nach der Schule max...
 
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nach der Schule max. 5 Minuten alleine? Alleiniges ABR

 
(@lightning)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe eine Frage.

angenommen ich  (ABR)  hätte nächste  Woche ein kleines Betreuungsproblem.
Mein Sohn (7 Jahre) und durchaus fit in diesem Bereich käme nach dem Hort heim und wäre ca. 5 Minuten alleine daheim bis ich dann auch von der Arbeit daheim bin.

KV geht nun auf die Barrikaden (hat es von dem Kurzen erfahren) und droht mit einstweiliger Verfügung etc. und mit Polizei etc.

Wäre das wirklich so verwerflich wenn ich es so  handhaben würde?

LG,

Lightning


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 15:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lightning,

das ist Breitwandschwachsinn und interessiert weder ein Gericht noch die Polizei. "Früher" (als beide Eltern regelmässig arbeiten gingen), gab es so genannte "Schlüsselkinder", auch in meiner Klasse; die waren teilweise stundenlang allein, ohne dass sich jemand darüber aufregte. Die Eltern von heute (die unter vorgenannten Bedingungen gross geworden sind) neigen dagegen gelegentlich unverständlicherweise zur Überbehütung nach der Devise "Kind 5 Minuten allein - zündet die Hütte an und/oder fällt tot um".

Du kannst selbst am besten einschätzen, ob Dein Sohn verantwortungsvoll genug ist, 5 oder 10 Minuten allein zuhause zu sein. Eine "Verletzung der Aufsichtspflicht" lässt sich aus diesen Gegebenheiten jedenfalls nicht mal mit bösem Willen konstruieren.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 16:11
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo lightning!

Knappe aber präzise Beantwortung Deiner Frage:  NEIN!!!

LG, Lutz


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 16:13
(@lightning)
Schon was gesagt Registriert

Danke Euch sehr! Bin nach wie vor viel zu oft viel zu schnell verunsichert wenn der KV loslegt - leider.

LG,

Lightning


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 16:20
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Nein da ist sicher nichts verwerfliches dran u auch nicht schlimmes u sicherlich keine Verletzung der Aussichtspflicht..

Du wirst doch euren Sophn kennen u wissen ob das geht oder nicht, er geht sicher allein eh nahc Hause?! ..hat evtl. schon einen Wohungsschlüssel, u kann sogar selber in die Wohung u das klappt ohen Probs..u wenn nciht wird es sicher auch nciht schlimm sein wenn er grad 5 min vor der Tür warten muß ..oder am Hort..

Wie gesagt du wirst das doch einschätzen können ob das ok ist oder nicht..

Letztendlich ist das wohl kein wirkliches Drama u kein Problem..u letztendlich auch nur eine Frage ob das Kind das kann u damit klar kommt ..u wie gesagt du wirst das doch beurteilen können ..u danach is das auch ok..

Vom KV brauchst du dich nicht verrückt machen zu lassen..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 16:26
(@bronze)
Registriert

Vom KV brauchst du dich nicht verrückt machen zu lassen..

.... und das Kind braucht sich vom KV auch nicht verrückt machen zu lassen, falls da sowas kommen sollte. Stärk Deinem Steppke den Rücken und behandel die Sache als das, was es ist - es ist absolut wichtig und richtig, die Kinder schrittweise mehr und mehr alleine machen zu lassen. Verunsicherung ist dabei gänzlich kontraproduktiv.

Gruß
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 17:24