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Kinder möchten zu uns ziehen

 
(@capetown)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Fories,

zwar habe ich bisher hin und wieder in diesem Forum gelesen, hatte mich bisher jedoch noch nicht angemeldet, da meiner Ansicht nach nicht wirklich ein Bedarf von meiner Seite aus Bestand.

Nun stehe ich jedoch vor einem Problem, bei dem ich Euch um Eure Hilfe bitte, da ich nicht weiß, wie ich richtig vorgehen soll und was für meine Kinder das Beste ist.

Kurz meine Vorgeschichte:

Ich bin Vater von 6jährigen Zwilligen und von der KM seit etwa 3 Jahren geschieden.
Bisher gab es eigentlich keine Probleme, da ich meine Kinder jederzeit zu mir holen konnte.
Selbst bei der Scheidung wurden wir von dem Richter, auf Grund unserer Aussage, keine Regelung bzgl. des Umgangs mit den Kinder zu benötigen, etwas schräg angesehen.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Bei der Scheidung wurde die KM als Lebensmittelpunkt vermerkt.

In der Realität ist der Lebensmittelpunkt jedoch sowohl bei der Mutter als auch bei uns (meine Lebensgefährtin und ich sind seit etwa 4 Jahren zusammen), da die Kinder im Schnitt etwa 12-13 Tage    pro Monat bei uns leben und die restliche Zeit bei der KM sind.

Der Unterhalt für die Kinder wird von mir regelmäßig in voller Höhe bezahlt (weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich ihn auf Grund der fast halbmonatigen Anwesenheit der Kinder bei uns kürzen könnte).

Problem und Fakt ist nun folgendes:

Die KM ist schwanger und erwartet von ihrem neuen Lebensgefährten Nachwuchs:

Seit meine Kinder das wissen, hat sich Ihr Verhalten stark verändert, ich würde es als Verlustangst bezeichnen.

Mein Sohn macht, nachdem er knapp 2 Jahre kein Problem mehr damit hatte, mehrfach täglich in die Hose und kann Abends nicht einschlafen.
Meine Ex-Frau erzählt mir zudem, daß er ihr gesagt hat, daß er mit Papa vereinbart hätte, daß er zu uns (meiner Lebensgefährtin und mir) zieht, wenn das neue Baby da ist.

Meine Tochter erzählt, ihr eher fremden Menschen, bei einer Familienfeier, daß ihre Mama jetzt ja noch ein Baby bekommt und sie dann lieber bei Papa und seiner Lebensgefährtin wohnen möchte.

Obwohl wir beide in Vollzeit berufstätig sind, lies es sich durchaus einrichten, die Kinder ganz zu uns zu nehmen, wobei die KM sie natürlich jederzeit sehen könnte.

Das Problem besteht darin, daß sie einem Wohnungswechsel der Kinder, auf Grund des entgangenen Unterhalts und Kindergeldes nicht ohne weiteres zustimmen würde.

Wie sicher jeder nachvollziehen kann, ist die finanzielle Belastung, die uns durch die momentane Situation entsteht nicht unerheblich und gerne würde ich auf den monatlichen Unterhalt für die Kinder verzichten und stattdessen zusätzlich das Kindergeld bekommen.

Schlaflose Nächte und Magenschmerzen bereitet mir jedoch einzig die Sorge um meine Kinder.

Obwohl ich es, da es meine Kinder sind, sicher nicht objektiv sehen kann, habe ich einfach das Gefühl, daß sich meine Kinder bei uns einfach "fallen lassen" können, sich wohlfühlen.

Vielleicht hört es sich sehr pathetisch oder Naiv an, jedoch bricht es mir einfach immer das Herz und tut tierisch weh, wenn die Beiden jedesmal, auch schon bevor sie von der Schwangerschaft der KM erfahren hatten, fragen, wenn ich sie in die Kita bringe und die Beiden wissen, daß Mama sie von dort abholt: "Wie oft MÜSSEN wir bei Mama schlafen, bis wir wieder bei Euch sind?".

