KM fällt mehrere Wo...
 
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KM fällt mehrere Wochen aus. Welche Befugnisse hat der nicht verh. Next?

 
(@oberpfaelzer)
Schon was gesagt Registriert

Darf ein nicht verheirateter neuer Freund der Mutter das "Stief"kind mehrere Wochen alleine betreuen und in dieser Zeit Klassenarbeiten unterschreiben, Arztbesuche wahrnehmen, das Kind dort evtl. impfen lassen usw.? Nehmen wir an die Mutter fällt krankheitsbedingt für mehrere Wochen aus und es gibt einen sorgeberechtigten Vater zu dem Kind.

Danke!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2015 17:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt wohl schon


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2015 17:54
(@diskurso)
Registriert

Wenn sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt wohl schon

Das kann ich nicht so recht glauben.
Sicher ist es auch ein Unterschied, ob es um die Teilnahme am Elternabend oder um solch schwerwiegende Entscheidungen wie Impfungen geht.

@oberpfaelzer
Dieses Problem hattest Du doch bereits vor 2 Jahren geschildert !?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2015 19:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn das Kind bereits geimpft wurde und nun eine Aufrisch- oder Weiterimpfung notwendig ist trifft ja nicht der LG die Entscheidung, sondern bekommt nur die Vollmacht die von der Mutter gewünschte Impfung zu ermöglichen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2015 19:30
(@oberpfaelzer)
Schon was gesagt Registriert

@oberpfaelzer
Dieses Problem hattest Du doch bereits vor 2 Jahren geschildert !?

Ist leider immer wieder aktuell.

Wenn sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt wohl schon

Müsste eine solche Vollmacht nicht von beiden sorgeberechtigten Elternteilen schriftlich ausgestellt werden? Impfung ist ja wohl kaum Alltagssorge.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 11:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

zumindest dann nicht, wen nsich die Vollmacht auf die Betreuungszeiten der KM bezieht.

Hm, fällt eine Impfung in die Alltagssorge? Darüber könnte man nun streiten. Ist es eine von der Impfkommission empfohlene Impfung?

Wie alt ist das Kind?

Wäre es eine Erstimpfung, eine Auffrischung oder ein Teil einer Impfserie?

edit: geschätzt sind die beiden Kinder ja 13/14 oder? Ab 14 haben die Kinder ein Mitspracherecht was die Behandlung angeht. Der arzt darf sogar gegen den Wunsch des Kindes keine Auskunft an die Eltern erteilen. Z.B. könnte bei Mädchen in diesem Alter die Impfung gegen Gebärmutterkrebs nicht gegen den Willen des Kindes durchgeführt werden, ebenso dürftre das Kind die Impfung verlangen, auch wenn die Eltern/ein Elternteil dagegen wäre.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 11:45
(@diskurso)
Registriert

Hm, fällt eine Impfung in die Alltagssorge? Darüber könnte man nun streiten.

Natürlich nicht ! Bei Impfungen müssen beide sorgeberechtigte Elternteile einwilligen.
War meine erste Reaktion ...

Leider sieht das aber der Gesetzgeber ganz anders, siehe z.b. hier:
http://www.sgh-kassel.de/2WF117_10.html


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 13:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

das bezieht sich tatsächlich auf die empfohlenen Impfungen.

Interessant wäre es bei Impfungen, die durch Auslabdsreisen nötig werden. Aberdas ist OT


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 13:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Was ist denn Dein Ziel?
Was befürchtest Du? Ist der Freund der KM so unzuverlässig, dass Du das nicht zulassen willst? Dann hätte ich aber ernsthafte Probleme nicht nur damit, dass er evt. die von Dir genannten Dinge vornimmt, sondern ganz generell, dass er (alleine) auf den Teenager aufpasst.
Oder geht es Dir ums Prinzip?
Wie ist es vor zwei Jahren ausgegangen?
Und wo kommt diese "Impfangst" her?

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 18:29
(@oberpfaelzer)
Schon was gesagt Registriert

Was ist denn Dein Ziel?
Was befürchtest Du? Ist der Freund der KM so unzuverlässig, dass Du das nicht zulassen willst? Dann hätte ich aber ernsthafte Probleme nicht nur damit, dass er evt. die von Dir genannten Dinge vornimmt, sondern ganz generell, dass er (alleine) auf den Teenager aufpasst.
Oder geht es Dir ums Prinzip?
Wie ist es vor zwei Jahren ausgegangen?
Und wo kommt diese "Impfangst" her?

Das alles sind Themen, die hier erst mal nichts zur Sache tun. Es soll nur um die grundsätzliche rechtliche Lage in der geschilderten Situation gehen.

Als nicht verheirateter Lebensgefährte hat der Next ja nicht mal das kleine Sorgerecht. Er führt sich aber zur Zeit so auf, als sei er der biologische, rechtliche, soziale, allein sorgeberechtige Vater in einer Person und niemand stellt Fragen.

Das kann ja wohl nicht rechtens sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2015 11:49




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Rein rechtl. betrachtet darf ein minderjähriges Kind durchaus von einer "fremden" Person mehrere Wochen versorgt/betreut werden, wenn die sorgeberechtigte Person damit einverstanden ist. In welcher Form dieses Einverständnis mitgeteilt wird, ist nicht definiert. Es geht also mündl. oder schriftlich. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, gilt dies für einen Zeitraum von 6-9 Wochen, vielleicht sogar auch länger. Vor ein paar Jahren gab es mal einen Fall hier im Forum, wo die ASR-Mutter durch einen mehrwöchigen Krankenhaus-Aufenthalt verhindert war und sich ggü. dem JA (glaube ich jedenfalls) die betreuende Person absichern wollte. Es gibt dazu irgendwo einen § in den Gesetzen (BGB, SGB8 o.ä.) zu dieser Thematik.

Das alles sind Themen, die hier erst mal nichts zur Sache tun.

Quatsch. Da es in erster Linie um das Wohl des Kindes geht, haben eher Befindlichkeiten wie

Als nicht verheirateter Lebensgefährte hat der Next ja nicht mal das kleine Sorgerecht. Er führt sich aber zur Zeit so auf, als sei er der biologische, rechtliche, soziale, allein sorgeberechtige Vater in einer Person und niemand stellt Fragen.

nun mal einen schalen Beigeschmack. Von daher halte ich persönlich die Fragen von @TotoHH für sachgerecht und lösungsorientiert, schon allein um das Umfeld zu beleuchten und das Beste für das Kind zu erreichen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2015 12:28