zufrieden, mehr wird nicht gewünscht, fertig.

Natürlich kann bei Dir keiner voraussagen, wie es laufen wird, aber bisher war die Mutter die Hauptbetreuungsperson (unabhängig von dem hohen Umfang des Umgangs) und
Deine Tochter hatte den Lebensmittelpunkt bei der Mutter. Ich kann Dich gefühlsmäßig verstehen, aber gute objektive Argumente habe ich nicht gefunden (KM braucht einen
Umzug nicht zu begründen, es gibt keine KITA-Pflicht, Kind geht ja auch in die Kita etc.).

Ich schreibe dies nicht, um Dich von Deinem Vorhaben abzubringen, nur geht mir Deine Argumentation zu sehr in die Richtung: "Ich bin der bessere Elternteil und könnte viel
besser für meine Tochter sorgen, wenn ich das ABR hätte". Und das ist die falsche Argumentation vor Gericht. Es muss dem Kindeswohl dienen. Und zwar aus Sicht des Gerichts
und/oder der VB, nicht aus Deiner. Darin besteht die Schwierigkeit.

Ein weiteres Argument den Lebensmittelpunkt so zu belassen, kann auch Dein umfangreicher Umgang sein, wo argumentiert werden kann, ein Wechsel des ABR ist hier zweitrangig,
weil die Tochter bereits sehr viel Zeit in Deinem Haushalt verbringt.

LG,
Mux

 


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 14:18
(@nortel)
Schon was gesagt Registriert

Es muss dem Kindeswohl dienen. Und zwar aus Sicht des Gerichts
und/oder der VB, nicht aus Deiner

Was würde denn dem Kindeswohl dienen, mich würde da ein Beispiel interessieren.

Danke für deine realistische Einschätzung!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2015 14:39
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Nortel,

was deine Anfrage bei „Frag-einen Anwalt-Online“ anbelangt würde ich dir raten die Dinge mit Distanz zu sehen.
Die Kandidaten hinter dem Bildschirm sind meist Jura-Studenten im Endstadium oder junge Anwälte im Anfangsstadium.
Mit anderen Worten….viel Theorie und wenig Praxis!

Prinzipiell begehst du mit diesem Plan einen schmalen Grat.
Wirkliche Kindswohlgefährdende Gründe gibt es bis Dato nicht.

Auch muss ich dir ehrlich sagen, dass du in einer außerordentlich komfortablen Situation bist. Andere hier werden dir berichten, dass du im Gesamten bis Dato eine doch sehr moderate und vaterfreundliche Kindsmutter hattest. Einen so starken und intensiven  Kontakt, mit dieser Menge an Betreuungszeit, inkl. KiGa-Platz am eigenen Wohnort würde sich manch einer hier wünschen.

Was du dir gut überlegen musst ist zu kalkulieren, was du verlierst, wenn du vor Gericht ziehst. Ein familienrechtlicher Prozess, eingeschüttet von deiner Seite aus, kommt den meisten Müttern emotional einer Kriegserklärung gleich.

Vermutlich musst du dich darauf einstellen, dass bei Nichterfolg des ganzen mindestens“ kalter Krieg“ herrscht….und wenn du meinst den hast du schon, muss ich dich enttäuschen. Für deine Situation ist die ganze Sache momentan vielleicht angespannt aber da geht noch mehr von Seiten der KM.

Versuche es auf den zivilen Weg. Setze dich mit Frau Mama an den Tisch. Biete ihr an, dass das Kind bei dir zur Schule geht. So würde der Lebensmittelpunkt automatisch mehr in deine Richtung wandern. Du kannst ihr ja anbieten weiter Unterhalt zu zahlen. Läuft das Thema erst einmal ein Jahr und deine Tochter wohnt mehr oder minder bei dir, kannst du Fakten schaffen weil du dann vorweisen kannst, dass die Situation die du forderst schon lange gelebt wird.

Beantragst du den Aufenthalt bei dir wirst du sehen, dass nichts mehr so ist wie es vorher ist. Die Umgänge werden massiv eingeschränkt, es wird Zeit geschoben um Tatsachen zu schaffen und das Kind an der Schule am Wohnort der Mutter angemeldet. Bis zur Verhandlung kann es gut und gerne 2-4 Monate dauern. Das Kind wird entfremdet und du in dieser Zeit entsorgt. Von der Manipulation, welche auf das Kind wirken wird mal ganz zu schweigen…..

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 15:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo nortel,

Was würde denn dem Kindeswohl dienen, mich würde da ein Beispiel interessieren.

Du musst Dir klarmachen, dass die Übertrgung des ABR einen Teilentzug der elterlichen Sorge, erschwerend hier: der müttlerlichen Sorge, bedeutet.

Gründe für eine Übertragung des ABR könnten eine festgestellte Erziehungsunfähigkeit der Mutter sein. Was will denn eigentlich Deine Tochter? Ich weiß,
mit 5 Jahren ist sie noch sehr jung, aber fühlt sich sich bei der Mutter wohl oder würde lieber bei Dir leben?