Ich habe keine Ahnung, an welche Stelle ich mich wenden kann, damit die Kinder bei uns leben.
Gehe ich zum Anwalt, zum Jugendamt, habe ich bei 6jährigen überhaupt die Chance, daß sie zu uns kommen?
Ein Gespräch mit der KM in diese Richtung bringt keinen Erfolg, da sie, allein schon auf Grund Ihres Egos und der finanziellen Einbussen einem Wohnortwechsel niemals zustimmen würde.

Wäre schön, falls jemand einen Rat weiß, da es nervlich einfach langsam an meine(unsere) Substanz geht.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2008 02:20
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Capetown und herzlich willkommen!

also hierzu:

Der Unterhalt für die Kinder wird von mir regelmäßig in voller Höhe bezahlt (weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich ihn auf Grund der fast halbmonatigen Anwesenheit der Kinder bei uns kürzen könnte).

Nein! Es sein denn, der Umgang wird genau 50.50 aufgeteilt. Selbst bei 49:51 ist KU in voller Höhe fällig.

Eure Kinder stecken im Moment in einer Krise, die Du und Deine Ex versuchen sollten möglichst ohne gerichtliche Schritte zu lösen.
Nur mal angenommen, die Kinder wären bei Dir und Deiner LG, du bekämst Kindergeld aber Kein KU? Möglich?

Die grundsätzliche Problematik solltet ihr versuchen ohne finanzielle Aspekte zu bereinigen. Eure Kinder wissen ja nicht was auf sie zukommt und äußern daher den Wunsch von der KM wegzuziehen. Wie steht denn die KM zu dieser Sache, wenn sie keine finanziellen Belastungen hätte?
m. E solltet ihr (Du und Ex) euch mal zusammensetzen.

Ich hab den Eindruck, ihr wohnt nicht weit voneinander entfernt?
Ihr könntet mal über Probewohnen und ähnliches diskutieren.

So wie es sich liest, hat Deine Ex hauptsächlich Geldverlustangst? Wenn du ihr den Zahn ziehen kannst, :thumbup:
Wenn ihr euch nicht einigen könnt, und die Angelegenhiet vor Gericht landet, könnten Deine Chancen rapide sinken. Über den Einfallsreichtum, der dann gewählten Hilfsmittel kannst du hier reichlich nachlesen.

Good luck
Gruß
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2008 09:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen Capetown, Herzlich Willkommen bei vs

von den Finanzen abgesehen und die Neuregelung des Lebensmittelpunhktes der Kinder mal aussen vor gelassen:

ich sehe, dass bei den Kindern Probleme aufgetaucht sind, doch ich kann nicht so richtig festmachen wo die Ursache ist. Naheliegend ist die Schwangerschaft der Mutter, aber auch andere, bereits unterschwellig vorhandenen Gründe sind möglich. Ebenso sind Irritation und Unsicherheit statt Verlustangst möglich, da hilft Aufklärung und Fürsorge.
Wichtig ist erst einmal das Gespräch zu suchen, vor allem mir den Kindern und ihre Gründe genauer zu erfahren. Gab es denn schon mehrfach Gespräche und wie wird dann agrumentiert?

Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte sind kommunale und freie Träger (zB Caritas), gemeinnützige Vereine und auch das Jugendamt. Im I-net wirst Du bestimmt schnell fündig, um das Angebot in Deiner Umgebung zu erfahren.

Falls sich die Eltern nicht einigen kann nur ein Gericht eine Entscheidung fällen, doch das könnte das Ende einer halbwegs funktionierenden Gesprächskultur auf Eltenebene bedeuten verbunden mit Einschränkung des Umgangs.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2008 09:49
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey @Captetown!

Also wenn der Grund des Wechsels der Kinder zu dir, nur der sein soll, das bei der KM weiterer Nachwuchs zu erwarten ist, u die KM wohl nicht damit einverstanden sein wird, kann man eher sagen: Vergiss es!

Allein schon vom Kontinuitätsprinzip her schon, wird dir wohl kein Gericht das ABR übertragen, denn darum wird es letztendlich gehen..
Und es scheint auch keinerlei wirkliche Gründe zu geben die hier gegen die KM sprechen..

