Darf ein nicht verheirateter neuer Freund der Mutter das "Stief"kind mehrere Wochen alleine betreuen und in dieser Zeit Klassenarbeiten unterschreiben, Arztbesuche wahrnehmen, das Kind dort evtl. impfen lassen usw.? Nehmen wir an die Mutter fällt krankheitsbedingt für mehrere Wochen aus und es gibt einen sorgeberechtigten Vater zu dem Kind.
Danke!
Wenn sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt wohl schon
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt wohl schon
Das kann ich nicht so recht glauben.
Sicher ist es auch ein Unterschied, ob es um die Teilnahme am Elternabend oder um solch schwerwiegende Entscheidungen wie Impfungen geht.
@oberpfaelzer
Dieses Problem hattest Du doch bereits vor 2 Jahren geschildert !?
Wenn das Kind bereits geimpft wurde und nun eine Aufrisch- oder Weiterimpfung notwendig ist trifft ja nicht der LG die Entscheidung, sondern bekommt nur die Vollmacht die von der Mutter gewünschte Impfung zu ermöglichen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@oberpfaelzer
Dieses Problem hattest Du doch bereits vor 2 Jahren geschildert !?
Ist leider immer wieder aktuell.
Wenn sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt wohl schon
Müsste eine solche Vollmacht nicht von beiden sorgeberechtigten Elternteilen schriftlich ausgestellt werden? Impfung ist ja wohl kaum Alltagssorge.
Nein,
zumindest dann nicht, wen nsich die Vollmacht auf die Betreuungszeiten der KM bezieht.
Hm, fällt eine Impfung in die Alltagssorge? Darüber könnte man nun streiten. Ist es eine von der Impfkommission empfohlene Impfung?
Wie alt ist das Kind?
Wäre es eine Erstimpfung, eine Auffrischung oder ein Teil einer Impfserie?
edit: geschätzt sind die beiden Kinder ja 13/14 oder? Ab 14 haben die Kinder ein Mitspracherecht was die Behandlung angeht. Der arzt darf sogar gegen den Wunsch des Kindes keine Auskunft an die Eltern erteilen. Z.B. könnte bei Mädchen in diesem Alter die Impfung gegen Gebärmutterkrebs nicht gegen den Willen des Kindes durchgeführt werden, ebenso dürftre das Kind die Impfung verlangen, auch wenn die Eltern/ein Elternteil dagegen wäre.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hm, fällt eine Impfung in die Alltagssorge? Darüber könnte man nun streiten.
Natürlich nicht ! Bei Impfungen müssen beide sorgeberechtigte Elternteile einwilligen.
War meine erste Reaktion ...
Leider sieht das aber der Gesetzgeber ganz anders, siehe z.b. hier:
http://www.sgh-kassel.de/2WF117_10.html
Hm,
das bezieht sich tatsächlich auf die empfohlenen Impfungen.
Interessant wäre es bei Impfungen, die durch Auslabdsreisen nötig werden. Aberdas ist OT
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin.
Was ist denn Dein Ziel?
Was befürchtest Du? Ist der Freund der KM so unzuverlässig, dass Du das nicht zulassen willst? Dann hätte ich aber ernsthafte Probleme nicht nur damit, dass er evt. die von Dir genannten Dinge vornimmt, sondern ganz generell, dass er (alleine) auf den Teenager aufpasst.
Oder geht es Dir ums Prinzip?
Wie ist es vor zwei Jahren ausgegangen?
Und wo kommt diese "Impfangst" her?
Gruß, toto
Was ist denn Dein Ziel?
Was befürchtest Du? Ist der Freund der KM so unzuverlässig, dass Du das nicht zulassen willst? Dann hätte ich aber ernsthafte Probleme nicht nur damit, dass er evt. die von Dir genannten Dinge vornimmt, sondern ganz generell, dass er (alleine) auf den Teenager aufpasst.
Oder geht es Dir ums Prinzip?
Wie ist es vor zwei Jahren ausgegangen?
Und wo kommt diese "Impfangst" her?
Das alles sind Themen, die hier erst mal nichts zur Sache tun. Es soll nur um die grundsätzliche rechtliche Lage in der geschilderten Situation gehen.
Als nicht verheirateter Lebensgefährte hat der Next ja nicht mal das kleine Sorgerecht. Er führt sich aber zur Zeit so auf, als sei er der biologische, rechtliche, soziale, allein sorgeberechtige Vater in einer Person und niemand stellt Fragen.
Das kann ja wohl nicht rechtens sein.
Moin
Rein rechtl. betrachtet darf ein minderjähriges Kind durchaus von einer "fremden" Person mehrere Wochen versorgt/betreut werden, wenn die sorgeberechtigte Person damit einverstanden ist. In welcher Form dieses Einverständnis mitgeteilt wird, ist nicht definiert. Es geht also mündl. oder schriftlich. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, gilt dies für einen Zeitraum von 6-9 Wochen, vielleicht sogar auch länger. Vor ein paar Jahren gab es mal einen Fall hier im Forum, wo die ASR-Mutter durch einen mehrwöchigen Krankenhaus-Aufenthalt verhindert war und sich ggü. dem JA (glaube ich jedenfalls) die betreuende Person absichern wollte. Es gibt dazu irgendwo einen § in den Gesetzen (BGB, SGB8 o.ä.) zu dieser Thematik.
Das alles sind Themen, die hier erst mal nichts zur Sache tun.
Quatsch. Da es in erster Linie um das Wohl des Kindes geht, haben eher Befindlichkeiten wie
Als nicht verheirateter Lebensgefährte hat der Next ja nicht mal das kleine Sorgerecht. Er führt sich aber zur Zeit so auf, als sei er der biologische, rechtliche, soziale, allein sorgeberechtige Vater in einer Person und niemand stellt Fragen.
nun mal einen schalen Beigeschmack. Von daher halte ich persönlich die Fragen von @TotoHH für sachgerecht und lösungsorientiert, schon allein um das Umfeld zu beleuchten und das Beste für das Kind zu erreichen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