Die Geschichte der fehlenden Unterstützung für Freundschaften und der Egoismus der Mutter könnten in diese Richtung fehlende Erziehungsfähigkeit gehen.
Alle Argumente sind aber immer einzelfallabhängig und werden je nach Fall unterschiedlich gewichtet. 

vgl: http://openjur.de/u/456285.html

Lg,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 15:19
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Alle Argumente sind aber immer einzelfallabhängig und werden je nach Fall unterschiedlich gewichtet. 

....und könnte ergänzend dazu bei der VB so beschrieben werden.

Die Mutter des Kindes ist eine sorgevolle Mutter. Aufgrund ihrer Aussagen und Beschreibungen muss zwar davon ausgegangen werden, dass diese sich aufgrund ihrer Arbeitszeit und sonstigen Verpflichtungen zwar manchmal leicht überfordert fühlt entsprechend alle Termine mit der Tochter wahr zu nehmen, aber sie konnte berichten, dass die Situation in letzter Zeit schon erheblich besser geworden ist.
Im Ganzen ist die Mutter eine liebevolle und sorgevolle Mutter, welche bestmöglich auf die Bedürfnisse des Kindes eingeht.

Auch vom Vater kann berichtet werden, dass dieser sich liebevoll um seine Tochter kümmert und gerne Termine mit der gemeinsamen Tochter wahrnimmt, welche die Mutter aus zeitlichen Gründen nicht einhalten kann........

Was soviel heißt wie: Ja es mögen verbesserungswürdige Defizite vorhanden sein aber diese sind eher nebulös und werden im Sinne des Kindes gemeinsam von den Eltern komprimiert.

Ist wie ein TÜV-Siegel mit kleiner Mängelkarte für die MUtter 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 15:28
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... Nur mal am Rande ...

Wenn man (aus fachlicher Sicht) nach dem sprichwörtlichen Haar in der Suppe sucht, dann wird man vermutlich kein Elternteil finden, welches perfekt ist. Aber, und dass gilt sogar für die "Fachleute" auch diese sind nicht "perfekt" und dass wissen alle ...

Deshalb muss das schon sehr genau festgestellt werden, auch  - und gerade - da die KM die Hauptbezugsperson im Leben des Kindes darstellt. Die wird ihr kein Richter mal eben so nehmen wollen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 16:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich sehe auch keinerlei Grund, der ein Gericht veranlassen würde, das Kind aus dem Haushalt zu nehmen. Im Gegenteil, da sind schon an wesentlich gravierenderen Problemen Väter gescheitert. Dass KM maximal auf einen Spielplatz geht oder das Kind einen eigenen Fernseher hat, wird nichts bewegen. Es gibt kein Recht auf regelmäßige Schwimmbadbesuche oder Verabredungen.

Ich halte die Antwort von dem Anwalt für ziemlich gefährlich.

Ich würde den Unterhalt gar nicht ansprechen, lediglich der Mutter anbieten, dass es in der Babyzeit demnächst sicher eine Entlastung ist, wenn Deine Tochter in Deiner Nähe zur Schule geht und Du Dich kümmerst. Sieh zu. dass sie ordentliche Hortbetreuung bekommt und Du sie dort abholst. Schaffe Fakten und sofern es Dir dann notwendig erscheint, thematisiere einen offiziellen Wechsel in Deinen Haushalt, wenn alles gefestigt ist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 16:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

diese Aspekte ziehen sich durch alle Beschlüsse, die Du zum Sorgerecht wiederfindest:

Der Senat hat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung als gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens angeführt

Wenn Du die Suchmaschine Deiner Wahl mit Beschlüssen zu § 1671 BGB anwirfst, findest Du diverse Beispiele.

Aber nochmal: Die Abwägung hängt am Einzelfall.

... und wie in Mux´ Beispiel ist - gerade bei kleinen Kindern - die "Kontinuität" häufig das ausschlaggebende Kriterium.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 16:34
(@nortel)
Schon was gesagt Registriert

Also alles doch nicht so einfach - dachte ich mir schon...

Was ich aber noch interessant fände: Es wird häufig von der "Hauptbezugsperson" gesprochen - sie lebt zwar seit Anbeginn im Haushalt der Mutter, die ersten drei Jahre wurde Sie aber nahezu komplett von Ihrer Ur-Oma betreut, weil die Mutter "arbeiten" musste. Das juckt im Ernstfall dann auch niemanden?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2015 16:59
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Nö. Damit könnte schlimstenfalls deutlich werden werden, dass DU in dieser Zeit genau so wenig Bezugsperson warst wie die KM. Der Tipp von LBM erscheint mir am ehesten zielführend zu sein (ausgeweiteter Umgang als Hilfsangebot während der anstehenden Babyzeit).


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 17:10




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