Ich denke das Verhalten und auch die Aussagen der Kids sind eher ein Zeichen das sie mit der Sache Überfordert sind u das anscheinend keiner so richtig auf sie diesbezüglich wirklich eingeht, bzw. eingegangen ist..
Ein Wohnortwechsel denke ich wird hier nur kurzfristig das Problem verlagern, mehr aber auch nicht..die Probleme ansich werden, oder können sich dann weiter fort setzen..
Hilfreicher wäre es hier denke ich eher auf die Kids mal einzugehen, u das von beiden Elternteilen, als gleich den Lebensmittelpunkt zu wechseln..

Und am Rande, was würde passieren, wenn mitmal deine LGin ein Kind bekommen würde? Wo sollten denn dann die Kids hin??
Das wird also kaum die Lösung des ursächlichen Problems sein...

Versuche eher mit der KM zu sprechen, ob sie evtl. dem Zustimmt, oder ob sie vielleicht einer "Umgangserweiterung" zustimmt, das eben aus den 12-13 Tagen noch mehr werden, wobei zu vermuten ist das dadurch auch das Problem der Kids nicht wirklich gelöst wird..

Mit einem Antrag bvei Gericht auf das ABR wirst du mit den Gründen eher weniger Aussichten auf Erfolg haben.

Wie sicher jeder nachvollziehen kann, ist die finanzielle Belastung, die uns durch die momentane Situation entsteht nicht unerheblich und gerne würde ich auf den monatlichen Unterhalt für die Kinder verzichten und stattdessen zusätzlich das Kindergeld bekommen.

Mal abgesehen davon, würden die Kids bei dir leben, wäre es genauso eine finanzielle Belastung, denn auch bei dir werden sie Essen, trinken, Kleidung etc. benötigen, das dann du bezahlen wirst, u du wirst dann feststellen das auch das ebenso eine finazielle Belastung ist, denn es heißt nicht die Kids leben bei dir u das KG fängt all dies Kosten mitmal auf u es gibt so keinerlei finazielle Belastung mehr für dich..da sieht die Welt auch etwas anders aus..

Obwohl wir beide in Vollzeit berufstätig sind, lies es sich durchaus einrichten, die Kinder ganz zu uns zu nehmen,  

Naja das bei dem Alter der Kids udas bei einem Antrag auf ABR?!  Da wird der Richter ebenfalls eher abwinken..

Obwohl ich es, da es meine Kinder sind, sicher nicht objektiv sehen kann, habe ich einfach das Gefühl, daß sich meine Kinder bei uns einfach "fallen lassen" können, sich wohlfühlen.

U warum menst du das deine Kids das jetzt nicht mehr bei der Km können?

Helft den Kids beide lieber u fangt sie auf..!!!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2008 09:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

was wäre wenn du und deine LG auch ein Baby bekommen würden? Würden sie dann wieder zu Mama ziehen wollen oder irgenwo anders hin?

Was ich damit sagen will: Bevor ihr irgendwelche Schritte einleitet solltest du herausfinden warum sie von Mama wegwollen. Für mich hört es sich erstmal nach Eifersucht und der Angst die volle Aufmerksamkeit zu verlieren an. Mama müssen sie nun baldteilen, Papa (noch) nicht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2008 09:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe gewisse Zweifel an der "Eifersuchts-Theorie". Nicht, dass es diese Eifersucht nicht gäbe - aber eine Schwangerschaft allein ist für 6-Jährige diesbezüglich keine Bedrohung; die kommt erst dann, wenn das Baby tatsächlich da ist, wenn die Mutter plötzlich eine Menge Zeit braucht, wenn Rücksicht auf das Baby genommen werden muss - eben dann, wenn nicht mehr alles so ist wie früher. Dass es eine Verhaltensänderung bei den Kindern gibt, würde ich aus der Ferne nicht bestreiten wollen; sehr wohl aber den Zusammenhang mit der Schwangerschaft der Mutter.

Was die Kinderbetreuung angeht, würde ich versuchen, mit der Mutter ein echtes Wechselmodell einzurichten. Dann entfällt zwar der Kindesunterhalt, aber bringt ihr auch Freiheit und Ruhe für's Baby und ihren LG. Wenn selbiger nicht gerade von Hartz4 lebt, sollte die Kohle allseits auch so reichen, oder?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2008 16:16